Wikiup Diskussion:Redaktion Recht/Konventionen
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„§ 1a“
Die derzeitige Empfehlung entspricht nicht den Regeln für die Detailtypographie. Richtig ist es, zwischen Paragraphenzeichen und Paragraphennummer ein geschütztes Leerzeichen einzufügen und zwischen Paragraphennummer und -buchstaben ein Spatium, also ein Schmales Leerzeichen (thin space):
§ 1 a ABCG
ergibt:- § 1 a ABCG.--Aschmidt (Diskussion) 05:34, 8. Jan. 2013 (CET)
- Okay, so weit hatte ich das noch nicht ausziseliert. Hast du eine Quelle, insbesondere für das Spatium? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 8. Jan. 2013 (CET)
- Neubauer, S. 3 unten ist eine sehr zuverlässige Einführung, die sich auf die Lehrbücher zur Detailtypographie stützt. Wobei hier aber zwei no-break spaces zu setzen wären, also:
§ 1 a ABCG
ergibt:- § 1 a ABCG.--Aschmidt (Diskussion) 12:19, 8. Jan. 2013 (CET)
- ICh frage mich nur, warum das Bundesgesetzblatt, C.H. Beck und auch das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt das anders sehen. Übrigens auch die Zitatrichtlinie der juristischen Fakultät der LMU: der Buchstabe hinter den Ziffern ist Bestandteil der Normnummer und gehört ohne Leerzeichen. Nacktaffe (aka syrcro) 14:05, 8. Jan. 2013 (CET)
- Ein anderes Beispiel wäre etwa:
§ 157 III SGB VII
für: § 157 III SGB VII.--Aschmidt (Diskussion) 12:25, 8. Jan. 2013 (CET)- Also in meinem Sartorius meine ich bei Art. 20 a GG tatsächlich so einen kleinen Leerschritt zu erkennen. Anders macht es jedoch das Bundesgesetzblatt. --Gnom (Diskussion) 16:56, 9. Jan. 2013 (CET)
- Das Bundesgesetzblatt ist kein Maßstab für Typographie. Vertrau bitte dem Betreuer des Portal:Schrift.--Aschmidt (Diskussion) 07:55, 10. Jan. 2013 (CET)
- Das Bundesgesetzblatt ist aber Maßstab für die Frage, ob da ein Leerzeichen i.e.S. hinkommt oder nicht. Bei einem Spatium bin ich dagegen leidenschaftslos und vertraue dem Schriftenbetreuer ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:09, 10. Jan. 2013 (CET)
- Nochmal: Das BGBl kann machen, was es will. Wenn es schlechte Typographie ist, kann es kein Maßstab sein.--Aschmidt (Diskussion) 17:53, 10. Jan. 2013 (CET)
- Aber der Gesetzgeber entscheidet doch, wie er nummeriert, oder? Und das Bedürfnis, "§ 1a" von "§ 1 a" (also Paragraph 1 Buchstabe a, kommt zB im Europarecht allenthalben vor) unterscheiden zu können, erkennst du nicht an? Hm. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:08, 10. Jan. 2013 (CET)
- Nochmal: Das BGBl kann machen, was es will. Wenn es schlechte Typographie ist, kann es kein Maßstab sein.--Aschmidt (Diskussion) 17:53, 10. Jan. 2013 (CET)
- Das Bundesgesetzblatt ist aber Maßstab für die Frage, ob da ein Leerzeichen i.e.S. hinkommt oder nicht. Bei einem Spatium bin ich dagegen leidenschaftslos und vertraue dem Schriftenbetreuer ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:09, 10. Jan. 2013 (CET)
- Das Bundesgesetzblatt ist kein Maßstab für Typographie. Vertrau bitte dem Betreuer des Portal:Schrift.--Aschmidt (Diskussion) 07:55, 10. Jan. 2013 (CET)
- Also in meinem Sartorius meine ich bei Art. 20 a GG tatsächlich so einen kleinen Leerschritt zu erkennen. Anders macht es jedoch das Bundesgesetzblatt. --Gnom (Diskussion) 16:56, 9. Jan. 2013 (CET)
- Neubauer, S. 3 unten ist eine sehr zuverlässige Einführung, die sich auf die Lehrbücher zur Detailtypographie stützt. Wobei hier aber zwei no-break spaces zu setzen wären, also:
- Okay, so weit hatte ich das noch nicht ausziseliert. Hast du eine Quelle, insbesondere für das Spatium? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 8. Jan. 2013 (CET)
Alternative oder Variante
Ohne hier jetzt eine Diskussion über die Bedeutung und Verwendung des Wortes Alternative entfachen zu wollen, dennoch meine Frage:
§ 1 Abs. 1 Satz 1 ...
