Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/AnkaFriedrich

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SGO

Frage an die Kandidatin: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 07:52, 9. Nov. 2009 (CET)

Meines Erachtens gibt es die Basis für solche Richtlinien bereits und sie ist unter Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen veröffentlicht. Ich halte ein streng zielorientiertes Arbeiten des Schiedsgerichts für nötig. Zur Lösung von Konflikten gibt es praktikable Wege, die zum Ziel führen, und solche, die das nicht tun. Ob wir mit unserer Lösung zum Ziel kommen, wird aber nicht davon abhängen, ob wir eine passende Richtlinie beschlossen haben. Ich halte folgendes für wesentlich, um Konflikte nicht auch noch breitzutreten:
  • Transparenz der Entscheidungsfindung bei Akzeptanz der Tatsache, dass Diskussionen auch intern laufen dürfen (Meinungsbildung).
  • Maßstab für Entscheidungen des Schiedsgerichts können nur solche Regeln des Projekts sein, die auch schriftlich fixiert sind. Alles, was darüber hinaus geht, kann nur Gegenstand von Vermittlung und Streitschlichtung sein.
  • Im Zentrum der Arbeit muss die Förderung des Miteinanders im Interesse der Enzyklopädie stehen. Strafen sind hier nicht das bevorzugte Mittel.
Ob das aber andere Mitglieder des Schiedsgerichts auch so sehen, weiß ich nicht. Und ob derartige Dinge in Richtlinien zu gießen sind oder in der praktischen Arbeit herausgefunden werden müssen, weiß ich auch nicht. Eine nicht anlassbezogene Diskussion darüber halte ich für Zeit- und Kraftverschwendung. Wenn Richtlinien, dann aus der Arbeit heraus im Interesse der Optimierung dieser Arbeit. Anka Wau! 18:00, 9. Nov. 2009 (CET)

Konstruierter Fall

Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):

  • Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
  • Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
  • Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
  • Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
  • A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
  • A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.

Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:15, 12. Nov. 2009 (CET)

