Wikiup Diskussion:WikiProjekt Kommunen und Landkreise in Deutschland/Aktuelle Gemeindegebietsveränderungen/Archiv/2014
Es fehlen noch die Anpassungen der Flächenangaben und der Imagemap!
Kann hier bitteschön mal deutsch schreiben! Was bitteschön ist eine Imagemap? Gruß: --Der Förster (Diskussion) 15:17, 12. Jan. 2014 (CET)
- Verweissensitive Grafik, Hilfe:Imagemap. NNW 15:27, 12. Jan. 2014 (CET)
Danke! --Der Förster (Diskussion) 17:19, 12. Jan. 2014 (CET)
Als eine mögliche Hilfe für die neuen noch fehlenden Grenzverläufe in den Karten für Wikipedia KÖNNTEN ja die OSM-Daten dienen: Diese lassen sich für diesen Zweck meiner persönlichen Meinung nach am besten über den Dienst http://openmapsurfer.uni-hd.de darstellen, da den Graustufen-Layer wählen und dann die Überlagerung für administrative Grenzen. Laut Info zur Webseite wird der Zusatzlayer zu den Grenzen einmal pro Monat manuell aktualisiert. Wäre ja mal zumindest einen Versuch wert ... und wenn in OSM noch was falsch oder fraglich sein sollte, dann Meldungen hierher. Gruß, --Stephan75 (Diskussion) 20:32, 13. Jan. 2014 (CET)
- Zumindest die Auflösung des Einsiedler und Walderbacher Forsts im Lkr. Cham ist dort auch noch nicht erfasst, fehlt aber auch im Bayern-Viewer. NNW 20:36, 13. Jan. 2014 (CET)
Ausweitung auf andere Länder
Frage in die Runde .... besteht bei den Mitarbeitern des Projekts Interesse, in einem eigenen Projekt diese Projektunterseite auszuweiten auf andere Länder? In Ländern mit aktiven Portalen (Schweiz, Österreich, Frankreich) werden Gebietsveränderungen recht verlässlich eingearbeitet. In anderen Ländern passert das schon nicht mehr so verlässlich.
Hier sind genügend Mitarbeiter mit der notwendigen Sachkenntnis, was bei Aktualisierungen an Arbeiten notwendig sind. Besteht denn Interesse auch zur Verwaltungsgliederung in anderen Ländern zu arbeiten? -- 79.168.56.35 00:07, 15. Jan. 2014 (CET)
- Ich habe den Eindruck, dass hier gar nicht mehr so viele Leute mitmachen. NNW 21:36, 15. Jan. 2014 (CET)
- Fände ich ne gute Sache. Ich hatte bei der Seite hier immer den Eindruck, dass sie viel Aufmerksamkeit genießt, habe mich deshalb um andere Dinge gekümmert. Den Vorschlag müsste man in vielleicht im einen oder anderen Länderprojekt ansprechen. --Septembermorgen (Diskussion) 23:43, 16. Jan. 2014 (CET)
- Das soll man bitteschön woanders machen! In diesem Projekt geht es um Änderungen in Deutschland! Wenn es zu so einer Europa-Projektseite kommt, kann man hier ja gerne ein Link "siehe auch", zu der Seite einbauen. Aber wie gesagt, nicht hier direkt auf dieser Projektseite! Gruß:--Der Förster (Diskussion) 22:38, 18. Jan. 2014 (CET)
- Fände ich ne gute Sache. Ich hatte bei der Seite hier immer den Eindruck, dass sie viel Aufmerksamkeit genießt, habe mich deshalb um andere Dinge gekümmert. Den Vorschlag müsste man in vielleicht im einen oder anderen Länderprojekt ansprechen. --Septembermorgen (Diskussion) 23:43, 16. Jan. 2014 (CET)
Frage
Gibt es eigentlich News von der Eisenach-Wartburgkreis-Fusion? --Sommerhitze (Diskussion) 10:18, 8. Mär. 2014 (CEST)
- Da geht alles seinen Gang. Wahrscheinlich wird sie im Jahr 2018 erfolgen. MfG Harry8 20:23, 21. Apr. 2014 (CEST)
Verbandsgemeinden in RP
@Update, Sommerhitze: Leider ist mir erst gestern beim Eintrag der neuen Gemeindeschlüssel aufgegangen, dass wir bei einigen VGs Murks machen und es einige Artikel gar nicht geben dürfte: Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden, Verbandsgemeinde Wittlich-Land, Verbandsgemeinde Südeifel, Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn, Verbandsgemeinde Rhein-Selz und Verbandsgemeinde Edenkoben sind keine neuen Objekte, sondern die Weiterführung alter VGs. Selbst wenn sie jetzt mehr Mitgliedsgemeinden und teilweise einen neuen Namen haben, setzen sie alte VGs (und damit z.B. auch ihre Wappen) fort. Hier hätte der Artikel zu den VGs verschoben und umgebaut werden müssen, nicht ein neuer Artikel angelegt werden dürfen. Es gibt ja auch keinen neuen Artikel zum Rhein-Hunsrück-Kreis, nur weil drei Gemeinden hinzugekommen sind. Wir müssen also einen gangbaren Weg finden, die Artikel lizenzkonform zu vereinigen. NNW 09:36, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Genau darauf hatte ich