Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2010/Poisend-Ivy
Transparenz vs. Vertraulichkeit
Hallo Ivy, ich hätte eine Frage (geht an alle Kandidaten):
Nehmen wir an, es gibt Streit unter den SG-Mitgliedern. Sollte das von den Beteiligten öffentlich gemacht werden?
- Ja, die Community hat ein Recht darauf, von Unstimmigkeiten zu erfahren
- Kommt auf den Einzelfall an
- Nein, SG-Interna sollten stets vertraulich bleiben
Falls Du Dich für Antwort 2 entscheidest, gib bitte ein Beispiel. Danke und Gruß, Stefan64 23:12, 7. Mai 2010 (CEST)
- Hallo Stefan... ich halte die Variante 1 für die wünschenswerte, aber dazu gehören auch Aspekte aus 2. und 3. Meine Antwort daher anhand eines Beispiels, der den eigentlichen Grund darstellt, aus dem wir eigentlich hier sind - die Artikelarbeit:
- Streit kann ein durch und durch persönliches Ding sein und dennoch in der Sache konstruktiv bleiben; in der Regel muss auch kein großes Fass aufgemacht werden, wenn sich zwei Menschen mal in einer hitzigen Diskussion und ohne persönliche Beleidigungen die Meinung sagen und hinterher in einer geklärten Atmosphäre entspannt miteinander umgehen - wenn wir genau hinsehen, passiert das jeden Tag auf unzähligen Diskussionseiten, daraus entsteht an allen Ecken und Enden der Konsens der die Artikel weiterbringt - und das ohne das die gesamte Community über diverse Mittel wie VM, 3M etc. je davon erfährt. Können solche Streitigkeiten nicht konstruktiv zwischen den Kontrahenten gelöst werden, wird die Artikelarbeit ernsthaft behindert, die Diskussion zieht Kreise, bezieht eine Reihe anderer Menschen mit ein und wird dadurch ein Thema, das alle angeht.
- Auf das SG übertragen: Das SG, respektive die Streitenden, müssen die Möglichkeit haben, interne Unstimmigkeiten erst mal unter sich zu besprechen und zu klären. Das sind Interna, die nicht vor der Community ausgetragen oder dorthin getragen werden müssen. Gelangen die SGler nicht zu einer Einigung, kann es im Sinne der Community durchaus sinnvoll sein, darzustellen, das man sich zwar nicht einig ist, aber die jeweils andere Person samt dazugehöriger Position respektiert und das die Arbeit in einer kontruktiven Atmosphäre nicht behindert. Gelingt das nicht und die Auseinandersetzung in der Sache wandert auf eine persönliche Ebene mit Auswirkungen auf das ganze SG und seine Arbeitsfähigkeit, ist das ein Problem, dass die Community definitiv etwas angeht. Dabei ist meiner Meinung nach für das SG - analog zur Auseinandersetzung in der Artikelarbeit - auch die Art und Weise wichtig, wie solche Unstimmigkeiten transportiert werden. Sich gegenseitig öffentlich jede Kleinigkeit vorzuwerfen und sich in Nickeligkeiten zu verzetteln ist eindeutig kontraproduktiv - das gilt genauso für vage Andeutungen, die die Gerüchteküche zum Brodeln bringen.
- Für die Transparenz der Entscheidungsfindung selbst - die auch mit unterschiedlichen Positionen einhergeht - gilt das genauso. Das SG braucht die Möglichkeit im Vertrauen miteinander reden zu können, nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen zu müssen und ein Thema entspannt ohne zig Beobachter zu besprechen. Die einzelnen Schritte, Vorschläge, Ideen, Lösungsansätze und Positionen jedoch, anhand denen eine Entscheidung getroffen wurde, sind für die Community wesentlich um die getroffene Entscheidung auch mittragen und respektieren zu können und sollten - unter Wahrung der Vertraulichkeit untereinander - vom SG entsprechend dargestellt werden. -- Ivy 10:35, 8. Mai 2010 (CEST)
Fragen
Hallo Ivy,
ich will bei dieser Wahl von allen Kandidaten die Meinung zu einigen Fragestellungen erfahren, die sich meiner Meinung nach als bestimmend für die Zusammenarbeit im letzten Schiedsgericht herausgestellt haben. Ich denke zwar deine Antworten schon zu kennen, will im Sinne der Vergleichbarkeit alle Kandidaten befragen. Für Antworten mit kurzer Begründung wäre ich dir dankbar.
- Siehst du das SG als ein Gericht im juristischen Sinn?
