Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2011/Oktober
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Änderungen in der Diskussion
- diese Zwischenüberschrift wurde nachträglich eingefügt, -jkb- 12:41, 30. Okt. 2011 (CET)
- die notwendigkeit, den für sg-bearbeitungen anzuwendenden befangenheitsbegriffs zu präzisieren, wird vom SG geteilt und dazu ist auch bereits eine ausarbeitung in der internen diskussion... ca$e 23:55, 27. Okt. 2011 (CEST)
- ...und diese wird sogar bald veröffentlicht werden. --Hosse Talk 00:11, 28. Okt. 2011 (CEST)
- Oh schön, da bin ich gespannt. :-) Dann schau ich mal, ob ihr das bis zum (bzw. vor dem) Wahlbeginn im November hinbekommt … --Geitost 16:37, 28. Okt. 2011 (CEST)
- Vor dem Wahlbeginn wirds fürchte ich nichts mehr draus aber ich denke im Laufe der SG-Wahl wirds was. Letztlich müssen wir ja einen Konsens finden dem alle SR zustimmen und es auch zu erwarten ist dass unsere Nachfolger dies annehmen werden. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 18:12, 28. Okt. 2011 (CEST)
- Dabei muss man auch Prioritäten setzen. Das im SG diskutierte Problem mit der harmlosen Bezeichnung "Überschneidung von Anfragen und Amtszeit" erscheint vordringlicher und kann, wenn man sich nicht strikt an die Amtszeiten halten will, sauber eigentlich nur durch ein vor Beginn der neuen Amtszeit abgeschlossenes Meinungsbild gelöst werden. Theoretischer Fall in kritischer Zuspitzung: Schiedsrichter A hat sich am intensivsten in den schwierigen und kontrovers diskutierten Fall X eingearbeitet, dazu umfangreiches Material zusammengetragen und den Beteiligten dazu Fragen gestellt. Kurz vor Ende der Amtszeit nimmt ein Beteiligter dazu umfangreich Stellung. Die Beurteilung dieser Stellungnahme nimmt Zeit in Anspruch, eine Entscheidung des Schiedsgerichts vor Ablauf der Amtsperiode des A ist nicht mehr möglich. Bei der Wahl wird A nicht wiedergewählt (mögliche Gründe: Unzufriedenheit mit dessen Tätigkeit in anderen Fällen oder im Fall X oder auch nur die Entscheidung, dass der bereits früher als Schiedsrichter tätige Kandidat B besser geeignet sei). Kann jetzt A auch nach Ablauf seiner Amtszeit noch an der Entscheidung des Falles mitwirken? Kann er neue Abstimmungsbeiträge leisten? Können Abstimmungsbeiträge im "gläsernen Schiedsgericht", die er noch vor Ablauf der Amtszeit geleistet hat, bei der Entscheidung berücksichtigt werden? B argumentiert, er sei als Schiedsrichter gewählt und habe daher das Recht, an der Entscheidung des noch nicht abgeschlossenen Falles mitzuwirken. Dass er ein paar Tage Zeit brauche, um sich in den Fall umfassend einzuarbeiten, sei in Kauf zu nehmen. Er habe gerade deshalb kandidiert, weil er die bisherige Vorgehensweise im Fall X kritisch sehe. Bisherige Abstimmungsbeiträge des A könnten keine Bedeutung mehr haben, weil dessen Amtszeit abgelaufen sei. Wesentlicher Bestandteil der Entscheidungsbildung sei die Beratung unter den Schiedsrichtern. Eine weitere Teilnahme des A an Beratungen sei nach Ablauf von dessen Amtszeit ausgeschlossen. Er gehe davon aus, dass dann, wenn er, B, seine Argumente vortrage, andere Schiedsrichter ihre bisherige Meinung ändern würden. Kommt es darauf an, ob B (oder keiner der neu Gewählten) teilnehmen will? Spielt es eine Rolle, dass die Gemeinschaft ab der neuen Amtszeit B und nicht A als Schiedsrichter haben wollte? Ist das Schiedsgericht befugt, mit einer "Verfahrensregelung" die von der Gemeinschaft bestimmte Amtszeit von