Wissenschaftlicher Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken

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Der Wissenschaftliche Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (englisch: Scientific Committee on Health and Environmental Risks, SCHER) wurde 2008 durch die Europäische Kommission eingerichtet.[1] Gemeinsam mit den wissenschaftlichen Ausschüssen „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) ist er Teil einer Beratungsstruktur für die wissenschaftliche Risikobewertung in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt. Dem Ausschuss gehören bis zu 17 Mitglieder an – wissenschaftliche Sachverständige, mit denen ein größtmögliches Spektrum wissenschaftlicher Disziplinen abgedeckt wird. Diese werden von der Europäischen Kommission für drei Jahre ernannt. Die maximale Mandatsdauer beträgt drei aufeinanderfolgende Amtszeiten von je drei Jahren.

2016 wurden die beiden Ausschüsse „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) und „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) zu dem neuen Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken“ (englisch: Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks, SCHEER) zusammengefasst. Die Mandatsdauer beträgt fünf Jahre.[2]

Zuständigkeit

Der wissenschaftliche Ausschuss Gesundheits- und Umweltrisiken erstellt Gutachten über die Gesundheits- und Sicherheitsrisiken durch Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden. Ebenso zu biologischen und physikalischen Faktoren, die sich negativ auf Gesundheit und Umwelt auswirken können, beispielsweise bezüglich der Luft- und Wasserqualität, der Abfallwirtschaft und der Qualität der Böden sowie über die Lebenszyklusanalyse. Es werden ferner Gutachten im Zusammenhang mit neu auftretenden oder neu identifizierten Gesundheits- und Umweltrisiken erstellt. Der Ausschuss befasst sich mit Gesundheits- und Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit der Toxizität und Ökotoxizität von Bioziden.

Gemeinsam mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) und anderer europäischer Risikobewertungsagenturen kann er sich mit Fragen zur Toxizität und Ökotoxizität chemischer, biochemischer und biologischer Verbindungen befassen, deren Verwendung die menschliche Gesundheit und die Umwelt schädigen könnte. Ein weiteres Thema sind die methodischen Aspekte zur Bewertung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken von chemischen Stoffen, einschließlich Chemikaliengemischen.[1]

Mitglieder

Laut Beschluss der EU-Kommission vom 7. August 2015 gehören dem Ausschuss SCHEER folgende Mitglieder an:[3]

Name Organisation Land
Roberto Bertollini Vertreter der Weltgesundheitsorganisation bei der Europäischen Union Italien
Teresa Borges Gesundheitsministerium Portugal
Wim De Jong Nationales Institut für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz (RIVM) Niederlande
Pim De Voogt KWR Watercycle Research Institute Niederlande
Raquel Duarte-Davidson Öffentliche Gesundheit England Großbritannien
Peter Hoet Medizinische Fakultät, Katholieke Universiteit Leuven Belgien
Rodica-Mariana Ion National Institute of R&D for Chemistry and Petrochemistry – ICECHIM Rumänien
Renate Krätke (stellv. Vorsitzende) Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Deutschland
Demosthenes Panagiotakos Harokopio-Universität Athen Griechenland
Ana Proykova Universität Sofia Bulgarien
Theodoros Samaras Aristoteles-Universität Thessaloniki Griechenland
Marian Scott Universität Glasgow Großbritannien
Remy Slama Institut national de la santé et de la recherche médicale (INSERM) Frankreich
Emanuela Testai (stellv. Vorsitzende) Istituto Superiore di Sanità, Department of Environment and Primary Prevention Mechanism of Toxicity Unit Italien
Theodorus Vermeire (Vorsitzender) Nationales Institut für Öffentliche Gesundheit und Umweltschutz (RIVM) Niederlande
Marco Vighi IMDEA Water Institute, Alcala’ de Henares Spanien
Sergej Zacharov Universitätsklinikum Prag Tschechien

Einzelnachweise