Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Gustavf

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Anfrage

Das lässt einige Fragen offen? Warum kein opt-in? Seit 2004 eher sporadisch (auf die ges. Zeit) dabei und dennoch Admin? Keine Auskunft über ihn selbst? --Laibwächter 19:33, 6. Mai 2010 (CEST)

Hallo Laibwächter. Mir gehts wie Dir - Du läßt auch einige Fragen offen. ;-) Wie alle Kollegen, die sich über die notwendigen Skills eines SGlers Gedanken machen, hast Du doch bestimmt auch einige dieser Skills im Kopf, die ein SGler mitbringen sollte. Jetzt würde mich interessieren, zur Beurteilung welcher dieser Skills Du die opt-in Freigabe brauchst. Ich weiß nicht, ob Du die Diskussion zu dem ersten dieser Tools verfolgt hast. Die Angaben, die aus dieser Auswertung ersichtlich sind, erscheinen vielen aus Datenschutzgründen bedenklich. Daher wurde diese spezielle Freigabe erst eingeführt. Wir sollten uns daher etwas zurückhalten, die Freigabe bei den Kollegen anzufragen. Ansonsten relativieren wir den Schutz für die Kollegen wieder. Für zwei dieser Tools habe ich übrigens die Freigabe erteilt. Da unserer Toolfrickler halt regelmäßig neue Tools bringen, oder die alten nicht abwärtskompatibel überarbeiten, kommt man da mit dem Anpassen halt nicht mehr hinterher. Vielleicht kannst Du mal ein älteres Modell probieren. Sporadisch oder kontinuierlich - das ist eh Ansichtssache, über die wir jetzt nicht streiten sollten. Aber Administrator bin ich keiner und werde mich auch nicht um die Kandidatur hierzu bemühen. Als SGler kann ich mein Berufsleben, meine Freizeitaktivitäten und den Bedarf für das SG eher unter einen Hut bringen, als für das Leben als Admin. Infos über mich gibt es eigentlich genug. Inzwischen habe ich meine Benutzerseite verlinkt. Gestern abend war ich auf einem wissenschaftlichen Vortrag und nicht in der WP unterwegs, daher habe ich das heut erst nachgereicht. Naja, und über meine Diskussionsseite sind die Infos aber eigentlich auch erreichbar. Ich hoffe, Dir reichen meine Angaben für Deine Überlegungen. Ansonsten sei so frei und frag einfach weiter. Viele Grüße aus dem Dreyländereck CH/F/D -- Gustavf (Frage / Info) 14:17, 7. Mai 2010 (CEST)

@Laibwächter: Service 1, Service 2. Wozu braucht es da noch Soxred? Ich finde es gut, wenn sich nicht jeder auf Anfrage hin völlig entblößt, wie es mit dem Opt-in von Soxred geschehen würde bzw. auch vorher ohne Opt-in-Möglichkeit zwangsweise für jeden geschehen ist. Wen geht es an, wer in welchen Artikeln, auf welchen Diskussionsseiten usw. am meisten editiert. Ich hatte damals auch große Bedenken dagegen und werde das Opt-in niemals mehr einschalten. Das geht keinen was an. Muss man sich schon die Mühe machen und die einzelnen Edits durchsuchen, wenn man solch detaillierte Auflistungen haben will. Das gilt genauso für die Tageszeiten, an denen meist editiert wird oder die Wochentage, das ja bei Interiot aus gutem Grund auch nur per Opt-in zu erreichen war (das Tool gibt's wohl gar nicht mehr?). Was hat das mit Admineignung oder Schirieignung noch zu tun? Wenn man wegen so was nicht gewählt wird, weiß ich auch nicht mehr weiter. Ein Mindestmaß an Datenschutz sollte tatsächlich vorgehen. Die im letzten Misza-Tool zu erhaltenden detaillierteren Infos sollten da wirklich jedem völlig genügen, um die WP-Tätigkeit einschätzen zu können, abgesehen von einzelnen Stichproben. Pluspunkt von mir für die Antwort schon mal.
Stellt sich zudem die Frage, warum die Frage nun ausgerechnet nur bei Gustavf auftaucht. Es haben schließlich nur 4 von 14 Kandidaten bei Soxred das Opt-in gewählt, und das sind nicht die einzigen beiden gewählten Admins unter den Kandidaten, weshalb ich die Frage gar nicht nachvollziehen kann. --Geitost 18:34, 8. Mai 2010 (CEST)

Transparenz vs. Vertraulichkeit

Hallo Gustav, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):

Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?

