Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Björn Bornhöft

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Transparenz vs. Vertraulichkeit

Hallo Björn, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):

Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?

  1. Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
  2. Kommt auf den Einzelfall an
  3. Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben

Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Stefan64 14:37, 3. Mai 2010 (CEST)

Hallo Stefan64, grundsätzlich bin ich der Meinung, dass Interna Interna bleiben sollten, und zwar nicht um der Interna und auch nicht um des Egos des Mitglieder, sondern um der Funktionsfähigkeit des Gerichts wegen. Im Einzelfall mag aber das Interesse der Gemeinschaft an Aufklärung überwiegen. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Schiedsgerichtsmitglied die Arbeit vorsätzlich und/oder beharrlich sabotiert. Gruß, --Björn 16:56, 3. Mai 2010 (CEST)

Benutzerseite (erl)

Lieber Björn,

könntest Du bitte vor Beginn der eigentlichen Wahl Deine Benutzerseite ändern? Mit dem jetzigen PS-Zusatz halte ich sie für eines SG-Kandidaten völlig unwürdig. --Elop 15:05, 7. Mai 2010 (CEST)

Nein. Wähl mich oder lasses. --Björn 22:44, 7. Mai 2010 (CEST)
Hast Du doch schon - und ich habe somit auch nichts mehr zu beanstanden!
LieGrü&SchöSono ... --Elop 15:07, 9. Mai 2010 (CEST)
Reiner Zufall, das. --Björn 16:39, 9. Mai 2010 (CEST)
War halt ein klassischer 6:56-BK ;) --Elop 22:44, 9. Mai 2010 (CEST)

Fragen

Hallo Björn,

ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.

  1. Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
  2. Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
  3. Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
  4. Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?

Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:55, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.

Hallo blunt.,
ad 1: Ich verstehe die Frage nicht recht, was soll ein „Gericht im juristischen Sinn“ sein? So etwas wie ein Baum im pflanzlichen Sinn? ;) Ich sehe das SG als Gericht, also als eine neutrale Institution, die in Streitfragen verbindlich entscheidet. Wenn A und B sich streiten, lassen sie C entscheiden. Diese Idee ist eine der wenigen wirklich guten, die die Menschheit je hatte.
ad 2: Wie man den Laden nennt, ist in meinen Augen sekundär, Hauptsache, er funktioniert. Aber der Funktion scheint mir der Name schon angemessen, ja.
ad 3: Zunächst mal: Eine Behörde ist eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Wikipedia ist kein Staat, sondern ein Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie. Folglich kann das SG keine „Behörde“ und somit auch keine Ermittlungsbehörde sein. Das kann man nicht oft genug betonen. Von sich aus ermitteln sollte das SG dürfen, ja. Sonst bleibt es ein zahnloser Tiger.
ad 4: Bei der Gelegenheit möchte ich meine Antwort von oben präzisieren. Man muss hier deutlich trennen zwischen Verhandlung und Beratung. Die Verhandlung (Einleitung des Verfahrens, Beweisaufnahme usw.) hat öffentlich zu sein, die Beratung der Mitglieder des Gerichts dagegen ganz und gar nicht.
Ich hoffe mit diesen Antworten den Kern der Fragen getroffen zu haben.
Gruß, --Björn 11:16, 8. Mai 2010 (CEST)
Respekt, Björn! Entspricht genau meiner Position (und zwar aufs Komma genau!), wegen der sich einige Leute im Schiedsgericht - so auch Blunt - von mir verfolgt gefühlt haben. Falls Du gewählt wirst, dann seh Dich vor, damit du nicht jeden Tag aufs neue dümmlichen Argumenten wie: "Wir sind kein Gericht" begegnen musst. Aber auf die Frage, ob der Begriff Schiedsgericht korrekt ist, könntest du dann irgendwann einmal den Begriff Koko hören. Das haben sich ein paar ganz gescheite in Berlin ausgedacht, in der Hoffnung, damit klarzulegen, dass das Schiedsgericht kein Gericht ist. Man merkt, auch wenn deine Zeit auf der Uni auch zu deinem Bedauern recht kurz war, aber offenbar kannst du auf solche Fragen ausreichend klar argumentieren. --Hubertl 17:01, 10. Mai 2010 (CEST)
*lol* Meine Zeit auf der Uni war recht kurz? Woher stammt denn *die* Information? --Björn 18:32, 10. Mai 2010 (CEST)

Ich möchte mal Hubertls Zustimmung zu Deinen Antworten explizit bekräftigen. (Wobei ich öffentliche Spekulationen oder Manifeste darüber, ob und wie lange ein anderer User, der sich auf seiner Benutzerseite nicht zu jenem Thema äußert, studiert habe, keineswegs bekräftigen möchte, sondern immer für höchst zweifelhaft halte!)