Schiedsrichtern zu verändern? Ist es sinnvoll, dass die Gemeinschaft bestimmt, dass gewählte Schiedsrichter über ihre Amtszeit hinaus für bestimmte Verfahren weiter als Schiedsrichter mitwirken können, ggf. unter welchen Voraussetzungen? (Nur Fälle, die insgesamt und von dem betreffenden Schiedsrichter bereits angenommen sind? Nur, wenn bereits ein gewisses Verfahrensstadium erreicht ist, etwa die abschließende Beratung begonnen hat? Nur für begrenzte Zeit? Nicht, wenn der betreffende Schiedsrichter kandidiert hat, aber nicht gewählt wurde?) --DiRit ✉ 11:22, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Vor dem Wahlbeginn wirds fürchte ich nichts mehr draus aber ich denke im Laufe der SG-Wahl wirds was. Letztlich müssen wir ja einen Konsens finden dem alle SR zustimmen und es auch zu erwarten ist dass unsere Nachfolger dies annehmen werden. --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 18:12, 28. Okt. 2011 (CEST)
- Oh schön, da bin ich gespannt. :-) Dann schau ich mal, ob ihr das bis zum (bzw. vor dem) Wahlbeginn im November hinbekommt … --Geitost 16:37, 28. Okt. 2011 (CEST)
- ...und diese wird sogar bald veröffentlicht werden. --Hosse Talk 00:11, 28. Okt. 2011 (CEST)
- die notwendigkeit, den für sg-bearbeitungen anzuwendenden befangenheitsbegriffs zu präzisieren, wird vom SG geteilt und dazu ist auch bereits eine ausarbeitung in der internen diskussion... ca$e 23:55, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Steht irgendwo, das SG sei der Meinung, es könnte befugt sein, "mit einer 'Verfahrensregelung' die von der Gemeinschaft bestimmte Amtszeit von Schiedsrichtern zu verändern"? -jkb- 11:31, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Diese Äußerung scheint mir, wenn man den Zusammenhang der dortigen Diskussion betrachtet, darauf hinzudeuten. So ist ja auch im Fall Arcy verfahren worden. --DiRit ✉ 11:48, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Dazu habe ich kein Kommentar, sorry. -jkb- 11:53, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Im Fall Arcy war kurzfristig eine Entscheidung zu fällen, wie zu verfahren sei. Da der Fall durch das unschöne MB-Ergebnis, den Tod von Geos und Arbeitsüberlastung von einzelnen SG-Mitgliedern im RL ohnehin schon lange liegen geblieben war, ein Abschluss aber praktisch vor der Tür stand, hatten wir uns unter den damaligen Bedingungen, wissend, dass wir uns damit Kritik aussetzen, zu der Vorgehensweise entschieden, die wir gewählt haben. "Sei mutig" gilt meiner Meinung nach in einem solchen nicht vorgesehenen Fall auch für Schiedsrichter.
- Nachdem dies einmal eingetreten ist, ist das aber kein "nicht vorgesehener Fall" mehr. Daher bereiten wir intern eine Regelung vor, die wir beizeiten der Community als MB vorlegen werden. Einige von den Überlegungen, die Du oben anstellst, werden da einfließen. Einige sind allerdings mit Verlaub eher abwegig. Inwiefern sollte es eine Rolle spielen, mit welcher Intention sich jemand zur Wahl stellt? Das ist seine Privatsache.
- Warum meinst Du, ein solches MB müsse vor Beginn der neuen Amtszeit beschlossen werden? Wenn man ein solches MB macht, kann man ja zusätzlich fragen, ob es sofort in Kraft treten soll oder nur für SG-Mitglieder, die nach dem MB gewählt oder wiedergewählt werden. Es geht ja nicht um eine generelle Amtszeitverlängerung, sondern nur für eine eng begrenzte Übergangszeit, damit das SG nicht unnötigerweise Wochen länger für eigentlich schon entschiedene Fälle braucht.