bereits in der Diskussion Wikipedia:Löschkandidaten/8._Oktober_2013#Verbandsgemeinde_S.C3.BCdeifel_.28LAE.29 hingewiesen. Viele Grüße--Christian1985 (Disk) 10:42, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Schade, hättest du dich ruhig hier oder bei mir nochmal gemeldet, die LD kannte ich nicht. Ich war da die letzten Tage komplett betriebsblind. NNW 11:04, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Aber in den Gesetzesentwurfen wird doch jeweils von einer Neubildung gesprochen und welcher der Vorgänger der VGs Südeifel und Rhein-Selz wäre den dann der aktuelle? Was die VGs Wittlich-Land und Edenkoben angeht habe ich mich übrigens sehr gewundert, als sie im Juli doch angelegt wurden, obwohl der entsprechende Benutzer die Gesetzestexte sehr genau nimmt und bei den beiden nicht von einer Neubildung, sondern einer Eingliederung die Rede ist. Außerdem, was ist, wenn es so ist wie du meinst, mit den VGs Loreley und Braubach aus dem Jahre 2012? Das einzige Problem von dem ich wusste ist, dass die Schlüssel von den VGs Wittlich-Land und Edenkoben fehlen, welche ja eigentlich nicht neugebildet wurden. Von daher sehe ich keinen Grund die oben genannten Artikel zu löschen, sondern nur die alten Wappen nach und nach einzufügen. LG, --Sommerhitze (Diskussion) 16:13, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Lt. [1] wurde Irrel nach Neuerburg eingegliedert und Neuerburg in Südeifel umbenannt. Lt. [2] wurde Guntersblum nach Nierstein-Oppenheim eingegliedert und Nierstein-Oppenheim in Rhein-Selz umbenannt. Loreley ist in Ordnung, denn es ist eine Neubildung. Bspw. Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (1972–2014) ist Unsinn, denn es gibt keine ehemalige und keine neue Verwaltungseinheit „ Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn“, es gibt nur eine erweiterte. Der alte Stand gehört in einen Geschichtsabschnitt. NNW 16:25, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Achso. Dann nehme ich mal an, dass alle VGs, die du oben nicht genannt hast, in ihrer jetzigen Form ok sind. Somit ist die VG Waldsee die einzige neugebildete VG mit gleichem Namen. In Ordnung, jetzt ist mir deine Ansicht klar. Allerdings sollte auch noch Benutzer:Update informiert werden, der mit mir zusammen die neuen Artikel angelegt hat. MfG, --Sommerhitze (Diskussion) 16:58, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Genau, es geht nur um die sechs obigen. Mein Vorschlag: Wir schauen, wer welchen dieser sechs Artikel maßgeblich geschrieben hat (meine Beiträge haben alle keinen Schöpfungshöhe, mit etwas Glück seid ihr beide es also nur), derjenige nimmt sich die letzte Vor-Juli-Version eines verschobenen Artikels, kopiert die aktuellen Teile hinein und aktualisiert gleichzeitig die Infobox usw. wie schon im neuen Artikel. Hinzu kommt ein Geschichtsteil, in der Einleitung der Hinweis auf einen früheren Namen (soweit gegeben). Wenn das alles gemacht ist, wird der neue Artikel gelöscht und der alte dorthin geschoben. Damit hat jeder seine Beiträge gerettet und die Lizenz stimmt.
- Eine klassische Versionsgeschichtenvereinigung bringt hier nichts, da alles zeitlich und inhaltlich durcheinander ist und am Ende auch nicht der Artikelinhalt steht, den wir brauchen. Ich hoffe, ich habe das verständlich formuliert. NNW 17:05, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Ok, deinen Vorschlag verstehe ich und ich werde ihn auch anwenden. Nur noch zwei Sachen: 1) Du nennst hier den Begriff "Kopieren". Handelt es sich dabei um simples Abschreiben oder um eine Technik der WP, die mir noch nicht bekannt ist? 2) Warten wir damit bis Benutzer:Update bescheid weiß? --Sommerhitze (Diskussion) 17:14, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Ja, wir sollten auf Update warten. Ich meine damit, du hast beide Artikel im Bearbeitungsmodus auf dem Bildschirm – den alten vielleicht sogar gleichzeitig in der Vor-Juli-Version und der jetzigen, falls man aus der was braucht – und schaufelst die Inhalte per Copy & Paste hinüber. NNW 17:18, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Ok. --Sommerhitze (Diskussion) 17:22, 15. Jul. 2014 (CEST)
Um es vorweg zu nehmen, rheinland-pfälzische Verbandsgemeinden haben keine „Mitgliedsgemeinden“.