- Bist du mit der Bezeichnung Schiedsgericht zufrieden?
- Siehst du das SG als Ermittlungsbehörde? Soll das SG in den vorliegenden Fällen auf eigene Faust Ermittlungen (Bsp.: per CU-Antrag) anstrengen dürfen?
- Im Fall Osika hatten wir einen Feldversuch des öffentlichen Verfahrens unternommen. Unterstützt du die öffentliche Verhandlungsführung oder ziehst du das bisherige Black-Box-Verfahren (alles bleibt hinter verschlossenen Türen) vor?
Vielen Dank für deine Mitarbeit. blunt.™ 09:56, 8. Mai 2010 (CEST) PS: Solltest du eine oder mehrere Fragen schon beantwortet haben wäre ein Link darauf auch in Ordnung.
- Hi blunt… schon klar ;-)
- Nein, ich betrachte es als ein Gremium zur Konfliktlösung - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
- Nein, ich würde mir eine andere Bezeichnung wünschen, die mehr Gewicht auf Schlichtung und weniger auf Gericht legt.
- Nein, zumindest keine „Ermittlungen“ die über Fragen an die Beteiligten, bzw. zu deren Stellungnahmen und allgemein nachlesbare Vorgänge zwischen ihnen hinausgehen.
- Ja, das habe ich bereits in meiner Antwort an Stefan (s.o.) formuliert.
- Das wars schon :-) -- Ivy 10:43, 8. Mai 2010 (CEST)
Institution Schiedsgericht – was ist das?
Hallo Poisend-Ivy, in den letzten Tagen habe ich mir intensiv das Diskussionsarchiv des Schiedsgerichts durchgelesen. Unter anderem daraus folgend ergaben sich für mich grundlegende Fragen, die ich nun allen Kandidaten stellen möchte. Mir ist bewusst, dass die einzelnen Kandidaten nicht alleine eine Reform des SGs durchführen können; ich bin aber mehr denn je davon überzeugt, dass dies notwendig wäre. In welche Richtung diese gehen kann, ist aber völlig unklar. Insbesondere die obersten Fragepunkte sind mir wichtig, da ich beim Durchlesen der Archive nirgends den Eindruck bekam, dass bislang auch nur einer der dort Beteiligten sich bereits einmal mit der Definition des Begriffs „Schiedsgericht“ befasst hat, was mich sehr erstaunt hat. Diesen Aspekt möchte ich deshalb hier zur Diskussion stellen und bin gespannt auf die Rückmeldungen.
- Hast du dir den Artikel Schiedsgericht bereits durchgelesen und was denkst du darüber, wenn du ihn gelesen hast? Hast du auch die Artikel Schiedsverfahren und Schiedsvereinbarung gelesen?
- Wo siehst du Unterschiede in der dortigen Definition eines Schiedsgerichts zu dem hiesigen in der Wikipedia und meinst du, man sollte/könnte sich enger auf jene allgemeine Schiedsgerichtsdefinition beziehen, damit dieses Schiedsgericht in Zukunft besser funktioniert? Welches der verwendeten Verfahren (hier und dort) hältst du für besser geeignet, um Konflikte zwischen Personen zu lösen, was laut Definition dieses Schiedsgericht ja auch tun soll (Person oder Account ist hier erst mal nebensächlich)?
- Hältst du die Bezeichnung „Schiedsgericht“ für die hiesige Institution für passend oder inwieweit würdest du es umbenennen und umgestalten wollen?
- Wenn du an dem WP-Schiedsgericht grundlegende Änderungen vornehmen könntest, in welche Richtung würden diese gehen?
- Hast du persönlich irgendwelche Erfahrungen mit Schiedsverfahren oder Mediation?
- noch einige Einzelaspekte zur Verdeutlichung
- Sollte man die Beteiligten in einem Schiedsverfahren in die Verfahrensregeln für ihr Verfahren und auch das Verfahren selbst noch stärker einbeziehen, damit ein Schiedsverfahren eher erfolgreich sein kann und ein Schiedsspruch auch von diesen und der Gemeinschaft insgesamt besser angenommen wird und damit das Ganze weniger den Eindruck eines Zivilprozesses macht, was es ja nun per definitionem nicht ist und nicht sein soll?
- Sollte es in den einzelnen Verfahren weniger Schiedsrichter geben, sollten diese jeweils für die einzelnen Fälle gesondert ausgewählt werden und sollten die Beteiligten diese für ihr Schiedsverfahren mit auswählen? Sollte insoweit jeweils nur ein oder einige wenige der gewählten Schiedsrichter in den einzelnen Schiedsverfahren tätig werden und die übrigen hätten dann so lange Pause oder könnten sich um andere Schiedsverfahren oder Grundsätzliches kümmern (das würde dann auch einen wesentlich geringeren Zeitaufwand für die Schiedsrichter bedeuten)?