- Dass die Regelung dringender ist als eine, die die Befangenheit regelt, mag sein. Letztere war aber einfacher zu formulieren, daher sind wir damit weiter. Außerdem benötigt eine reine Verfahrensregel wie die Befangenheit kein MB, ist daher einfacher für uns zu machen. -- Perrak (Disk) 13:04, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Für jeden, der sich mit Verfahren beschäftigt, war klar, dass das Problem eintreten konnte. In einem der damals entstandenen Entwürfe für eine Schiedsgerichtsordnung war dazu auch eine Regelung vorgesehen. Es wollte sich nur niemand damit befassen. Ich sehe es als bloße Frage der Zweckmäßigkeit an. Es gab ja ein neu gewähltes Schiedsgericht, das ohne weiteres den Fall hätte entscheiden können. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wollte man die bisherigen Schiedsrichter den Fall abschließen lassen. Ob man aus Zweckmäßigkeitsgründen die von der Gemeinschaft festgesetzte Begrenzung der Amtszeit unbeachtet lassen kann, dazu kann man verschiedener Ansicht sein. Im Fall Arcy ging es um 2 Tage und Catfisheye hatte die wesentlichen Abstimmungsbeiträge bereits vor dem Ende ihrer Amtszeit geleistet. Ich mache Euch ja auch keinen Vorwurf, fände es nur wünschenswert, wenn es für zukünftige Fälle eine Regelung dazu gäbe, zumal der Fall ja auch etwas anders gelagert sein kann, etwa bei einer noch nicht beendeten oder sogar noch gar nicht begonnenen Abstimmung des Ausscheidenden. Angesichts der mehreren offenen Fälle scheint mir trotz der erfreulichen Zügigkeit, mit der Ihr in letzter Zeit die Fälle anpackt, nicht ausgeschlossen, dass beim kommenden Amtswechsel wieder ein solcher Fall eintritt. Daher hätte ich es für wünschenswert gehalten, eine Regelung vorher zu beschließen. Natürlich kann eine Regelung, wenn sie beschlossen wird, ab sofort gelten. Aber wenn das erst nach dem nächsten Amtswechsel geschieht, kann am 1. Dezember die Problematik erneut akut werden. - Der von mir konstruierte Fall sollte die Problematik verdeutlichen. Ich sage nicht, dass jeder vorgebrachte Gedanke stichhaltig sein muss, es ist eine Anregung zur Diskussion. Ich habe dazu ohne Diskussion noch nicht zu jedem Gesichtspunkt bereits eine feste Meinung. --DiRit ✉ 15:40, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Wenn man darüber nachdenkt, ist klar, dass so ein Fall eintreten könnte und irgendwann wohl auch eintreten musste. Uns hat das damals aber trotzdem überrascht.
- Natürlich ist für zukünftige Fälle eine Regelung sinnvoll, wie bereits erwähnt haben wir uns dazu bereits Gedanken gemacht. Dass die Problematik am 1. Dezember nicht akut wird versuchen wir mit unserer Terminplanung gerade zu erreichen. Eine Neuregelung könnte dann natürlich noch nicht gelten, selbst wenn wir einen abstimmreifen Entwurf hätten (was nicht der Fall ist), müsste der erst noch diskutiert werden und wäre bis zum 1. Dezember sicher nicht abgestimmt. Bei diesem Wechsel werden wir daher auf jeden Fall ohne eine solche Regel auskommen müssen und auch keine aus dem Hut zaubern.