Auch mir haben Deine Antworten hier spontan sehr gefallen. Insbesondere die Tatsache, daß Du nicht verunsichert rum-eierst ("Was muß ich jetzt sagen, damit Stefan64, Blunt oder Kriddl mit mir zufrieden sind?") - was bei Fragen von so exponierten Wikipedianern ja auch mal beim einen oder anderen Kandidaten vorkommen soll.

Weiterhin interessant dabei finde ich insbesondere, daß Felix auf die hiesigen 4 Fragen völlig konträre Antworten gibt - was für die gemeinsamen Wähler und Nichtwähler nicht von Belang zu sein scheint (auch für Felix und Dich je nicht).

Da stellt sich mir die Frage, ob wir hier Parteien/Lager wählen - etwa die "eher offensiven, einander freundschaftlich verbundenen fleißigen RC-Aufräumer mit ausgeprägtem Temperament" oder von mir aus anderswo die "wertkonservativen Moralisten" oder die "Habermas-affinen, emanzipatorisch ausgerichteten Gewerkschaftler" - oder aber einzelne Menschen, von denen jeder möglichst bereits für sich die ganze Community nach bestem Wissen und Gewissen als SR verträte und auch zumindest eine vage Ahnung davon habe, welche Ansätze hierfür sich formal in äquivalenten Situationen jemals bewährt hätten.

Erst WWWs - interessanterweise ja ein KPA-Freak ([1], [2]) - sehr differenzierte Stellungnahme auf Deiner AK hat mich darauf gebracht, daß in der Tat SR Dein Job sein könnte.

Wirst Du meiner Vermutung nach diesmal (noch) nicht werden, aber als Vermittler oder aber "Bewährungshelfer" für unter Auflagen entsperrte User, die Dich prinzipiell schätzen und achten, könntest Du mindestens gute Dienste leisten, schon jetzt (und neben Deiner sonstigen täglichen Wikipedia-Arbeit). Den Gerechtigkeistssinn hierfür hast Du ja.

Bleiben die gerade auf der AK geäußerten Vorwürfe "unbeherrscht und nachtragend". Ich glaube, die Impulsivität kann sich kein Mensch vollends abgewöhnen, dem sie innewohnt. Ich bin andererseits auch froh, daß es sie - und zwar in Menschen und nicht als Abstraktum.

Bei den Diskussionen um "Kontrastimmen ja oder nein" ist mir mal aufgefallen, daß diese bis zu einem gewissen Grad ja sogar etwas Positives aussagen. Wir kriegen manchmal Admins durch mit unter 5 Kontrastimmen. Aber wirklich wichtig für uns sind gerade die nicht. Wer auch mal Tacheles redet oder das macht, was sich 50 andere nicht trauen, ist immer für 20 Contras gut.

Sehe ich beim SG ähnlich. 0 Contras verdächtig, 10 oder 20 unbedenklich, 50 oder mehr aus anderen Gründen zweifelhaft. Wobei es nicht auf die Anzahl ankommt, sondern auf den immer und überall latent vorhandenen Wunsch, andere Menschen nicht zu verletzen.

Schaffe ich selber, um ehrlich zu sein, nicht immer. Allein in den letzten 4 Wochen habe ich mindestens zweimal Kollegen über Gebühr angegriffen.

Ist nie auf irgend einer VM erschienen (und wäre dort vielleicht als "nicht sanktionswürdig" abgehakt worden), aber als mir auffiel, daß ich völlig unnötig Kollegen verletzt hatte, habe ich mich je sofort entschuldigt. Übrinx ungeachtet konkreter Sympathien und des sonstigern Diskussionsverlaufes. Auch Leute, die ich für Hirnis halte, muß ich nicht verletzend angreifen.

