Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Proofreader

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Fragen an die Kandidaten

Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 15:07, 29. Apr. 2007 (CEST)

Weitere Fragen

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:34, 29. Apr. 2007 (CEST)

Ich muss zunächst einmal gestehen, dass ich mich auch selbst erst einmal in die Problematik "Schiedsgericht" einfinden und mich an dem orientieren muss, was da in der de WP an Vorschlägen und in der en WP an praktischen Erfahrungen vorliegt. Zu besonders vorbildlichen ArbCom-Verfahren kann ich mich daher auch erst in den nächsten Tagen äußern. Was die Frage von Befangenheit und Interessenkonflikten angeht, bin ich ohnehin stets für Admins immer ein Befürworter der Einhaltung der Regeln und damit auch einer gewissen Gewaltenteilung gewesen. Das, was in Wikipedia:Administratoren#Was muss ein Administrator beachten? nachzulesen ist, sollte mutatis mutandis auch für Mitglieder des Schiedsgerichts gelten (die Anlage einer analogen Seite zu Wikipedia:Administratoren für Mitglieder des Schiedsgerichts wäre in meinen Augen eine naheliegende Idee; dort könnten auch Befugnisse und Kompetenzen, sowie mögliche Sanktionen bei deren Überschreiten für alle nachvollziehbar festgehalten werden). Wenn ich also Partei in einem Streit bin, versteht es sich von selbst, dass ich dann nicht als Schiedsgerichtsmitglied mitentscheiden werde. Was weitergehende Qualitäten angeht, würde ich nicht gleich exzellente Artikel als Zugangsvoraussetzung verlangen, wohl aber würde ich kontinuierliche Arbeit im Artikel-Namensraum erwarten. Andererseits ist mir in den letzten Monaten bei Admin-Wahlen zum Teil eine zunehmend kritische, man kann sogar sagen hyperkritische Haltung mancher Leute aufgefallen, die jedes noch so kleine Detail hervorkramen, um es gegen den Kandidaten zu verwenden. Admins müssen keine Engel sein und es handelt sich nicht um Wahlen zum Bundespräsidenten (und ich sage das als jemand, der durchaus auch mal kritische Worte gegen Admins findet); das Missbrauchspotenzial bei Schiedsgerichtsmitgliedern erscheint mir noch etwas geringer als bei Admins, daher hoffe ich, dass wir bei deren Auswahl auf allzu inquisitorische Fragen verzichten können. Ausufernde Meta-Diskussionen können in der Tat ein Problem sein, daher sollte, wie auch in Vermittlungsausschüssen, am Beginn eines Verfahrens die Präsentation von Lösungsvorschlägen stehen, auf deren Umsetzung zügig hingearbeitet werden sollte. Jeder Beteiligte sollte dazu natürlich seine Meinung vorbringen dürfen; wenn ein Verfahren aber in persönliche Attacken, Schlammschlachten oder eine unvorstellbar öde Diskussion ausarten sollte, gehören Beteiligte, die erkennbar das Verfahren unnötig in die Länge ziehen, auch ermahnt. Ich gebe zu, dass ich da recht langmütig bin, was wohl dazu beitragen kann, dass das Diskussionsklima einigermaßen unaufgeregt und ohne Gereiztheiten gehalten werden kann. Da aber an dem Verfahren ja mehrere Schiedsrichter beteiligt wären, würde ich es in jedem Fall begrüßen, wenn, sozusagen als Ausgleich, auch etwas kompromisslosere Naturen mitentscheiden würden. Die gesunde Mischung dürfte entscheidend sein, um auf der einen Seite Dinge nicht unnötig zu eskalieren, auf der anderen Seite aber auch möglichst rasch zu Potte zu kommen.

Dann zu Roswithas Fragen: Zeit genug bringe ich mit, auch wenn mein Engagement im Schiedsgericht sicher auch zeitlich zu Lasten meiner Artikelarbeit gehen wird; da dieser Einsatz aber dem Projekt insgesamt und damit auch dem Endzweck, gute Artikel zu produzieren, zugute käme, ist dieses Opfer für mich zu rechtfertigen. Zwar kann ich keine professionelle Mediatorenerfahrung im engeren Sinne vorweisen, allerdings bin ich im RL Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins und als solcher natürlich auch mit dem Interessenausgleich in größeren Gruppen vertraut; ansonsten habe ich ja wikipediaintern an einer Hand voll Vermittlungsausschüssen mitgewirkt, zuletzt beispielsweise an Wikipedia:Vermittlungsausschuss/Diskussion zum Artikel Hawaii, der mit einer konstruktiven Lösung abgeschlossen werden konnte und an dem man meinen Verhandlungsstil studieren mag. Für meine Geduld bin ich nachgerade berüchtigt, die sehe ich wie gesagt eher als einen unter Umständen problematischen Faktor. Auch um Vorurteilsfreiheit bin ich bemüht; es gibt in der Wikipedia wenige Leute, mit denen ich ernsthafte und dauerhafte Meinungsverschiedenheiten habe und selbst da versuche ich, unnötige Eskalationen wenn möglich zu vermeiden. Ich weiß, dass ich auch meine Fehler habe und mache und vergebe mir nichts, wenn ich in solchen Fällen auch um Entschuldigung bitte. Eine leichte Neigung zum Plauderton kann ich mir auch nicht absprechen, insbesondere in aufgeregten Situationen kann das aber durchaus hilfreich zur Auflockerung gereizter Gemüter sein. Und hier ist der Text nur deshalb so lang geworden, weil ihr mir so viele Fragen gestellt habt. :-) Hoffe aber, eure Neugier soweit befriedigt und dazu beigetragen zu haben, dass ihr meine Person und meine Arbeit möglichst sachgerecht bewerten könnt. --Proofreader 20:52, 29. Apr. 2007 (CEST)