  1. Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
  2. Kommt auf den Einzelfall an
  3. Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben

Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Stefan64 23:09, 7. Mai 2010 (CEST)

Salü Stefan. Wie war das so schön ... man soll doch immer Fragen mit Gegenfragen beantworten. ;-) Warum stellst Du Transparenz gegen die Vertraulichkeit. Sind die beiden nicht eigentlich Geschwister, die manchmal einfach nur nicht gut aufeinander zu sprechen sind? Und was ist für Dich Streit? Ist das schon der kleine Schlagabtausch auf einer Gremiensitzung die sich über eine bestimmte Sichtweise hinzieht, oder ist das mehr dieser grundlegende Zwist zwischen zwei Kollegen. Je nach Lage der Dinge, muß das verschieden beurteilt werden. Weiterhin kommt noch dazu, daß Transparenz allein genauso unideal ist wie Abgeschlossenheit. Wir brauchen sicherlich eine transparenter Arbeitsweise bei der Bearbeitung der SG-Anfragen. Aber grad beim Thema Streit, welches Du für Deine Frage übrigens sehr gut gewählt hast, sind wir im Bereich der Grenzen dieser Transparenz. Im WP-Artikel ist unter dem Kapitel Kritik hierzu einiges zu lesen. Wenn wir also das "gläserne Schiedsgericht" bauen wollten, würden wir uns derart gelagerte Risiken hereinholen. Geht man nicht weit genug, ist man im Bereich "Vertuschung", "Undurchschaubarkeit" der Entscheiungen etc.. Und genau hier sind wir auch an einer Stelle, die mit SG-Ordnungen nicht mehr zu regeln sind. Für die Du kein geeignetes Modell bilden kannst, aus dem Du dann die Regeln herausziehst. Hier geht nur eine Entscheidung über den klaren Menschenverstand. Und daher muß ich mich eindeutig für eins und zwei entscheiden. In eins hast Du ja nicht geschrieben ... von "allen" Unstimmigkeiten zu erfahren ... Die Gedankengrenze sollte da liegen, wo die Arbeitsfähigkeit des Gremiums gefährdet wird. Ein gutes Beispiel wäre z.B. wenn ein SGler versuchen würde, über immer wiederkehrende Verfahrensdiskussionen die Arbeitsfähigkeit des Gremiums zu lähmen und sich daraus negative Auswirkungen auf die Abarbeitung der Anfragen ergeben könnten. So, jetzt habe ich wieder viel mehr geschrieben, als ich eigentlich wollte. Ich hoffe, ich habe einigermaßen das rübergebracht, was mir am Herzen liegt. -- Gustavf (Frage / Info) 13:29, 8. Mai 2010 (CEST)

Fragen

Hallo Gustavf,

ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Ich denke zwar deine Antworten schon zu kennen, will im Sinne der Vergleichbarkeit alle Kandidaten befragen. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.

  1. Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
  2. Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
  3. Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
  4. Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?

Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:55, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.

