Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/November 2009/Karsten11
SGO
Frage an den Kandidaten: In den letzten Wochen ist ja gelegentlich über so 'ne Art "Richtlinien für Schiedsrichter" diskutiert worden. Denkst du, eine festgelegte, aber nicht zu bürokratische Schiedsgerichtsordnung könnte die Zusammenarbeit der Schiedsrichter erleichtern? Hybscher 08:02, 9. Nov. 2009 (CET)
- Ich glaube, dass Regeln zur Konfliktvermeidung beitragen können. Für Schiedsrichter gibt es selbstverständliche Regeln, die nicht der expliziten Festschreibung bedürfen: Überparteilichkeit, kein Handeln in eigenen Angelegenheiten, Freundlichkeit und Fairnis. Andere Regeln sind nicht selbstverständlich oder bedürfen der Konkretisierung. Dazu gehören einerseits Festlegungen zur Selbstbindung des Schiedsgericht und zum anderen Verfahrenfragen, die der Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit des Verfahrens dienen. Zur Selbstbindung: Alle Arbeit in der Wikipedia ist freiwillig. Daher können wir auch das Schiedsgericht nicht von außen zur Arbeit verpflichten. Dennoch erwartet der Unterstützungssuchende schon, dass sein Anliegen binnen einer gewissen Zeit und Qualität zur Kenntnis genommen und ggf. bearbeitet/entschieden wird. Hier hielte ich von SG selbst gesetzte Service Level für sinnvoll. Zur Nachvollziehbarkeit und Berechenbarkeit des Verfahrens: In vielen Fällen kann ich bereits im Voraus sagen, dass eine Anfrage beim SG sinnlos ist. Ein Beispiel: Kein Mensch hat Lust, sich mit Vorgängen von vor 3 Jahren auseinander zu setzen. Die sind sozusagen "verjährt". Aber: Wann verjährt etwas? Hier hilft es allen Parteien, wenn das SG solche Fragen vorab definiert. Was regelungsbedürftig ist, sollte aber das SG festlegen. Und: Das SG sollte in der Lage sein pragmatisch WP:SM und WP:IAR anzuwenden, wo im Einzelfall nötig.Karsten11 11:47, 9. Nov. 2009 (CET)
Konstruierter Fall
Ich konstruiere mal einfach einen Fall: Mich interessiert dabei wie Du den angehen und welche Richtlinien und Regeln Du zu Rate ziehen würdest. Der Fall ist ausgedacht, aber die Wortwahl ist Absicht (das nur als kleiner Hinweis):
- Benutzer A wurde vor einem Jahr infinit gesperrt, die Sperrbegründung lautete: „Kein Wille zur enzyklopädischen Mitarbeit“. Der Benutzer trägt dem SG vor, daß er damals ganz ungerechtfertigt gesperrt wurde, denn er habe sich sehr wohl um die Ezyklopädie und ihren Ausbau emsig bemüht und innerhalb von 8 Monaten insgesamt 100 Artikel aus dem Themengebiet des Portals XY angelegt.
- Nun seien es vor allem die Nutzer B und C des Portals XY gewesen, die ihn mit fiesen Maßnahmen wie Löschanträgen und Dauerdiskussionen gepiesackt hätten, ihm andauernd völlig ungerechtfertigt auf der VM Edit-Wars vorgeworfen und dann auch noch den – inzwischen allerdings inaktiven Admin D – auf ihn angesetzt hätten, um mit immer weiteren Eskalationen der Sperrzeiten sein (= As) Sperrlog zu füllen. Er weist hier eindringlich darauf hin, daß die Edit-Wars immer von B und C ausgingen, denn die hätten ihn in die Sperrung treiben wollen, weil sie neidisch auf seine viele Artikel waren. Der Admin D habe darüberhinaus mit den Kollegen E, F und G eine Admin-Mafia gebildet, was man sehr gut daran sehen könne, daß sämtliche APs gegen diese wahren Projektschädlinge sofort gelöscht und niemals archiviert wurden.
- Daraufhin habe A, um seinen guten Willen zu zeigen, einen VA mit den Portalmitarbeitern B, C und M eröffnet, der aber von den drei Portalmitarbeitern ausschließlich dazu genutzt wurde seine (des Antragstellers A) enzyklopädisch wertvolle Beiträge mieszumachen und nur und ausschließlich darauf herumzureiten, daß er nicht genug Quellen in seinen Artikeln angegeben habe. Der VA sei schließlich eingeschlafen, weil B, C und M immer nur auf den angeblich mangelhaften, in Wahrheit aber von anerkannten Fachleuten stammenden Quellen herumgeritten, der Vermittler total parteiisch gewesen sei und As ehrliche Bemühungen um den Ausbau des Themengebiets von irgendwelchen Störern andauernd mit „unbequellter Müll“ und „Trollerei“ abgetan worden seien.
- Schließlich sei A ausgerastet und habe im Affekt einen Löschantrag auf das Portal XY gestellt, sei deswegen von seinem hartnäckigen Verfolger C ohne Warnung und Ansprache auf der VM gemeldet worden und von dem ihm schon von vielen absolut überzogenen gegen ihn (= A) verhängten Sperren bekannten Admin-Blockwart D infinit gesperrt worden.
