Wikiup Diskussion:Schiedsgericht/Wahl/Stechlin

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Meiner Ansicht nach verfügt der ideale Kandidat für das Schiedsgericht unter anderem über folgende Eigenschaften/Kenntnisse/Erfahrungen:

  • Ausreichend Zeit, um sich der Aufgabe zu widmen
  • Vertiefte Kenntnisse im Konfliktmanagement und praktische Erfahrung darin, zum Beispiel IRL (=im wirklichen Leben) in der Mediation, Schlichtung, in Gerichts-/ anderen juristischen Verfahren oder als Führungskraft mit Personalverantwortung; notfalls auch nur entsprechende Online-Erfahrung, zum Beispiel durch längerfristige Führung einer Online-Community oder Sysop einer moderierten Diskussionsgruppe.
  • Fähigkeit und Bereitschaft, ohne Ansehen der Personen vorurteilsfrei handeln zu wollen (wirklich vorurteilsfrei ist niemand, auf die Bereitschaft aber kommt es an)
  • Geduld, eine freundlich zugewandte Grundeinstellung und ein angenehmer, aber sachlicher und bei der Sache bleibender Umgangston, also ohne Neigung zur allzu ausgedehnten "Plauderei".

Wie schätzt Du Dich diesbezüglich ein? Vielen Dank für Deine Antwort. --RoswithaC | DISK 09:46, 3. Mai 2007 (CEST)

Ich möchte keineswegs den Eindruck erwecken, die Frage zu vernachlässigen, aber ich kann leider nicht mehr sagen als: Ich werde mein Bestes tun. -- Stechlin 07:01, 8. Mai 2007 (CEST)

Fallbeispiel

Hallo, mal angenommen, du wuerdest gewaehlt und haettest ueber folgenden Fall zu entscheiden:

  • Benutzer:Aasen beschwert sich a) daruueber ungerechtfertigt gesperrt worden zu sein und b) ueber die ungerechtfertigte Entfernung und Löschung ihrer Schiedsgerichtkandidatur und bittet um eine Revision dieser beiden Adminentscheidungen.

Eine Fallbeschreibung findest du in den Beitraegen des Benutzers, auf Wikipedia_Diskussion:Schiedsgericht/Wahl#Ich_freue_mich, meiner Diskussionsseite und im Sperrlog. Hintergruende zum Fall gibt es hier. Wie wuerde dein Urteil lauten, a) in Bezug auf Benutzer:Aasen und b) in Bezug auf die anderen beteiligten Akteure? --Elian Φ 13:29, 5. Mai 2007 (CEST)

Es kommt ein wenig darauf an, zu welchem Zeitpunkt ich zu entscheiden hätte.
a) Die Wahlen zum Schiedsgericht haben noch nicht begonnen, so daß die Unterstützungsunterschriften noch gesammelt werden können:
aa) Löschgund "fehlende Zustimmung": Dies ist kein Grund, die Kandidatur zu revertieren, sondern sollte Anlaß für eine Anfrage beim Kandidaten nach der Bereitschaft zur Kandidatur sein.
bb) Löschgrund: Mehrfachaccount: Solange Mehrfachaccounts zulässig sind, darf deren Führen einer Kandidatur nicht im Wege stehen, zumal sie in dem Kandidatenvorschlag offen benannt wurden. Ein Mißbrauch der Accounts wurde zu jenem Zeitpunkt, so weit ich sehe, noch nicht behauptet.
cc) Löschgrund: "Indefinit gesperrter Benutzer": Jemand, der in einer von mehreren Admins getragenen Entscheidung dauerhaft gesperrt wurde, ist sicherlich kein geeigneter Kandidat. Wenn ich selbst in solche Konflikte verwickelt wäre, würde ich meine eigene Kandidatur für sechs Monate zurückstellen und zunächst mein Verhältnis zu Wikipedia klären. Ich hätte diese (meine) Einstellung der Kandidatin aber nicht aufzwingen wollen. Sachgerecht wäre hier für mich gewesen, einen Hinweis auf den Sachverhalt auf der Wahlseite zu vermerken und dem Urteil der Benutzergemeinschaft zu vertrauen. Hilfsweise hätte die Wahl unter Vorbehalt der Prüfung ihrer Gültigkeit durch das gewählte Schiedsgericht vorgenommen werden können.

b) Die Wahl zum Schiedsgericht hat bereits begonnen:
Ich würde gern eine pragmatische Lösung finden, die den Eindruck vermeidet, eine möglicherweise berechtigte Kandidatur sei im Keim erstickt worden. Favorisieren würde ich daher den Weg von a) cc), das heißt, ich würde ungeachtet der fehlenden Unterstützer (die bei dem Procedere ja gar nicht gesucht werden konnten), die Wahl einstellen und die Frage der Kandidaturberechtigung durch das gewählte Schiedsgericht prüfen lassen, wenn Benutzerin:Aasen tatsächlich gewählt würde. Dieses Vorgehen müßte natürlich bei der Wahl erklärt werden, wozu ein ausführlicherer Text als hier geboten wäre.

c) Bleibt die Frage nach persönlichen Konsequenzen für die übrigen Beteiligten. Hier stellt sich das Problem, daß ich persönlich den Sperrgrund "Neuer Account eines dauerhaft gesperrten Benutzers" für verfehlt halte. Solange wir keine Anmeldung unter Namenshinterlegung vornehmen, sind Mehrfachaccounts erlaubt und darüber hinaus unvermeidlich. Mißbrauch sollte nach den Regeln des Checkusers festgestellt werden und zur Sperrung der konkret Betroffenen Accounts genutzt werden. Einem neuen Account sollte aber offen gegenübergetreten werden, wenn er sich nicht selbst als Wiedergänger zu erkennen gibt. Der Schaden, der durch voreilige Identifizierungen eines Accounts mit einem gesperrten Benutzer angerichtet wird, ist meines Erachtens größer als der Aufwand der Beobachtung des neuen Accounts, der bei Mißbrauch aus eigenen Fehlern gesperrt werden wird, und sich sonst erst eine eigene Stimmberechtigung aufbauen muß.
Vor dem Hintergrund dieser (hier nur verkürzt dargestellten) Auffassung sehe ich, wobei ich den Sachverhalt nur oberflächlich geprüft habe, keinen Sperrgrund gegenüber Benutzerin:Aasen.

Da meine Meinung in diesem Punkt gegenwärtig nicht konsensfähig ist und auch nicht der geübten Praxis entspricht, haben die sonstigen Beteiligten im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums verantwortliche Entscheidungen getroffen, die ich nicht teilen muß, die aber gewiß keinen Anlaß zu einem Einschreiten welcher Art auch immer bieten. Wenn eine pragmatische Lösung der Kandidatur im oben beschriebenen Sinne gefunden wird, ist dies ohnehin zugleich ein Appell zur Besonnenheit, den die Beteiligten sicherlich verstehen werden.

@Elian: Ich befürchte, wesentliche Teile Deiner Frage nicht ausreichend erkannt zu haben. Darf ich in diesem Falle um Rückfragen bitten?

-- Stechlin 07:01, 8. Mai 2007 (CEST)