- Deine Anregungen zur Diskussion begrüße ich ausdrücklich. Auch im ersten Moment abwegig erscheinende Gedanken können im Sinne eines Brainstorming ja hilfreich sein. -- Perrak (Disk) 16:29, 29. Okt. 2011 (CEST)
- Für jeden, der sich mit Verfahren beschäftigt, war klar, dass das Problem eintreten konnte. In einem der damals entstandenen Entwürfe für eine Schiedsgerichtsordnung war dazu auch eine Regelung vorgesehen. Es wollte sich nur niemand damit befassen. Ich sehe es als bloße Frage der Zweckmäßigkeit an. Es gab ja ein neu gewähltes Schiedsgericht, das ohne weiteres den Fall hätte entscheiden können. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit wollte man die bisherigen Schiedsrichter den Fall abschließen lassen. Ob man aus Zweckmäßigkeitsgründen die von der Gemeinschaft festgesetzte Begrenzung der Amtszeit unbeachtet lassen kann, dazu kann man verschiedener Ansicht sein. Im Fall Arcy ging es um 2 Tage und Catfisheye hatte die wesentlichen Abstimmungsbeiträge bereits vor dem Ende ihrer Amtszeit geleistet. Ich mache Euch ja auch keinen Vorwurf, fände es nur wünschenswert, wenn es für zukünftige Fälle eine Regelung dazu gäbe, zumal der Fall ja auch etwas anders gelagert sein kann, etwa bei einer noch nicht beendeten oder sogar noch gar nicht begonnenen Abstimmung des Ausscheidenden. Angesichts der mehreren offenen Fälle scheint mir trotz der erfreulichen Zügigkeit, mit der Ihr in letzter Zeit die Fälle anpackt, nicht ausgeschlossen, dass beim kommenden Amtswechsel wieder ein solcher Fall eintritt. Daher hätte ich es für wünschenswert gehalten, eine Regelung vorher zu beschließen. Natürlich kann eine Regelung, wenn sie beschlossen wird, ab sofort gelten. Aber wenn das erst nach dem nächsten Amtswechsel geschieht, kann am 1. Dezember die Problematik erneut akut werden. - Der von mir konstruierte Fall sollte die Problematik verdeutlichen. Ich sage nicht, dass jeder vorgebrachte Gedanke stichhaltig sein muss, es ist eine Anregung zur Diskussion. Ich habe dazu ohne Diskussion noch nicht zu jedem Gesichtspunkt bereits eine feste Meinung. --DiRit ✉ 15:40, 29. Okt. 2011 (CEST)
Rücktritt
Hallo, wie ich gestern in der SkypeKonf angekündigt hatte, trete ich hiermit vom Amt des Schiedsrichters zurück. Um kurz zu erläutern, warum:
1.) Mittwoch abend ist derzeit beruflich ausgelastet, ich konnte in den letzten Wochen nicht mehr an Skype-Konferenzen teilnehmen, weil sich das mit anderen, beruflichen Telefonkonferenzen überschneidet und diese natürlich vorgehen. Daher war/ist es mir nicht möglich, die wichtigen mündlichen Stellungnahmen und Positionierungen der Kollegen mitzubekommen. Die Belegung Mittwoch abend hätte sich der Voraussicht nach eigentlich bis vor drei Wochen erledigen sollen, das Projekt läuft aber jetzt bis Jahresende, so dass mittelfristig das wichtigste Kommunikationsmittel für mich ausfällt.
2.) Ich bin zum Admin wiedergewählt worden und habe mich in dieser Rolle engagiert. Dabei sind auch Fälle aufgetreten, die Potential haben, zum SG-Fall zu werden. Die Konsequenz wäre natürlich, dass ich mich für befangen erkläre, das hätte ich auch getan. Allerdings bleibt, so wie die Dinge in der WP liegen und da eben viele Einzelfälle untereinander zusammenhängen (sei es den Beteiligten oder den Dauerkonflikten nach) immer ein Geschmack dabei, der - auch für mich - unangenehm werden könnte, weil ich mich permanent dem Vorwurf ausgesetzt sehen könnte, auch bei an sich weiter weg liegenden Fällen voreingenommen zu sein. Das möchte ich weder dem SG noch mir antun.
3.) Rein gefühlsmässig: Ich glaube, zum Admin mehr geeignet zu sein als zum SchiRi. Warum ich das glaube, weiss ich selbst nicht, aber das ist Gefühlssache. Allerdings muss man auch SchiRi gewesen sein, um das für sich selbst zu erkennen. Bei meiner Kandidatur zum SG war ich davon ausgegangen, dass es umgekehrt ist.
