Zadruga

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Die Zadruga (kroatisch bzw. serbisch: Genossenschaft, im Sinne von Hausgenossenschaft; auch: Hauskommunion, Hausgemeinschaft, Großfamilie, Gemeindeschaft) war eine bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts bei den Südslawen verbreitete, Wirtschafts- und Lebensgemeinschaft, die auf den Prinzipien der patriarchalischen Autorität und der Familie aufbaute. Ihre Mitglieder führten die Landwirtschaft in einem Haushalt und unter einem Familienoberhaupt. Die Zadruga existierte vorwiegend bei den Kroaten, Serben und Bulgaren und war in einigen Teilen Kroatiens, Dalmatiens, Bosniens, Herzegowinas sowie in Serbien, Montenegro, Bulgarien und vereinzelt in der Vojvodina verbreitet.

Bei den Kroaten bildete die Zadruga zudem ursprünglich die unterste Ebene der Volksorganisation, die übergeordneten Ebenen waren župa und banovina.[1]

Entstehung

Nach einer Theorie ist die Zadruga im 14. Jahrhundert, als Ergebnis der Feudalzeit entstanden, als die Bauern eine Organisationsform suchten, um dem Druck durch den herrschenden Stand zu widerstehen. So hieß es schon in dem Statut der Bauernrepublik Poljica (Süddalmatien) aus dem Jahr 1440 zur kollektiven Wirtschaftsform:

Das Stammgut muss erhalten bleiben dem Sohne, dem Enkel und dem Urenkel durch Jahrhunderte bis zum Ende der Welt. […] Das Land, welches eine Familie von den Eltern geerbt hat, darf nicht entfremdet werden, sondern es soll nur benutzt und ausgebeutet werden und in derselben Beschaffenheit, wie es von den Ahnen erhalten wurde, wieder den Nachkommen übergeben werden.[2]

Nach anderer Meinung soll es sich bei Zadruga um eine urslawische Einrichtung gehandelt haben, die ihren Ursprung in dem kollektivistisch denkenden Menschen des Ostens hatte, der seinen Gegensatz zu dem individualistisch denkenden Menschen des Westens hatte. So erklärte im Jahr 1848 der kroatische Sabor, unmittelbar nach dem Ende des Feudalwesens in Kroatien, die Zadruga in einer Gesetzesvorlage zu einem „Ausfluss der patriarchalischen sozialen Lebensweise, welche den slawischen Sitten entspricht“.[3]

Die Zadruga existierte in vielen Gegenden auch neben anderen individualistischen Lebens- und Wirtschaftsformen.

Voraussetzungen

Für eine Zadruga mussten die drei Attribute Blutsverwandtschaft, Güter- und Arbeitsgemeinschaft vorliegen. Weitere Voraussetzung war der Zusammenschluss einer Großfamilie in einem Haushalt und unter einem Familienoberhaupt. Einzelne Familienzweige konnten zwar in getrennten Gebäuden wohnen, die Verpflegung und Verwaltung musste jedoch einheitlich sein. Das äußere Zeichen der Zadruga war der gemeinsame Herd. Ein Familienmitglied, das seinen eigenen Herd errichtete löste sich damit symbolisch von der Zadruga.[4] Wie eine solche Teilung bei einer kroatischen Zadruga in der Lika aussah, beschrieb Mile Budak in seinem Roman Herdfeuer:

[...] trat er ans Feuer, nahm ein brennendes Scheit ― das größte, das seitwärts lag ― trug es gute fünf, sechs Schritt vom Herd gegen Lukans Stube zu, schlug damit ein großes Kreuz auf die Erde und legte das Scheit an die Spitze dieses Kreuzes. Darauf legte er noch einige größere Scheite und rief mit erhobener Stimme: [...] »Hier mein Bruder Lukan, und hier, mein Brudersweib Anica!« […] »Vor unseren teueren, verstorbenen Eltern und im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit, der heiligen Jungfrau Maria und des heutigen heiligen Sonntags, gründe ich euch hier, als älterer Bruder, euren Herd. Die Gnade des Schöpfers möge ihn für euch und eure Kinder segnen … alles, was im Haus, in den Ställen, in den Hürden ist, gehört zur Hälfte euch und Gott.« […] Zekan ging in seine Stube, kehrte aber sogleich mit einem Glas Weihwasser zurück. Mit diesem besprengte er Lukans Herd und sprach [...]: »Allmächtiger, halte Deine segnende Hand über diesen Herd! Möge dieses Feuer nie erlöschen, solange Welt und Zeit bestehen. Nie möge es seinen Herrn wechseln, sondern sich forterben von den Kindern auf die Enkel und Urenkel und von ihren Urenkeln auf deren Kindeskinder, von Geschlecht zu Geschlecht! Im Namen unseres gekreuzigten Herrn Jesus Christus. Amen!« Dann machte er mit seiner Hand über dem Feuer das Zeichen des Kreuzes und bekreuzigte sich selbst. […] und als er die heilige Handlung beendet hatte, bekreuzigten sie sich […].[5]

Organisation und Arbeitsteilung

Eine Zadruga umfasste meist 40 bis 50 Personen, konnte aber zwischen 30 (vereinzelt auch weniger) und 80 (und noch mehr, vereinzelt bis 200)[6] Personen vereinen.

An der Spitze der Zadruga stand das gewählte Oberhaupt, der Hausvater bzw. -herr (domačin, gospodar; auch: starešina = Ältester). Im Gegensatz zum Hausvater des römischen Rechts, hatte er nur ein widerrufliches Recht auf Verwaltung und kein souveränes Recht über die zum Haushalt gehörenden Personen und Sachen. Die Güter der Zadruga gehörten nicht einem Familienzweig oder einer Generation, sondern der gesamten Familie als Abstraktion. Neben dem Hausvater war die Hausfrau (domačica), meist die Ehefrau des Hausvaters, für die Führung des Haushaltes und die weiblichen Mitglieder der Zadruga verantwortlich.

Den männlichen und weiblichen Mitgliedern wurden bestimmte Arbeiten zur ständigen Verrichtung anvertraut. So wurden die Mitglieder der Zadruga in der Regel zweckmäßig nach ihren Fähigkeiten eingesetzt, z. B. als Hirte (čoban), Köchin (reduša), Verwalterin (stopanica) usw.

Der jährlich erwirtschaftete und zur Aufteilung bestimmte Überschuss, wurde in der Regel auf alle arbeitenden männlichen Mitglieder, die das 17. Lebensjahr überschritten hatten, zu gleichen Teilen aufgeteilt. Wegen der leichteren Arbeit bekamen die Frauen nur die Hälfte des männlichen Anteils. In manchen Gegenden konnten der Hausvater und die Hausfrau zur Belohnung je zwei Anteile erhalten, wenn sie gut gewirtschaftet hatten.

Kodifizierung

Die Zadruga wurde in speziellen Gesetzen für die österreichisch-habsburgerische Militärgrenze, für Kroatien und Serbien sowie in Gesetzen für das Königreich Jugoslawien als Juristische Person definiert und als solche bis ins 20. Jahrhundert mehrfach und detailliert geregelt.

Literatur

Belletristik

Wissenschaftliche Literatur

Einzelnachweise

  1. Der Brockhaus in fünfzehn Bänden. Bd. 8, F. A. Brockhaus, Leipzig/Mannheim 1998, S. 99.
  2. Artikel 73 des Statuts. In: Franz Ritter von Miklosich: Monumenta serbica : spectantia historiam Serbiae, Bosnae, Ragusii. Braumüller, Wien 1858.
  3. § 28 des Artikel XXVII der Gesetzesvorlage
  4. Cvetko Šribar: Die rechtliche Entwicklung und die sozialpolitische Bedeutung der südslawischen Hausgenossenschaft Zadruga. Selbstverlag, Celje 1934, S. 13.
  5. Mile Budak: Herdfeuer. Karl H. Bischoff Verlag, Berlin/ Wien/ Leipzig 1943, S. 32.
  6. Lykke Aresin, Helga Hörz, Hannes Hüttner, Hans Szewczyk (Hrsg.): Lexikon der Humansexuologie. Verlag Volk und Gesundheit, Berlin 1990, ISBN 3-333-00410-0, S. 218.