Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Finanzer

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Beanstandete Punkte im Meinungsbild

Ich habe mich schon als Unterstützer eingetragen, mich würde aber interessieren, wie du zu den im Meinungsbild beanstandeten Punkten 10 bis 13 stehst. Gruß, -- Nicolas17 (Disk.Bew.) 18:40, 28. Apr. 2007 (CEST)

Ich finde die Aufnahme dieser Punkte sehr gut. Ich habe mich bereits beim ersten MB vor rund 2 Jahren dafür ausgesprochen, dass das Schiedsgericht auf Antrag auch als eine Art Verfassungsgericht agieren und Regularien die den Grundprinzipien der WP widersprechen aufheben kann. Ich denke in die gleiche Richtung geht Punkt 13. Denn es ist defintiv nicht möglich per MB irgendwelche Sachen durchzudrücken, die dem Projektziel widersprechen. Insofern ist diese Zustädnigkeit eine logische Folge aus Punkt 10. Ich sehe auch eine nur sehr geringe Mißbrauchsgefahr, da erstens im Schiedsgericht vermutlich nur hochangesehene und erfahrene Wikipedianer sitzen werden, die mit den ihnen zugestandenen Befugnissen mit Sicherheit sehr vorsichtig und umsichtig umgehen werden, wie man ja auch bei den Checkusern sehr gut sehen kann. Außerdem kommt hinzu, dass das SG nur auf Anforderung aktiv wird nachdem alle anderen Konfliktlösungmöglichkeiten erschöpft sind. Das SG wird also von sich aus nicht durch WP wüten und wild irgendwelche vermeintlich mit den Projektzielen nicht vereinbare Regularien für ungültig erklären. Gruß --Finanzer 19:24, 28. Apr. 2007 (CEST)

Fragen an die Kandidaten

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:07, 29. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Matthias, hier meine Antworten:

  1. Da das Schiedsgericht erstens nur auf Anruf und während der Probephase nur mit Billigung aller Konfliktbeteiligten arbeiten wird, stellt sich die Frage gar nicht erst. Und ich sehe auch keinen Grund warum das SG Verfahren annehmen sollte, die auch weiterhin in die klassische Admintätigkeiten fallen.
  2. Ich habe mir beim ersten Anlauf zur Einrichtung des SG das englische arbcom etwas genauer angeschaut. Mangels Sprachkenntnissen fällt mir die Betrachtung ähnlicher Einrichtungen in anderen WPs mehr als schwer. Insofern kann ich einen Vergleich zwischen den verschiedenen Gremien nicht wirklich leisten. Grundsätzlich finde ich angesichts der Größe der de.WP und der teilweise sehr scharf ausgeführten Kontroversen solch ein Instrumentarium sehr wichtig. Ob uns die Erfahrungen aus den anderen Wikipedien wirklich weiterhelfen, wage ich nicht zu beurteilen, glaube aber, dass die de.WP hier ihre eigenen Erfahrungen machen muss und auf Grund der unterschiedlichen Strukturen und Ansprüche an Relevanz und Artikelqualität mit Sicherheit auch machen wird.
  3. Ich kann mir hier nur ein MB vorstellen, dass mit großer Mehrheit der Nutzer angenommen wird, da dem SG ansonsten die Legitimität und die Unterstüzung fehlen würde und wohl nach kurzer Zeit wieder verschwinden würde. Eine der wenigen Fälle in der ich ausdrücklich eine MB unterstütze.
  4. Ja, wobei ich in jedem Fall meine Mit-Richter entscheiden lassen würde, ob der Vorwurf berechtigt ist. Dies aus dem Grunde, da ansonsten allein der Vorwurf der Befangenheit ausreichen würde, unliebsame Richter aus einem Verfahren herauszuhalten.
  5. Ich denke schon, dass solch eine Funktion weiterer Qualitäten bedarf. In erster Linie würde ich Sachlichkeit, Ruhe und Höflichkeit im Umgang mit anderen Menschen nennen. Desweiteren muss der Kandidat eindeutig zu den Projektzielen stehen, da es ja u.a. seine Aufgabe sein wird, diese zu verteidigen. Und dass ein Kandidat große Erfahrungen im Kernbereich der Projektarbeit, dem Artikelschreiben, ist dem sicher nicht abträglich. Ich werde bei meiner Stimmabgabe auch weiterhin darauf achten, dass die Kandidaten eine gewisse Lebenserfahrung haben bzw. zeigen, was im übrigen fast nichts mit dem Alter zu tun hat. Ich denke diese ist für die Bewertung von Konflikten unerlässlich.
  6. Wie Frage 1 stellt sich für mich die Frage nicht, da das SG nur auf Anruf tätig wird und dann selbst entscheidet, ob es Fälle annimmt, also kann es schon mal von sich aus nicht irgendwen von der Abreit abhalten. Und wenn du die Mitglieder des SG meinst, schon aus reinem Selbstschutz würden Pillepalle-Fälle die mit den klassischen Instrumenten (z.B. VA, Löschprüfung) lösbar sind, nicht angenommen. Dass die Mitglieder des SG für die Zeit dieser Zeit, wahrscheinlich etwas weniger Zeit für Artikel haben werden, wird sicherlich eintreten. Aber mit dem gleichen Argument könnte man auch die Einrichtung einer Jury beim SW ablehnen, da deren Mitglieder Top-Autoren der WP sind und auch weniger Zeit während des SW zum Schreiben von Artikeln haben. --Finanzer 17:41, 29. Apr. 2007 (CEST)

Weitere Fragen

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:27, 29. Apr. 2007 (CEST)

Ich denke, dass ich den grössten Teil der Kriterien erfülle, möchte die Einschätzung aber den Wählern überlassen. Außerdem verspüre ich wenig Neigung, die doch recht stark ins Persönliche gehenden Fragen zu beantworten. Gruß --Finanzer 20:09, 30. Apr. 2007 (CEST)
Schade. Ich finde zwar nicht, dass das zu persönliche Fragen sind, akzeptiere aber natürlich Deine Entscheidung. --RoswithaC | DISK 02:04, 1. Mai 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:17, 5. Mai 2007 (CEST)

Das Beispiel ist wohl ein klein wenig daneben oder? --Finanzer 14:19, 5. Mai 2007 (CEST)
Das Beispiel ist ein realer Fall. Kann nix dafür, wenn die Realität daneben ist. --Elian Φ 14:27, 5. Mai 2007 (CEST)
Ich werde hier aber nicht anfangen über einen Fall zu spekulieren bzw. meine Gedanken darzulegen, wenn dieser Fall oder ein damit zusammenhängender demnächst tatsächlich vor dem SG landen könnte. Und die Wahrscheinlichkeit halte ich für relativ hoch. Schon gar nicht werde ich anfangen zu spekulieren wessen Sockenpuppe das sein könnte und welche Sanktionen zu verhängen wären. Gruß --Finanzer 14:39, 5. Mai 2007 (CEST)