Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2007/November
Vorlage:Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archivvorlage
Zeitschiene
Dieses Zeitschienendiagramm finde ich prima... jedoch zwei Anmerkungen:
- Die Legende mit der (Farb-)Unterscheidung in "jetzige..." und "ehemalige Mitglieder" finde ich überflüssig... wenn ein Balken aufhört, ist doch klar, wann ein Mitglied ehemalig wurde/wird)
- Gibt es eine Möglichkeit, in der Zeitachse noch die Monatsnamen zu ergänzen? Würde das ganze noch übersichtlicher machen.
Leider kenne ich mich mit dem Kram zu wenig aus, als dass ich mich trauen würde, selber dran rumzubasteln --Hotte07 15:38, 22. Nov. 2007 (CET)
- zu 1. Wenn sich etwas mehr in der Besetzung tut, finde ich es übersichtlicher wenn man alle 10 jetzigen auf einen Blick (in grün) sieht. Vgl. meta:Stewards#Chart oder Wikipedia:Bürokraten
- zu 2. Habe ich schon probiert, es aber nicht geschafft. Genauso wie den unnötigen Freiraum vor dem 1.6.07 zu entfernen, ohne dass krumme Zahlen in der Zeitleiste erscheinen. --Euku B ¿ 17:45, 22. Nov. 2007 (CET)
- Ich hab das mal etwas logischer angeordnet (nach Mandatsende geordnet, denn das ist das wichtige, danach erst nach Mandatsbeginn) und die Leerzeile entfernt. Ok, ich sortier das mal genau andersrum, damit die aktuellen ganz oben stehen. Bei der Sortierreihenfolge ist es logisch, dass immer die ersten 10 in der Liste die aktuellen sind. --Thogo BüroSofa 20:01, 22. Nov. 2007 (CET)
Sprachgebrauch und ein paar allgemeine Gedanken
Guten Abend, hohes Gericht! Ich möchte mal zur Diskussion stellen, dass aus meiner Sicht der ziemlich juristisch geprägte Sprachgebrauch, der sich durch diese Seiten zieht, dem eigentlichen Anliegen dieser Institution nicht gerecht wird. Schiedgerichtbarkeit ist in erster Linie ein Verfahren zur Konfliktlösung durch Schlichter, die von den Konfliktparteien unabhängig sind. Ein Schiedsgericht ist also kein Gericht im juristischen Sinne, sondern eine Instanz, deren Ziel eine für beide beteiligten Seiten einvernehmliche Lösung sein sollte, was beispielsweise den Versuch eines Interessenausgleichs mit einschliesst. Schiedgerichte werden oft ad-hoc eingesetzt, gleiches gilt für die in einem konkreten Konflikt anzuwendenden Verfahrensregeln.
Kurzum: Worte wie "Urteil" oder "Geschäftsgang" sind wie einige andere hier anzutreffende sprachliche Regelungen aus dem juristischen Sprachgebrauch dem Anliegen einer Schiedseinrichtung nicht angemessen. Vielleicht wäre sogar zu überlegen, ob die Institution selbst umbenannt werden sollte in Schiedskomitee. Darüber hinaus möchte ich auch noch anregen, das fallweise Hinzuziehen von ad-hoc ernannten Schiedsrichtern zu erwägen (z.B. von ein bis zwei von jeder Konfliktpartei vorgeschlagenen und von den anderen Konfliktparteien akzeptierten Wikipedianern) und in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit einzuräumen, die an einem konkreten Fall beteiligten Schiedsrichter ebenfalls ad-hoc von den Konfliktparteien festlegen zu lassen.
