Zentralrat der Muslime in Deutschland

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Zentralrat der Muslime in Deutschland
(ZMD)
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Gründung 1994[1]
Sitz Köln, Deutschland Deutschland[2]
Zweck Vertretung von Muslimen und islamischer Mitgliedsorganisationen in Deutschland
Vorsitz Aiman Mazyek
Mitglieder 22 Mitgliedsorganisationen (2020)
Website zentralrat.de und islam.de

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. (ZMD) zählt neben der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB), dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) und dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (ISLAMRAT) zu den vier großen islamischen Dachverbänden in Deutschland. Der Verband vertritt über seine 22 Mitgliedsorganisationen etwa 10.000 bis 20.000 muslimische Haushalte.[3][4]

Leitung

Gründungsvorsitzender war Nadeem Elyas, der von 1994 bis 2006 Vorsitzender war. Später wurde er Ehrenvorsitzender des Zentralrats.[5] Zu seinem Nachfolger wurde 2006 Ayyub Axel Köhler gewählt. Ihm folgte 2010 Aiman Mazyek, der bis dahin als Generalsekretär im Zentralrat gearbeitet hatte. In der Funktion des Generalsekretärs folgte ihm die Rechtsanwältin Nurhan Soykan. Sie ist eine der drei stellvertretenden Vorsitzenden neben dem Theologen Mohammad Khallouk und Mehmet Alparslan Çelebi (Avrupa Türk-İslam Birliği). Die Funktion des Generalsekretärs übt Abdassamad El Yazidi aus.[6]

Organisationsstruktur

Der Zentralrat der Muslime hat neben ordentlichen Mitgliedern auch diverse Landesverbände gegründet. Es gibt folgende offizielle Landesverbände und Vertretungen[7]:

  • Berlin
  • Bayern
  • Hamburg
  • Hessen
  • Zusammenschluss neuer Bundesländer
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen

Bedeutung und Abgrenzung

Im ZMD sind mehrheitlich nichttürkische Muslime organisiert. Organisationen arabischer, deutscher und multi-ethnischer Herkunft sind beteiligt. Dessen Zusammensetzung bildet laut Selbstdarstellung „die ganze Vielfalt der Muslime in Deutschland“ ab.[8] Die Bedeutung des Zentralrats in Deutschland ergibt sich aus dieser multi-ethnischen Zusammensetzung, durch die sich der ZMD von den türkisch geprägten Dachverbänden DİTİB, Islamrat und Verband der Islamischen Kulturzentren unterscheidet.

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied am 9. November 2017: "Islamverbände" sind keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Gesetzes. Der Zentralrat der Muslime und auch der ebenfalls klagende "Islamrat" erfüllen nicht die Voraussetzung, um als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes zu gelten. Damit haben sie auch keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf die allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen, entschied das Gericht (AZ: 19 A 997/02). Die Richter in Münster bezweifelten vor allem, ob die Dachverbände über eine ausreichende Lehrautorität gegenüber ihren Mitgliedsverbänden verfügen. Eine Revision gegen das Urteil ließ das Gericht nicht zu.[9] Der ZMD erhob gegen das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerde - eine endgültige Entscheidung steht aus.[10]

Geschichte

Der Verein ging 1994 aus dem Islamischen Arbeitskreis Deutschland hervor. Im Jahr 2000 trat die mit 22.000 Mitgliedern größte Teilorganisation, der Verband der Islamischen Kulturzentren, überraschend aus dem ZMD aus und begann sich stärker von der nicht-muslimischen Gesellschaft abzusondern.[11] Der größte Mitgliedsverband war von nun an die Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa.[12]

Von der Gründung 1994 bis zum 30. Juni 2006 war Eschweiler Sitz des Zentralrats.[13] Der ZMD ist Gründungsmitglied des seit April 2007 bestehenden Koordinierungsrats der Muslime.

Ziele

Gemeinsam mit dem Islamrat hat er Kommissionen ins Leben gerufen, die sich für die Erteilung islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen und eine Ausnahmegenehmigung für das Schächten in Deutschland einsetzt.

„Der Zentralrat der Muslime in Deutschland […] versteht sich als Diskussions- und Handlungsebene seiner Mitglieder und nimmt die Aufgabe eines Dialog- und Ansprechpartners für den deutschen Staat, die Verwaltung und die anderen Gruppen der Gesellschaft wahr.“

„Der Zentralrat will die Moscheegemeinden, islamischen Vereine, Verbände und Dachorganisationen weder ersetzen noch mit ihnen konkurrieren, er will vielmehr ihre gemeinsamen Interessen als Gesellschaftsgruppe vor den Behörden vertreten und die Rechte, die ihnen als Religionsgemeinschaft zustehen, in ihrem Namen verlangen.“

Aus der Selbstdarstellung des ZMD

Finanzierung

Der ZMD finanziert sich vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Spendensammlungen in Moscheen und private Zuwendungen.[2]

