Wikiup Diskussion:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben/Schleichwerbung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Hinweise zur Vertiefung und Quellen

Ich finde prima, wie allgemeinverständlich und wikipediabezogen das Thema behandelt wird. Sinnvoll fände ich es, wenn klarer würde, woher die Erkenntnisse oder Normen kommen, auf die verwiesen wird. Hier fände ich es hilfreich, genauere Einzelnachweise zu nennen und ggf auf Entscheidungen von Gerichten zu verweisen. Manche Sachen ergeben sich auch schon offensichtlich aus dem Gesetz, daher würde es nicht schaden, dessen Wortlaut mal kurz zu zitieren, ist ja in dem Fall nicht so lang (Unlauter handelt insbesondere, wer [...] 3. den Werbecharakter von geschäftlichen Handlungen verschleiert [...]). Es gibt auch zumindest zwei bis drei Aufsätze in juristischen Fachzeitschriften, die sich mit Rechtsfragen bei Wikipedia allgemein und einer, der sich speziell mit Pharmawerbung bei Wikipedia beschäftigt. Es wäre sinnvoll, wenn die hier unter Literatur auftauchen würden. Vielen Benutzern ist z.B nicht klar welche Rechtsordnung(en) für die deutsche Wikipedia verbindlich sind. Auch hier wäre ein entspr Hin- und Verweis sinnvoll.

Noch ein paar Kleinigkeiten

Einfach mal der Reihe nach als Zitat mit Anmerkung oder Korrekturvorschlag - ich hoffe das lässt sich alles ausreichend den Textstellen zuordnen:

  • Beiträge die „explizit der Öffentlichkeitsarbeit dienen“: schleichen die noch? Was genau ist gemeint? Vielleicht: "die in direktem Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit stehen"? Dafür müsste ich aber wissen, was genau hier wiedergegeben werden soll - die Rechtsprechung?
  • Nach Auffassung deutscher Gerichte (Az)... Artikelnamensraum Gibts denn außer OLG München noch ein Gericht, das sich mit verdeckter Werbung bei WP auseinandergesetzt hat? Wenn nein, wäre es besser, hier noch mal allgemein zu Grundsätzen der Schleichwerbung in traditionellen Medien oder verbreiteteren Sozialen Medien zu schreiben (z.B. Trennung von redaktionellen Beiträgen und Werbung)
  • Was meinst Du mit "wasserfest"? Rechtskräftig oder argumentativ überzeugend?
  • Wie wäre es eine Art Dokumentation bekannter Fälle aufzuführen und Schätzung des Dunkelfelds zu versuchen, um zu zeigen, wie brisant das Problem ist und wie wenig juristisch dagegen zu machen ist?
  • Sind offensichtlich anpreisende Texte wirklich "eine Strategie ohne jede Erfolgsaussichten"? Ich glaube es gibt Ecken der Wikipedia, da bleibt das ziemlich lange so stehen ohne dass sich irgendwer drum kümmert...
  • In der juristischen Argumentation wird auf den "durchschnittlich informierte(n), situationsadäquat aufmerksame und verständige Internetnutzer" abgestellt, um zu beurteilen ob Werbung verdeckt ist. Das heißt es geht nicht um andere Wikipedia-Benutzer oder Insider. Das geht aus dem Text sinngemäß hervor, könnte aber noch deutlicher werden.
  • "Zwischen der Existenz von Verboten..." (Zitat von wem?)
  • Dass allen gewerblichen Benutzern Diskussionsseiten zur Verfügung stehen, um Artikeländerungen anzuregen oder ihr Wissen einzubringen, das finde ich eine zentrale Botschaft. Es ist nämlcih nicht so, dass Unternehmen keine Wahl haben, weil sie ihre Artikeländerungen nicht ihrer Identität zuordnen können - sie können ihr Anliegen gegenüber anderen Benutzern vorbringen und haben dann relativ gute Chancen, dass ihnen jemand hilft. Wenn nicht, bleibt (zB wenn Aussagen unzutreffend sind oder die Ergänzung von relevanten Tatsachen erforderlich) immer noch die Möglichkeit, sich per Mail an das Support-Team zu wenden.
  • "Schwierig oder zumindest ungeschickt, erscheint es auch Unternehmen direkt dabei zu helfen, Artikel zu editieren": Das finde ich einen sehr interessanten Aspekt, juristisch allerdings kaum zu verfolgen, da § 4 UWG keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Es gibt daher auch keine Beteiligung. Ich denke aber, dass es eine Art moralischer Verpflichtung gibt, andere nicht zu rechtwidrigem Verhalten zu verleiten und bevor man jemand der offensichtlich gewerblich unterwegs ist bei der Lizenzierung eines Werbetextes zu helfen, sollte daher ein Hinweis erfolgen, dass das unzulässig ist.
  • "das Artikelobjekt": würde ich stilistisch lieber durch "die Dargestellen" ersetzen.

Vielen Dank jedenfalls für diese hilfreiche Übersicht - vertieft mit Kommentarliteratur habe ich das jetzt übrigens nicht gegengecheckt, aber mir kommt das ansonsten alles recht plausibel vor.--olag disk 00:03, 8. Jan. 2014 (CET)

Alle nicht kursiven Anmerkungen habe ich inzwischen, nachdem kein Protest kam, eingearbeitet. Wenn ich Zeit hab, kann ich evtl auch noch mal Literatur einpflegen. Viele Grüße--olag disk 22:56, 12. Jan. 2014 (CET)

Wie kennzeichne ich einen verdächtigen Artikel

Guude
Ich habe einen Artikel gefunden, der mir nicht ganz koscher bezüglich Schleichwerbung vorkommt. Wie kann ich diesen kennzeichnen und/oder wie es das weitere Prozedere in einem solchen Fall?
Wie mal der Artikel, den ich im Verdacht habe:FFU-Kunstholz
Gruß Ingo -- Istiller (Diskussion) 13:28, 28. Jun. 2020 (CEST)

Hi Istiller, danke für den Hinweis. Ich nehme mich der Sache an. Weitere Hinweise kannst du z.B. hier einstellen, da sehen es deutlich mehr Benutzer. Grüße --EH (Diskussion) 17:17, 29. Jun. 2020 (CEST)