Schiedsrichter sind in erster Linie als Schlichter zu verstehen, nicht als Richter im juristischen Sinne. Die konkreten Kompetenzen einer Schiedsinstanz ergeben sich in erster Linie aus dem, was die Konfliktparteien in einem konkreten Konflikt zulassen. Entgegen den derzeit bestehenden Regeln des Wikipedia-Schiedsgerichts wäre beispielsweise nach dem gängigen Verständnis der Schiedsgerichtbarkeit sogar denkbar, einen inhaltlichen Disput durch das SG entscheiden zu lassen, wenn die beteiligten Konfliktparteien damit einverstanden wären. In dem Sinne: alles, was von allen Konfliktparteien akzeptiert und und der Lösung des Konfliktes dient, sollte hinsichtlich der Kompetenzen und des Ablaufs des Verfahrens auch möglich sein. Kein individueller Fall sollte als Präzedenzfall für die Zukunft verstanden werden. Vielleicht kann euer neuer Kollege SVL ja mal ein fachkundiges Statement dazu abgeben. --Uwe 21:52, 28. Nov. 2007 (CET)
- och, jo, stimmt ja irgendwie, aber andererseits würde ich sone Formulierungen ("Fall", "Urteil", "Geschäftsgang" usw.) nicht so bierernst nehmen und glauben, dass wir uns hier tatsächlich Recht (as in BGB oder so) zu sprechen anmaßen - ein anderes Vokabular müssten sonst wir für viele Vorgänge neu erfinden; und außerdem haben die ordentliche Gerichte ja auch keine Monopol auf sonen Sprachgebrauch. Ein Problem sehe ich hierin nicht wirklich. --Janneman 22:00, 28. Nov. 2007 (CET)
- (nach BK) Als potentielles Problem sehe ich, dass die Wahrnehmung des SG, seiner Aufgaben und Möglichkeiten, durch diesen Sprachgebrauch verzerrt wird und dadurch sowohl Erwartungen und Befürchtungen entstehen könnten, die nicht gerechtfertigt sind. Nur mal so als Beispiel die Wahrnehmung als "Angeklagter" durch einen Beteiligten in einer Anfrage von heute. Eine solche Wahrnehmung der Rollenverteilung (Ankläger vs. Angeklagter) entspricht nicht dem Ziel einer Schiedsgerichtsbarkeit, bei der es um eine Schlichtung zwischen gleichrangigen Konfliktparteien geht.
- Aber abgesehen davon ist mir das Problem des zu sehr an juristischen Normen orientierten Sprachgebrauchs auch nicht so wichtig wie meine Anmerkungen dazu, wie die Kompetenzen, Zusammensetzung und Vorgehensweise des SG flexibler gestaltet werden sollten, um dem Ziel einer akzeptablen Konfliktlösung besser gerecht zu werden und die Chancen auf eine solche zu verbessern. --Uwe 22:13, 28. Nov. 2007 (CET)
- Wir verstehen uns als Schlichter, und nicht als Richter im juristischen Sinne. Trotzdem sind wir etwas anderes als ein etwas aufwendiger inszenierter Vermittlungsausschuss. Am Ende eines Verfahrens kann es durchaus zu Konsequenzen kommen, die von einem Beteiligtem nicht akzeptiert werden, wie zum Beispiel eine Benutzersperre, deshalb finde ich Urteil schon angemessen. Diese Kompetenzen wurden uns von der Community per MB gegeben. Sowohl die Schiedsrichter von den Konfliktparteien zu ernennen als auch noch weitere Schiedsrichter ad-hoc zu ernennen ist logistisch einfach nicht durchführbar. Es ist unglaublich schwierig, zehn Leute zu koordinieren, per mail, per eigenem Wiki, per Chat. Die Arbeit frißt unglaublich viel Zeit, und niemand kann gezwungen werden, einen Fall anzunehmen, wenn er gerade keine hat. Wenn ihr uns einen Vollzeitjob bezahlt und wir Arbeit und Studium schmeißen können, okay. --Streifengrasmaus 22:06, 28. Nov. 2007 (CET)
- Naja, ad-hoc je einen Vertreter für jede Konfliktpartei ins SG zu wählen wäre ja eine Sache, die praktisch gesehen zwischen den Konfliktparteien laufen würde und mit der das SG selbst kaum belastet werden würde. Und die Beteiligung an einem konkretem Fall auf beispielsweise fünf von zehn zu beschränken (die ebenfalls im gegenseitigen Einvernehmen von den Konfliktparteien ausgewählt werden) bedeutet doch wahrscheinlich eher weniger Arbeit, da man als Angehöriger des SG nicht mehr an jedem Fall beteiligt ist. Das SG wäre in diesem Fall als Pool zu verstehen, aus dem die Konfliktparteien die ihrer Meinung nach geeigneten Schlichter auswählen (eventuell dann sinnvollerweise aus mehr als zehn). Und aus zeitlichen, privaten oder sonstigen Gründen abzulehnen bleibt natürlich euer immer bestehendes gutes Recht. --Uwe 22:25, 28. Nov. 2007 (CET)
