Zivildienst in Österreich

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Österreichische Zivildienst-Plakette von 1982

Der Zivildienst in Österreich ist dort eine Form des Wehrersatzdienstes. Seit 1975 kann der Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert werden, der Zivildienst stellt seither neben einigen Freiwilligendiensten, welche als Ersatzdienste zum Zivildienst angeboten werden, die häufigste Form der Ableistung eines Wehrersatzdienstes für Wehrdienstverweigerer dar. Der Zivildienst umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Der ordentliche Zivildienst dauert neun Monate, ca. 45 % der tauglichen Männer (Durchschnittswert 2015–2019) erklären ihre Gewissensnöte und leisten dann ihren Wehrersatzdienst ab.[1] Frauen unterliegen keiner Wehrpflicht und sind somit auch vom Zivildienst, der nur ein Wehrersatzdienst ist, ausgeschlossen. Zuständig für den Zivildienst ist die dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) unterstellte Zivildienstserviceagentur (ZISA).[2]

Geschichte

Unter der Regierung Kreisky II wurde auf Druck pazifistischer Verbände der Zivildienst eingeführt. Auch dem Bundesheer war der Zivildienst nicht unrecht, da Waffenverweigerer für den normalen Dienst eher einen Störfaktor darstellten. Mit Feststellung der Zivildienstpflicht ist ein Zivildiener in Österreich zeitlebens nicht mehr wehrpflichtig und kann somit auch nicht zum Präsenzdienst einberufen werden.

Obwohl auch der Zivildienst gleichzeitig mit dem Präsenzdienst verfassungsrechtlich verankert wurde, sollte er die Ausnahme darstellen. Zunächst mussten Wehrdienstverweigerer ihre Gewissensvorbehalte vor einer Kommission glaubwürdig begründen. Wurden diese Gewissensgründe anerkannt, war ein Zivildienst von acht Monaten (gleiche Länge wie der Grundwehrdienst) abzuleisten. Seit der Novelle des Zivildienstgesetzes 1991 ist eine formelle Erklärung ausreichend, um zum Zivildienst zugelassen zu werden. Nachdem mit der Abschaffung der Gewissensprüfung die Anzahl der Zivildiener stark anstieg, wurde der Zivildienst ab 1992 in Schritten zuerst auf zehn Monate, dann auf elf Monate und ab 1997 auf zwölf Monate (de facto mit zwei Wochen Urlaubsanspruch) verlängert.

Vom 1. April 2002 bis zum 30. September 2005 war die Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H., ein Tochterunternehmen des Österreichischen Roten Kreuzes, im Auftrag des zu diesem Zeitpunkt zuständigen Innenministeriums (BMI) für die Zuweisung von Zivildienern verantwortlich. Diese Zuständigkeit endete, da der Verfassungsgerichtshof die Zuweisung als Kernbereich der staatlichen Verwaltung betrachtete und eine Eingliederung in das damals zuständige Bundesministerium für Inneres verlangte.

Seit dem 1. Oktober 2005 ist die Zivildienstserviceagentur (ZISA), die seit 2020 dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus rechtlich unterstellt ist, für die Zivildienstverwaltung in erster Instanz zuständig. Das BMLRT vermarktet den Zivildienst wegen der Zuständigkeit für die Regionen Österreichs auch als "Regionaldienst".[3]

Auf Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde der Wehrdienst 2004 auf sechs Monate verkürzt. Die Dauer des Zivildienstes wurde ebenfalls mit Jänner 2006 adäquat angepasst (nunmehr neun Monate), wobei der Zivildienstleistende die Möglichkeit bekommen hat, seine Dienstzeit freiwillig um drei Monate (bei besserer Bezahlung in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis) zu verlängern.

Dienstabzeichen

Um die Tätigkeiten von Zivildienstleistenden für die Öffentlichkeit sichtbarer zu machen, müssen Zivildiener ein "Dienstabzeichen" tragen. Früher handelte es sich dabei um eine Metallplakette (und zusätzlich einem Zivildienstausweis), welche an der Dienst- oder Zivilkleidung angebracht werden musste. Vor vielen Jahren wurde jedoch eine Plastikkarte im Format einer Bankkarte eingeführt, die als Dienstabzeichen bezeichnet wird. Falls eine Dienstkleidung ausgegeben wird, darf auch ein Stoffabzeichen, welches dem Aussehen des früheren Metallabzeichen entspricht an der Kleidung oder mit Hilfe einer Armbinde getragen werden. Nach der vollständigen Ableistung des Zivildienstes geht das Dienstabzeichen in das Eigentum des Trägers über.[4]

