Zahlungsbereitschaft (Betriebswirtschaft)
Als Zahlungsbereitschaft (englisch willingness to pay) wird in der Betriebswirtschaftslehre die Fähigkeit und der Wille eines Wirtschaftssubjekts bezeichnet, jederzeit seinen fälligen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Allgemeines
Zu den Wirtschaftssubjekten gehören Privathaushalte, Unternehmen, sonstige Organisationen und der Staat mit seinen Untergliederungen. Zuweilen wird die Zahlungsbereitschaft jedoch auf Unternehmen begrenzt.[1]
Wirtschaftliche Aspekte
Ausreichende Liquidität sichert die Zahlungsbereitschaft. Einen Anhaltspunkt dafür liefert in der Bilanz das Verhältnis der liquiden Mittel und kurzfristig liquidierbarer Vermögenswerte zu den kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten. Beispiele für liquide Mittel sind Bargeld sowie Sichteinlagen und Tagesgelder bei Kreditinstituten (Bankguthaben). Kurzfristig liquidierbare Vermögenswerte können Festgelder oder andere, nicht langfristig gebundene Geldanlagen sein. Bei den Schulden sind beispielsweise Lieferantenverbindlichkeiten oder fällige Kreditzinsen und Tilgungen für Kredite (Schuldendienst) einzubeziehen.
Der deutsche Gesetzgeber hat etwa der Gruppe der Kreditinstitute in § 11 Kreditwesengesetz (KWG) die Verpflichtung auferlegt, ihre Mittel so anzulegen, „dass jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft (Liquidität) gewährleistet ist.“ Er sieht damit Zahlungsbereitschaft und Liquidität als Synonyme an.
Eine Aussage über die Zahlungsbereitschaft eines Unternehmens lässt sich ferner über den Cash Flow treffen. Je höher die Überschüsse der Einzahlungen über die Auszahlungen in den jeweiligen Perioden, umso besser ist es um seine Zahlungsbereitschaft bestellt.[2]
Bei mangelnder Finanzplanung kann es zur dauerhaften Einstellung von Zahlungen kommen. Der Zustand der Zahlungsunfähigkeit wird auch als Insolvenz bezeichnet.
Abgrenzungen
Von der Zahlungsbereitschaft ist die Zahlungsfähigkeit (Solvenz) zu unterscheiden. Eine solvente natürliche oder juristische Person ist in der Lage, fällige Zahlungen sofort oder binnen weniger Tage zu begleichen.[3] Um dazu in der Lage zu sein, wird in Unternehmen in der Regel ein Finanzplan aufgestellt. Die Zahlungsfähigkeit setzt im Gegensatz zur Zahlungsbereitschaft nicht unbedingt auch den Willen voraus, zahlen zu wollen.
Als Zahlungsbereitschaft wird in der Volkswirtschaftslehre das Kaufverhalten von Verbrauchern verstanden, einen bestimmten Kaufpreis für Produkte oder Dienstleistungen zu akzeptieren. Hierbei spielt die Preispolitik der Unternehmen im Rahmen der Preisdifferenzierung eine Rolle, wenn sie zwischen Qualitätskäufern, Smart Shoppern und Schnäppchenjägern beim selben Produkt oder derselben Dienstleistung unterscheiden und dabei unterschiedliche Preise zugrunde legen. Von einer Preisdifferenzierung ersten Grades wird beispielsweise gesprochen, wenn es dem Unternehmen gelingt, jedem Verbraucher die Ware/Dienstleistung zu einem Preis zu verkaufen, der genau der Zahlungsbereitschaft dieses Verbrauchers entspricht.[4]
Literatur
- Willi Albers, Anton Zottmann (Hrsg.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft. Band 5, Lagerhaltung bis Oligopoltheorie. G. Fischer, Stuttgart/New York 1980, ISBN 3-525-10256-9, S. 49–50 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 13. Januar 2021]).
Einzelnachweise
- ↑ Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gablers Wirtschaftslexikon, 15. Auflage, Band 6, 2000, Sp. 3568, ISBN 3-409-30388-X
- ↑ Felix Hornik, Cash Flow: Bedeutung – Methodik – Ermittlung, S. 3
- ↑ Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.), Gablers Wirtschaftslexikon, 15. Auflage, Band 6, 2000, Sp. 3573, ISBN 3-409-30388-X
- ↑ Alfred Endres, Umweltökonomie, 2007, S. 437