Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Liesel

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Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 12:03, 6. Mai 2007 (CEST)

Das erinnert mich gewaltig an die Fragen, die Kriegsdienstverweigerern in den 1960ern vor ihrer Anerkennung gestellt wurden: "Stellen Sie sich vor, Sie begegneten mit ihrer Freundin im Stadtwald einer Gruppe finsterer Vergew..." :-) SICNR --Wwwurm Mien KlönschnackTM 12:08, 6. Mai 2007 (CEST)

Da es sich um ein Fallbeispiel handelt, habe ich mich jetzt nicht tiefgründig und intensiv mit dem Fall befasst. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass das SG ein Kollektivorgan ist und somit meine Entscheidung nicht als Endurteil zu sehen ist.

Zu prüfen ist im vorliegenden Fall ob die Sperrung zulässig war. Begründet wurde die Sperrung mit missbräuchlichem Einsatz eines Mehrfachaccounts. Es ist bei keiner Teilnahme an Adminwahlen von Benutzer:Aasen eine Manipulation erkennbar. Zumindest ist keiner der anderweitig aufgeführten Benutzeraccounts in diesen Abstimmungen vertreten. Auch die Kandidatur kann nicht als Missbrauch gewertet werden. Es ist auch nicht durch CU oder anderweitig nachgewiesen, dass es sich bei Aasen und Bronfman um ein und diesselbe Person handelt. Dies führt dann auch zum Schluss, dass die Sperrung mit dieser Begründung nicht zulässig ist. Ob anderweitige Gründe für eine Sperrung vorliegen kann auf der Schnelle nicht erörtert werden und sind nicht Grund des Verfahrens. Somit wäre auch eine Kandidatur für das Schiedsgericht zulässig.

Weiterhin ist abzuwägen, ob die Sperrung in diesem Falle wirklich das geeignete Mittel ist um den Konflikt zu beenden. Es ist davon auszugehen, dass der Benutzer evtl. noch weitere Accounts unterhält. Somit wäre die weitere Eskalation des Falles mit gegenseitigen Angriffen und Benutzersperrungen gegeben.

Aufgrund der Auffälligkeiten ist davon auszugehen, dass im Falle einer Kandidatur bzw. einer Wahl jeder einzelne Abstimmer genau überprüft wird, ob die Möglichkeit einer Manipulation vorliegt. Weiterhin ist der Gemeinschaft schon eine gewisse Reife zuzusprechen. Es ist nicht unbedingt zu erwarten, dass ein Benutzer der gerade die Mindestanforderungen erfüllt in ein entsprechendes Amt gewählt wird.

Da durch diese Aktion die entsprechenden Accounts sowieso eine negative Konnotation besitzen, ist davon auszugehen, dass kein weiterer derartiger Einsatz der Accounts erfolgen wird. Eventuell sind eine zeitweilige Aberkennung der Stimmberechtigung auszusprechen um einer zukünftigen Manipulation von Abstimmungen entgegenzuwirken. Der sperrende Admin ist ggf.auf eine nachvollziehbareren Sperrbegründung hinzuweisen. Liesel 13:58, 6. Mai 2007 (CEST)

Mit diesem Edit ...

[1] ist für mich ein Contra-Punkt gegen ihn weggefallen. Ich mag überbordende Babel-Vorlagen ja auch nicht, aber Gesprächsverweigerung ist unangemessen. Mit meiner Stimme, das werde ich mir noch überlegen. --dealerofsalvation 20:08, 8. Mai 2007 (CEST)