Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Hei ber

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Fragen

Hallo Hei ber,

ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Ich denke zwar deine Antworten schon zu kennen, will im Sinne der Vergleichbarkeit alle Kandidaten befragen. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.

  1. Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
  2. Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
  3. Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
  4. Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?

Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:56, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.

1. Nein, 2. ist OK (zu beiden Fragen nehme ich unter #Funktion des Schiedsgerichts ausführlich Stellung, daher hier nur kurz) ,
3. Grundsätzlich hat das Schiedsgericht Konflikte zu lösen, dazu kann es m. E. auch weitere Maßnahmen ergreifen, wie einen CU-Antrag stellen (aber keine eigene CU-Berechtigung), Informationen über mit Oversight gelöschte Beiträge einholen (allerdings ggf. anonymisiert) oder verschiedene Beteiligte befragen. Auch kann es Aspekte eines Falls beleuchten, die nicht vorgetragen wurden, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem behandelten Fall stehen.
4. Ich unterstütze die öffentliche Verhandlung, allerdings sollte sich das SG auch zu internen vertraulichen Beratungen zusammenfinden können, insbesondere zur abschließenden Entscheidungsfindung. Außerdem sind persönliche Daten von Beteiligten durch geeignete Verhandlungsmodi zu schützen. Einige Punkte im Ablauf können gegenüber dem ersten Feldtest sicher noch optimiert werden, das spricht aber nicht generell gegen öffentliche Verhandlungen. --Hei_ber 22:47, 8. Mai 2010 (CEST)


Wahl-Kniffel

Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.

Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:54, 8. Mai 2010 (CEST)