Die Problematik, ist ein neuer Gebietszuschnitt einer Verwaltungseinheit bzw. einer Gebietskörperschaft etwas neues oder eigentlich nicht, stellt sich bei jeder Gebietsreform. Wenn ich mich auf Rheinland-Pfalz beschränke, so gab es um 1970 u.a. die Kreisreform. Auch da sind (auf der nächthöheren Ebene) Verwaltungseinheiten bzw. Gebietskörperschaften zusammengelegt worden. Nun gut, seinerzeit haben alle zusammengeschlossene Landkreise neue Namen bekommen, von daher macht es Sinn eigene Artikel über den Landkreis Bernkastel, den Landkreis Wittlich und den Landkreis Bernkastel-Wittlich zu haben. Ansonsten könnten bzw. müssten diverse Altkreise gelöscht werden. Wenn ich das Argument „Herdorf ist in die Verbandsgemeinde Daaden eingegliedert worden, diese zwar gleichzeitig umbenannt in Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden aber aufgrund der „nur-Eingliederung“ und der Beibehaltung des „Verbandsgemeindeschlüssels“ (Gemeindeschlüssel ist eine andere Verwaltungebene) übertrage, dann wäre auch der Artikel Siegkreis zu löschen und die Infos in den Artikel Rhein-Sieg-Kreis zu übertragen. Der heutige Rhein-Sieg-Kreis ist letztendlich aus dem Siegkreis und der Eingliederung von Gemeinden des aufgelösten Landkreis Bonn entstanden (siehe § 20 Bonn-Gesetz). Nebenbei: woher kommt die Erkenntnis, dass z.B. die Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden den gleichen Verbandsgemeindeschlüssel hat wie die frühere Verbandsgemeinde Daaden? Das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz hat bisher die diversen Umstellungen noch nicht umgesetzt.
Es stimmt, dass in den jeweiligen 2013-er Landesgesetzen insbesondere in den ersten zwei, drei Paragraphen unterschiedliche Formulierungen zu finden sind: Neubildung, Umbildung, „durch Eingliederung umgebildete Verbandsgemeinde“ (Rhein-Selz), usw.. Unabhängig davon basieren alle Gebietsänderungen vom 1. Juli 2014, d.h. die Bildung von neuen bzw. neu zugeschnittenen Verwaltungseinheiten auf dem „Ersten Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform“ vom 28. September 2010. Nach diesem Gesetz sollten benachbarte verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden, die eine bestimmte Mindesteinwohnerzahl zum 30. Juni 2009 zusammengeschlossen werden (§ 2 Abs. 4). Also sind alle neuen Verbandsgemeinden zunächst „Zusammenschlüsse“. Im Paragraphen zu den freiwilligen Gebietsänderungen (§ 3) ist von „Eingliederungen“ verbandsfreier Gemeinden oder Verbandsgemeinden sowie von freiwilligen „Eingliederungen“ und von freiwilligen „Umgliederungen“ von Ortsgemeinden in eine andere Verbandsgemeinde die Rede. Weiter von freiwilligen Bildungen „neuer“ verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Wenn man nach diesem Gesetzestext alle Änderungen auf „Zusammenschluss“ (also nichts neues) reduziert, dann wäre auch z.B. der Inhalt des Artikels über die Verbandsgemeinde Bitburger Land in den Artikel Verbandsgemeinde Bitburg-Land zu übetragen und anschließend nach Verbandsgemeinde Bitburger Land zu verschieben.
Sollte es so sein, dass die Verbandsgemeindeschlüssel teilweise beibehalten werden, so besagt das kaum was. Um 1970 gab es in Rheinland-Pfalz auf der Kreisebene z.B. die Situation, das der Kreisschlüssel „07 331“ bis 1969 für den Oberwesterwaldkreis stand und 1969 dem Landkreis Alzey-Worms zugeordnet wurde (nachzulesen im Amtlichen Gemeindeverzeichnis 2006 Seite 153).
Aus meiner Sicht haben alle Artikel zu den „alten“ und insbesondere „neuen“ Verbandsgemeinden, die auf einem spezifischen Landesgesetz basieren, ihre Berechtigung.