So, habe mir jetzt mal die Schiedsgerichtsverfahren in der englischen Wikipedia seit Anfang des Jahres zu Gemüte geführt und komme zu einer ähnlichen Einschätzung wie SVL. Da die Schiedsrichter dort eigentlich fast immer sehr souverän und salomonisch agieren, fällt es schwer, besonders herausragende Verfahren herauszupicken. Bemerkenswert finde ich dabei, dass quasi wie beim Bundesverfassungsgericht die Hauptarbeit darin zu bestehen scheint, Fälle, die als unpassend für eine letztinstanzliche Schiedsregelung angesehen werden, von vornherein wegen falscher Zuständigkeit auf andere vorhandene Konfliktlösungsmechanismen zu verweisen; ich schätze, das spart viel Zeit und Nerven. Auch der Ablauf des Schiedsverfahrens selbst erscheint mir dort gut durchdacht - die Betroffenen können jeder mit einem, meinetwegen auch längerem, Statement ihre Sicht der Dinge darlegen, dann werden aus Sicht der Schiedsrichter in knappen Worten die Facts des Disputs zusammengefasst und schiedsrichterintern zur Abstimmung vorgelegt (mit in der Tat oft recht eindeutigem Ergebnis); meist lenkt das dann schon in Richtung möglicher Abhilfemaßnahmen (remedies), die dann ebenso kurz und knapp dem Schiedsrichtergremium zur Entscheidung vorgelegt werden. Vorbildlich insbesondere, dass dann, soweit das angemessen erscheint, häufig Beteiligten Strafen "auf Bewährung" (parole) auferlegt werden statt undifferenziert wegzusperren. Das zeigt Sinn für Augenmaß und ich hoffe, dass der auch bei uns zu beobachten sein wird. --Proofreader 23:37, 4. Mai 2007 (CEST)

Zu einer ähnlichen Einschätzung bin ich auch gekommen, ich möchte nur den Begriff Remedies als "Rechtsmittel" präzisieren, Abhilfemaßnahme ist m.E. nach zu unpräzise. Aber es unterstreicht, dass hier die sehr lange Praxis des SG im Ablauf der Verfahren, in der transparenten, formalen Umsetzung der Entscheidungsfindung und in den Sanktionen selbst sichtbar wird. Ebenso findet man eine Bandbreite von möglichen Sanktionen, welche bei uns wohl schon an-, aber noch nicht voll durchdiskutiert ist. --Hubertl 07:09, 9. Mai 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:20, 5. Mai 2007 (CEST)

Zunächst mal glaube ich nicht, dass das unbedingt ein Fall wäre, der vor ein Schiedsgericht gehört; der sollte sich im Vorfeld anders lösen lassen. Sollte ein solcher Fall aber dennoch vor ein Schiedsgericht kommen, weise ich mal darauf hin, dass ich da ja nicht der einzige wäre, der zu entscheiden hätte. Dennoch habe ich natürlich eine Meinung zu dem Fall und würde sie auch im Ernstfall vertreten und verteidigen.