Griezi Blunt.. Okay, denn werd ich mal den anderen auch erzählen, was Du denkst, daß Du es schon kennst.
ad 1 Vor die gewünschte Betrachtung möchte ich gerne noch den Sinn des Instrumentes SG für die Wikipedia betrachten. Der Sinn der WP ist es doch, Wissen zu sammeln und eine Enzyklopädie zu erstellen und Dinge zu tun, die hierfür notwendig sind. Ziel ist es nicht, ein Schiedsgericht zu betreiben. Wofür brauchen wir es also? Hier paßt eine kleine Anekdote, die immer wieder gern von Marketingleuten angeführt wird. Da ist so ein Bauherr und möchte in seinem neuen Haus Bilder aufhängen, wofür er sich eine Bohrmaschine kaufen will. Braucht der diese Bohrmaschine? Eigentlich braucht er sie nicht, er braucht Löcher in der Wand, um die Bilder aufzuhängen. Löcher in der Wand kann man aber nicht kaufen, daher muß er die Bohrmaschine kaufen und kann dann die Löcher selbst bohren. So ähnlich ist das nun mit der Wikipedia, den Konflikten und dem Schiedsgericht. Hierbei ist es nun mal egal, wie das heißt und ob es mit irgendwelchen Institutionen anderer Gemeinschaften konform arbeitet, aber dazu kommen wir ja in der nächsten Frage. Aber an dieser Stelle kommt die Frage nach dem juristischen Sinn, die ich mit einem klaren Jein beantwoten möchte. Zum einen müssen wir bei der Arbeit im SG prinzipielle Dinge beachten, damit hier keine Ungerechtigkeit entsteht. Hier können wir uns der allgemeinen Rechtsprinzipien bedienen, die doch auch schon bei der Erstellung des MBs berücksichtig sind. Hier können wir von dem Lernen, was in der Juristerei schon geschaffen wurde, man muß ja auch nicht jedes Rad ein zweites Mal erfinden. Ob nun Rechtsprechung oder Konfliktlösung das Ziel ist, ändert nun einmal nichts an der Basis. Aber im Tagesgeschäft unterscheiden wir uns deutlich. In unserer Schiedsgerichtsordnung, die als Meinungsbild vorliegt, steht nicht die Entscheidung im Mittelpunkt, sondern die Konfliktlösung. Daher sind die Reglemente, die die Basis unserer Arbeit darstellen, auch etwas anders aufgestellt. Oder einfacher gesagt, wir sind kein Gericht, das denen der öffentlichen Gerichtsbarkeit entspricht, sollten uns aber auch entsprechend den grundlegenden Prinzipien verhalten.
ad 2 Die Bezeichnung Schiedsgericht trifft das, was uns das MB als Aufgabe macht überhaupt nicht. Ich bin auch sehr unzufrieden mit der Benamung. Ich gehe davon aus, daß ein großer Teil des Unverständnisses, welches in der WP verbreitet wird, aus der falschen Interpretation das Namensbestandteiles Gericht Im Gegensatz zu den meisten Gerichten steht bei uns nicht einfach eine Entscheidungsfindung im Vordergrund, sondern die Lösung des Konfliktes. Dies liest sich zwar in erster Näherung als Vermittlungsausschuß, den wir an anderer Stelle schon institutionalisiert haben, aber das SG unterscheidet sich in diese Richtung durch die Möglichkeit, letztinstanzliche Entscheidungen zu treffen. Ich persönlich gehe bei der Beurteilung lieber nach den Definitionen, als nach den Überschriften. Es ist auch interessant zu betrachten, daß die englischsprachige WP die Betzeichnung Arbitration Committee und nicht Arbitration Court gewählt hat. Warum bei uns dies mit Schiedsgericht übersetzt wurde, ist mir unklar. Wann man die anderen angebotenen Übersetzungen hiervon nicht mag, fände ich z.B. Konfliktkommission ganz spannend.
ad 3 Das SG ist nicht zu eigenständigen Ermittlungen berechtigt. Im MB ist eindeutig die Forderung aufgestellt, daß das Sg nur auf Anfrage tätig wird. Hieraus wird klar, daß ein vorauseilendes Tätigwerden zumindest nicht gewünscht bis sogar untersagt ist. Wenn die Anfrage angenommen wurde, sieht die Lage etwas anders aus. Das MB sieht ja vor, daß wir andere Benutzer zu Äußerungen beten können. Weiterhin können wir weitere Nachweise zur Entscheidungsfindung anziehen, die wir aber, wie im MB gefordert, explizit angeben müssen. An dieser Stelle kann das auch so ungefähr mit dem Amtsermittlungsverfahren, welches aus manchen Bereichen der ordentlichen Gerichtsbarkeit bekannt ist, vergleichbar. Die Ermittlungen zur Vorbereitung haben hier aber einen ganz Charakter, der ja auch schon einen leicht inquisitorischen Eindruck macht. Auch wenn man an das Offizialprinzip denkt, sieht man, daß hier die Vorabermittlung an eine Behörde wie z.B. die Staatsanwaltschaft abgegeben wird. Wenn das SG Ermittlungen zur Vorbereitung einer Antrage durchführen durüft, wäre hier m.E. unabhangig von der MB-Lage zusätzlich die Gleichbehandlung aller Beteiligten verletzt. Dein Beispiel mit der CU-Anfrag ist hier ganz gut verwendbar. Für CU-Anträge ist an sich eine andere Stelle im Projekt zuständig. Die Betrachtung ist nur in sekundärer Zuständigkeit beim SG vorgesehen, wenn sie im Rahmen einer Anfrage zur Konflktlösung relevant ist. Die Vorbereitung hierzu würde hiermit die Argumentationsbasis einer Seite unterstützen. Daraus folgt, daß hier dann eine zumindest indirekte Fallbeteiligung der SGler, die daran teilnehmen, weswegen sie an der Entscheidungsfindung nicht teilnehmen dürften. Aber das Ziel der Arbeit im SG kann es ja nicht sein, daß man sich dadurch als Befangen erklären muß.
ad 4 Der Ansatz, den wir beim Osika Fall gewählt haben, kommt schon in die Richtung, die ich von einer Arbeit im SG erwarte. In meinen Augen ist nach der Definition und der Kompetenzbeschreibung die Forderung, mit allen Beteiligten zusammen eine Lösung zu finden, Diese Forderung sehe ich durch die bisherige Arbeitsweise noch nicht einmal ansatzweise erfüllt. Ich sehe allerdings bei den gewählten Infrasturktrandbedingungen nicht den Ansatz einer Chance, diese Forderung erfüllen zu können. Dies neue, geöffnete Verfahren bietet aber zumindest die Chance, daß die Beteiligten mitarbeiten können. Dies mag vielleicht für jeden Juristen der Horror sein, aber es ist nun einmal eine Forderung, die wir erfüllen müssen. Diese Forderung steht seit Anfang an im MB und wurde bisher weder entfernt, noch wurde sie abgeändert. Daraus entnehme ich, daß nicht nur die Mütter und Väter unserer Schiedsgerichtsordnung, als die ja das MB anzusehen ist, diese Arbeitsweise wünschen, sondern daß die auch Autorengemeinschaft hinter dieser Forderung steht, ansonsten wäre gegen diese Regelung mit Sicheheit schon ein MB angestrengt worden. Weiterhin paßt diese Forderung auch zu unserem Ziel, Konflikte zu lösen und nicht einfach nur Entscheidungen treffen zu sollen. Der eigentliche Vorteil kommt beim Feldversuch garnicht so zur Geltung, da wir hier die Bearbeitung der Anfrage im internen Wiki begonnen haben und erst übertragen haben, als der wir schon vor der Entscheidung standen. Wenn die Beteiligten von Anfang an eingebunden sind, können sie auch auf unsere Sicht reagieren. Wie ich schon auf Stefans Frage geantwortet habe, sind durch die Transparenz auch Nachteile möglich. Es könnte zum Beispiel zu einer Art "Schaulaufen" für den nächsten Wahlkampf kommen, aber diese Dinge könnte man z.B. durch eine Änderung der Wahlreglemente minimieren.
Ich hoffe, Dir mit den Antworten weitergeholfen zu haben und schaue mal, daß ich noch genügend Zeit finde, die nächsten Fragen auch noch abzuarbeiten. -- Gustavf (Frage / Info) 20:03, 9. Mai 2010 (CEST)

Wahl-Kniffel

Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.

Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:53, 8. Mai 2010 (CEST)

Griezi Kriddl! Das machen wir doch wie immer, oder? Naja, nicht ganz. Alle Welt behauptet ja, daß wir so überhaupt keine Regeln hätten und so richtig frei von der Leber weg rumwillküren könnten, aber hier kommen nun doch welche zum tragen.
Löschungen können die Inhaltlichkeit berühren. Da Konflikte zu inhaltlichen Fragen nicht durch das SG entschieden werden dürfen, muß eine saubere Abgrenzung von inhaltlicher und andersweitiger Auseinandersetzung getroffen werden. Wenn sich dies nicht abgrenzen läßt ist die Anfrage abzulehnen. Wenn die Löschung aufgrund der Anwendung von Relevanzkriterien erfolgt ist, haben wir auch ein paar Schwierigkeiten. RK werden aufgrund von Konsens oder Meinungsbildung erstellt. MBs sind nun bekanntlich für das SG nicht bindend und haben nur hinweisenden Charakter. Hier gibt es zwar keine Problem damit, daß wir das nicht annehmen dürften, aber die Beurteilung würde uns ne Menge Gehirnschmalz kosten. Am einfachsten ist es, wenn aufgrund von den Grundprinzipien oder Richtlinen gelöscht wurde, die dürfen wir dann einfach so nehmen, wie sie da stehen. Da Du nicht geschrieben hast, warum gelöscht wird, nehme ich mal an, daß dies wegen "Was Wikipedia nicht ist". Am liebsten hätte ich natürlich "Inhaltlich" genommen, dann wär ich jetzt fertig. ;-)
Zuerst mal schauen, ob die wesentlichen Dinge da sind, ob z.B.
  • der Konflikt ausreichend dargestellt wurde,
  • Beteiligte benannt und benachrichtigt sind,
  • Lösungsvorschläge gemacht wurden,
  • Nachweise beigefügt sind
  • wenigstens bei der Formulierung der Anfrage die Wikiquette eingehalten ist,
  • etc. etc..
Falls hier irgendwas unvollständig, inkonsistent oder intransparent wäre, würde ich per Nachfrage eine Klärung herbeiführen. Hier muß man ein Auge drauf haben, daß man bei der Hilfe nicht zu einseitig wird. Auf garkeinen Fall würde ich im Bereich eines der Beteiligen selbst Änderungen anbringen, denn dies empfinde ich als zu einseitig. Aufgrund der Darstellung würde ich nachfragen, warum der Admin 1 nicht als Beteiligter benannt ist?
Im nächsten Schritt prüfe ich, ob ich selbst beteiligt bin. Wenn ja erkläre ich mich selbst als Befangen. Wenn einer der Beteiligten die Vermutung der Befangenheit gegen mich ausspricht, prüfe ich dies. Je nach Ergebnis erkläre ich mich als befangen oder starte das Verfahren zur Feststellung durch drei SGler hierzu. Im letzteren Falle informiere ich die anderen SGler per Mailingliste hiervon, damit keine Verschleppung in Bezug auf die 72-Stundenfrist entsteht. Ich gehe einmal davon aus, daß ich nicht befangen bin, ansonsten wäre ich jetzt fertig.
Für die Fallannahme stelle ich fest, daß ein Konflikt in Form der Auseinandersetzung um Adminfunktionen handelt. Dem Konflikt mit Admin 2 und 3 ist zwar noch keine anderer Ansatz zur Konfliktlösung gefolgt. Aber da hier schon die Löschdiskussion und eine bzw. zwei Löschprüfungen stattgefunden haben, verzichte ich auf die Forderung nach einer weiteren und lasse dies als Ausnahme zu, wie es im MB vorgesehen ist.
Anschließend erfolgt die Entscheidungsfindung. Admin 1 ist nicht als Beteiligter benannt wurde und hat sich auch nicht selbst als Beteiligter benannt hat. Ich würde ihn aber trotzdem um eine Stellungnahme bitten, so wie es im MB vorgesehen ist. Nun können die angeführten Nachweise und die Lösungsvorschläge betrachtet werden. Ich gehe einmal davon aus, daß die Anfrage nach der Umstellung auf ein "offenes Verfahren" eingegangen ist, welches ja den Vorteil beitet, daß näher mit den Beteiligten gearbeitet werden kann. Wir können versuchen, im Kontakt mit den Beteiligten die vorgeschlagenen Massnahmen aneinander zu nähern. Für notwendige Beratungen steht den SGlern das interne Wiki zur Verfügung. Aus der Diskussion mit den Beteiligten, den eigenen Überlegungen und der internen Beratung der SGler entstehen Entscheidungsbestandteile, die sofort auf der Anfrageseite in de-WP veröffentlicht werden. Hierbei können auch konkurrierende Entscheidungsideen eingestellt, über die dann öffentlich entschieden wird. Die Beteiligten können die Entstehung des Urteils genau verfolgen und bis zur endgültigen Entscheidung ihre Sicht auf die Entscheidungen darlegen. Im laufenden Verfahren zur Entscheidungsfindung werden die SGler diese Sichten analysieren und evtl. miteinfließ lassen. Hierdurch wird die Forderung des MBs, gemeinschaftliche Lösungen mit den Beteiligten zu finden, m.E. fast optimal erfüllt. Wenn alle Punkte abgestimmt sind, wird die Entscheidungsfindung durch eine Gesamtabstimmung abgeschlossen.
