Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Felix Stember

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Transparenz vs. Vertraulichkeit

Hallo Felix, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):

Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?

  1. Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
  2. Kommt auf den Einzelfall an
  3. Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben

Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Stefan64 12:07, 3. Mai 2010 (CEST)

Natürlich hat die Community ein Recht darauf, über Unstimmigkeiten generell zu erfahren. Ich halte es für zwingend nötig, die Entscheidungsfindung, aber auch einen Großteil der Diskussionen öffentlich zu führen, um die "Aura" des Geheimnisvollen, aber auch des "Gemauschels" zu zerstörern. Das wäre ein wichtiger Schritt zur Akzeptanzverbesserung durch Nachvollziehbarkeit. --Felix fragen! 12:49, 3. Mai 2010 (CEST)

Fragen

Hallo Felix,

ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.

  1. Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
  2. Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
  3. Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
  4. Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?

Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:55, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.

  1. nein, bloß nicht
  2. nein, siehe da
  3. in begründeten Fällen könnte ein Checkuser-Antrag der Ergebnisfindung dienen. Die Hauptaufgabe des SGs sollte dies aber nicht werden. In der "Realwelt" sind Ermittlung, Beweissicherung und Urteilsfindung nicht ohne Grund getrennt. Gerichte können nur weitere Beweise fordern.
  4. siehe mein Statement oben: Offenheit und Transparenz und damit Nachvollziehbarkeit sind oberste Priorität. --Felix fragen! 10:20, 8. Mai 2010 (CEST)

Wahl-Kniffel

Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.

Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:53, 8. Mai 2010 (CEST)

Schwieriger Fall, da hier die Trennung zwischen inhaltlicher Entscheidung (Löschentscheidung bzw. deren Aufhebung) und zwischenmenschlichem Problem schwierig wird. Zunächst würde ich als Schiedsrichter auch den ursprünglichn LA-Steller sowie den erstentscheidenden Admin als Beteiligte zum Fall dazuholen und mir zumindest deren Meinung zu der Angelegenheit anhören. Ein Hauptproblem des Falls ist, dass es keine klare Regelung gibt, ab wann eine Löschprüfung als erledigt gilt. Usus ist derzeit wohl, dass wenn ein bis dato unbeteiligter Admin ein "erledigt" setzt, der Fall beendet ist, es aber keinerlei Aussagen dazu gibt, wie viele Admins sich den Fall angesehen haben müssen, um ihn für beendet erklären zu können. Hier besteht Klärungsbedarf in der Community.
Zum hypothetischen Fall zurück: Admin 3 hat nicht besonders konsensorinetiert gehandelt, insbesondere das Abbügeln der Anfrage von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite sehe ich kritisch, dazu kommt die Ansicht von Admin 3, dass nur seine Entscheidung die "richtige" ist. Einfachste Lösung mMn wäre die Wiederherstellung des Artikels und Wiederaufnahme der Löschprüfungsdiskussion unter expliziter Beteiligung weiterer, auch sach- und themenkundiger Admins. --Felix fragen! 13:42, 8. Mai 2010 (CEST)
Ist halt die Krux, dass sich inhaltliche und persönliche Ebene nicht immer sauber trennen lassen. Aber danke für Deine Bearbeitung.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 08:46, 9. Mai 2010 (CEST)

Institution Schiedsgericht – was ist das?

Hallo Felix, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.

  • Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
  • Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
  • Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
  • Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
  • Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
  • Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
  • Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
  • Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
  • Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.

So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:53, 8. Mai 2010 (CEST)

  1. ich hab grad einen furchtbaren Brummschädel
  2. ich hasse es, per Vorlage angequatscht zu werden. Wer mich etwas fragen will, soll sich bitte die Mühe geben, dass auch zu formulieren
  3. ungefähr die Hälfte deiner Fragen hab ich bereits oben oder auf der Vorderseite beantwortet
  4. auf den Rest hab ich jetzt ehrlich gesagt keinen Bock. Wenn du nicht für das SG kandidieren willst, ist das dein Ding, was ich mir unter dem SG vorstelle, habe ich bereist vorne geschrieben und damit isses jetzt auch mal gut.
Und wer mich deswegen jetzt nicht wählen möchte, der darf mich gernhaben. --Felix fragen! 14:13, 8. Mai 2010 (CEST)
Na, das musst du ja dann wissen. Die anderen Antworten les ich zum Vergleich aber auch mal. Die so genannte "Vorlage" ist das Ergebnis eines einwöchigen Gedankenganges, den ich somit nun möglichst gleich für alle formuliert habe, was wohl durchaus Sinn macht. PAs kannste dir insofern auch gern schenken. Danke. Grüße --Geitost 14:39, 8. Mai 2010 (CEST)

Häufige persönliche Angriffe

Aufgrund häufiger persönlicher Angriffe gegen andere Benutzer auf Wikipedia, die in der Vergangenheit bereits zu einer Reihe von Benutzersperren geführt haben, würde ich eine Funktion als Schiedsrichter für sehr fragwürdig halten, --Rosenkohl 11:31, 10. Mai 2010 (CEST)

So, der letzte wirklich "bestrafte" persönliche Angriff war dieser hier im Januar 2009. Aber ich bins ja mittlerweile gewohnt, dass einem hier die Verfehlungen der letzten 5 Jahre nachgetragen werden. --Felix fragen! 14:37, 10. Mai 2010 (CEST)