Ich stelle fest, dass der Benutzer Aasen, der über längere Zeit inaktiv war und nun von Benutzer Bronfmann als Kandidat für das Schiedsgericht vorgeschlagen wurde, am 5. Mai von Benutzer Rax gesperrt wurde mit der Begründung, es sei ein missbräuchlich eingesetzter Mehrfachaccount. Das geschah, nachdem am 4. Mai Benutzer S1 den Vorschlag von Bronmann gelöscht hatte mit der Begründung, Bronfmann sei nicht stimmberechtigt; dieser wiederum wurde am selben Abend von Rax mit Hinweis auf diesen Diff: [1] gesperrt, woraufhin du Aasens Kandidatur, nachdem sie die nötige Stimmberechtigung erreicht hat, wieder zugelassen hast; darauf hat Stefan64 die Kandidatur wieder gelöscht, weil Aasen als Mehrfachaccount eines gesperrten Nutzers kein passives Wahlrecht habe. Tatsächlich bekennt sich Benutzer Analytikerin zum Konto Aasen als zulässigen Mehrfachaccount. Soweit die Bestandsaufnahme; jetzt meine Bewertung dazu:

Die ursprüngliche Sperrung von Analytikerin war bekanntlich sehr kontrovers. Dabei haben sich auch erfahrene und besonnene Benutzer wie Martin Vogel und Henriette für Analytikerin eingesetzt, eine Reihe von anderen Benutzern, die auf den Endzweck unseres Projekts, der Erstellung von Artikeln hingewiesen haben, haben dagegen den sperrenden Admin Gardini den Rücken gestärkt. Ich selbst habe in einer frühen Phase des Konflikts, als es um eine Checkuser-Anfrage ging, bei der sich Analytikerin eingeschaltet hatte, ihr einmal beigepflichtet, mich im übrigen aber aus dem Streit herausgehalten. Problematisch finde ich die Ansicht, dass, wenn Entscheidungen von Admins, die die Sperrung von Benutzern betreffen, kritisch hinterfragt werden, mitunter von "Diskussionstrollerei" die Rede ist - sicher sollten Endlosdiskussionen vermieden werden, aber gerade für einen geregelten Ablauf des Projekts (und nicht etwa nur als Selbstzweck) sind einwandfreie Revisionsverfahren notwendig und das heißt auch, dass man dem Delinquenten ein Recht zur Verteidigung gibt und dieses nicht über Verfahrenstricks aushebelt. Das hat nichts mit "Demokratie bzw. Rechtsstaat speielen" zu tun - wären wir eine konventionelle Enzyklopädieredaktion, dann hätte ein Mitarbeiter, der aus dem Verlag entlassen würde, ebenso ein Recht auf Widerspruch; umso mehr sollte das in einem offenen Projekt wie dem unseren gelten. Analytikerin hat kein Geheimnis daraus gemacht, dass sie Mehrfachaccounts betreibt; bei reiner Böswilligkeit, die man ihr unterstellt, hätte sie das eher heimlich getan. Nun war das kurzfristige Editschinden zur Erlangung der Stimmberechtigung tatsächlich nicht ganz koscher, in diesem Punkt war die Kritik an ihrem Verhalten nicht ganz unberechtigt. Mir scheint auch, da steckt von Analytikerin alias Aasen ein wenig der Wunsch dahinter, "es denen jetzt mal zu zeigen." Das ist soweit noch nichts Verbotenes, auch wenn ich in einer solchen Situation eher auf so etwas verzichtet hätte, aber ich sehe nicht, dass sie in einem Abstimmungsverfahren mit mehreren Benutzerkonten abgestimmt, also manipuliert und mißbräuchlich gehandelt hätte (einen Nachweis einer solchen Manipulation konnte ich jedenfalls nicht entdecken und eine Art Kultur des Verdachts sollten wir besser nicht aufkommen lassen). Ich wäre deshalb dafür, in diesem Fall die Kandidatur von Aasen zuzulassen, nicht, weil damit eine Kritikerin von Admin-Willkür ins Schiedsgericht käme (darum geht es nicht, ich würde ebenso entscheiden, wenn es um die Sperre eines Hardliner-Benutzers vom Schlage eines Gardini ginge), sondern weil hier grundlegende Verfahrensregeln nicht eingehalten worden sind. Da das Ganze aber sehr hohe Wellen geschlagen hat, würde ich in einem solchen Verfahren alle Beteiligten darum bitten, daraus keine Staatsaffäre zu machen und möglichst bald wieder zum Tagesgeschäft zurückzukehren. Ich bitte um Entschuldigung, dass es ein wenig gedauert hat und der Text hier mal wieder etwas länger ausgefallen ist, aber bei sowas möchte ich keine Schnellschüsse abgeben und mein Urteil möglichst abgewogen und einigermaßen fundiert abgeben; sowas erfordert ein gewisses Studium des Verhaltens aller Beteiligten und die Angabe von Gründen, das lässt sich nicht am selben Tag mit einem bloßen pro oder contra abhaken. In Schiedsverfahren würde ich zwar für ein zügiges Vorgehen plädieren, aber auch da müssen alle Entscheidungen sachlich und nach reiflicher Überlegung gefällt werden. "Kurzen Prozess" darf es, außer in wirklich eindeutigen Fällen, dabei nicht geben, aber das ist ja eine Position, die man von mir ohnehin schon seit langem kennt. --Proofreader 01:05, 9. Mai 2007 (CEST)