Da offenbar bisher nur A seine Sicht dargestellt hat (nur die sehe ich hier wiedergegeben), sehe ich (noch) keine Möglichkeit anzunehmen. Zu überlegen wäre (Du schreibst nicht, wie lange der Antrag schon wartet), ob betroffene Benutzer angesprochen werden sollten. Dazu würde ich mich mit SG-Kollegen abstimmen. (Bei der Darstellung von A, die Du hier wiedergibst, denke ich mir all die fehlenden Difflinks dazu, ansonsten ist gar keine Basis für das SG da. Sich alles, aber auch alles, selbst zusammenzusuchen kann nicht seine Aufgabe sein.) Anka Wau! 21:39, 12. Nov. 2009 (CET)
Henriette, wollen wir hier noch weiter machen? Gibst Du einen Ausgang der Sache vor? Haben wir (als SG) die anderen betroffenen Benutzer einbezogen und um Stellungnahme gebeten oder lassen wir As unfertigen Antrag einfach liegen? Wie sehen die Stellungnahmen aus? Lassen sie den Schluss zu, dass der Fall von Dir schon weitgehend erschöpfend beschrieben war? (Von B ist ja kaum eine Stellungnahme zu erwarten.) Anka Wau! 09:06, 13. Nov. 2009 (CET)
Klar, können wir noch weitermachen :) Ich denke mir heute Abend die Antworten auf deine Fragen aus, ok? Ich habe gestern Abend versucht möglichst allen eine Antwort zu schreiben, aber gegen 0:00 Uhr war ich dann einfach zu erschöpft, um auch Dir ein paar Zeilen zu schreiben: Verzeih also bitte die späte Antwort und den jetzt den Aufschub (ich muß nämlich gleich ins Büro). Bis heute Abend also! Gruß --Henriette 09:23, 13. Nov. 2009 (CET)
Nicht schlimm. Mir gefällt Dein Spiel. Meiner Meinung nach sagt es viel über die Kandidaten aus, wie sie hier antworten. Bin gespannt darauf, wie Du den Faden fortspinnst. Anka Wau! 15:37, 13. Nov. 2009 (CET)
Uff, endlich komme ich dazu auch Dir zu antworten :) Die Stellungnahmen der anderen sind natürlich zwingende Voraussetzung, um den Fall wirklich umfassend beurteilen zu können und das ist im Antragsformular ja auch schon angelegt. Falls A darauf verzichtet hat die anderen anzusprechen, wäre es u. U. Aufgabe der Schiedsrichter den Leuten Bescheid zu geben (wäre man ganz fies, könnte man den Fall auch abweisen, weil der Antragsteller darauf verzichtet hat – aber das brngt maximal einen Aufschub und ist keine Lösung). Antworten der anderen kann ich mir jetzt nicht auch noch ausdenken, das wäre echt zu viel Arbeit. Halten wir aber mal fest, daß Du zuallererst sowas prüfen würdest und das ist ja schon mal gut. Ganz allgemein kann man aber noch fragen, ob Du 1.) das SG hier überhaupt als zuständig siehst und wenn ja, dann 2.) aufgrund welcher Richtlinie(n)? Und wie beurteilst Du eigentlich das, was er von euch möchte: Ist „Rehabilitierung eines alten Accounts“ überhaupt ein Grund, um so einen Aufwand zu treiben? --Henriette 11:50, 15. Nov. 2009 (CET)
OK, gehen wir also davon aus, die Kollegen haben sich entschieden, den Fall nicht einfach schmoren zu lassen (darin sah ich die Alternative zur Klärung der offenen Fragen, nicht in einer Ablehnung) und alle Formalia wären erledigt. Dann sehe ich die Zuständigkeit des Schiedsgerichts auf der Basis des Meinungsbilds zur Einführung des Schiedsgerichts gegeben. Es wird eine Aufhebung der Benutzersperre beantragt. Dazu wäre das Schiedsgericht dem Meinungsbild zufolge befugt. Es liegt ein Konflikt vor, bei dem es kommunikative Auseinandersetzung zwischen Benutzern gab → das SG ist zuständig. A geht davon aus, dass seine Sperre ungerechtfertigt ist, es liegt also eine Auseinandersetzung um Adminfunktionen vor → das SG ist auch hier zuständig. A sagt, er hat inzwischen einen neuen Account. Damit ist denkbar, dass im Rahmen des SG-Verfahrens Sockenpuppenmissbrauch zutage kommt. Auch dafür ist das SG zuständig. A sagt, er hat als IP gezielt wiederholt gestört, womit das SG auch wegen der wiederholt vorsätzlichen Verstöße gegen WP-Grundsätze zuständig ist. Es geht nicht um inhaltliche Auseinandersetzungen. Der einzige formale Punkt, der gegen eine Annahme des Falls sprechen kann, ist, dass nicht alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert wären. Das wäre zu prüfen. Ich sehe in Deiner Darstellung aber keinen Grund zu einer derartigen Annahme. Im Kern liegt deutlich ein Konflikt vor und diesen zu lösen, sollte das SG versuchen. Wer aber ist akut an dem Konflikt beteiligt? Ich sehe aktuell nur noch einen einzigen beteiligten, nämlich A. Der Konflikt tritt aktuell nicht mehr offen zutage. Bis auf B, der das Projekt verlassen hat, haben alle wieder zu konstruktiver Arbeit gefunden. Ich sehe in dem, was A formuliert, nicht nur den Wunsch nach Rehabilitierung sondern ganz akut die Gefahr, dass ein alter Konflikt wieder aufbricht: A will damals gelöschte Artikel wieder einstellen. Das Schiedsgericht wird nun darüber beraten, wie mit dem Fall umzugehen ist. In diesen Beratungen würde ich mich dafür einsetzen, den Fall trotz formaler Zuständigkeit nicht anzunehmen. Das Schiedsgericht soll Konflikte lösen, nicht alte Konflikte wieder hochkochen. Der Konflikt ist nicht wirklich gelöst, aber nicht mehr akut. Die Wortwahl von A zeigt, dass er nicht in der Lage ist, offenbar gegebenes eigenes Fehlverhalten zu reflektieren und eine Mitarbeit unter dem alten Account von den alten Konflikten geprägt wäre. Auch gehe ich davon aus, dass A auch mit seinem neuen Account wohl Schwierigkeiten bekommt, sobald er mit den alten Kontrahenten zusammen trifft. Die Tatsache, dass ein offenes Austragen dieser Konflikte aber wohl zwangsläufig zu einem CU-Verfahren wegen Sperrumgehung führen würde, dürfte auch hier den Konflikt im Rahmen halten. Eine Annahme des Falls kann nicht zu einer Konfliktlösung beitragen, ist also abzulehnen, da der Status Quo auch für A eine aktive Mitarbeit unter neuem Account ermöglicht. Eine Verhandlung des Falls muss aber auf der Basis aller schriftlich fixierten Grundsätze des Projekts (nicht aber auf der Basis der gelebten Praxis) zu einer Sperre des neuen Accounts führen. Das Anlegen des neuen Accounts stellt eine Sperrumgehung dar, die nicht legitimiert werden kann. Anka Wau! 12:55, 15. Nov. 2009 (CET)

Regelungen zum Schiedsgericht

Weil mir die Idee mit dem "fiktiven Fall" eigentlich recht gut gefällt, möchte ich allen Kandidaten ebenfalls eine hypothetische Frage stellen: Angenommen, Du könntest je eine bindende Regel zum Verhalten der Schiedsrichter und zum Verhalten der Konfliktparteien festlegen - was wäre der Wortlaut dieser beiden Regeln? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:54, 13. Nov. 2009 (CET)

Lieber Cú, das ist eine Frage, wie sie perfekt zu Dir passt. Du erwartest, dass ich hier kein ganzes Regelwerk schreibe sondern nur je eine einzige Regel. Das ist eine echte Knacknuss, über die ich schwer nachdenken muss. Lass mich verraten, wie weit ich bei meinen Überlegungen bin: Diese eine Regel muss, da sie die einzige sein soll, auf jeden Fall eine sein, deren Einhaltung überprüfbar ist, es kann also kein moralischer Grundsatz sein. Und sie muss so sein, dass viele der Regeln, die ich mir so vorstellen könnte, darin Platz finden, wenn man entsprechend abstrakt an sie herangeht. Tja, nur ich hab sie noch nicht, diese eine Regel! Übrigens bin ich höchst gespannt darauf, was Du auf diese Frage antwortest. Darum stell ich Dir Deine Frage auch. Kannst ja warten mit der Antwort, bis alle anderen geantwortet haben. Anka Wau! 19:53, 14. Nov. 2009 (CET)