4.) Das oberste Ziel, nämlich die Wiederstabilisierung des SG als oberste Projektinstanz ist bislang gelungen. Die Fälle werden so rasch wie es geht und umfassend abgearbeitet. Meinem Eindruck nach hat dies auch die Community mittlerweile erkannt, jedenfalls gab es erste positive Reaktionen auf die Arbeit des SG. Hier, zumindest am Anfang mitgeholfen haben zu können, war mir ein Vergnügen. Die Kollegen im SG machen einen tollen Job, ich habe sachkundige, engagierte und freundliche Wikipedianer erlebt.
5.) Der Zeitpunkt scheint mir der richtige zu sein. Die nächsten Wahlen zum SG stehen an, daher ist es auch für die Community einfacher, wenn man das "in einem Aufwasch" mit erledigen kann.
Abschließend einen großen Dank und aufrichtige Anerkennung an die Mitglieder des SG! Genau einfach weiter so gute Arbeit machen, wie ich sie von euch erlebt habe, dann wird die Community dem SG über kurz oder lang wieder das volle Vertrauen entgegenbringen.
Gruß, --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 09:43, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Danke dir für die Arbeit, aber „als oberste Projektinstanz“ scheint mir sowohl an der Realität als auch vom Selbstverständnis des Projektes, dass wir hier eben keine Menschen erster oder zweiter Klasse haben, vorbeizugehen. Eher als eine Instanz, die eine zunächst endgültige Entscheidung anempfehlen kann (die natürlich durch eine Gesamtcommunity-Entscheidung wieder gekippt werden kann). Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 10:06, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Danke und so war das nicht gemeint. Ersetze "oberste" gern durch einen passenderen Begriff, ich dachte eher in Richtung "letztgültige" oder ähnlich. Grüße, --Capaci34 La calma è la virtù dei forti. 10:10, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Danke ebenfalls für die gute Arbeit und schade, dass du nicht mehr im SG dabei bist, natürlich! ca$e 10:23, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Von mir ebenfalls ein Dank an Dich, und mit Wünschen guter Arbeit auch für die Zukunft, Gruß -jkb- 10:35, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Ich reihe mich hier mal ein, weils so schön passt mit den beiden SG-Kollegen oben drüber. Es war gut in Dir einen ruhigen und bedachten Kollegen im SG gehabt zu haben. Es hat Spass gemacht mit Dir dort zu arbeiten. Viel Erfolg weiter Dir als Admin. --Hosse Talk 11:47, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Lieber Capaci, auch von mir herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Beste Wünsche zu Deiner Admin-Tätigkeit und im wirklichen Leben, sendet -- Hans Koberger 14:31, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Und mit dem Wunsch für viel berufliche Energie und Erfolg! Dort spielt die Musik, gute Abwägung der Prioritäten, und Dank für die geleistete Arbeit! Gruss --Port(u*o)s 10:43, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Als gänzlich unbeamteter Wikipedianer schließe ich mich dem Dank vor allem im Hinblick auf diese eindrucksvolle Rücktrittserklärung an. Wir haben in Dir einen ganz wichtigen Administrator, Capaci, und als solcher bleibst Du uns ja zum Glück ungeschmälert erhalten!
- Ansonsten widerspreche ich meinem geschätzten Hexer-Kollegen nicht gern und nur in moderierender Absicht: Die Frage einer höchsten Projektinstanz hat mit Menschen erster oder zweiter Klasse überhaupt nichts zu tun, sondern mit gestuften Entscheidungsbefugnissen der Projektadministration als nötiges Korrektiv und Steuerungsorgan (2x Neutrum) für dieses Gemeinschaftswerk. Von der Wikipedianergemeinschaft dazu berufen, ist das Mehrpersonen-Schiedsgericht tatsächlich die oberste Entscheidungsinstanz im Projekt (neben und nach Vollversammlung und Foundation, so sie sich bindend äußern). Deshalb fällt doch niemandem von uns in anderer Funktion Tätigen ein Zacken aus der Krone.