Ein paar Worte noch zur Entscheidungsfindung. Ich gehe davon aus, daß sich im Laufe der Entscheidungsfindung herausgestellt hat, daß der Artikel zwar einen der Punkte von WWNI berührt, aber nicht in letzter Konsequenz gegen ihn verstößt. Weiterhin nehme ich an, Admin 2 und 3 hätten ihre Begründungen in einem etwas "schnoddrigen" Ton abgegeben.
Nun zu meiner Entscheidungsidee. Innerhalb der Grundprinzipien der WP sind wir ja in unserern Mitteln der Lösung frei. Allerdings ist in dem Katalog der möglichen Mittel die Aufhebung der Löschentscheidung nicht vorgesehen; es ist uns aber nicht untersagt, trotzdem so zu entscheiden. Ich würde allerdings eine andere Lösung präferieren. Das SG hebt das Ergebnis beider Löschprüfungen auf. Es wird eine neue Löschprüfung gestartet, bei der nur der Autor, der die SG-Anfrage gestellt hat, Admin 2 und Admin 3 die Gelegenheit erhalten, Ihren Standpunkt erneut in der Sperrprüfung darzulegen. Dies Sperrprüfung wird mit einem Sperrvermerk zu versehen, aus dem hervorgeht, daß hier nur der vom SG festgelegte Benutzerkreis seine Stellungnahmen abgeben darf. Im Rahmen es normalen Ablaufs wird die Sperrprüfung von einem Admin entschieden, der bis zu dem Zeitpunkt in dem Artikel weder editiert hat noch irgendwie administrativ tätig war. Er darf auch nicht in der Löschdiskussion, den beiden Sperrprüfungen und auf der Anfrageseite beim Schiedsgericht zu diesem Artikel diskutiert oder kommentiert haben.
Ich stimme Dir zu, wenn Du diese Entscheidung für etwas ungewönlich hältst. Ich höre auch schon wieder die Vorwürfe mit dem zahnlosen Tiger, weil wir ja eigentlich mal wieder unsere Finger nicht verbrannt haben. Aber wir sollen ja auch garnicht die Zähne zeigen, sondern Konflikte lösen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich es real so angehen würde. Woher kommt die Idee? Sie kommt aus meiner Tätigkeit im Bereich von Problemlösungsworkshops. Ein Prinzip ist hier, nach extern abgeschobene Tätigkeiten wieder dem Team zurückzugeben. Ich glaube alle Welt hat inzwischen bemerkt, daß ich hier nicht "Euer Ehren" spielen will, sondern versuchen möchte, Konflikte zu lösen. Der Mensch ist immer leicht versucht irgendjemand zu finden, der für irgendetwas zuständig ist. Und wenn wir versuchen, alle Konflikte allein zu lösen und zu entscheiden, kann eine der Folgen sein, daß die ganze Konfliktvermeidung den Bach runtergeht - das löst ja dann das SG. Noch ein Wort. Ich weiß, daß diese Herangehensart nicht immer funktioniert. Vielleicht darf ich an dieser Stelle noch einmal an die Idee mit dem Konfliktlösungsnetzwerk, die ich in meinm Amtszeitbericht angerissen habe, erinnern. Ich habe aus der obigen Fallbeschreibung herausgelesen, daß noch keine verhärteten Fronten vorhanden sind. Das ist die Randbedingung für das Funktionieren meiner Idee. Den "Formfehler" habe ich nicht mitbetrachtet, weil sich dieser auf Konsens und Meinungsbilder bezieht. Diese kann ich, wie oben schon angemerkt, als SGler ignorieren. Dies gilt aber nicht als Aufruf, MBs allgemein zu ignorieren. Die Bestimmungen sind oft in aufwendiger Diskussion entstanden und sehr oft ein wertwoller Beitrag zur Konfliktvermeidung.
Ich hoffe, Du nimmst mir meinen kleinen Werbeausflug zum "öffentlichen Verfahren" nicht allzu übel. Für mich wäre diese Umstellung die überzeugenste Verbesserung, die wir selbst auf Basis der uns vorgegebenen Schiedsgerichtsordnung, als die wir ja die MBs ansehen können, umsetzen können. Ich unterstütze die Initiatoren dieser Idee, die sich um die Ausführung viel mehr Gedanken gemacht haben als ich, sehr gern auf Ihrem Weg. Ich hoffe, meine Ausführung war ansonsten in Deinem Sinne. Viele Grüße vom Ober- und Hochrhein. -- Gustavf (Frage / Info) 16:36, 11. Mai 2010 (CEST)

Institution Schiedsgericht – was ist das?

Hallo Gustavf, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.

  • Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
  • Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
  • Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
  • Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
  • Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
  • Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
  • Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
  • Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
  • Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.

