Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Rainer Zenz

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Fragen an den Kandidaten

Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 18:42, 29. Apr. 2007 (CEST)


Hi. Von mir hier ein paar Fragen an Dich, wie du dieses Amt für die Dauer der Probezeit ausfüllen möchtest, (ggf.:) solltest du gewählt/gemeinungsbildet werden.

  1. Während der Probezeit wird das Schiedsgericht parallel zu allen bestehenden Verfahren arbeiten. Bedeutet das für Dich, das Schiedsgericht aktiv aus allen Angelegenheit herauszuhalten, die zwar formal in den Zuständigkeitsbereich fallen würden, aber augenscheinlich derzeit von einem bestehenden Verfahren erledigt werden können (beispielsweise eine klassische Copyvio, die durch die Löschung des Artikels via SLA gelöst wird)?
  2. Wie viele ArbCom-Verfahren von en.wp und den anderen Projekten mit ArbCom kennst du, welche davon gefallen Dir besonders gut?
  3. Wie stellst du Dir ein legitimes Verfahren vor, um nach dem Ende der trial period ggf. dauerhaft ein Schiedsgericht einzurichten?
  4. Wirst Du Dich aus einem Verfahren heraushalten, wenn Du von einem der Beteiligten abgelehnt wirst oder eine Besorgnis der Befangenheit/des Interessenkonfliktes geäußert wird?
  5. Sollten Deiner Meinung nach Schiedsgerichtsmitglieder über die puren Kriterien der Wählbarkeit hinaus noch Qualitäten besitzen, beispielsweise durch das Schreiben exzellenter Artikel oder Beteiligung an Real-Life-Aktivitäten?
  6. Wie willst Du dazu beitragen, daß sich das Schiedsgericht nicht zu einem Mittel entwickelt, Wikipedianer von der eigentlichen Artikel- oder Adminarbeit abzuhalten?

Danke für die Antwort auf die Fragen. -- Mathias Schindler 19:48, 29. Apr. 2007 (CEST)

Hallo Roswitha, hallo Mathias, ich kann und will solche Fragekataloge nicht beantworten. Ich habe mein Einverständnis erklärt, zur Wahl vorgeschlagen zu werden und warte das Ergebnis ab. Über meine Eignung mögen andere entscheiden. Dass ich mich bereiterklärt habe, an der Wahl teilzunehmen, hat (neben einer Tüte Eitelkeit) damit zu tun, dass ich in den letzten Jahren gelegentlich einigermaßen erfolgreich in Streitfällen vermitteln konnte und mir dieses Vermitteln am Herzen liegt – ebenso wie eine klare, sachliche Position. Wie das Schiedsgericht arbeiten sollte und welche Kompetenzen es erhält, kann wohl nur erprobt werden. Im Kern ist es eine Vertrauensfrage, wer gewählt wird. Rainer Z ... 21:28, 29. Apr. 2007 (CEST)
Hallo Rainer, dass Du keine Fragen beantworten willst, ist Dein gutes Recht. Aber dass Du sie nicht beantworten kannst, verstehe ich nicht. Ist das nur eine Floskel oder hat sich Dir tatsächlich der Sinn der Fragen nicht erschlossen? Musst diese Frage natürlich auch nicht beantworten, aber ich wollte sie doch aus Verständnisgründen gestellt haben. --RoswithaC | DISK 23:02, 29. Apr. 2007 (CEST)
Betrachte es zum Teil als rhetorische Figur, zum Teil als Eingeständnis, mich selbst nicht objektiv beurteilen zu können. Es hat wohl nicht viel Erkenntniswert, wenn ich hier erklärte, ich sei willens, vorurteilsfrei handeln zu wollen oder ich sei ein besonders geduldiger und freundlicher Mensch. Ich kann hoffen, dass es so ist, beurteilen oder entscheiden kann ich es nicht. Rainer Z ... 00:06, 30. Apr. 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:23, 5. Mai 2007 (CEST)

Hallo Elian, ich gehe mal davon aus, dass du von mir jetzt keine gründliche Analyse, sondern eine erste Einschätzung erwartest. Dass da ein Sockenpuppenzoo agiert, scheint klar zu sein, wird ja auch gar nicht verleugnet. Man wird das als eine Provokation betrachten dürfen, was allerdings nicht per se verboten ist. Statt einer sofortigen Löschung und Sperrung hätte ich es bevorzugt, wenn auf der zur Bewerbung gehörigen Diskussionsseite der Verdacht untermauert worden wäre, dass z. B. Bronfman und Aasen identisch sind, nebst Hinweis auf die Adminproblem-Diskussion. Spätestens dadurch dürfte sich die Bewerbung als aussichtslos erwiesen haben. Falls sich dennoch 15 Unterstützer gefunden hätten, die nicht allgemein bekannt und unverdächtig sind, wären die zu prüfen. Ich kann verstehen, dass schneller reagiert wurde, halte das aber für unklug. Solange keine Gefahr im Verzug ist, kann man etwas gelassener reagieren, was der Sache meist Wind aus den Segeln nimmt und letztlich weniger Aufwand erzeugt als die harte Tour. Was die im Hintergrund stehende Gardini-Beschwerde angeht, stehe ich Heriettes Standpunkt nahe, vorsichtiger mit Sperrungen wegen Sockenpuppenverdachts zu sein und ihn bei Nachfrage besser zu dokumentieren. Da sind manche Admins gelegentlich nicht kooperativ genug oder scheuen Sperrverfahren usw. Ob das auf Gardini zutrifft, will ich nach nur kurzem Überfliegen der Sache nicht beurteilen.
Da es hier ums Schiedsgericht geht: Mit solchen Fällen sollte das eigentlich nicht zu tun bekommen. Ich verstehe es als letzte Instanz, also sind gegebenenfalls die vorherigen auszuschöpfen. Rainer Z ... 16:51, 5. Mai 2007 (CEST)