--Update (Diskussion) 23:19, 15. Jul. 2014 (CEST)
- Die Schlüsselnummern gibt es bei Destatis. Bitburger Land ist lt. Gesetz eine Neubildung. Das Gesetz von 2010 ist ganz allgemein gehalten (heißt nicht umsonst Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform), über die genauen Änderungen ist dort nichts zu erfahren, deshalb hat es ja die späteren Gesetze gegeben. Über NRW möchte ich nichts sagen, Vergleiche sind nie ganz passend. Auch Nummernübernahmen 1969 müssen für heutige Verhältnisse nicht unbedingt was aussagen. Hier haben wir die Tatsache, dass einige VGs in andere eingegliedert werden (Schlüssel bleiben erhalten) und andere neue VGs bilden (neue Schlüssel). Wenn es egal wäre, würde man den Unterschied nicht machen. Es ist von daher sinnvoll, diesen Unterschied auch abzubilden. Die VG Neuerburg bspw. ist nicht aufgelöst worden, sie ist also keine ehemalige VG. Was sollen wir also mit dem Artikel machen, wenn nicht anpassen? NNW 00:00, 16. Jul. 2014 (CEST)
- @Update: Das war von mir als ernsthafte Frage gemeint. Oder um es deutlicher zu machen: In Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn steht: Am 1. Juli 2014 wurden aufgrund einer sogenannten „Zwangsfusion“ die Gemeinden der gleichzeitig aufgelösten Verbandsgemeinde Hochspeyer in die bisherige Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn eingegliedert. Eine bisherige gibt es nicht, eine Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (1972–2014) existiert nicht und ist in Kategorie:Ehemalige Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz falsch. Es gibt nur eine VG Enkenbach-Alsenborn, erst mir vier, jetzt mit acht Gemeinden. NNW 12:02, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Die Formulierung "bisherige Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn" verwendet auch der RLP-Gesetzgeber im entsprechenden Landesgesetz vom 20. Dezember 2013: § 5, § 7 Abs. 1 und 2, § 8, § 9 Abs. 1 und 2, § 10 Abs. 1 und 3, § 11, § 13; wenn ich richtig gezählt habe insgesamt zwölf mal, in der Regel mit der gleichzeitigen Formulierung "bisherige Verbandsgemeinde Hochspeyer". Es ist richtig, dass im selben Gesetz auch von der "Eingliederung der Verbandsgemeinde Hochspeyer in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn" und von einer "umgebildeten Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn" die Rede ist. --Update (Diskussion) 14:42, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Bisherig im Sinne von „bis zu diesem Zeitpunkt“ ist korrekt, durch die Verlinkung auf einen anderen Artikel tun wir aber so, als sei das was anderes gewesen als jetzt. Es handelt sich aber um dasselbe Rechtsobjekt und daher nur um einen rein zeitlichen Unterschied. NNW 14:48, 17. Jul. 2014 (CEST)
- ... im Sinne von "bis zu diesem Zeitpunkt" kann man nicht aus allen genannten Formulierungen herauslesen. In § 7 steht z.B. "Bis dahin kann die umgebildete Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn für die bisherigen Verbandsgemeinden Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer Nachtragshaushaltssatzungen mit Nachtragshaushaltsplänen erlassen." Demnach gab es zwei bisherige Verbandsgemeinden aus denen eine "umgebildete Verbandsgemeinde" entstanden ist. Gegen eine bessere Formulierung bzw. Klarstellung in den Artikeln Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn und Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (1972–2014) ist natürlich nicht einzuwenden. --Update (Diskussion) 15:21, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Doch, kann man:
- §1: Die Verbandsgemeinde Hochspeyer wird am 1. Juli 2014 in die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn eingegliedert.
- §2: Die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn führt ihren Namen unverändert fort. Ihr Sitz bleibt Enkenbach-Alsenborn.
- Es gibt also keine neue VG, nur eine erweiterte. NNW 15:58, 17. Jul. 2014 (CEST)
Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass zumindest die allermeisten der im Zuge der Änderungen zum 1. Juli 2014 neuangelegten VG-Artikel ihre Berechtigung haben. Es ist gar nicht immer so eindeutig festzustellen, ob eine Verwaltungseinheit (es könnte aber auch um jede andere Organisationsform gehen) durch Erweiterung oder Umbildung noch dieselbe ist wie vor dieser Veränderung. Hierbei muss nach meinem Eindruck immer unterschieden werden zwischen juristischer und institutioneller Fortexistenz. Rein assoziativ fallen mir dazu auf einer viel höheren Ebene Beispiele ein: die Bundesrepublik Deutschland als völkerrechtlich („juristisch“) identischer Staat mit dem Deutschen Reich, nicht aber identisch in institutioneller Hinsicht. Sicher ist dieses Beispiel nur bedingt übertragbar, immerhin geht es aber auch um eine Gebietskörperschaft. Ein Indiz für die institutionelle Nicht-Fortexistenz einer VG ist m.E. die Umbenennung in einen Namen, der den der eingegliederten aufnimmt. Wie aber ist mit der VG Elsenbach-Alsenborn zu verfahren? Eine Möglichkeit wäre vielleicht, den Artikel „1972–2014“ bestehen zu lassen, aber die bisherige VG dort nicht ausdrücklich als ehemalige Verwaltungseinheit (war eine ...) zu bezeichnen, sondern als ursprüngliche Ausprägung der VG o.