Dienststellen

Derzeit (Stand: 2019) gibt es ca. 1.700 Einrichtungen, bei denen Zivildienstleistende im Einsatz sind.[5] Die Organisation, bei der die meisten Wehrersatzdienstleistenden ihren Dienst leisten müssen, ist das Österreichische Rote Kreuz. Darüber hinaus werden viele Zivildiener im Bereich der Betreuung in Altenheimen, in Krankenhäusern oder auch als Verwaltungsmitarbeiter sowie als Schülerlotsen der jeweiligen Landespolizeidirektion eingesetzt.[6] Weitere Organisationen sind z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund, Kindergärten, Freiwillige Feuerwehren oder andere soziale Einrichtungen wie im Bereich der Behinderten- oder Flüchtlingsbetreuung. Weniger weit verbreitet ist eine Beschäftigung als "landwirtschaftlicher Betriebshelfer"[7] in der Landwirtschaft, größter Anbieter ist in diesem Bereich der landwirtschaftliche Verband Maschinenring.

Einsatzbereiche

Die Einsatzbereiche in denen Zivildienstleistende eingesetzt werden, teilen sich in diverse Bereiche auf, allerdings wird der größte Teil im Rettungswesen eingesetzt:[8][9]

Überblick der Einsatzbereiche (Stand: 2021)[10]
Einsatzbereich Anteil Zivildiener
Rettungswesen 40 %
Behinderten- und Sozialhilfe 26,5 %
Altenbetreuung 11,3 %
Krankenanstalten 8,5 %
Kinderbetreuung 4,0 %
Katastrophenhilfe und Zivilschutz 2,8 %
Flüchtlingsbetreuung 2,3 %
Landwirtschaftliche Betriebshilfe 1,2 %
Öffentliche Sicherheit, Schulwegsicherung 1,1 %
weitere Dienststellen 2,0 %

Ordentlicher Zivildienst

Nachdem im Jahr 1975 nur 344 Männer den Wehrersatzdienst leisteten, stieg bis zum Jahr 2014 mit über 16.600 Meldungen die Anzahl der Zivildiener.[11] Von 2015 bis 2018 war gegenläufiger Trend zu erkennen.[12] 2019 ist wieder eine anteilsmäßige Zunahme zu verzeichnen, aufgrund des geburtenschwachen Jahrgangs ist die tatsächliche Anzahl jedoch weiter rückläufig.[13] Um die Zahl der Zivildienstpflichtigen zu erhöhen, wurde im Jänner 2021 die sogenannte Teiltauglichkeit eingeführt, wodurch zusätzlich auch alle Männer mit leichten körperlichen oder geistigen Einschränkungen für den Zivildienst (aber auch für den Wehrdienst) zur Verfügung stehen müssen.[14][15][16][17][18] 2021 konnten somit weitere 200 Männer aufgrund der Teiltauglichkeit zum Zivildienst verpflichtet werden.[19]

Meldungen zum Zivildienst

Im Jahr 1975 meldeten sich gerade 344 junge Männer zum neu geschaffenen Wehrersatzdienst, seither stieg die Anzahl der Zivildienstleistenden stark an und bewegt sich in einem Bereich von ca. 40–50 % aller tauglichen Männer.[20][21][22]

Anzahl der Zivildiener[23][24][25]
Jahr Anzahl Zivildiener Anteil Gesamtanzahl, taugliche Männer
2015 15.888 48,65 % 32.659
2016 14.987 46,16 % 32.468
2017 13.932 45,79 % 30.815
2018 13.466 43,82 % 30.728
2019 13.428 47,77 % 28.107
2020 14.093 48,40 % 29.114
2021 14.154 N/A N/A

Bei den Zivildienstanträgen kommt es zu starken regionalen Unterschieden, während sich in Vorarlberg (52,8 %) und Wien (53,5 %) mehr als die Hälfte der tauglichen Männer zum Zivildienst meldeten (Stand 2014), waren es in Kärnten nur etwas mehr als ein Viertel (26,3 %) der tauglichen männlichen Staatsbürger.[26] Im Jahr 2018 meldeten sich in Wien bereits 66 % aller tauglichen Männer zum Ersatzdienst.[27][28][29] Die Gesamtzahl von 14.093 im Jahr 2020 zum Zivildienst verpflichteten Männer teilen sich auf die einzelnen Bundesländer unterschiedlich auf:

Überblick der Zuweisungen zum Zivildienst (Stand: 2021)[30]
Bundesland Anzahl Zivildiener Anteil
Wien 3.330 23,53 %
Oberösterreich 2.700 19,08 %
Niederösterreich 2.261 15,97 %
Steiermark 1.822 12,87 %
Tirol 1.216 8,59 %
Vorarlberg 911 6,44 %
Salzburg 960 6,78 %
Kärnten 547 3,86 %
Burgenland 407 2,88 %