- Mit WP-kollegialen Grüßen -- Barnos -- 10:48, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Auch von mir ein Dankeschön für Deine Arbeit. Ich bin beruhigt, wenn ich sehe, dass es Leute gibt, denen der Beruf wichtiger ist als ihre Tätigkeit hier. Viel Erfolg für beides! Liebe Grüße Anka ☺☻Wau! 11:00, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Höcht ehrenwerte Entscheidung, lieber Capaci. Saubere Trennung der Instanzen macht den Gesamtladen glaubwürdiger. Außerdem sollte "WP-Funktionär" ja für keinen von uns zum heimlichen 2. Hauptberuf werden.
- Hoffen wir, daß die Tage gute Kandidaten nachrücken ... --Elop 13:29, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Lieber Capaci, ich kann mich meinen Mitschiris nur anschließen und beste Wünsche als Admin. Es war schön mit dir und ist schön mit den noch amtierenden Schiris zusammen zu arbeiten. Dir weiterhin alles gute als Admin und natürlich im Real Life. Gruß --Codc Disk Chemie Mentorenprogramm 13:49, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Tja, wenn man als Admin kandidiert, kann es passieren, dass man gewählt wird ;-) Wie bereits gestern erwähnt, teile ich Deine Einschätzung, dass Du als Admin für die WP wertvoller bist als als SG-Mitglied. Dass die Arbeit einem wenig Zeit lassen kann, kann passieren, das ist in einem Projekt, das ehrenamtlich geleistet wird aber normal. Und dass sich Belastungen mit der Zeit ändern können, auch innerhalb weniger Monate, ebenfalls. Dein Rücktritt gerade jetzt, wo eine Nachwahl ohne Zusatzaufwand machbar ist, beweist mir, dass Du das Schiedsrichteramt dauerhaft ernst nimmst. Einen Posten anderen zu überlassen, den man zwar ausreichend ausfüllt, aber eben nicht den eigenen Ansprüchen genügend, ist ehrenvoll, um mal ein etwas pathetisches Wort zu verwenden ;-)
- Alles Gute weiterhin, und: "Man liest sich". -- Perrak (Disk) 19:30, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Capaci34, auch von mir herzlichen Dank für die geleistete hervorragende Arbeit, und Respekt vor Deiner Entscheidung, lieber als Admin mitwirken zu wollen. --Krd 19:34, 27. Okt. 2011 (CEST)
- Ich danke dir auch für diese Entscheidung zu diesem Zeitpunkt vor der nächsten Wahl, die die notwendige Trennung zwischen Schiedsrichter- und intensiver Admintätigkeit in den vorhergehenden Instanzen wieder herstellt. Aber auch für deine bisherige Arbeit im SG. Ich denke, eine bessere Trennung der Instanzen hilft dem SG insgesamt bei der Arbeit und auch für eine bessere Anerkennung der Instanz SG.
- Allgemeine Überlegung, auch für zukünftige SG-Kandidaten: Ich meine, Schiedsrichter sollten möglichst nicht selbst in SG-Fällen Hauptbeteiligte sein (was zu unterscheiden ist von bloßer Befangenheit, leider aber häufig vermischt wird), wenn sich das von vornherein irgendwie vermeiden lässt. Denn befangene Schiedsrichter halten sich aus dem SG-Fall einfach hauptsächlich heraus, beteiligte Schiedsrichter müssen demgegenüber aber am Fall als Beteiligte teilnehmen. Dazu ist es nicht förderlich, gleichzeitig selbst im Gremium zu sein, das ist dann eine Gratwanderung. Deshalb sollten solche Situationen von vornherein vermieden werden, indem keine potenziell strittigen Entscheidungen in den vorherigen Instanzen gefällt werden (das gilt insbesondere für Benutzersperren). Nicht umsonst ging es in den ersten MBs zur Einführung der Instanz SG immer um beteiligte Schiedsrichter und nicht um befangene Schiedsrichter, was ein grundlegender Unterschied ist. Erst danach wurde der weitergehende Begriff der „Befangenheit“ bei SG-Anträgen eingeführt. Die Definition von Befangenheit ist aber bislang leider so schwammig definiert, dass da alles Mögliche drunter gepackt werden kann; darüber ging der ursprüngliche Begriff der Beteiligung wohl etwas in Vergessenheit. --Geitost 23:50, 27. Okt. 2011 (CEST)