- a) 1. Alt., 2. Alt., 3. Alt., ...
- b) 1. Alt., 2. Alt., 3. Var., ...
- c) Alt. 1, Alt. 2, Alt. 3, ...
- d) Alt. 1, Alt. 2, Var. 3 ...
a), b), c) oder d) ?
Gelernt habe ich einst d) und das scheint mir auch am sinnvollsten zu sein. Gesehen habe ich hier schon alles :-) Falls das schon einmal irgendwo besprochen wurde, bitte ich um Entschuldigung. VG, --Turnstange (Diskussion) 01:50, 10. Jan. 2013 (CET)
- Es kann sprachlich und logisch keine zweite, dritte usw. Alternative geben, weil es immer nur eine Alternative zu einem Ausgangsfall gibt (von lat. alter). Richtig ist daher: "Variante".--Aschmidt (Diskussion) 07:54, 10. Jan. 2013 (CET)
- Das sehe ich auch so, kann man aber wohl auch anders sehen. Es ist nämlich keineswegs so, dass es heute (und darauf kommt es an) nur so verwendet wird, wie wir beide das offenbar tun. Hatte in der Vergangenheit auch schon den ein oder anderen Disput mit Professoren deswegen. Siehe nur: Duden "Bedeutung -> 2." oder Wiktionary. Und für welchen Buchstaben bist Du, Aschmidt? Es ging mir bei meiner Frage auch darum, ob die Ziffer vor oder hinter die Alt. oder Var. gehört. VG, --Turnstange (Diskussion) 12:32, 10. Jan. 2013 (CET)
- Richtig ist e) Var. 1, Var. 2, Var. 3.... Wird aber in der Praxis von vielen anders gehandhabt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:08, 10. Jan. 2013 (CET)
- +1. Analog zu S. 1 sollte es auch Var. 1 heißen.--Aschmidt (Diskussion) 17:52, 10. Jan. 2013 (CET)
- @ Gnom: hast Recht, ab drei Möglichkeiten müsste man direkt von Var. sprechen. So mache ich das normalerweise auch. War wohl schon etwas spät gestern^^ In Ordnung, dann Danke Euch beiden. VG, --Turnstange (Diskussion) 23:57, 10. Jan. 2013 (CET)
- +1. Analog zu S. 1 sollte es auch Var. 1 heißen.--Aschmidt (Diskussion) 17:52, 10. Jan. 2013 (CET)
- Richtig ist e) Var. 1, Var. 2, Var. 3.... Wird aber in der Praxis von vielen anders gehandhabt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:08, 10. Jan. 2013 (CET)
- Das sehe ich auch so, kann man aber wohl auch anders sehen. Es ist nämlich keineswegs so, dass es heute (und darauf kommt es an) nur so verwendet wird, wie wir beide das offenbar tun. Hatte in der Vergangenheit auch schon den ein oder anderen Disput mit Professoren deswegen. Siehe nur: Duden "Bedeutung -> 2." oder Wiktionary. Und für welchen Buchstaben bist Du, Aschmidt? Es ging mir bei meiner Frage auch darum, ob die Ziffer vor oder hinter die Alt. oder Var. gehört. VG, --Turnstange (Diskussion) 12:32, 10. Jan. 2013 (CET)