So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:54, 8. Mai 2010 (CEST)

Hallo Geitost, als nächstes würde ich gern die von Dir aufgeworfenen Fragen aufklären. Nach Dursicht sind mir leider drei Stellen noch unklar. Im vorletzten Kapitel benutzt Du im ersten Satz die Formulierung "merkwürdig definierte Institution ". Ich gehe einmal davon aus, daß Du hiermit unser SG meinst. Was ist für Dich an dieser Institution merkwürdig definert, bzw. welche Definition sind in Deinen Augen merkwürdig. Im selben Satz steht weiter hinten die Formulierung "... da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll." In der Schiedsgerichtsordnung, die uns in Form eines Meinungsbildes vorliegt, gibt es den folgenden Satz hierzu. "Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind." Es soll also eine Konfliktlösung bewirken. Kannst Du mir hier bitte näher erläutern, was hier speziell "schleierhaft" ist. Den dritten Satz im letzten Kapitel endest Du mit "... da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-)" Hier würde mich interessieren, worin diese "Unmöglichkeit" besteht. Vielleicht kannst Du ein paar Beispiele nennen, an denen Du aufzeigst, was genau anhand der derzeitigen Regeln nicht lösbar ist. Ich danke Dir für Deine Antwort, danach werde ich dann in die Bearbeitung einsteigen. Viele Grüße aus dem Dreyländereck -- Gustavf (Frage / Info) 18:08, 11. Mai 2010 (CEST)

Hallo Geitost, solange Du noch über meine Rückfrage sinierst, werde ich in Ruhe mit der Antwort auf die anderen aufgeworfenen Punkte beginnen, die ich zusammenfassend beantworten werde. Einige Fragen sind auch weiter oben oder im Amtszeitbericht erklärt.

Das Verständnisproblem zur Definition des SGs liegt m. E. in der Annahme, daß die Art eines Schiedsgericht wohldefiniert sei. Aber dem ist nicht so. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Typen von Schiedsgerichten, die sich manchmal auch Ehrengericht, Schiedsstelle etc. nennen. Von der "Überschrift" kann daher nicht genau auf die Funktions- bzw. Arbeitsweise dieser Einrichtung geschlossen werden. Es ist immer schwierig, von dem Namen auf die Definition zu schließen. Im Laufe dieser Wahldiskussionen habe ich schon angerissen, daß Gedanken zum Ziel des SGs wichtiger sind, als zu dem "ungeplanten" Umbau. Hierbei sind sowohl die Diskussionen, die zum "Versagen" des SGs geführt wurden, als auch die Diskussionen, die bei der Einrichtung des SGs geführt wurden, hilfreich. Der Vergleich zeigt auf, daß heute mehr in die Richtung "Paßt das, was wir hier unter der Überschrift "Schiedsgericht" eingerichtet haben zu dem, was "draußen" unter dieser Bezeichnung bekannt ist?", und damals eher in die Richtung "Wir haben hier ein Problem mit ausufernden Konflikten, die wir mit den vorhandenen Maßnahmen, wie VA etc., nicht mehr lösen können, was können wir tun?", diskutiert wurde. Aus dieser Diskussion ist etwas entstanden, was an Lösungen anlehnt, die andere Vereine, Organisation oder Verbände auch eingerichtet haben. Nicht alles dies Einrichtung heißen Schiedsgericht und viele lehnen sich ebenfalls nicht konsequent an die Regelungen der ZPO an. Ich sehe daher auch keinen Grund, daß wir uns an eine bestimmte "Norm" anlehnen, sondern die Lösung suchen, die am besten zu uns paßt, was uns allerdings nicht dran hindern soll, einzelne bekannte Lösungen zu übernehmen. Man muß ja nicht jedes Rad neu erfinden. ;-)

Das Thema Reform ist schwierig zu beurteilen. Die Diskussionen zum "Scheitern" des SGs zeigen zum einen keine breite Projektbasis und zum anderen stimmt der Diskussionsinhalt nicht mit damit überein, was ich im SG erlebe. Es wird oft angemerkt, daß keine Regeln da sind, daß die Kompetenzen nicht geregelt sind etc. pp.. Wer aber ins SG berufen ist, findet aber genau dies Umfeld vor; die Regeln sind da. Wer mit offenen Ohren über die Stammtische zieht, der hört auch noch ganz andere Positionen, die nach dem Sinn des ganzen fragen. Die extremste Position ist so ziemlich "Warum soll ich alle halbe Jahre wählen, nur damit Ihr ein paar Trolle entsperren könnt." Wann ich das alles mal zusammenbrussele, dann kommt heraus, daß hier eingentlich kein Bedarf an einer Reform der Organisation des SGs besteht sondern eher eine große Unklarheit darüber, was wir mit dem SG erreichen wollen. Also wäre eine Zieldebatte und keine Organisationsdebatte vonnöten. Interessanterweise hat das MB, welches ja so eine Art SGO für uns ist, den Focus auf die Konfliktlösung gesetzt. Da im Bestätigungs-MB dies nicht geändert wurde, ließe sich dies eigentlich als Konsens ableiten. In vielen Köpfen schwirren aber auch noch andere Ideen rum, wie z.B. Straf-, Berufungs- oder Offizialgerichte, die so allerdings nicht eingerichtet wurden. Nun müsste eigentlich herausgefunden werden, wie breit die Basis der an Änderung interessierten überhaupt ist. Auch nach dem scheinbar von außen gesteuerten "Putschversuch" eines SG-Mitgliedes ist keine allzu breite Diskussionsebene erkennbar. Wenn es diese gegeben hätte, wäre sie mit Sicherheit von den Initiatoren genutzt worden, um Ihre Sichtweisen per Meinungsbild bestätigen zu lassen. Was sonst hätte denn der Gang an die Öffentlichkeit bewirken sollen, nachdem sich doch im SG selbst keine Basis für die Maßnahmen gefunden hatte. Wer also eine Reform des SGs will, der sollte wirklich ganz vorn anfangen und sauber den Problembereich analysieren, den das SG bearbeiten soll, und sauber die Ziele für das SG herausarbeiten. Vielleicht wird dann herausgefunden, daß es genauso sein wird, wie wir es schon haben, oder es gibt eine saubere Basis für die Reformen.

