Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2016/DCB

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Frage

Ich hatte in einer früheren Diskussion ein paar Vorschläge gemacht, die meines Erachtens geeignet wären, ein faires Verfahren sicherzustellen. Eine Antwort der SG-Mitglieder ist völlig ausgeblieben. Vielleicht ist es aber noch nicht zu spät: Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2015/Dezember#Transparenz und faires Verfahren.--Mautpreller (Diskussion) 10:57, 9. Mai 2016 (CEST)

Zu deinem ersten angesprochenen Punkt („Das SG gibt bei der Annahme der Anfrage bekannt, wie es sie interpretiert, d.h. was es in diesem Fall eigentlich als zu entscheidende Frage(n) sieht.“): Es mag vielleicht stimmen, dass dies „ein einigermaßen faires "Spielfeld" für die Beiträge der Beteiligten eröffnet“, allerdings halte ich diesen Vorschlag nicht für jeden Fall praktikabel, da sich während des Verfahrens oftmals neue Entwicklungen ergeben und diese wiederum Auswirkungen auf die Entscheidung haben. Dass sich dann die Interpretation und die die Entscheidung massiv unterscheiden, würde ich für sehr problematisch halten.
Zum zweiten Punkt („Zeitlich vor einer Entscheidung liegt eine Beschreibung des Falls durch das SG, die deutlich macht, wo das SG die Knackpunkte sieht. Zu dieser Beschreibung können die Beteiligten Stellung nehmen […]“): Es könnte durchaus darüber nachgedacht werden, dass man die Falldarstellung vor den Abstimmungspunkten online stellt und den Beteiligten somit die Möglichkeit gibt sich nochmals zu äußern. Ich werde diesen Punkt intern einmal ansprechen, da ich dies grundsätzlich für praktikabel halte.
Zum dritten Punkt („Entscheidungen werden durch expliziten Hinweis auf Grundprinzipien, Regeln und Richtlinien (mit Link) begründet. Dies gilt vor allem für solche Entscheidungen, die die Freiheiten von Usern massiv beschränken.“): Hier würde ich dich bitten das Ganze etwas näher auszuführen, da ich nicht ganz verstehe, worauf du hinaus möchtest. Allgemein gültige Regeln/Grundprinzipien/Richtlinien gelten neben den (ggf. einschränkenden) Auflagen weiterhin und ich halte es eigentlich nicht für notwendig, dass jedes Mal explizit auf diesen Umstand hingewiesen wird (wir setzen nicht alle allgemein gültigen Regeln/Grundprinzipien/Richtlinien außer Kraft). Dass Auflagen ggf. die „Freiheiten von Usern massiv beschränken“ ist oftmals problematischen Verhalten geschuldet und für das Entwickeln von Auflagen sind die prinzipiell gegebenen Maßnahmenspielräume (siehe Wikipedia:Schiedsgericht/Regeln#Maßnahmen) von Relevanz.--dcb 13:04, 9. Mai 2016 (CEST)
Zu 1: Wenn sich etwas Neues ergibt, kann man ja etwas Neues schreiben (aber rechtzeitig). Wichtig ist, dass das SG daran gemessen werden kann, was es sich vorgenommen hat. Zu 3: Das steht im verlinkten Text bereits sehr deutlich. Ich hatte beispielhaft zwei Regeln zur Benutzersperrung genannt, die m.E. in direktem Konflikt zur SG-Entscheidung stehen. Es wäre doch wohl zu erwarten, dass man, auch und gerade wenn man anderer Meinung ist, sich mit solchen Regeln auseinandersetzt.--Mautpreller (Diskussion) 13:13, 9. Mai 2016 (CEST)
Deinen Hinweis zu 1. kann ich nachvollziehen, ich werde deshalb auch dies intern zur Sprache bringen.
Zum 3. Punkt: Zum Fall und zur konkreten Entscheidung kann ich allerdings nur auf meine damalige Abstimmung verweisen (diese ist jetzt eine Tatsache, kann nicht mehr geändert werden). Doch wenn du darauf hinaus möchtest, ob ich heute nochmal so entscheiden würde, so kann ich nur mit nein antworten. Wenn du darauf nicht hinaus möchtest, dann werde bitte etwas konkreter.--dcb 13:30, 9. Mai 2016 (CEST)
Interessant. Du bist der zweite (nach Ghilt), der dies sagt. Das ist ja immerhin kein schlechtes Zeichen. Ich zitiere mich mal selbst: „In diesem Fall etwa hätte ich eine explizite Auseinandersetzung mit Sätzen wie Erst wenn sämtliche Diskussions- und Vermittlungsversuche gescheitert oder aussichtslos sind, sollte hier eine Sperrung beantragt werden oder Die Sperrung kann nur das letzte Mittel sein, falls einem Vandalen nicht auf andere Weise beizukommen ist notwendig gefunden.“ Natürlich kann man sagen, dass dies auf das SG nicht zutrifft; aber mir leuchtet nicht ein, dass für eine oberste Instanz, deren Entscheidung nicht mehr korrigierbar ist, Regeln nicht gelten sollen, die bei einer korrigierbaren Adminentscheidung gelten.--Mautpreller (Diskussion) 13:45, 9. Mai 2016 (CEST)
Zunächst einmal: Aus theoretischer Sicht wäre in dem konkreten Fall möglich gewesen, dass die Community das SG mit einem BSV, was eine verkürzte Sperrdauer (oder Sperrdauer 0) beschließt, overrult. Aber im konkreten Fall MWExpert wäre es sicher sinnvoller gewesen andere Ansätze/Auflagen zu versuchen. Allerdings schrieb ich auch bereits auf der Vorderseite, dass auch wir als SG nicht immer richtig liegen und es uns nicht in jedem Fall gelingt die besten Entscheidungen zu treffen, da wir nicht vorweg sehen können, wie sich die Dinge weiterentwickeln werden.--dcb 14:03, 9. Mai 2016 (CEST)