Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2014/Januar

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Befugniserweiterung des SGs bezüglich Meinungsbildern

Hallo! Demnächst wird ein Meinungsbild an den Start gehen, in dem es über die Regelung von Meinungsbildern geht (Volltext des Antrags hier). Im Abschnitt Abstimmung, Punkt 10 wollen wir einführen, dass die Ergebnisse von MBs zukünftig vor dem SG anfechtbar sind (Details siehe dort). Bevor wir dies aber zur Abstimmung stellen, möchte ich bei den Zuständigen nachfragen, was sie davon halten - ist euch eine solche Zuständigkeits- und Befugniserweiterung recht oder habt ihr Gegenargumente dafür? (Bitte zeitlich antworten, weil wir demnächst starten wollen) Grüße Alleskoenner (Diskussion) 21:33, 28. Jan. 2014 (CET)

Ich bin zwar SG-Member, aber spreche hier nur für mich: Ich würde es nicht gutheißen, wenn von der Community mehrheitlich getroffene Entscheidungen durch ein Gremium von derzeit neun Mitgliedern gekippt werden könnten. Das würde aus meiner Sicht die Kompetenzen des SG weit überschreiten. VG--Magister 21:44, 28. Jan. 2014 (CET)
BK:Ein Meinungsbild befasst sich in der Regel mit „inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum“ und eben genau für diese ist das Schiedsgericht – nach den Meinungsbildern auf Grund derer es eingerichtet wurde – nicht zuständig. Von daher schliesst sich bereits hier eine Zuständigkeit aus. Dies ist aber nur meine unabgestimmte Meinung. --HOP 21:46, 28. Jan. 2014 (CET)
Ich sehe das wie meine Vorredner. Die Meinungsbilder, die ich bisher gesehen habe, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des SG; und die Macht, eine Community-Entscheidung durch ein wie auch immer geartetes Veto auszuhebeln, sollte niemals einem so kleinen Gremium gegeben werden. Auch ich antworte jetzt zeitnah, aus persönlicher Sicht und ohne Abstimmung mit den anderen Schiris. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 22:05, 28. Jan. 2014 (CET)
Auch als persönliche Meinung: Die Community steht prinzipiell über dem SG: Die Community kann mit einem MB "uns" abschaffen (oder auch "unsere" Kompetenzen verändern), momentan legitimiert sie die Arbeit des SGs unter recht bestimmten Voraussetzungen, nämlich diesen Wikipedia:SGR#Grundlagen. Ich schließe für mich nicht völlig aus, dass man sich ans SG wenden kann, wenn man meint das Vorhaben eines MB stehe vorsätzlich Projektgrundsätzen entgegen, das war's dann aber auch und das hatten wir glaub ich noch nie. Dass MBs vorm SG verhandelt werden wegen vermeintlicher Formalfehler, glaube ich weniger, und zumindest wären zuvor andere Lösungswege zu suchen (SG ist schlicht die letzte Instanz, nie die erste, wenn etwa einem oder manchen ein MB nicht so zusagt).
Davon abgesehen: Ein Versuch, die SG-Grundsätze zur Zuständigkeit zu verändern, sollte für meine Begriffe sehr transparent kommuniziert und vorab diskutiert werden und nicht in einem vorrangig ganz anderes bezweckenden MB mal eben miterledigt werden. Aber danke, dass du mal nachfragen kamst. … «« Man77 »» 22:27, 28. Jan. 2014 (CET)
OK, danke für die Rückmeldung! Sieht so aus, als ob wir das wieder streichen :-) Aber noch eine Anmerkung: Es ginge bei solchen Verfahren nicht um die persönliche Meinung des SGs, sondern um die Rechtmäßigkeit des MBs (das SG wäre dann sowas wie eine Normenkontroll-Instanz; auch ein BVerfG entscheidet darüber, ob Gesetze rechtmäßig sind, obwohl es nicht das Volk repräsentiert). Grüße Alleskoenner (Diskussion) 00:23, 29. Jan. 2014 (CET)
Derer bedarf es wohl weniger bei einer Ausarbeitung, über deren Inhalt Abstimmungen erfolgen, an denen zumeist mindestens 100 bis 350 Mitglieder der Community teilnehmen. Diese sind eine, wenn nicht in diesem Fall die Normenkontroll-Instanz. --HOP 00:38, 29. Jan. 2014 (CET)
Gibt es Beispiele dafür, dass in MB Beschlüsse getroffen wurden, die nicht mit den Grundprinzipien vereinbar sind? Ob konkrete Hinweise sehe ich hier nur ein Nichtproblem. --Krd 08:39, 29. Jan. 2014 (CET)
Ok, haben es wieder entfernt. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 15:18, 29. Jan. 2014 (CET)