Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Mai 2016/Ghilt
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Frage
Ich hatte in einer früheren Diskussion ein paar Vorschläge gemacht, die meines Erachtens geeignet wären, ein faires Verfahren sicherzustellen. Eine Antwort der SG-Mitglieder ist völlig ausgeblieben. Vielleicht ist es aber noch nicht zu spät: Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2015/Dezember#Transparenz und faires Verfahren.--Mautpreller (Diskussion) 10:58, 9. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Mautpreller, ich habe sie mir eben nochmal durchgelesen, hier meine persönliche Meinung zu den Vorschlägen: der erste Vorschlag zur Veröffentlichung einer Falldarstellung kurz nach Annahme ist denkbar, bisher wurde sie erst mit den Abstimmungspunkten veröffentlicht. Dabei wäre aber die Einschränkung der Handlungsfähigkeit zu bedenken, sollte ein Konflikt neue Wendungen nehmen (das kommt vor). Ich werde es mal im SG zur Sprache bringen. Das ändert aber leider noch nichts daran, dass das SG zu einer anderen Bewertung als die Konfliktbeteiligten kommen kann (der Ausgang soll ja auch etwas offen und nicht steuerbar sein), auch dass einige Vorschläge als nicht praktikabel erachtet werden können (sonst würden sie in die Abstimmungspunkte einfließen). Die unterschiedliche Bewertung zwischen SG und Antragsstellern, was hier ja m.E. den Kern des Problems in dieser Abstimmung darstellte, wird durch diesen Vorschlag nicht geändert. Der zweite Vorschlag ist, wenn ich das richtig verstanden habe, eine Erweiterung des ersten Vorschlags um Stellungnahmen der Konfliktbeteiligten zu der vorgezogenen Falldarstellung. Dafür haben wir in einer SG-Anfrage bisher die entsprechenden Abschnitte zur Problemschilderung für jeden Beteiligten. Rechtliches Gehör erfolgt fortlaufend während einer Anfrage, es können jederzeit weitere Eingaben gemacht werden. Zum dritten Punkt, ich werde mehr darauf achten, dass die entsprechende Regel zitiert wird. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:59, 9. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Ghilt, danke für die Antwort. Sie befriedigt mich aber nicht voll. Der wichtigste Punkt ist, dass das SG (und zwar frühzeitig, so dass Reaktionen möglich sind) bekanntgibt, welche Frage(n) es eigentlich entscheidet bzw. zu entscheiden beabsichtigt. Das ist mitnichten trivial, wie sowohl am "Fall MWExpert" als auch am "Fall Konflikt um Verum, Sternrenette, Serten, JosFritz, Fiona B. und andere" sehr deutlich wird. Du hast recht, dass dies eine Einschränkung der Handlungsfreiheit des SG bedeutet, denn es hat zur Konsequenz, dass sich das SG festlegt und an dieser Festlegung gemessen werden kann. Das scheint mir aber unumgänglich, wenn man willkürliche Entscheidungen vermeiden will, insbesondere eine eigenmächtige Ausweitung "unter der Hand" auf Fragen, die die Beteiligten noch nicht mal auf dem Zettel haben, und auch eine Ausweitung auf Fragen, die einer SG-Entscheidung gar nicht zugänglich sind. Es geht schlicht darum, dass das SG sagt, was "der Fall ist". Dies muss ja nicht in Stein gemeißelt sein, aber es muss in einer Form öffentlich sein, dass die Beteiligten darauf reagieren können.--Mautpreller (Diskussion) 12:13, 9. Mai 2016 (CEST)
- Hm, das ist eine persönliche Güterabwägung. Neben der möglichen Steuerbarkeit einer Anfrage und dem Unvermögen, auf veränderte Situationen zu reagieren, dauert es nun mal etwas, sich über die Abstimmungspunkte einig zu werden. Aber, was hieltest Du von dem Vorschlag, eine Woche Abstand zwischen Veröffentlichung der Abstimmungspunkte und der Abstimmung einzuschieben? Dadurch bekämen Konfliktbeteiligte die Möglichkeit des Gehörs über die Abstimmungspunkte vor einer Abstimmung, auch wenn sich die Bearbeitung dadurch um eine Woche verlängert (die Dauer von SG-Anfragen wird auch öfters moniert). Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:25, 9. Mai 2016 (CEST)
- Es wäre besser als nichts. Von Bedeutung wäre allerdings, neben dem Abstimmungspunkt selbst, vor allem die zu beantwortende Frage. Konkret: Auf welche Frage, die in den Entscheidungsbereich des SG fällt, antwortete eigentlich Abstimmungspunkt 5 in der MWExpert-Entscheidung?--Mautpreller (Diskussion) 12:30, 9. Mai 2016 (CEST)
- Punkt 1 der Fallannahmegründe, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:33, 9. Mai 2016 (CEST)
- Entschuldige, aber meinst Du das ernst? Das kann ich nicht glauben. Vielleicht liest Du doch noch mal, was ich im oben verlinkten Text geschrieben habe.--Mautpreller (Diskussion) 12:48, 9. Mai 2016 (CEST)
- Wenn Deine Frage darauf abzielt, ob ich mich in diesem Fall nochmal so entscheiden würde, dann kann ich nur sagen, nein. Aber ich übernehme die Verantwortung für meine Entscheidung(en). Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:54, 9. Mai 2016 (CEST)
