Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Morten Haan

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Hallo Morten, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):

Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?

  1. Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
  2. Kommt auf den Einzelfall an
  3. Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben

Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Funkruf 18:02, 3. Mai 2010 (CEST)

Ganz klar Antwort 1, denn Transparenz heißt das Zauberwort. Nur wenn die Community weiß, was im SG vorgeht, kann sie beurteilen, ob die dort getroffenen Entscheidungen überhaupt legitim sind. --Morten Haan 14:31, 4. Mai 2010 (CEST)

Fragen

Hallo Morten Haan,

ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Ich denke zwar deine Antworten schon zu kennen, will im Sinne der Vergleichbarkeit alle Kandidaten befragen. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.

  1. Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
  2. Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
  3. Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
  4. Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?

Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:56, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.

  1. Da wir hier wder eine gewälte Regierung noch ein Parlament haben, wäre ein Gericht im juristischen Sinn wohl fehl am Platz. Ich sehe es mehr als eine Entscheidungsinstanz, welche bei Konflikten ein Machtwort spricht.
  2. Ich halte den Begriff nicht für ein Problem. Gremium klingt für micht zu sehr nach Aufsichtsrat oder Parlament.
  3. Sofern es der Entscheidungsfindung hilft und den Richtlinien nicht widerspricht, sollte das SG auch selbst ermitteln dürfen. Da Schiedsricht durch das MB zur Aufgabentrennung selbst keine CU-Abfragen durchführen dürfen, ist die Wahrscheilichkeit für Missbrauch eher gering.
  4. Sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, sollte alles öffentlich zugänglich sein. Nur so ist Transparenz und damit Vertrauen in die Entscheidungen gewährleistet. --Morten Haan 13:35, 9. Mai 2010 (CEST)

Wahl-Kniffel

Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.

Wie würdest Du vorgehen und dann ggf. entscheiden? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 12:55, 8. Mai 2010 (CEST)

Da es sich um eine LP handelt, muss es vorher eine LD gegeben haben. Admin 1 wäre also als Beteiligter nachzutragen, weil aufgrund seiner Entscheidung der Autor die LP bemüht hat. Admin 1 und 2 sind nur zu sanktionieren, wenn sie grob fahrlässig Löschargumente nicht beachtet haben. Des weiteren ist es nicht verboten, dass Admin 3 die Entscheidung eines anderen Admins korrigiert. Bliebe noch der AutorAntragssteller der LP , der verwarnt werden sollte, weil er Admin 2 nicht angesprochen hat und einfach die Erle entfernt hat. Eine Sperre wäre hier übertrieben. --Morten Haan 13:48, 9. Mai 2010 (CEST)
Danke für Deine interessante Fallbearbeitung. Nur ein kleiner Hinweis: Der Antragsteller der LP entfernte, da derjenige eine Behalten-Entscheidung korregiert haben wollte kannst Du zwanglos von Nichtidentität mit dem Autoren ausgehen. Vor allem, da der Autor den LP-Antragsteller auch noch als Beteiligten nennt. Willst Dui den Autor wirklich verwarnen? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 07:02, 10. Mai 2010 (CEST)
Hatte mich verschrieben. Meinte natürlich den Antragssteller der LP. Würde sonst ja auch keinen Sinn ergeben. --Morten Haan 14:57, 10. Mai 2010 (CEST)

Institution Schiedsgericht – was ist das?

Hallo Morten, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.

  • Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
  • Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
  • Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
  • Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
  • Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
  • Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
  • Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
  • Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
  • Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?

Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.

So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:55, 8. Mai 2010 (CEST)

Als Unterschied ist mir aufgefallen, dass hier die Schiedsrichter nicht von den Beteiligten ausgewählt werden. Als problematisch sehe ich dass nicht, denn es gibt auch den Vermittlungsausschuss (VA), in dem die Vermittler bestimmt werden können. Nur wenn diese den Konflikt nicht beenden können, werden die fallunabhängig gewählten Richter bemüht. Wenn die Beteiligten die Schiedsrichter selbt bestimmen könnten, gäbe das möglicherweise neues Konfliktpotenzial. Ich sehe die Wahl als Legitimation daher als ausreichend. Ebenso finde ich die beiden Instanzen aus VA und SG besser als nur eine Instanz (Schiedsgericht). Den Namen halte ich für nicht schlecht, da er die Endgültigkeit der Entscheidungen deutlich macht.
Das derzeitige SG halte ich ansich für gut, eine Änderung würde ich nur bei der Transparenz der Entscheidungen durchführen, sodass das SG öffentlich und nicht im stillen Kämmerchen tagt. Die Beteiligten sollen natürlich mit einbezogen werden, denn das SG soll ja nicht nur Benutzer sperren lassen, sondern z. B. auch Benuzer verwarnen oder loben. Sofern es zur Transparenz und/oder zur besseren Akzeptanz förderlich ist, halte ich Verbesserungen für sinnvoll.
Weniger Schiedsricht pro Fall einzusetzen halte ich für nicht sinnvoll, weil eine Entscheidung, die auch akzeptiert wird, eher von mehr als von weniger leiten unterstützt werden sollte. Durch Befangenheitsanträge ist es bereits möglich, einzelne Richter auszuschließen, von denen man befürchtet, dass sie im vorliegenden Fall nicht neutral sind. Richterauswahl durch die Beteiligten führt möglicherweise zu mehr Konfliktpotenzial. Dafür ist eher der Vermittlungsausschuss geeignet.
Ein Schiedsverfahren sollte grundsätzlich nur dann zustandekommen, wenn eine realistische Chance besteht, dass es zu einer Entscheidung kommt und das die von den Beteiligten auch akzeptiert wird. Wenn die Hauptkontrahenten gegen ein SG-Verfahren sind, ist der Sinn eines solcher eher fraglich.
Wie schon mehrfach angesprochen bin ich für Transparenz und Öffentlichkeit, denn wie sollen Außenstehende (Nicht-Richter) beurteilen können, ob die Entscheidung legitim ist?
Zusammenfassung: Ich halte das SG wie es jetzt ist grundsätzlich für sinnvoll. Eine große Reform braucht es nicht, jedoch sollte mehr für Transparenz getan werden. --Morten Haan 14:27, 9. Mai 2010 (CEST)