- Sollte ein Schiedsverfahren nur bei Zustimmung der Hauptkontrahenten (was meist 2 Personen sind) zustandekommen können und andernfalls auf die üblichen anderen Wege in der WP verwiesen werden? (Insbesondere den Ausschluss des Rechtsweges zu den zivilen Gerichten durch die Schiedsvereinbarung finde ich persönlich wichtig, um zu verstehen, dass bei einem solchen Gang automatisch ein Schiedsverfahren hinfällig ist, da die Grundvoraussetzung für ein solches wegfällt.)
- Sollten solche Schiedsverfahren unter Ausschluss der WP-Öffentlichkeit, aber unter expliziter Einbeziehung der Beteiligten stattfinden, um besseren Erfolg haben zu können, da es ja eine private Streitigkeit ist und keine öffentliche? Oder sollten Schiedsverfahren hier öffentlich stattfinden, da ja auch der Streit öffentlich stattgefunden hat? Sollte die Möglichkeit für die Beteiligten bestehen, sich zusammen mit dem/den Schiedsrichter/n in einen vertraulichen Raum zurückziehen zu können, wenn sie dies wünschen?
Ich gestehe, dass ich dieses „Schiedsgericht“ in dem Sinne überhaupt nicht als ein Schiedsgericht empfinde und es mir schon deshalb völlig unmöglich ist, für eine solch merkwürdig definierte Institution zu kandidieren, da mir schleierhaft ist, was diese Institution eigentlich bewirken soll. Ich möchte sicherstellen, dass zumindest diesmal die Kandidaten sich einmal kurz mit den Begriffen „Schiedsgericht“ und „Schiedsverfahren“ auseinandersetzen, bevor sie in einem solchen tätig werden. Deshalb ist mir auch hauptsächlich wichtig, dass es überhaupt eine Antwort gibt und weniger, wie diese nun ausfällt.
So, und jetzt bist du dran. Kurze Antworten sind auch ok, es muss nicht jede Frage beantwortet werden. ;-) Es geht mir nur um die grundsätzliche Beschäftigung mit dem Thema und einige Grundgedanken dazu, weniger, wie du speziell diese Aspekte und Fragen in die aktuellen Schiedsverfahren mit der jetzigen Definition des SGs einfließen lassen möchtest, da ich das mit den jetzigen Regeln größtenteils für relativ unmöglich halte. :-) Wenn du dir aber vorstellen kannst, den einen oder anderen der Gedanken in die aktuelle Arbeit des SGs mit einbringen zu können, würde mich das sicherlich interessieren. Danke im Voraus --Geitost 13:55, 8. Mai 2010 (CEST)
- Hallo Geitrost… Natürlich würde ich deine Fragen gern sofort beantworten - ich muss aber leider ein Entschuldigungsbriefchen abgeben, für mich ist heute ein ganz normaler Arbeitstag ;-) Grüße -- Ivy 10:41, 9. Mai 2010 (CEST)
- Aber jetzt ;-)
- Ja, habe ich gelesen
- Für mich besteht der Hauptunterschied darin, dass die Anrufung eines solchen per se auf Wunsch der Beteiligten erfolgt und die Entscheidungen eines Schiedsgerichts rechtlich bindend sind. Das letztere kann und soll das hiesige SG im zivilrechtlichen Sinne nicht leisten, das erstere wäre durchaus wünschenswert - siehe Einzelaspekte.
- Zu den Einzelaspekten: Je stärker und freiwilliger der Mitwirkungswille und die Einbeziehung der Beteiligten an ihrem Verfahren und das Interesse der - immer auch beteiligten - Community an einer Lösung des Konflikts, desto höher ist meiner Meinung nach die Chance im Rahmen eines transparenten Verfahrens eine Entscheidung zu unterstützen und umzusetzen - selbst dann, wenn einem als direkt Beteiligter die Entscheidung nicht gefällt. Ein Risiko, das die Beteiligten bei der Anrufung des „anderen Schiedsgerichts“ ebenfalls tragen müssen. Absolut wünschenswert wäre daher die gemeinsame Anrufung des SG - dazu müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein, zu denen neben der Akzeptanz des Gremiums selbst und seiner Ausgestaltung, Befangenheitsfragen etc. auch der Wunsch gehört, den Konflikt tatsächlich lösen zu wollen.