ä. (oder wäre das Theoriefindung?).--Leit (Diskussion) 17:53, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Der Vergleich mit Deutschland hakt, da die Bundesrepublik am 23. Mai 1949 gegründet wurde, sie vorher also nicht existiert hat. Das ist bei der VG Enkenbach-Alsenborn nicht der Fall, die gibt es nicht erst seit 2014. Hier folgte nur eine Vergrößerung, eher also wie der Beitritt des Saarlands zur Bundesrepublik. Zumindest bei den Kats gäbe es außerdem ein Problem, weil sie nicht „ehemalig“ ist und wir keine zu „frühere Ausprägung“ haben. Was spricht denn nun dagegen, in einem Abschnitt „Geschichte“ auf die vorherige Größe/Einwohnerzahl/usw. zu verweisen? Bei einer Eingemeindung legen wir auch keinen neuen Gemeindeartikel an und ein neuer Name bedingt auch keinen neuen Artikel (Beispiel: Rhein-Pfalz-Kreis). NNW 18:12, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Ich war, bevor NNW mich drauf aufmerksam gemacht hatte, auch der Ansicht es würde sich bei den o.g. VGs um Neubildungen handeln. Die entsprechenden Erläuterungen sind allerdings eindeutig, denn auch in anderen Bundesländern haben wir es bisher so gehandhabt, dass Gemeindeverbände durch Vergrößerung und Umbenennung keinen neuen Artikel erhalten haben. --Sommerhitze (Diskussion) 18:37, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Ich finde die Formulierungen in den Gesetzestexten nicht so eindeutig, dass sie die Schlussfolgerung zulassen, die bisherige Verbandsgemeinde bestehe jeweils unverändert fort. Wäre eine gewöhnliche Eingliederung, vergleichbar mit der Eingemeindung gewöhnlicher Gemeinden, überhaupt eine „Umbildung“? Ich meine nicht, denn eine Nur-Eingliederung verändert die Verbandgemeinde lediglich in ihrem Gebietsstand, bildet sie aber nicht um. Was ich mit „institutionell“ meine, ist die Tatsache, dass zwei größenmäßig vergleichbare Verbandsgemeinden sich zusammenschließen, wofür im einen Falle das Mittel der Eingliederung und im anderen das der Neubildung zum Zuge kommt. --Leit (Diskussion) 18:53, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Auch „umgebildet“ ist nur eine zeitliche Beschreibung, damit man nicht „Nach-Eingliederungs-VG“ oder „VG nach dem 1. Juli“ schreiben muss. Vergleich mal mit der VG Waldsee, die zwar auch denselben Namen hat, aber eine Neugründung ist. Das Wort „umgebildet“ kommt im Gesetz nicht ein einziges Mal vor, hier heißt es schlicht „neue VG“. NNW 22:20, 17. Jul. 2014 (CEST)
- Bei der Frage nach der Bedeutung einzelner Worte konzentrieren wir uns wiederum auf die juristische Beurteilung. Wie sieht der „Zusammenschluss durch Eingliederung“ konkret aus? Wird am bisherigen Verwaltungssitz der aufgelösten VG eine Verwaltungsstelle belassen (wie bei der Verbandsgemeinde Rhein-Selz)? Von diesen Einzellfallbetrachtungen abgesehen: Worin unterscheidet sich eine Fusion durch Eingliederung faktisch von einer Neubildung? Müssen nicht in beiden Fällen die Verbandsgemeindeverwaltungen zusammengeführt werden am Verwaltungssitz einer der beiden bisherigen VGs? Umgekehrt könnte dann nämlich auch die Neubildung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben als eine de facto-Eingliederung der VG Wallhalben in die VG Thaleischweiler-Fröschen betrachtet werden, weil der Verwaltungssitz der neuen VG in Thaleischweiler-Fröschen ist (blieb) und Wallhalben offenbar nicht mal eine Außenstelle der VG-Verwaltung erhielt? Aufgabenteilung zwischen den Gebieten der bisherigen VGs kann also bei der Neubildung noch weniger der Fall sein als bei einer „Umbildung durch Eingliederung“.--Leit (Diskussion) 15:57, 18. Jul. 2014 (CEST)
- Wenn es deiner Meinung offensichtlich eh auf dasselbe hinausläuft, egal ob Neubildung oder Eingliederung, warum wird dann wohl dieser Unterschied gemacht, warum in den Gesetzen so offensichtlich unterschieden und sogar bis in die Gemeindeschlüsselneuvergabe (oder eben nicht) durchgezogen? Die Älteren mögen sich noch daran erinnern, dass es im Vorfeld zum 3. Oktober 1990 durchaus eine wichtige Frage war, ob das nun ein Beitritt oder eine Neubildung werden sollte. Das ist doch nicht nur eine Frage des Verwaltungssitzes. NNW 18:17, 18. Jul. 2014 (CEST)
- Der juristische Unterschied ist ja ohne Zweifel da. Wenn aber auch die durch Eingliederung umgebildeten VGs als „neue“ VGs wahrgenommen und bezeichnet werden – hierfür finden sich in der Medienberichterstattung einige Anhaltspunkte – sowie der Eingliederungsvorgang als „Fusion“ bezeichnet wird und die VG einen neuen Namen erhalten hat, dann kann auch Wikipedia zwei unterschiedliche Artikel zu den als alt und neu aufgefassten VGs führen (natürlich unter Schilderung der juristischen Sachlage).