Gut finde ich, daß auch die Dir gegenüber kritisch gestimmten User inzwischen größtenteils geschnallt haben, daß Du nie Knöppe in dem Sinne mißbrauchen würdest, daß Du in persönlichen Konflikten formale Machtmittel nutzen würdest. Im Gegenteil - gerade bei den Leuten, die Deinen Halsumfang binnen weniger Minuten auf das Doppelte anschwellen lassen können, würfest Du sie meiner Überzeugung nach sofort beiseite (was letztlich zum Dreifachen des Ursprungsumfanges führen könnte). Die geäußerte Kritik war ja eher auf Dir bislang unbekannte User gemünzt, die durch Deine schroffe Art vielleicht schnell abgeschreckt sein könnten.

Wenn dem gegenüber (nur als Beispiel) Du und Hubertl Euch mal gegenseitig die Haare nach hinten fönt, werden das vermutlich 2/2 ganz gut überleben können. Solange niemand wirklich nachtragend ist und jeder auch künftig noch merkt, wenn der je andere sehr vernünftige Dinge sagt (wie gerade durch H. in Bezug auf Dich geschehen), ist das in meinen Augen eine gute Basis. Zum Kuscheln gibt es ja eh noch die Stofftiere ...

Meine gleich sehr spontan abgegebene Stimme ist ein Votum dafür, daß Du Dich in den nächsten Monaten einmischst an Stellen, wo gerade Du vielleicht derjenige bist, der das per Konstellation und Einfühlungsvermögen am besten kann. Verbunden mit der Bitte, immer dann nur mit Torten zu werfen statt mit Schrotflinten zu schießen, wo das Süßgebäck locker ausreicht. Und wenn ich feststellen sollte, daß Du jemals, auch nur für Minuten, nachtragend agiert haben solltest, werde ich Dir das bis ins Altersheim nie verzeihen und wöchentlich aufs Brot schmieren - egal ob es sich geändert haben wird oder nicht! --Elop 23:06, 10. Mai 2010 (CEST)

Wahl-Kniffel

Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.

Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden?--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:51, 8. Mai 2010 (CEST)

Artikel wiederherstellen und Admin 3 eine Gardinenpredigt halten, weil er durch sein Verhalten den Projektfrieden gestört hat. In einem umstrittenen Umfeld kann es DIE RICHTIGE LÖSUNG ® nicht geben. Da kann es nur vertretbare Lösungen geben. Wenn bereits zwei Admins in den dafür vorgesehehenen Verfahren (normales Löschverfahren plus Löschprüfungsverfahren) entschieden haben, ist es ein Unding, wenn ein weiterer Admin dies einfach über den Haufen wirft, weil er meint, im Alleinbesitz der Wahrheit zu sein. Die Einhaltung des geordneten Verfahrens ist durchaus nicht nur hohle Förmelei, sondern hat Friedensfunktion. Gruß, --Björn 11:30, 9. Mai 2010 (CEST)
Kurz und prägnant die Antwort, schönen Dank.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 16:54, 9. Mai 2010 (CEST)

Institution Schiedsgericht – was ist das?

Hallo Björn, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.

  • Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
  • Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
  • Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
  • Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
  • Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
  • Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
  • Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
  • Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
  • Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.

So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:51, 8. Mai 2010 (CEST)

Zu meiner Auffassung vom Sinn des Schiedsgerichts bereits, ebenso zur Frage der Bezeichnung. Ich habe keine Erfahrung mit Schiedsgerichtsarbeit oder Mediation, aber ich habe insgesamt fünf Jahre meines Lebens als Nachtonkel im Betreuten Wohnen für Jugendliche verschwe... zugebracht. Das überlebt man nicht ohne gewisse grundlegende Fähigkeiten auf dem Gebiet der Raubtierbändigung. Im Übrigen gehen mir die Fragen gerade zu sehr ins akademisch-elfenbeimturmartige, ehrlich gesagt. Gruß, --Björn 20:53, 9. Mai 2010 (CEST)
Danke für deine Antworten hier und auch weiter oben. Ich werde sie bei weiteren Überlegungen zum SG auf jeden Fall mit einbeziehen, versprochen.
Für die Adminkandidatur werd ich aber davon völlig abgesehen mit Kontra stimmen. Kann es sein, dass du dort zum jetzigen Zeitpunkt nur kandidierst, damit das Argument hier wegfällt, dass du mit SG-Knöppen deine Kompetenzen überschreiten könntest, wenn du diese einsetzen willst, ohne als Admin gewählt worden zu sein? Na ja, darf ja jeder kandidieren, für admin-geeignet halte ich dich aber jedenfalls nicht. Viele Grüße trotzdem. --Geitost 11:48, 12. Mai 2010 (CEST)