- Vom Ausschluss befangener SGler abgesehen - Die Schiedsrichter zusätzlich noch je Verfahren auszuwählen, hätte für mich etwas von Wahl innerhalb der Wahl und würde diese ein Stückweit ad absurdum führen. Was wenn einer der Beteiligten keinen einzigen der Schiedsrichter für geeignet hält und stattdessen lieber Benutzer X in seinem Verfahren heranziehen würde? Oder die Entscheidung nicht anerkennt, weil er davon ausgeht, ein anderer SGler hätte völlig anders entschieden? Eine Ausnahme sehe ich für den Fall, dass die Annahme und Abarbeitung der Fälle sich durch zufällige mehrfache Anfragen unverhältnismäßig lange dauert. Die Beteiligten und die Community haben ein berechtigtes Interesse an einer zügigen Abarbeitung, und so unwahrscheinlich es ist, das zeitgleich 10+X Fälle aufschlagen, da kann es durchaus Sinn machen, Kammern zu bilden, um das auch zu gewährleisten.
- Konflikte die vor dem SG landen, haben in der Regel eine lange und unter lebhafter Beteiligung der Öffentlichkeit geführte Geschichte. Es gibt keinen Grund wieso die Konfliktlösung im Geheimen stattfinden sollte. Die Hoffnung stirbt zuletzt: Wenn beide Kontrahenten sich bereit erklären, sich mit einigen SGlern ganz real auf ein Bier zu treffen um die Sache von Angesicht zu Angesicht zu klären und beizulegen, bin ich die Letzte, die das um-jeden-Preis-Öffentlichkeits-Fähnchen schwenkt. ;-)
- Den Rest zum SG, Benamsung etc.habe ich vermutlich bereits hinreichend an anderer Stelle beantwortet.
- Ich habe Erfahrungen in der Supervision und dank meines gewählten Fachbereichs die Aufgabe jeden Tag zwischen verschiedensten Postitionen zu verhandeln, zu vermitteln und nach Lösungen zu suchen - allerdings liegt bei mir ein Schwerpunkt darin zu verhindern, das Konflikte aufgrund herausforderndem Verhaltens in Richtung Gewalt eskalieren.
- Ich hoffe damit habe ich deine Fragen soweit beantwortet und es wurde erkennbar, das ich mich tatsächlich mit dem Gedanken Schiedsgericht beschäftigt habe ;-) Grüße dir -- Ivy 11:24, 11. Mai 2010 (CEST)
- Aber jetzt ;-)
Unter Hintansetzung allerernstester Bedenken
habe ich Dir meine erste Stimme gegeben. Ich hoffe sehr, dass Du Fraus genug bist, den alltäglichen Wahnsinn der SG-Arbeit nicht auf Deine hervorragende Artikelarbeit durchschlagen zu lassen. Eigentlich denke ich, dass unsere Top-Level-Autoren von den Niederungen dieser Meta-Schlachten freigehalten werden sollten. Aber wenn Du es nicht anders willst: Ich hoffe nur, dass Du im SG Deinen hintergründigen Humor und Deine feine Ironie nicht verlierst. Also, dann mach mal! -- Thomas, der Bader (TH?WZRM-Wau!!) 23:56, 8. Mai 2010 (CEST)
- Vielen lieben Dank, Thomas… selbst wenn die Artikelarbeit im Falle einer erfolgreichen Kandidatur vorübergehend etwas leiden könnte, ich kann sie ja doch nur in einer funktionierenden Community leisten. Das SG ist eine der Möglichkeiten mich in diese einzubringen… Trotzdem werde ich mich weiterhin an die Maxime halten, nach dem Einloggen immer zuerst etwas zu tun, das mir Spaß macht, ehe ich mich mit irgendeiner „Knöpfchensache“ beschäftige. Sollte ich je in die Gefahr kommen, meinen Humor aufgrund irgendeines „Amtes“ oder der WP an sich zu verlieren, beende ich meine Mitarbeit umgehend - manche Dinge sind im Leben einfach wichtiger ;-) Grüßle dir -- Ivy 12:45, 11. Mai 2010 (CEST)
Wahl-Kniffel
Ich bastel mal wieder -angeregt durch Elians Fall-Frage bei der ersten SG-Wahl- eine kleine Fallfrage. Wie würdest Du bei folgendem hypothetischen Fall entscheiden: Es kommt zu einem Löschantrag gegen einen Artikel in einem durchaus umstrittenen Umfeld. Selbiger Löschantrag wird durch Admin-Entscheidung durch Admin 1 behalten. Es folgt eine Löschprüfung, bei der ein Admin (Admin 2) entscheidet, dass die Entscheidung o.k. war. Der Antragsteller bei der LP nimmt das nicht hin, entfernt die Erle und nach einiger Zeit kommt ein dritter Admin (Admin 3) daher und entscheidet, dass die ersten zwei unzutreffend entschieden hätten. Von Admin 2 auf seiner Diskussionsseite angesprochen meint Admin 3, dass formale Fragen, wie eine bereits erfolgte Admin-Entscheidung ihm egal seien, es käme auf das Ergebnis an und das sei seiner Ansicht nach richtig. Eine Meldung bei Adminprobleme durch Admin 2 bleibt unter Berufung auf die Benutzerdiskussionsseite von Admin 3 fruchtlos. Nun läuft der Artikelautor zum SG und bittet um Entscheidung, nennt aber nur Admin 2 und 3 sowie den LP-Antragsteller als Beteiligte.