Kritik

Haltung zur Scharia

Dem Zentralrat wird vorgeworfen, sich nicht grundsätzlich von der Scharia distanziert zu haben. Der ehemalige Zentralratsvorsitzende Ayyub Köhler entgegnete, dass die Muslime sich gar nicht von der Scharia distanzieren wollen, da in ihr die Ethik des Islams festgelegt sei. Daneben setze die Scharia „nur Rechtsgrundsätze für Muslime“, sei „ein Weg, eine Richtschnur für Muslime“, die nicht in Deutschland eingeführt werden solle. Die „extremen Beispiele der islamischen Rechtspflege“ „Todesstrafe, Auspeitschen und Handabhacken“ machten dagegen nur einen geringen Teil der Scharia aus.[14] Die Standpunkte des Zentralrats zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen werden kritisiert, da sie nicht den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankerten Grundrecht der Gleichberechtigung entsprächen. Auch die Position der „Islamischen Charta“ – „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“[15] – wurde in der Öffentlichkeit kritisiert.

„Es ist positiv hervorzuheben, dass man eine Übereinstimmung im Kernbestand, insbesondere dem Schutz des Individuums vor dem Missbrauch staatlicher Gewalt, sieht und dabei erneut auf die Notwendigkeit der Anerkennung der „lokalen Rechtsordnung“ hinweist. Doch gleichzeitig bedeutet die Formulierung „Kernbestand“, dass bestimmte Bereiche der internationalen Menschenrechtserklärungen nicht als verpflichtend angesehen werden. Der Zentralrat scheint in seiner Auffassung der Position islamischer Menschenrechtserklärungen (von 1981 und 1990) zu folgen, in denen Menschenrechte als Geschenk und Gnade Gottes verstanden und an die Erfüllung religiöser Pflichten gebunden werden. Angesichts der Befürchtungen, die sich nicht nur bei Nicht-Muslimen, sondern auch in großen Teilen der muslimischen Bevölkerung mit einer konservativen Interpretation der Scharia verbinden, trägt diese These nicht zur Vertrauensbildung bei, sondern bestätigt vorhandene Befürchtungen.“

Kirchenamt der EKD: zur „Islamischen Charta“ des ZMD (Januar 2003)[16]

Verbindung zum Islamismus

Insbesondere wird dem Zentralrat von interessierten Kreisen vorgeworfen, sich nach außen hin dialogbereit darzustellen, während nach innen die Errichtung einer islamischen Gesellschaft in Deutschland Ziel sei.[17] Auch wird er von einem Mitgliedsverein, der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland (IGD), stark beeinflusst. Die IGD gilt dem Verfassungsschutz als deutscher Ableger der internationalen, islamistischen Muslimbruderschaft. Als einen ihrer großen Vordenker verehren die Muslimbrüder den Gelehrten Yusuf al-Qaradawi, dessen Bücher die IGD in Deutschland populär machte. Er fordert unter anderem die Todesstrafe für Apostaten, Ehebrecher und Homosexuelle. Zugleich fordern im Zentralrat geschätzte Denker wie al-Qaradawi, einen an der Scharia orientierten islamischen Staat zu errichten, sobald Muslime die Mehrheit stellten.[18] Die Muslimbruderschaft propagiert die Rückkehr zu den nach ihr „wahren“ Werten des Islam und strebt die Schaffung eines „wahrhaft Islamischen Staates“ an. Am Ende des Prozesses soll ein föderales, islamisches Weltreich unter der Führung eines Kalifen stehen, also ein Kalifat.[19] Der für die Stiftung Wissenschaft und Politik arbeitende Nahosthistoriker Guido Steinberg verortet den ZMD als gemeinsames Projekt der in Deutschland im Exil befindlichen Teile der syrischen und ägyptischen Muslimbruderschaft.[20]

Am 23. Januar 2022 wurde die DMG aus dem Zentralrat der Muslime ausgeschlossen.[21]

Im Hinblick auf den Vorrang der deutschen Rechtsordnung vor religiösen Vorschriften werden auch Internetseiten des Zentralrats kritisch betrachtet, die darstellen, dass Muslime nur insoweit an die Einhaltung von Rechtsnormen eines nicht-islamischen Rechtsstaats, in dem sie sich aufhalten, gebunden seien, „solange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen“.[22]

Verbindungen zum türkischen Rechtsextremismus

Der Bundesverfassungsschutz ordnete erstmals offiziell im Jahr 2020 den ZMD-Mitgliedsverband, zugleich Gründungsmitglied des ZMD, ATIB (Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa) der türkisch-rechtsextremen Ülkücü-Bewegung zu.[23]

Mitgliedsorganisationen des Zentralrats

(Stand: 2013)[24]

