Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2012/Snevern

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Auskunft?

Hallo Snevern, Danke für deine Bereitschaft für das Wikipedia-Schiedsgericht zu kandidieren. Zwei kurze Nachfragen dazu:

  1. Ausweislich des Beitragszählertools hast du fast 9000 Bearbeitungen durchgeführt, davon sind fast 35% Artikelbeiträge (die weitaus meisten davon vor Februar 2011). Etwas über 35% sind Beiträge im Wikipedia-Namensraum, dies sind fast ausschließlich Beiträge auf der Seite Wikipedia:Auskunft; seit etwa einem Jahr bearbeitest du so gut wie nur diese Seite (Beiträge). Aus deinen Edits lässt sich also nicht ablesen, dass du aktiv am "Normalgeschäft" des Projekts (Artikel schreiben und bearbeiten, redaktionelle Mitarbeit in Diskussionen, Löschdiskussionen ..) beteiligt bist, auch nicht in Problembereichen.
    Damit würde ich im Moment schlussfolgern, dass ich keine Möglichkeit habe, anhand deiner Mitarbeit hier zu überprüfen, ob du für den Job als Schiedsrichter qualifiziert sein könntest. Ist das so richtig - oder was habe ich übersehen?
  2. Du hast bereits 2009 für das Schiedsgericht kandidiert - warum erwähnst du dies nicht in deinem Bewerbungstext?

Gruß --Rax post 07:26, 3. Mai 2012 (CEST)

Ich bin schuld, weil ich ihn hierhergezerrt habe... ;-) --Hosse Talk 09:08, 3. Mai 2012 (CEST)
Nein, nein, Hosse, da bist du nicht schuld. Trotzdem danke.
zu 1.: Du siehst das im Wesentlichen richtig, Rax: Von gelegentlichen, aber regelmäßigen Edits an Artikeln abgesehen bin ich derzeit überwiegend in der Auskunft aktiv. Wenn dir das, was du aus Edits, Statistiken und Fragen an mich entnehmen kannst, nicht ausreicht, um meine Eignung zu beurteilen, empfehle ich dir, mich nicht zu wählen, und einen dir geeigneter erscheinenden Kandidaten zu wählen.
zu 2.: Warum sollte ich? Ich mache kein Geheimnis daraus - aber warum sollte ich das dazuschreiben? Ich habe damals, als relativ neues Mitglied der Wikipedia, mitbekommen, dass das Schiedsgericht sein Amt niedergelegt hat. Ich habe mich schon damals für geeignet gehalten und meine Mitarbeit angeboten, zumal ich anfangs dachte, es gäbe gar nicht genug Kandidaten. Es ist nicht mein Ding, den Kram hinzuschmeißen, wenn's nicht so läuft, wie ich es mir vorgestellt habe, sonst hätte ich noch vor Beginn der Wahlperiode oder kurz darauf meine Kandidatur zurückgezogen (es war schnell klar, dass mich kaum jemand kannte und mir kaum jemand eine Stimme geben würde). Ich habe die Kandidatur durchgezogen und als Letzter abgeschlossen. Das kratzt gottlob nicht an meinem Ego, und da ich keine Karrierepläne für die Wikipedia habe, kann es auch da nicht schaden.
Sollte sich diesmal ein ähnliches Ergebnis abzeichnen, würde ich auch nicht anders handeln.
Aber wieso hätte ich das schreiben sollen, bitte? --Snevern 11:45, 3. Mai 2012 (CEST)
Danke für deine gelassenen Antworten. Zur Rückfrage: Du solltest gar nicht, ich war nur interessiert daran zu wissen, warum du es nicht erwähnst. (Hintergrund dazu: oft genug habe ich bei solchen Wahlentscheidungen beobachtet, dass ein Nichterwähnen früherer Wahlvorgänge zum selben Kandidaten negativ ausgelegt wurde - muss ja nicht sein.) Gruß --Rax post 11:59, 3. Mai 2012 (CEST)

Hilft es hier, Jurist zu sein?

Hallo Snevern, Du schreibst, dass Du Jurist bist. Meinst Du, dass das für eine Tätigkeit im Schiedsgericht von Vorteil ist? Warum (nicht)? Anka Wau! 17:01, 3. Mai 2012 (CEST)

Tja, diese Frage könntest du sicher besser beantworten als ich. ;o)
Als Jurist bin ich mit grundlegenden Verfahren der Konfliktlösung vertraut. Ich habe auch Erfahrung als Mediator und Schiedsrichter mit unterschiedlichen Verfahrensordnungen.
Ja, ich glaube schon, dass mir das helfen wird. Sag du mir, ob ich mich irre! --Snevern 21:50, 3. Mai 2012 (CEST)
Probier es aus. Da ich keine Juristin bin, weiß ich auch nicht, ob es hilfreich gewesen wäre ;-) Anka Wau! 22:25, 3. Mai 2012 (CEST)
Viele Benutzer glauben, dass rechtsstaatliche Grundsätze wie ne bis in idem u.a. in der Wikipedia nicht berücksichtigt werden müssten. Wie stehst Du dazu und welche Rolle werden diese Grundsätze für Deine Tätigkeit im SG spielen? Grüße, --JosFritz (Diskussion) 07:50, 10. Mai 2012 (CEST)
Ich bin der Überzeugung, dass grundlegende, rechtsstaatliche Prinzipien in jeder Gemeinschaft gelten müssen. Ne bis in idem gehört für mich ebenso dazu wie der Anspruch auf rechtliches Gehör. --Snevern 08:08, 10. Mai 2012 (CEST)
Danke für die Auskunft, --JosFritz (Diskussion) 16:04, 10. Mai 2012 (CEST)