Wie würdest Du vorgehen bzw. entscheiden?
P.S.: Entschuldige, dass ich Dir nicht schon gestern die Frage gestellt habe. War ein Versehen.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 09:04, 9. Mai 2010 (CEST)
- Hi Kriddl… auch an dich die Bitte um etwas Geduld - Reallife und so, siehe Geitost ;-) Grüßle -- Ivy 10:41, 9. Mai 2010 (CEST)
- Kein Problem, überstürzen ist ja auch nicht gewollt.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 16:51, 9. Mai 2010 (CEST)
- Um das nicht ausufern zu lassen: Ich gehe davon aus, das alle sonstigen Formalien erledigt, Befangenheit etc. geklärt sind und der Fall angenommen wurde. Zunächst würde ich gerne wissen, wieso Admin 1 nicht als Beteiligter genannt wurde, da dieser schliesslich im Sinne des Artikelautors entschieden hatte und es für diesen keinen Sinn macht ihn nicht zu nennen und ihn einzubeziehen.
- Der Hinweis auf umstrittenes Umfeld lässt mich erfahrungsgemäß darauf schliessen, dass die Behaltensentscheidung durch Admin 1 und die nachfolgende Bestätigung durch Admin 2 nach einer langen LD und LP mit einer ausführlichen Begründung erfolgt ist. Admin 3 hat overruled, ich gehe anhand deiner Formulierung von einer Rubbel-die-Katz-Begründung aus und er scheint auch später keine nachvollziehbare Begründung nachgereicht zu haben, sonst hätte das AP günstigstenfalls verhindert werden können oder ein Ergebnis gebracht.
- Der LP-Antragsteller hat nach den auf LP herrschenden Regeln falsch gehandelt, ebenso Admin 3. Nachdem ich aufgrund der Fallkonstruktion nicht weiß, ob LP-Antragsteller und Admin 3 öfter so handeln, gehe ich davon aus, dass es ein einmaliges Geschehen aufgrund des umstrittenen Themengebietes und hitziger Gemüter war.
- Das mag jetzt sehr klinisch klingen, aber nachdem mich der Inhalt des Artikels an sich nicht zu interessieren hat, sehe ich den Fall als ein überwiegend formales Problem.
- Entscheidung anhand meiner Mutmaßungen: Der Artikel wird wiederhergestellt. Wenn eventuelle nicht-berücksichtigte Gründe für die Löschung sprechen, sollte eine neue LP gestartet werden, an der sich die bislang Involvierten nicht beteiligen. Der LP-Antragsteller wird darauf hingewiesen, das man Erlen nicht solange entfernen darf, bis das Ergebnis einem passt oder der richtige Admin daher kommt. Admin 3 wird daran erinnert, dass Kommunikation zwischen den Admins wesentlich ist und zur guten und effektiven Zusammenarbeit im Sinne des Projekts gehört; Overrulen in umstrittenen Themenfelder ohne aussagekräftige und gute Begründung allen Benutzern die Arbeit unnötig erschwert und Kapazitäten bindet, die woanders besser eingesetzt wären. Weitere Sanktionen halte ich, soweit meine Mutmaßungen im Fall des Fall-Kniffels zutreffen ;-), nicht für nötig. Grüßle -- Ivy 12:13, 11. Mai 2010 (CEST)
Abgesehen von der Annahme, dass andere bereits über die Annahme entschieden hätten finde ich Deine Antwort sehr aussagekräftig und interessant. Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast. Und eine klinisch klingende Antwort ist ja nicht schlecht.--Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 16:12, 11. Mai 2010 (CEST)