- Wir haben hier ja zumeist theoretisch erwogen, was zunächst einmal nicht verkehrt ist. Gesetzestexte sind aber auch nur Primärquellen, deren Interpretation entscheidend ist (die WP nicht selbst leisten kann). Daher meine Frage: In welchem Ausmaß vollziehen die für WP als verwendbar geltenden Literatur- und sonstigen Quellen den juristischen Unterschied zwischen „Zusammenschluss durch Neubildung“ und „Zusammenschluss durch Eingliederung“ nach? Das für mich offene Ergebnis würde ich als Handlungsanweisung für WP verstehen. Problematisch könnte sein, dass die Änderungen gerade erst in Kraft getreten sind und es evtl. zu früh für eine endgültige Beurteilung sein könnte.--Leit (Diskussion) 18:43, 18. Jul. 2014 (CEST)
- Da werden wir uns an das halten müssen, was eindeutig ist, und das sind die Gesetzestextes. In den einen steht „aufgelöst“ und „neu gebildet“, in den anderen „eingegliedert“. Interpretationsschwierigkeiten sehe ich da keine. Und bei Gemeindenamen oder Einwohnerzahlen nehmen wir auch Primärquellen und warten nicht darauf, wie Gemeindehauptsatzung oder statistische Berichte in der Presse rezipiert werden. NNW 11:26, 19. Jul. 2014 (CEST)
- Was ich meine ist, falls die formale Eingliederung mehrheitlich aufgefasst wird in diesem SWR-Artikel (Die neue Verbandsgemeinde), wir uns tendenziell eher danach richten sollten als nach den Gesetzestexten. An diesem Artikel wird m.E. auch deutlich, dass es einen institutionellen Unterschied zwischen der VG vor dem 1. Juli 2014 und der VG nach diesem Datum geben könnte. Man hatte befürchtet, die größere VG Nierstein-Oppenheim werde sich die kleinere VG Guntersblum schnell mal einverleiben. Was also angestrebt wurde und wird, ist eine „echte Fusion“ und keine Nur-Eingliederung. Ein kleiner Hinweis in diese Richtung neben der auf Dauer angelegten Verwaltungsstelle in Guntersblum ist, dass dem bisherigen Bürgermeister der aufgelösten VG in der neuen VG der Posten eines hauptamtlichen Beigeordneten zusteht – solche Übergangsregelungen sind natürlich für die langfristige Perspektive irrelevant, aber eine solche Betrachtungsweise bezieht ohnehin nicht nur die juristische Sachlage mit ein, sondern die strukturellen Veränderungen durch die Eingliederung/Fusion. Es ist m.E. weder zwingend, zwei Artikel zu der Verbandsgemeinde vor der Umbildung und danach zu führen noch darauf zu verzichten. Letztlich kann z.B. der Artikel Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim als Unterartikel zum Artikel Verbandsgemeinde Rhein-Selz aufgefasst werden so wie ja auch Geschichtsabschnitte von Ortsartikeln häufig in eigene Artikel ausgelagert werden – so gesehen identisch mit dem Lemma Verbandsgemeinde Rhein-Selz (bis 2014) oder Geschichte der Verbandsgemeinde Rhein-Selz (1972–2014). Ein klarer Vorteil ist die Möglichkeit einer zusammenfassenden Darstellung des Zustands der VG vor der Umbildung und danach, insbesondere hinsichtlich der verbandsangehörigen Gemeinden und der Einwohnerentwicklung.--Leit (Diskussion) 11:59, 19. Jul. 2014 (CEST)
- „Falls“, „könnte“. Nichts Genaues weiß man nicht. Wie lange willst du denn warten, bis sich das entscheidet? Ich sehe hier jetzt auch keine so langen VG-Artikel, dass eine Ausgliederung eines Geschichtsteils wirklich notwendig wäre. Klar, wirklich zwingend ist nur ein Artikel nicht, aber alles andere ist doch mehr als unüblich bei so kurzen Artikeln. Ich empfinde das als unnötige Zerstückelung von Information. Bei der VG Enkenbach-Alsenborn gibt es eine Klage gegen die Eingliederung. Das ergibt keinen Sinn, wenn wir es darstellen, als hätte es zwei VGs gegeben, denn dann hätten die höchstens gegen ihre Auflösung oder ihre Gründung klagen können. NNW 12:39, 19. Jul. 2014 (CEST)
- Die Unsicherheit, die in meinen Formulierungen zum Ausdruck kommt, kann andererseits nicht in eine absolute Gewissheit für die „Ein-Artikel-Lösung“ transformiert werden. Unsicher sind nur die Beweggründe, die die öffentliche Berichterstattung dazu veranlasst, von einer „neuen VG“ auch dann zu sprechen, wenn es sich juristisch eindeutig nur um eine Eingliederung handelt.--Leit (Diskussion) 12:46, 19. Jul. 2014 (CEST)
- Und du findest eine offensichtlich falsche/ungenaue Darstellung in der Presse wichtiger als ein eindeutiges Gesetz? Im SWR-Bericht werden die VGs als Kommunen bezeichnet? Würden wir das auch übernehmen? NNW 12:53, 19. Jul. 2014 (CEST)