- Dabei sollte ich vielleicht noch hinzufügen, dass die Arbeitsweise des Benutzerkontos MWExpert auch nach meinem Erachten immer noch mehr Schaden als Nutzen für die Wikipedia erzeugt hatte (siehe u.a. sein Sperrlogbuch), ich aber beim nächsten Mal einen anderen Ansatz suchen würde. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 13:41, 9. Mai 2016 (CEST)
- Das hör ich gern. Was Du zu Nutzen vs. Schaden sagst: Jeder macht wohl für sich privat solche Abwägungen, da geht es mir nicht anders. Bloß meine ich, dass das nicht die Leitlinie sein kann. Vermutlich hätten wir auf unseren Nutzen- und Schadenlisten ein paar gemeinsame Treffer, aber auch sehr unterschiedliche Accounts. Davon abgesehen, ein Schiedsgericht ist doch kein Controller, der welche, die angeblich Verluste produzieren, zur Kündigung vorsieht; und die Wikipedia ist auch kein Unternehmen, das Nutzen und Schaden quantitativ abwägen könnte. Nee, der Kern muss doch sein, a) ob es Streitpunkte gibt, die man einer vernünftigen Bearbeitung näherbringen kann, und b) ob sich jemand regelwidrig verhält (und wie gravierend das ist).--Mautpreller (Diskussion) 20:45, 9. Mai 2016 (CEST)
- Im Großen und Ganzen stimme ich Dir voll zu, nur führt b) im ungünstigen Fall zum BSV oder gar zum global ban. Und Du weißt ja auch, was der Jimbo (SG-Mitglied der en.wp) dazu gesagt hat. Das ist allerdings unverbindlich für die de.wp. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 21:27, 9. Mai 2016 (CEST)
- Das hör ich gern. Was Du zu Nutzen vs. Schaden sagst: Jeder macht wohl für sich privat solche Abwägungen, da geht es mir nicht anders. Bloß meine ich, dass das nicht die Leitlinie sein kann. Vermutlich hätten wir auf unseren Nutzen- und Schadenlisten ein paar gemeinsame Treffer, aber auch sehr unterschiedliche Accounts. Davon abgesehen, ein Schiedsgericht ist doch kein Controller, der welche, die angeblich Verluste produzieren, zur Kündigung vorsieht; und die Wikipedia ist auch kein Unternehmen, das Nutzen und Schaden quantitativ abwägen könnte. Nee, der Kern muss doch sein, a) ob es Streitpunkte gibt, die man einer vernünftigen Bearbeitung näherbringen kann, und b) ob sich jemand regelwidrig verhält (und wie gravierend das ist).--Mautpreller (Diskussion) 20:45, 9. Mai 2016 (CEST)
- Entschuldige, aber meinst Du das ernst? Das kann ich nicht glauben. Vielleicht liest Du doch noch mal, was ich im oben verlinkten Text geschrieben habe.--Mautpreller (Diskussion) 12:48, 9. Mai 2016 (CEST)
- Punkt 1 der Fallannahmegründe, Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:33, 9. Mai 2016 (CEST)
- Es wäre besser als nichts. Von Bedeutung wäre allerdings, neben dem Abstimmungspunkt selbst, vor allem die zu beantwortende Frage. Konkret: Auf welche Frage, die in den Entscheidungsbereich des SG fällt, antwortete eigentlich Abstimmungspunkt 5 in der MWExpert-Entscheidung?--Mautpreller (Diskussion) 12:30, 9. Mai 2016 (CEST)
- Hm, das ist eine persönliche Güterabwägung. Neben der möglichen Steuerbarkeit einer Anfrage und dem Unvermögen, auf veränderte Situationen zu reagieren, dauert es nun mal etwas, sich über die Abstimmungspunkte einig zu werden. Aber, was hieltest Du von dem Vorschlag, eine Woche Abstand zwischen Veröffentlichung der Abstimmungspunkte und der Abstimmung einzuschieben? Dadurch bekämen Konfliktbeteiligte die Möglichkeit des Gehörs über die Abstimmungspunkte vor einer Abstimmung, auch wenn sich die Bearbeitung dadurch um eine Woche verlängert (die Dauer von SG-Anfragen wird auch öfters moniert). Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:25, 9. Mai 2016 (CEST)
- Hallo Ghilt, danke für die Antwort. Sie befriedigt mich aber nicht voll. Der wichtigste Punkt ist, dass das SG (und zwar frühzeitig, so dass Reaktionen möglich sind) bekanntgibt, welche Frage(n) es eigentlich entscheidet bzw. zu entscheiden beabsichtigt. Das ist mitnichten trivial, wie sowohl am "Fall MWExpert" als auch am "Fall Konflikt um Verum, Sternrenette, Serten, JosFritz, Fiona B. und andere" sehr deutlich wird. Du hast recht, dass dies eine Einschränkung der Handlungsfreiheit des SG bedeutet, denn es hat zur Konsequenz, dass sich das SG festlegt und an dieser Festlegung gemessen werden kann. Das scheint mir aber unumgänglich, wenn man willkürliche Entscheidungen vermeiden will, insbesondere eine eigenmächtige Ausweitung "unter der Hand" auf Fragen, die die Beteiligten noch nicht mal auf dem Zettel haben, und auch eine Ausweitung auf Fragen, die einer SG-Entscheidung gar nicht zugänglich sind. Es geht schlicht darum, dass das SG sagt, was "der Fall ist". Dies muss ja nicht in Stein gemeißelt sein, aber es muss in einer Form öffentlich sein, dass die Beteiligten darauf reagieren können.--Mautpreller (Diskussion) 12:13, 9. Mai 2016 (CEST)