Obwohl ich keinen Reformbedarf sehe, gibt es selbstverständlich Verbesserungspotential. Im Rahmen eines Prozesses der kontinuierlichen Verbesserung sind immer Ecken zu finden, an denen es besser oder sicherer laufen könnte. In meinen Augen wäre die Öffnung der Entscheidungsfindung die wesentlichste Verbesserung. Da eine gemeinsame Arbeit mit den Beteiligten schon in der Schiedsgerichtsordnung - also im einsetzenden Meinungsbild - gefordert wird, ist dies auch keine Reform, sondern nur die Anpassung an Gefordertes. Neben den schon geschilderten Vorteilen möchte ich noch einmal ein paar Gedanken anhand eines abgeschlossenen Falles entwickeln. Nehmen wir den Fall, an dem das SG der vorangegangen Wahlhalbperiode sich scheinbar entzweit hat. Nehmen wir einmal an, wir hätten die Entscheidung, nachdem die Idee hierzu in einem wunderschönen Straßencafe in Wuppertal geboren wurde, im offenen Verfahren wachsen lassen - warum im Gegensatz zu den Beteiligten die Gäste an den Nachbartischen das Urteil erfahren durften, erschließt sich mir bis heute nicht, wobei ich es allerdings als Mitglied eines Kollegialorganes aus Überzeugung akzeptiere. Der Konflikt sah schon sehr verhärtet aber nicht völlig unlösbar aus. Immerhin reagierten beide nicht gleich abweisend auf private Vermittlungsversuche. Freiwillige Vermittlung ging hier wohl nicht mehr. Aber beim SG ist ja die Freiwilligkeit ein bischen dadurch aufgehoben, daß am Ende auch eine Entscheidung stehen kann, die beiden Parteien vom SG auferlegt wird. Im Gegensatz zu einem reinen Vemittlungsausschuß ist dem SG ja die Möglichkeit der Entscheidung gegeben. Wenn diese Entscheidung nun nicht geheimgehalten wir, sondern transparent beiden Seiten zugänglich ist, dann besteht hier eine nicht zu unterschätzende Chance, daß sich beide Seiten doch noch aufeinanderzubewegen. Man darf hier den Druck, durch die Aussich auf eine Sperrung beider Seiten nicht unterschätzen. Die real gelebte Variante, daß ein SGler die Entscheidung auf seiner Benutzerdisk in Andeutungen an lediglich eine Seite bekanntgab, führt im weiteren Verlauf eher zu einer Konfliktverschärfung. Auch auf das Verhältnis untereinander hätte das offene Arbeiten einen positiven Einfluß gehabt. Wie in einem Qualitätsregelkreis hätte es sicherlich ein Feedback gegeben, welches, nach neutraler Beurteilung, für den weiteren Fortschritt der Entscheidungsfindung wertvoll gewesen wäre. Wenn das Ziel die Konfliktlösung und nicht die Entscheidungsfindung ist, dann wäre dies der optimalere Weg. Die Feedbackbeurteilung hätte als Nebenaspekt sicherlich die bearbeitenden SGler nicht so entzweit, wie der Versuch, die Sinnhaftigkeit des Angedachten rein akademisch zu erörtern.

Verbesserungspotential gibt es auch im Bereich der Schiedsgerichtsordnung. Da wäre z.B. die Regelung zur "Befangenheit". Die Zusatzregelung des SGs könnte ins Regelwerk übernommen werden, weil sie recht offen den Bedarf nach Regelung für anderweitige Befangenheitsgründe regelt. Sie paßt besser zur Arbeitsweise des SGs, als die Entwürfe in den verschiedensten hier rumvagabundierenden SGO-Entwürfen. Im Bereich der Rücknahme von Anfragen könnte ebenfalls etwas verbessert werden. Da derzeit keine Aussage im MB hierzu vorhanden ist, ist normalerweise die Anfrag beendet, wenn sie zurückgezogen wird. Hier scheint aber ein Bedarf zu sein, daß z.B. im Projektinteresse abe einem bestimmten Status der Entscheidungsfindung, ein Rückzug nicht mehr möglich ist. Hier müßte sich die Autorengemeinschaft eintscheiden, wie sie das zukünftig regeln möchte. Die Freiheit, die Mittel zur Lösung zu wählen, ist auch immer wieder in der Diskussion. Es werden zwar bestimmte Mittel aufgezählt, die aber die eigentliche Freiheit der Wahl nicht einschränkt. Durch das Kollgialprinzip bei der Entscheidungsfindung besteht hier zwar kein großes Willkürrisiko, aber das könnte zumindest einmal neu durchdacht werden. Sicherlicht sehen andere noch an anderen Stellen Handlungsbedarf.

