Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Lecartia

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Hallo Lecartia, Dir schicke ich meinen Fragebogen auch nicht, weil ich meine, Dich bereits aus eigener Ansicht und aufgrund Deiner eigenen Vorstellung gut genug einschätzen zu können :-) Deswegen nur eine Frage, die Mathias manchen anderen schon gestellt hat (und ich nicht weiß, ob er es auch bei Dir tut):

  • Wie würdest Du Dich verhalten, wenn Dich jemand als befangen ablehnt? Würdest Du auf der Ausübung der Schiedsrichtertätigkeit bestehen oder die Arbeit in diesem Fall ruhen lassen? --RoswithaC | DISK 09:57, 3. Mai 2007 (CEST)

Hallo RoswithaC, sollte der Vorwurf im Raum stehen, würde ich nicht automatisch von dem Fall zurücktreten – das könnte dann jeder ausnutzen – sondern, dann

  • a) wenn ich ebenso denke, dass ich befangen bin (aber dann würde ich schon von mir aus die Befangenheit erklären) oder
  • b) wenn die anderen (oder die Mehrheit der) Schiedsrichter, die Bedenken teilen.

Lecartia Δ 16:42, 3. Mai 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:28, 5. Mai 2007 (CEST)

Vorab die Bemerkung: Ich habe mich etwa 30 Minuten in den Fall eingelesen, was noch nicht ausreichend scheint, eine endgültige Meinung darüber abzugeben. Außerdem liegen mir nicht alle Informationen vor, wie z.B. das Abstimmungsverhalten der mehreren Accounts.
Das Anlegen von Mehrfachaccounts ist nicht verboten, meiner Meinung nach auch dann nicht, wenn damit eine indefinite Sperre umgangen wird. (Eine Person lebenslang von der Wikipedia auszuschließen widerspricht dem Rehabilitationsgedanken. Jeder muss die Chance auf einen sauberen Neuanfang haben.) Zeigen sich mit dem neuen Account die gleichen Fehlverhalten sollte dieser aber nach einer sehr viel geringeren Karrenzzeit gesperrt werden. Ob so ein Fall bei dem Vorschlagenen vorlag, weiß ich derzeit nicht und kann zu der Sperre keine Einschätzung geben. Davon unabhängig ist aber die vorgeschlagene Kandidatur, wenn der Kandidat die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt hat. Dass die 400 Beiträge bewusst voll gemacht wurden, mag kein guter Stil sein, ist aber nicht regelwidrig. Solange der Kandidat mit keinem seiner anderen Accounts zur Wahl steht oder selbst mehrfach abstimmt, sehe ich wiederum nichts Regelwidriges. Die Sperre wäre für Aasen also aufzuheben und die Kandidatur wieder einzustellen. Wie erfolgreich die Wahl dann ist sei dahingestellt, das Anrecht auf die Kandidatur besteht meiner Meinung nach.
Lecartia Δ 19:14, 5. Mai 2007 (CEST)