Hier bleibt natürlich vieles offen, etwa ob die Löschung mit Relevanz oder mit Qualtität begründet wurde und ob es Hinweise auf Missbrauch der Administrator-Funktionen gibt und wie der Diskussionsverlauf und die zeitliche Abfolge waren.
Es muss auch bemerkt werden, dass deratige Konstellationen bereits vorgekommen sind und auch ohne Einsatz des Schiedsgerichts irgendwann befriedet waren oder zumindest nicht mehr akut. Gegen Admin 3 wurde nicht immer ein AP eröffnet und wenn eines eröffnet wurde, so wurde es nicht immer mit Sanktionen oder Tadel beendet.
Die Vorgehensweisen auf der Löschprüfung haben sich im Laufe der Zeit ergeben und eine der wenn auch seltener vorkommenden - generell konfliktträchtigen- Abarbeitungsformen ist die hier von Dir vorgestellte. Je nach genauem Ablauf kann dies ein Hinweis auf Missbrauch oder Richtlinienverletzung sein, muss es aber nicht.
Bei der Untersuchung des Falls ist nun darauf abzuzielen, wie der Konflikt zwischen dem Benutzer und den löschenden Administratoren geartet ist.
In Fällen von Missbrauch oder Hinweisen auf Missbrauch der Administrator-Funktion ist die Angelegenheit relativ einfach zu klären, dann ist das Schiedsgericht jedenfalls zuständig. Nötigenfalls, wenn es der Konfliktlösung dient, kann dann auch Administrator 1 als Verfahrensbeteiligter herangezogen werden und ggf. sogar sanktioniert werden. Er ist dann im Vorfeld zu informieren und ihm ist ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu der Angelegenheit zu äußern.--Hei_ber 23:44, 8. Mai 2010 (CEST)
Das es in der Vergangenheit vergleichbare Fälle gab ist unbestritten. Dass in vergangenen Fällen nicht immer APs eröffnet wurden und diese mal so und mal so endeten ist sicher richtig. Im hier beschriebenen Fall endete das AP halt mal als Bocksberger Schießen. Die Frage nach inhaltlichen Fragestellungen habe ich bewusst vage gehalten, da das SG da nicht ran darf würde das ja quasi nur vom Kern des Falles ablenken. Was ist Deiner Ansicht nach unklar an der Chronologie (LD -> LP 1 -> Wiedereröffnung LP -> LP 2 -> AP -> SG)? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 09:00, 9. Mai 2010 (CEST)
Mit unbestimmter zeitlicher Abfolge meinte ich, dass Du nicht vorgegeben hast, ob etwa die Behaltensentscheidung in LP 1von Administrator 2 sehr rasch und ohne Eingehen auf aufgeworfene Argumentationen erfolgte (Windhundverfahren), ob sich vor der Entscheidung von Administrator 2 noch weitere Benutzer für ein Löschen ausgesprochen haben, etc. Dies wäre bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Mein Verweis auf die Praxis sollte jetzt nicht bedeuten, dass ich hoffe, dass ich als Schiedsrichter solche Fälle nicht entscheiden muss, sondern, dass sich auf der LP inzwischen bestimmte Verfahrensweisen herausgebildet haben, die ich als Schiedsrichter m. E. zu berücksichtigen habe. Denn die Richtlinien sind in Bezug auf die Löschprüfung ja nicht wirklich paragraphenweise für alle möglichen auftretenden Fälle genaus aufgeschrieben. Das was im Seitenkopf von WP:LP steht wurde ja nicht von einem "Gesetzgeber" erlassen, sondern in der Regel haben die, die sich mit der Angelegenheit beschäftigen, dort aufgeschrieben, was usus ist oder was in Diskussionen als Konsens allgemein Einverständnis fand. Auch Ergebnisse von Meinungsbildern können dort Eingang finden.
Die Löschprüfung ist der akzeptierte Ort an dem Lösch-Entscheidungen von Administratoren durch andere Administratoren geändert werden. "Die Prüfung läuft bis zu einer Entscheidung". Manchmal sind die Wege bis zur Entscheidung gewunden. Wer eine auf der Löschprüfung entschiedene Angelegenheit als Administrator erneut abändert, muss dafür eine sehr gute Begründung haben, sonst fliegt ihm das um die Ohren. Das ist m. E. auch der Grund dafür, dass es nicht ständig zu Umentscheidungen kommt, auch wenn eine Entscheidung umstritten war.
Es lässt sich m. E. nicht trivial und ohne Ansehen der Umstände ein unzulässiges Overrulen feststellen, sondern das SG muss den konkreten Fall würdigen.
Ich hoffe, dass ich die für mich wichtigen Punkte nun deutlicher herausgearbeitet habe. Bitte schreibe mir, wenn Du noch die Betrachtung bestimmter Einzelaspekte wünschst. --Hei_ber 09:40, 9. Mai 2010 (CEST)

Institution Schiedsgericht – was ist das?

Hallo Hei ber, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.

  • Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
  • Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
  • Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
  • Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
  • Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
  • Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
  • Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
  • Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
  • Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.

So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:54, 8. Mai 2010 (CEST)

Funktion des Schiedsgerichts

Antwort auf Teilfrage von Blunt und auf Geitost

"Schiedsgericht" ist nur der Name der Institution, die durch Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht April 2007 und Wikipedia:Meinungsbilder/Schiedsgericht_Oktober_2007 geschaffen wurde. Ob die Bezeichnung angemessen gewählt wurde kann diskutiert werden, allerdings haben wir etliche Funktionsträger, deren Bezeichnung nicht unbedingt deren Funktionen deutlich beschreibt, z. B. unsere Wikipedia:Bürokraten.

Die Aufgabe des Schiedsgerichts ist, kurz gesagt die Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“. Weder Straf- oder Zivilgerichte, noch Schiedsgerichte können hier als Referenz herangezogen werden. Die Konflikte, die vor das Schiedsgericht getragen werden, sind in der Regel verfestigt und lassen sich leider nicht zu häufig im Konsens mit allen Beteiligten lösen. Der Konflikt kann meist nur aufgelöst werden, indem Entscheidungen getroffen werden, die den Interessen von einzelnen Beteiligten zuwiederlaufen. Da kommen wir mit der Freiwilligkeit eines Schiedsgerichts dann nicht mehr weiter, denn es gäbe keine weitere "zivilrechtliche" Instanz, die bei Ablehnung eines Schiedsgerichtsverfahrens durch einen Beteiligten angerufen werden könnte.