- Ich hatte ja gesagt, es müssten alle für WP als Maßstab geltenden Literatur- und sonstigen Quellen ausgewertet werden. In diesem Zusammenhang finde ich eindeutig, was die Verbandsgemeinde Rhein-Selz auf ihrer eigenen Internetseite schreibt. Mit dem Landesgesetz über die Eingliederung der Verbandsgemeinde Guntersblum in die Verbandsgemeinde Nierstein-Oppenheim vom 20. Dezember 2013 wurde zum 1. Juli 2014 die neue Verbandsgemeinde Rhein-Selz gebildet. (…) Die Zusammenführung der Verwaltungen der seitherigen Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim und Guntersblum wird die nächsten Wochen in Anspruch nehmen und zahlreiche Veränderungen im Verwaltungsablauf mit sich bringen.--Leit (Diskussion) 12:56, 19. Jul. 2014 (CEST)
- Wenn die ihr direkt dort verlinktes Gesetz nicht verstehen, dann kann ich das auch nicht ändern. Und wenn ihr dem folgen wollt, dann solltet ihr das wohl wirklich einfach machen. Das ist mir die Mühe nicht mehr wert. NNW 13:01, 19. Jul. 2014 (CEST)
Siehe auch: Disk. Wittlich-Land-von-bis Gete1 (Diskussion) 19:22, 20. Jul. 2014 (CEST)
URL-Einträge
Seit Monaten gammelt unter der Überschrift "Noch zu ergänzen" das Amt Crivitz mit der Bemerkung: "Noch offen: URL-Einträge in den Infoboxen der Gemeinden" herum. Wer das da hingeschrieben hat, kann ich leider nicht mehr herausfinden. Vielleicht weiß ja jemand was genau damit gemeint ist? --Sommerhitze (Diskussion) 16:23, 28. Jul. 2014 (CEST)
- Das kam von Benutzer:Niteshift ([3]). Ich vermute, dass der Link in den Infoboxen angepasst werden soll, also http://www.amt-crivitz.de/index.phtml?Aktion=view&ID=231&SpecialTop=221 statt http://www.amt-crivitz.de/ bei Crivitz usw. NNW 19:27, 28. Jul. 2014 (CEST)
- Ah, dankeschön. --Sommerhitze (Diskussion) 07:24, 29. Jul. 2014 (CEST)
- Erledigt --Sommerhitze (Diskussion) 13:37, 03. Aug. 2014 (CEST)
Name einer Verwaltungsgemeinschaft
Heißt sie nun Verwaltungsgemeinschaft Mihla oder Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal? Am 1. Februar 2014 wurde die Umbenennung beschlossen, aber ist sie bereits erfolgt? Oder ist die WP ihrer Zeit (weit) voraus? MfG Harry8 20:22, 21. Apr. 2014 (CEST)
- Ich war wirklich zu früh dran. Ich habe gelesen, dass der Name bereits im März in Thüringer Allgemeine verwendet wurde und als ich den Artikel verschoben habe, erschien es mir allerdings auch nicht sinnvoll das wieder rückgängig zu machen, scheinbar auch niemand sonst. Na ja, seit heute ist in der Wikipedia bekannt, dass die Umbenennung am 30.08. erfolgte, jedoch funktioniert der Beleg auf der Projektseite nicht, auf dem Artikel der VG jedoch schon und ich finde den Fehler nicht, vielleicht du ja. --Sommerhitze (Diskussion) 16:47, 13. Okt. 2014 (CEST)
- Ich habe diese kostenpflichtige Seite gefunden. MfG Harry8 16:56, 13. Okt. 2014 (CEST)
- PS: Ich kann übrigens auch so lesen, was dort steht, aber als Nachweis ist es nicht geeignet. MfG Harry8 16:58, 13. Okt. 2014 (CEST)
- Okay. Danke für diesen Beitrag, aber ich habe das Problem gelöst. Der Beleg muss ja nicht zwangsweise verlinkt sein. --Sommerhitze (Diskussion) 17:28, 13. Okt. 2014 (CEST)
Frage
Hallo, gibt es eigentlich schon einen Gesetzesentwurf zum Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2014? --Sommerhitze (Diskussion) 16:17, 28. Nov. 2014 (CET)
- Leider nein, und dazu wird es wohl auch nicht mehr kommen. Das liegt wahrscheinlich an den Landtagswahlen (und vielleicht auch an den zähen Koalitionsverhandlungen), die zu zeitintensiv waren - und womöglich hätte so ein Gesetz in diese Zeit auch nicht gepasst. Mal schauen, was die neue Regierung jetzt macht...--87.165.96.24 18:21, 15. Dez. 2014 (CET)
- Ok. Vielen Dank für die Auskunft. --Sommerhitze (Diskussion) 18:26, 16. Dez. 2014 (CET)
Fusionen MV
Ich finde es ein bisschen blöde, dass die freiwilligen Gemeindefusionen in Mecklenburg-Vorpommern nur im Amtsblatt MV veröffentlicht werden und dieses (noch) nicht öffentlich verfügbar ist. Es gibt eine Internetseite, wo man dieses Amtsblatt kostenpflichtig erwerben kann. Die erste Seite kann man noch verschwommen sehen. Laut Amtsblatt Nr. 48/2014, S. 1177, gibt es demnach zwei Gebietsänderungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Ich habe versucht, die Schrift zu entziffern und möchte folgendes herausgelesen haben:
- Schon zum 1. Juli 2014 wurden einige Flurstücke von Borrentin nach Hohenbollentin umgegliedert.