- Das Problem ist nicht die Wahl, sondern dann die Zusammenarbeit mit diesen, das Rumhantieren mit Wiki-Accounts, Mailverteilern, Chatterminen. Beim Expertengremium im HiOrg-Fall hat die Zusammenarbeit mit Nicht-SGlern absolut nicht funktioniert, wir schleifen den Fall seit Monaten mit uns rum und haben das schlichtweg in den Sand gesetzt. Wenn ich mir überlege, wie schwer es schon ist, die aktuelle Besetzung eines Falls (das sind meisten nicht mehr als fünf oder sechs) zu einem Termin in den Chat zu kriegen, und dann wechselnde Besetzungen, von denen welche ja auch wieder gehen müssen, wenn ein anderer Fall diskutiert wird... mich gruselts gerade. ;) --Streifengrasmaus 22:47, 28. Nov. 2007 (CET)
- Naja, ad-hoc je einen Vertreter für jede Konfliktpartei ins SG zu wählen wäre ja eine Sache, die praktisch gesehen zwischen den Konfliktparteien laufen würde und mit der das SG selbst kaum belastet werden würde. Und die Beteiligung an einem konkretem Fall auf beispielsweise fünf von zehn zu beschränken (die ebenfalls im gegenseitigen Einvernehmen von den Konfliktparteien ausgewählt werden) bedeutet doch wahrscheinlich eher weniger Arbeit, da man als Angehöriger des SG nicht mehr an jedem Fall beteiligt ist. Das SG wäre in diesem Fall als Pool zu verstehen, aus dem die Konfliktparteien die ihrer Meinung nach geeigneten Schlichter auswählen (eventuell dann sinnvollerweise aus mehr als zehn). Und aus zeitlichen, privaten oder sonstigen Gründen abzulehnen bleibt natürlich euer immer bestehendes gutes Recht. --Uwe 22:25, 28. Nov. 2007 (CET)
(BK) Meine lieben Diskutanten und Kollegen, da ich in dieser Diskussion explizit angesprochen wurde, will ich auch mal meinen Senf beisteuern. Aus den Erfahrungen zahlreicher VA´s, kann ich nur sagen, dass ich als Mediator eines solchen, oft genug aufgefordert worden bin, ein „Urteil“ zu fällen. Ich denke daher, dass es bereits aus Akzeptanzgründen erforderlich ist, hier eine deutliche Aussprache zu wählen, denn letztendlich ist das SG ja nach dem VA die letzte „Schlichtungsinstanz“, mit nicht ganz geringen Kompetenzen, die im Zweifelsfall auch ausgeschöpft werden müssen, um die WP und die Community vor Schäden zu schützen. Da ist es dann wenig hilfreich, mit „gestreichelten und wohlgeformten Worthülsen“ die Tätigkeiten zu umschreiben - derartiges würde innerhalb kurzer Zeit bei der Community dazu führen, dass das SG - ungeachtet seiner Kompetenzen - als nicht mehr ernst genommen betrachtet wird, was einer sukzessiven Demontage des SG gleichkommt. -- SVL ☺ Vermittlung? 22:27, 28. Nov. 2007 (CET) (Der jetzt erst mal 2 Std. das Gehirn auslüften geht.)
- Hmm, ich sehe gerade in den FAQ zum Schiedsgericht den Satz "Das Schiedsgericht kann auch aktiv werden, wenn eine oder mehrere Konfliktparteien die Mitarbeit verweigern.". Nach meinem Verständnis setzt Schiedsgerichtbarkeit die freiwillige Teilnahme aller Betroffenen voraus, natürlich unter der Maßgabe, einen im Rahmen der festgelegten Verfahrensabläufe entstandene Schlichtungsspruch auch dann zu akzeptieren, wenn er zuungunsten der eigenen Position ausfällt. Die Kompetenz, auch gegen die Verweigerung einer Konfliktpartei entscheiden zu können, entspricht eher einer Konfliktlösung auf der Basis eines Machteingriffs durch eine übergeordnete Instanz (und damit tatsächlich einem Gericht im juristischen Sinne), und weniger einer Schlichtung durch ein Schiedsverfahren. Auch ein solches Mittel zur Konfliktbeilegung ist ja legitim und notwendig, nur hat es eben mit Schlichtung eher wenig zu tun. Deshalb: Kommando zurück, aber bitte über eine Umbennung des Gremiums nachdenken, das dieser Zuständigkeit und Position Rechnung trägt, und die Aufgabe der Schlichtung unserem Mediationsgremium, dem Vermittlungsausschuss, übertragen. --Uwe 22:44, 28. Nov. 2007 (CET)
- Wenn überhaupt ist das eine Frage für die nächste Wahlrunde in 6 Monaten. Wir sind jetzt gerade einigermaßen heil über die letzten Wahlen gekommen und haben erstmal drei neue Leute einzuarbeiten und uns zusammenzuraufen. Hier jetzt das große Nebenthema-Faß „wie soll das Kind denn heißen“ und „welche Formulierungen sind erlaubt/erwünscht“ aufzumachen ist bestenfalls kontraproduktiv – ich halte es für schlichtweg unsinnig. Genau genommen befinden wir alle uns sowieso noch in einer Art Erprobungsphase: Wir werden langsam sicherer und bekommen mehr und mehr Gefühl für die Dinge – aber von einer Routine sind wir alle noch weit entfernt. Solche Nebendiskussionen bringen niemanden weiter. Übrigens vermute ich ganz stark, daß Chaddy das mit dem „Angeklagten“ nur als Witz gemeint hat. --Henriette 01:20, 29. Nov. 2007 (CET)