- A gibt zu, daß er danach noch mehrere Monate unter IP und neu eröffneten Accounts mit absichtlichen Trollbeiträgen und Störmanövern das Portal XY aufgemischt hat, was wohl – das will er reumütig bekennen – dazu führte, daß sich die Portalmitarbeiter in die Haare gekriegt und schlußendlich der seit Jahren aktive Autor B schließlich entnervt aus dem Portal und der WP verabschiedet hat. Jetzt endlich sei also dieser Fiesling B weg und daher bittet A darum das sein Account entsperrt wird. Er habe inzwischen zwar einen neuen Account und arbeite in einem ganz anderen Themengebiet produktiv mit (bekomme sogar hin und wieder Lob für seine ausgezeichnete Arbeit), wird aber diesen neuen Account nicht offenlegen.
- A möchte jetzt unter seinem alten Account rehabilitiert werden. Ob er wieder im Portal XY mitarbeiten wird, weiß er noch nicht. Er wird das Portal aber wohlwollend beobachten und sich evtl. für eine Mitarbeit entscheiden, um seine damals gelöschten Artikel wieder einzustellen.
Wie würdest Du in so einem Fall vorgehen? Gruß --Henriette 09:15, 12. Nov. 2009 (CET)
- Zweck des SG ist nicht die Schaffung von Gerechtigkeit im Einzelfall, sondern das Lösen von Konflikten. Daher wäre hier ganz pragmatisch zu fragen: Welche Lösung reduziert/schafft mehr Konflikte in der Zukunft? Welchen Konflikt würde es reduzieren, wenn der Benutzer statt unter seinem neuen unter dem alten Editieren würde. Antwort: Keinen. Selbst wenn A ein völlig unschuldiges Opfer von Mobbing und Admin-Fehlentscheidungen wäre: Kein Edit unter dem alten Nick wäre einfacher, kein Diskussionsbeitrag überzeugender. Der Wunsch des Benutzers resultiert nicht aus dem Wunsch, effektiver zur Wikipedia beitragen zu können, sondern allein seinem Gerechtigkeitsgefühl. Umgekehrt würde eine Entsperrung zu Mehraufwänden und potentiell zu Konflikten führen. Auch Beiträge unter dem alten Benutzernamen, die inhaltlich unstrittig sind, würden potentiell kritischer geprüft und leichter revertiert werden. Und Diskussionsbeiträge würden potentiell an der Historie des Accounts statt am aktuellen Diskussionbeitrag gemessen werden. Zusammenfassend: Die Abwägung zwischen Nutzen und Schaden für das Projekt spricht klar für ein Weiterbestehen der Sperre. Und dies unabhängig von der Berechtigung der Sperre (die zu überpüfen ist WP:SP da).Karsten11 12:52, 12. Nov. 2009 (CET)
- Hi Karsten11! Also zunächst mal ein großer Dank, daß Du so ausführlich und auch noch schnell geantwortet hast. Ehrlich gestanden hatte ich bei diesem Konstrukt irgendwann ab dem dritten Absatz eine echt diabolische Freude daran es möglichst knifflig zu machen – was nicht mal schwer war ;) Überhaupt bin ich beeindruckt von der Vielfältigkeit der von allen gefundenen Lösungswege: Ich wüßte nicht mal, welchen ich am Besten finde (geschweige denn selber gewählt hätte).
- Deine Lösung ist konsequent vom Anfang bis zum Ende und die Argumentation gut nachvollziehbar. Allerdings hat das einen Haken: Wenn Du sagst „Der Wunsch des Benutzers resultiert … allein [aus] seinem Gerechtigkeitsgefühl“, dann läßt Du außer Acht, daß er vielleicht wirklich nur deshalb das SG angerufen hat, weil er sich die ganze Zeit total ungerecht behandelt fühlte und endlich mal hören möchte, daß er nicht der Oberbösewicht ist. So einem Ansinnen so gar nicht nachzukommen – nicht mal mit einer Prüfung des Vergangenen – könnte den arg enttäuschen und verprellen. Muß man vielleicht riskieren, wenn man so konsequent wie Du den Nutzen bzw. Schaden für das Projekt im Auge hat: Ist 'ne Möglichkeit, aber natürlich ein u. U. gefährliches Spiel, weil man auf diese Weise verbiesterte Benutzer noch verbiesterter werden läßt ;)
- Besten Dank für die Antwort auf diese wirklich nicht einfache Rätselfrage! --Henriette 00:12, 13. Nov. 2009 (CET)
Regelungen zum Schiedsgericht
Weil mir die Idee mit dem "fiktiven Fall" eigentlich recht gut gefällt, möchte ich allen Kandidaten ebenfalls eine hypothetische Frage stellen: Angenommen, Du könntest je eine bindende Regel zum Verhalten der Schiedsrichter und zum Verhalten der Konfliktparteien festlegen - was wäre der Wortlaut dieser beiden Regeln? Gruss, --Cú Faoil RM-RH 18:51, 13. Nov. 2009 (CET)