Kannst Du

Mir einen sachlichen Grund benennen, warum man extrem polarisierende Benutzer ins SG wählen sollte? -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 00:03, 9. Mai 2010 (CEST)

<°+++>< --Björn 11:10, 9. Mai 2010 (CEST)
qed thx -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 17:22, 9. Mai 2010 (CEST)
Was genau glaubst du, nun bewiesen zu haben? Ich hatte mein Sperrlog umseitig bereits selbst verlinkt. Ich schrieb dort auch, dass es sicherlich geeignetere Kandidaten und bessere Menschen als mich gibt. Es hält Dich niemand davon, denen Deine Stimme zu geben, so sie denn kandidieren. Aber erwarte bitte nicht, dass ich auf als Frage getarntes Gebashe noch vertieft eingehe. --Björn 18:19, 9. Mai 2010 (CEST)

Contra

Symbolisch mein Contra für die SG-Wahlen im Allgemeinen und diesen Kandidaten im Speziellen. Allgemein: Es ist einfach albern, ausgerechnet Schiedsrichter ohne Contras zu wählen, die Gründe für "pro only" sind alle an den Haaren herbeigezogen. Dass "pro only" außerdem Leute wie Hubertl ins SG befördert hat, scheint auch kaum einen zu stören, mich schon. Speziell: Ein Schiedsrichter mit so einem Sperrlog? Wo sind wir denn hier?--bennsenson 14:22, 10. Mai 2010 (CEST)

Das frag ich mich auch, ja. --Björn 15:55, 10. Mai 2010 (CEST)
Ja, das frag ich mich auch. The Man on the Mission wirft mit Steinen? --Hubertl 17:08, 10. Mai 2010 (CEST)
Bennsenson, du kannst das natürlich anmerken, aber wozu soll das gut sein? Als ceterum censeo? Über die Wahlmodalitäten kann nach der Wahl gerne wieder diskutiert werden. Und ja, es kommt bei Wahlen vor, dass einen stört, wer da gewählt wurde, egal welches Verfahren gilt. Das muss man als aufrechter Demokrat hinnehmen. Was Björn angeht: Ein „beflecktes“ Sperrlog ist nach geltenden Regeln kein Hindernis zu kandidieren. Wer sich dran stört, muss entsprechende Kandidaten nicht wählen. Rainer Z ... 18:30, 10. Mai 2010 (CEST)
Wozu das gut sein soll? Na es hat sich doch noch nix geändert oder?-bennsenson - ceterum censeo 19:08, 10. Mai 2010 (CEST)

Einsatz der erweiterten Rechte außerhalb des SG

Hallo Björn, da du nicht Admin bist, würdest du als SG-Mitglied zur Ausführung deiner Aufgaben Adminrechte erhalten. Hättest du immer noch – wie bei deiner letzten Kandidatur angekündigt – vor, deine Rechte auch einzusetzen, um „notfalls“ gegen die „Verschandelung von Artikeln“ und die „Zumüllung von Versionsgeschichten“ vorzugehen? Oder würdest du den Einsatz der erweiterten Rechte auf die SG-Arbeit beschränken? Beste Grüße -- kh80 ?! 23:16, 10. Mai 2010 (CEST)

Hallo kh80, mit der Betonung auf notfalls wie von Anfang an gemeint, gilt das noch immer. Es erschließt sich mir wirklich nicht, warum ich jemanden ungehindert „fickenfickenficken“ in Artikel schmieren lassen soll, wenn ich die Mittel habe, das zu unterbinden. Wobei ich a) davon ausgehe, dass der Fall eher akademischer Natur ist, da solche Situationen, in denen tatsächlich so gar kein anderer Beknopfter erreichbar ist, selten geworden sind und ich b) nicht zuletzt deswegen mich gerade einer weiteren AK unterziehe. Gruß, --Björn 07:31, 11. Mai 2010 (CEST)
Dagegen spricht meiner Meinung nach - bei aller Regelhuberei - nichts. Allerdings ist eine Sperrung überhaupt nicht nötig, wenn der Betreffende nur in einem Artikel Unsinn macht. Denn es reicht, wenn es nicht gesichtet ist. Wenn man es rückgängig macht und er es wieder macht, sollte man es einfach so lassen bis zur Sperrung, wenn er danach nicht nochmal Unsinn macht (egal, ob derselbe Artikel oder ein anderer). --linveggie Bewertung Disk. 14:14, 11. Mai 2010 (CEST)