Auch der Vergleich mit Straf- oder Zivilgericht hinkt, denn weder soll das Wikipedia:Schiedsgericht strafen, noch soll es einer Partei in einem Konflikt zu "ihrem Recht" verhelfen. Nein, in meinen Augen soll das Schiedsgericht gewährleisten, dass gute Rahmenbedingungen zum Auf- und Ausbau unserer Online-Enzyklopädie gegeben sind und zu diesem Zweck Konflikte lösen.

Konfliktlösung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Manchmal wird einfach eine Entscheidung benötigt, die vergebliche Kreisdiskussionen beendet, manchmal ist es auch möglich, im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens einen Fall ausführlicher zu beleuchten, als es einem oder mehreren Administratoren im Stresse einer unserer Funktionsseiten möglich ist, und Konflikte differenzierter zu beantworten, als es mit den üblichen "Knöpfen" unserer Administratoren geht.

Dabei möchte ich nicht verschweigen, dass es differenzierte Ansätze zur Konfliktbeilegung auch ohne Schiedsgericht gab und gibt, mit denen teilweise recht komplexe Vereinbarungen unter den Beteiligten getroffen werden konnten, die Konflikte nachhaltig lösten.

Was ich ändern würde? Ich findes es schwer, ohne einen vollständigen Einblick in die Abläufe des Schiedsgerichts wirklich wichtige Punkte zur Veränderung vorzuschlagen, auch wenn von verschiedener Seite bereits Details von einzelnen Abläufen geschildert wurden. Was mir aber wichtig scheint ist, dass bestimmte Verfahrensabläufe, nach denen Schiedsgerichtsverfahren funktionieren, dokumentiert werden. Dabei schwebt mir keine ellenlage "Schiedsgerichtsordnung" vor, sondern eher eine kurze Verfahrensregelung, die die Punkte klärt, die letztlich trivial sind, aber in Konfliktfällen innerhalb des Schiedsgerichts zu langen Diskussionen führen können. Es ist, so durfte ich erfahren, des öfteren vorgekommen, dass Schiedsgerichte unterschiedlicher Generationen die gleichen Situationen (Umgang mit Befangenheit, Äußerungen gegenüber Dritten, etc.) unterschiedlich gehandhabt haben. Daher bin ich für ein Aufschreiben des üblichen Vorgehens als verbindliche, öffentlich dokumentierte Vorgabe für das Schiedsgericht. (Es steht nachfolgenden SGs natürlich frei, diese Verfahrensregelungen zu ändern). Auch sollte diese Verfahrensregelungen möglichst detailliert behandeln, wie bei strittigen Themen mit verringerter SG-Besetzung auf schiedsgerichtsintern faire Weise eine Entscheidung getroffen werden kann. (Wie werden Anträge eingebracht, formuliert, wann ist eine Abstimmung beendet, wie wird mit nicht erfolgenden Voten umgegangen etc.)

Gut finde ich das öffentliche Ausrichten von Verfahren. Alle Abstimmungen, deren Ergebnisse bindend für Schiedsgericht oder Verfahrensbeteitligte sind, sollten öffentlich durchgeführt werden. Diese Transparenz ist meiner Meinung nach schon dem Umstand geschuldet, dass die einzelnen Schiedsrichter gewählt werden.

Dies schließt interne Beratungen und Vorabstimmungen - die unbedingt vertraulich zu bleiben haben - nicht aus. Auch die genaue Formulierung der abzustimmenden Punkte sollte intern erfolgten.

Lediglich, wenn intern gravierende Richtlinienverstöße durch Schiedsrichter bekannt werden, hat die Wikiöffentlichkeit einen Anspruch auf Information. Die genauen Umstände sollten aber im Vorfeld festgelegt werden.

Ich hoffe, blunt und Geitost, dass ich Eure Frage mit diesen Ausführungen halbwegs zufriedenstellend beantworten konnte. --Hei_ber 22:47, 8. Mai 2010 (CEST)