- Zum 1. Januar 2015 wird Mildenitz in die Stadt Woldegk eingemeindet.
Allerdings möchte ich mich nicht auf Spekulationen verlassen. Eine Nachrichtenmeldung, die besagte Fusion bestätigt, habe ich auch nicht gefunden. Ich bitte um Aufklärung, damit nichts Falsches oder Kryptisches eingetragen wird...--87.165.96.24 18:21, 15. Dez. 2014 (CET)
- Die Eingemeindung von Mildenitz ist jetzt mit Link umseitig eingetragen. NNW 18:36, 15. Dez. 2014 (CET)
Eine neue Fusion habe ich hier gefunden. Wenn ich richtig lese, wird Neu Gaarz nach Jabel eingemeindet. Eine andere Quelle habe ich nicht gefunden. Fakt ist jedoch: Wenn es stimmt, dass es Neu Gaarz in ein paar Tagen nicht mehr geben wird, dann hätte M-V (vorerst) keine Gemeinde mit weniger als 100 Einwohnern mehr.--93.232.217.61 14:56, 29. Dez. 2014 (CET)
- Ich gehe davon, dass auch dieses Jahr ein halbes bis ganzes Dutzend Eingemeindungen in MV stattfinden werden. Um keine unnötige doppelte Arbeit zu haben, sollten wir bei der Abarbeitung der Änderungen abwarten, bis wir eine vollständige Liste haben. Wer sich unbedingt mit Eingemeindungen beschäftigen will, kann solange bei der Steiermark helfen, wo sich die Gemeindeanzahl halbieren wird. NNW 15:38, 29. Dez. 2014 (CET)
- Siehe da, ich habe eine Quelle für die Ehe Jabel/Neu Gaarz gefunden! Auf der Projektseite habe ich diese Fusion jetzt auch ergänzt! Ein paar Dinge kann man schon ändern, bei den Karten würde ich aber in der Tat noch ein bisschen warten, bis alles vorliegt...--93.232.192.73 18:22, 2. Jan. 2015 (CET)
Jetzt gibt es eine vollständige Liste für die Fusionen - und es waren nicht mehr als diese Beiden. Die Liste ist schon ergänzt, jetzt kann die Arbeit beginnen...--87.165.100.135 11:48, 13. Jan. 2015 (CET)
Rheinland-Pfalz
Da haben einige Planungen jetzt Gesetzeskraft, im GVBl. veröffentlicht.--scif (Diskussion) 11:21, 6. Jan. 2014 (CET)
Bitte archivieren! MfG: --Der Förster (Diskussion) 01:50, 1. Jan. 2016 (CET)
OSM-basierte Einzeldarstellung von politischen Grenzen in Deutschland und umzu
In den Daten von OpenStreetMap sind ja für Deutschland inzwischen alle politischen Grenzen mindestens bis zur Gemeinde-Ebene (teilweise auch noch detaillierter) vollständig enthalten, und dies dank der Aufstellung hier in der Wikipedia zu den Grenz-Änderungen auch sehr aktuell.
Falls für bestimmte Grenz-Übersichtskarten hier in Wikipedia noch die genauen aktuellen Verläufe fehlen, kann vielleicht folgender Webdienst laut OSM-Forum helfen: http://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=24132
Ist aber noch im Beta-Stadium ... Feedback gern hier oder im OSM-Forum. --Stephan75 (Diskussion) 18:09, 6. Feb. 2014 (CET)