Über mehr oder weniger Schiedsrichter, die Benennung von Hauptbeteiligten oder eine Annährung an das öffentliche Gerichtswesen zu diskutieren sehe ich derzeit keinen Grund. Hier sollte zunächst einmal analysiert werden, was an den SG-Urteilen als problematisch angesehen wird, und wie dies durch solche Maßnahmen verbessert wird. Hierbei sollte auch diskutiert werden, ob weiterhin die Konfliktlösung oder ob inzwischen eher die Entscheidungsfindung im Focus des SGs sein sollte.

Ich persönlich arbeite nicht im Bereich von Mediation und Schiedsgerichten. Beruflich bin ich eher in so einer Art Konfliktvorbeugung tätig. Hier moderiere Workshops, die zur Lösung intern erkannter Problembereich dienen. Leider lassen sich die Techniken schlecht auf ein Online-Projekt übertragen.

Schade, daß Du meine Fragen nicht beantwortet hast. Aber nun habe ich mehrere Tage gewartet und will die Anwort einmal abschließen. Vielleicht war es von Dir wirklich nur ein bischen provokativ rübergeworfen. ;-) Dann mal alles Gute aus dem Markgräfler Land. -- Gustavf (Frage / Info) 17:00, 16. Mai 2010 (CEST)

Frage(n)

Lieber Gustavf, das du die stoische Ruhe durch dich selbst symbolisiert, dürfte allen klar sein. Man kann dich als geeignetesten Kandidaten fürs Schiedsgericht zählen, die Gründe solltest du nach den Gesprächen in den letzten Stunden im Schlaf wiedergeben können. Erlaube mir dennoch ein, zwei Fragen: Ich weiss, dass dir die Konfliktlösung im «realen Lebem» am Herzen liegt. Du warst nie der grosse Autor, ich sehe (oder du siehst) deine Wikiarbeit darin, den Zusammenhalt zwischen AutorInnen zu erstellen, das reale Gespräch zu suchen, und im Team eine Arbeit zu schaffen. Dass ist auch gut so, auch ich bin einer, der sich Wikipedia ohne reale Begegnungen nicht vorstellen kann.

Wir beide wissen aber, dass die Internet-Wikipedia schwierig sein kann: Kleine Gruppierungen streiten sich, treten sich die Köpfe ein, sind in Internetdiskussione echte Eisklötze. Ich kann mir vorstellen, dass die Schiedsgerichtsarbeit unter der Sturheit, Hartnäckigkeit und Arroganz einiger AutorInnen zur Mühe wird. Die Frage: Was gibt dir die Schiedsgerichtsarbeit? Was spornt dich an, noch eine Amtsperiode (pardon für den Ausdruck «Amts-») bestreiten zu wollen, ausser die Erlaubnis, Grosspackungen an Popkorn kaufen zu dürfen? Und vor allem: Wieso ist deine Benutzerseite rot? --dodo 01:42, 16. Mai 2010 (CEST)

Hallo mein lieber Dodo! Du kannst Fragen fragen. ;-) Aber Danke für Deine Einschätzungen, die gerne mal ohne Kommentar so stehen lassen möchte. Aber dann mal zu Deinen Fragen. Was gibt mir das? Was gibt es einem überhaupt, ein Ehrenamt zu übernehmen? Zum einen gibt es das gute Gefühl, mit seinen Skills zum Erfolg beitragen zu können. Zum anderen fühlt man sich natürlich auch gebauchpinselt, wenn einem per Wahl so eine Aufgabe zugetraut wird. Aber eigentlich habe ich ja in anderen Projekten, Vereinen etc. genug um die Ohren. Aber irgendwo empfinde ich WP als wichtiges Projekt, das im Charakter eines offenen Projektes erfolgreich abgesichert werden sollte. Und dabei mag ich gern im SG beitragen. Tja und warum mache ich noch eine Periode? Ich weiß worauf Du hinaus willst. Nach dem ganzen hin und her und der offen verbreiteten schlechten Laune zum SG wars mit meiner Motivation auch nicht so weit her. Allerdings kam dann der Ruf aus der Schweiz. Naja, dann hab ich halt neu überlegt, mich mit verschiedenen Kollegen beraten und mich umentschieden. Vielleicht kann ich ja ein bischen dabei mithelfen, daß diese Instrument auch mal in Ruhe einfach nur seine Arbeit so machen kann, wie es im Meinungsbild festgelegt wurde. Okay? Und außerdem, meine Benutzerseite ist garnicht rot, sondern leer. -- Gustavf (Frage / Info) 18:56, 16. Mai 2010 (CEST)
Jetzt hab ich das mit der roten Seite verstanden. Gut. Alle Fragen beantwortet, soweit gestellt. --dodo 22:45, 16. Mai 2010 (CEST)