  1. Bundesverband für Islamische Tätigkeiten e. V., Aachen
  2. Deutsch - Islamischer Vereinsverband (DIV - Rhein-Main)
  3. Deutsche Muslim-Liga Bonn e. V. (DMLBonn)
  4. Deutsche Muslim-Liga e. V.
  5. Freier Verband der Muslime FVM e. V.
  6. Haqqani Trust – Verein für neue deutsche Muslime e. V. / Osmanische Herberge, Kall
  7. Haus des Islam e. V. (HDI), Lützelbach
  8. Islamische Arbeitsgemeinschaft für Sozial- und Erziehungsberufe e. V. (IASE)
  9. Islamische Gemeinde Saarland e. V. (IGS), Saarbrücken
  10. Islamische Gemeinschaft Braunschweig e. V. (IGB)
  11. Islamische Gemeinschaft in Hamburg e. V. (IGH)
  12. Islamisches Bildungswerk e. V., Duisburg
  13. Islamisches Zentrum Aachen e. V. (IZA)
  14. Islamisches Zentrum Dresden e. V.
  15. Islamisches Zentrum Hamburg e. V. (IZH)
  16. Islamisches Zentrum München e. V. (IZM)
  17. Muslim Studenten Vereinigung in Deutschland e. V. (MSV), Köln
  18. Union der Islamisch Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD)
  19. Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATIB), Köln
  20. Union des Musulmans Togolais en Allemagne e. V. (UMTA)
  21. Vereinigung Islamischer Gemeinden NRW e. V. (VIG NRW)

Assoziierte Mitglieder:

  1. Deutsch-Islamische-Moscheestiftung Düsseldorf (DIMS)
  2. Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland
  3. Rat der Imame und Gelehrten in Deutschland (RIGD), Frankfurt a. M.
  4. Deaf-Islam e. V.
  5. Islamische Gemeinde in Erlangen e. V. (IGE)
  6. Stuttgarter Moscheeverein e. V.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. Amtsgericht Köln, Vereinsregisternummer 12030. Vereinssatzung vom 26. März 1995
  2. a b Satzung (Memento vom 11. September 2006 im Internet Archive) des ZMD
  3. Nora Schareika: Wer spricht für die Muslime in Deutschland? n-tv.de vom 13. Januar 2015, abgerufen am 30. März 2017.
  4. Nurhan Soykan, stellvertretende Vorsitzende des ZMD in „Ihre Meinung – Ist der Islam gefährlich?“ WDR, 12. Mai 2016.
  5. islam.de am 10. Dezember 2011
  6. ZMD-Vorstand zentralrat.de
  7. zentralrat.de / ZMD Landesverbände / ZMD Landesverbände. Abgerufen am 17. Oktober 2019.
  8. Selbstdarstellung Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V.
  9. Pressebericht der Frankfurter Rundschau, 9. November 2017
  10. Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil zu islamischem Religionsunterricht auf Pressebericht auf qantara.de vom 2. Januar 2019, abgerufen am 31. Mai 2021.
  11. Andreas Blätte: Einwandererverbände in der Migrations- und Integrationspolitik 1998–2006. Springer-Verlag, 2014, S. 130. ISBN 3-531-93105-9
  12. Deutsche Bischofskonferenz: Christen und Muslime in Deutschland. Arbeitshilfen 172, 2002, S. 50.
  13. Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) verlegt Sitz nach Köln, Pressemitteilung des ZMD, 30. Juni 2006
  14. Gernot Facius: „Wir verlangen nicht die Scharia in Deutschland“, Die-Welt, 4. März 2006. Auch online unter dem Titel Zentralratsvorsitzender Ayyub Köhler im WELT-Interview: „Was wir bei vielen Politikern hierzulande wahrnehmen, ist nicht Glaubensgewißheit, sondern Selbstgerechtigkeit und Selbstverliebtheit“ auf zentralrat.de.
  15. „Islamische Charta“, vgl. Pos. 13
  16. Stellungnahme des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland zu der vom Zentralrat der Muslime in Deutschland e. V. vorgelegten „Islamischen Charta“ (Memento vom 29. April 2007 im Internet Archive), Januar 2003
  17. Bassam Tibi: Selig sind die Belogenen. Der christlich-islamische Dialog beruht auf Täuschungen - und fördert westliches Wunschdenken, ursprünglich veröffentlicht in Die Zeit 23/2002.
  18. Till-R. Stoldt: Angriff auf den freundlichen Islam, Die Welt, 26. Januar 2014, abgerufen am 23. Juli 2015.
  19. Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2013, S. 241 f.
  20. Guido Steinberg: The Muslim Brotherhood in Germany, in Barry Rubin (Hrsg.): The Muslim Brotherhood — The Organization and Politics of a Global Islamist Movement, New York 2010, S. 152.
  21. https://hpd.de/artikel/zentralrat-muslime-schliesst-deutsche-muslimische-gemeinschaft-20116
  22. Arnd Diringer: Muslime in der Bundeswehr. Das Kreuz mit der Scharia, Legal Tribune Online, 11. Oktober 2011, abgerufen am 30. September 2014.
  23. Frederik Schindler: Zentralrat der Muslime: „Seehofer hofiert National-Islamisten“. In: Die Welt, 14. Juli 2020. Abgerufen am 27. September 2020. 
  24. Verzeichnis der Mitglieder beim ZMD (Memento vom 16. Januar 2013 im Internet Archive)