Außerordentlicher Zivildienst

In Krisenzeiten besteht die Möglichkeit, auch solche Zivildienstpflichtige, die den ordentlichen Zivildienst bereits geleistet haben, im personell und zeitlich notwendigen Ausmaß zur Zivildienstleistung zu verpflichten. Als Rechtsgrundlage dafür bietet Abschnitt IV (§§ § 21 bis § 21a) des Zivildienstgesetzes die Möglichkeit eines „außerordentlichen Zivildienstes“, umgangssprachlich auch "Sonderzivildienst" genannt, für Männer unter 50.[31][32]

Erstmals wurde im Jahr 2020 im Verlauf der Coronavirus-Pandemie die Verpflichtung ehemaliger Zivildienstleistender aus den Jahren 2015–2019 in Aussicht gestellt, um die medizinische Versorgung sicherzustellen, falls sich nicht genügend Freiwillige meldeten.[33][34] Zudem wurde angekündigt, im Zivildienst befindliche Männer nach Ableistung der regulären bzw. ordentlichen Zivildienstverpflichtung zum außerordentlichen Zivildienst zu verpflichten.[35] Anfang April 2020 traten erstmals in der Geschichte des Zivildienstes in Österreich 3.500 außerordentliche Zivildienstleistende den Dienst an, davon waren ca. 2.000 ehemalige Zivildienstleistende, die sich freiwillig zum Dienst gemeldet hatten, sowie ca. 1.500 Männer, die nach Ableistung des regulären Zivildienstes für drei Monate zum außerordentlichen Zivildienst verpflichtet wurden. In den Folgemonaten mussten jedoch keine weiteren Zivildienstleistende zu einem außerordentlichen Zivildienst zwangsweise zugeteilt werden, da sich genügend Freiwillige meldeten.[36] Die außerordentlichen Zivildienstleistenden wurden unter anderem für die Versorgung und Betreuung älterer Menschen sowie für Kranken- und Rettungstransporte eingesetzt.[37] Nachdem die Anzahl der außerordentlichen Zivildiener bereits im Juni 2020 stark reduziert wurde, wurde der Einsatz der letzten Sonderzivildienstleistenden am 31. Juli 2020 offiziell beendet.[38][39][40] Trotz des viel stärkeren Verlaufes der COVID-19-Pandemie zum Jahreswechsel 2020 / 2021 wurde von einer weiteren Verpflichtung von Sonderzivildienern abgesehen.[41]

Ersatzdienste zum ordentlichen Zivildienst

Freiwilliges Sozialjahr

Das Freiwillige Sozialjahr (FSJ) kann seit dem Jahr 2016 zu den Konditionen des FSJ als Ersatz zum ordentlichen Zivildienst geleistet werden.[42] Das FSJ hat einige Vorteile gegenüber dem herkömmlichen Zivildienst:[43]

  • Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag können weiter bezogen werden (wenn dieser Anspruch besteht)
  • max. 34 Wochenstunden statt max. 45 beim Zivildienst
  • 5 Wochen Freistellung statt 2 Wochen beim Zivildienst
  • Aufschubmöglichkeit bis zum 28. Lebensjahr

Dem steht allerdings die längere Dauer von mindestens zehn Monaten des FSJ gegenüber.

Analog zum außerordentlichen Zivildienst besteht in Krisenzeiten die Möglichkeit ein außerordentliches FSJ zu absolvieren. Es steht allen Frauen und Männern für die Dauer von einem bis neun Monaten offen, die schon einmal ein FSJ abgeschlossen haben.[44]

Freiwilliges Umweltjahr

Das Freiwillige Umweltjahr (FUJ) kann seit dem Jahr 2013 bei einer Mindestdauer von zehn Monaten als Ersatz zum Zivildienst absolviert werden.[45] Das FUJ bietet in Österreich Jugendlichen ab 17 Jahren die Möglichkeit, sich im Umwelt- und Nachhaltigkeitsbereich zu engagieren.

Entwicklungshilfedienst

Ein Dienst im Bereich der Entwicklungshilfe kann nach einer Mindestdauer von 2 Jahren als Ersatz zum Zivildienst anerkannt werden.[46]

Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland

Es besteht seit 1992 die Möglichkeit, seinen Zivildienst als Gedenkdienst im Ausland zu absolvieren. Andreas Maislinger hatte die Idee von der Aktion Sühnezeichen Friedensdienste übernommen. Im November 1997 wurde eine gesetzliche Neuregelung des Auslandsdienstes beschlossen, die ab diesem Zeitpunkt auch Sozial- und Friedensdienste außerhalb von Österreich ermöglicht. Der Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland gelten als Ersatzdienste, so dass man nach einer Mindestdienstzeit von 10 Monaten zu keinem ordentlichen Zivildienst mehr zugewiesen wird. Es gibt drei Möglichkeiten der Ableistung:[47]

Viele Auslandsplätze sind sehr beliebt, weshalb Zivildienstpflichtige oft jahrelang auf den Wunschplatz warten müssen.

Auszeichnungen für Zivildiener

Auszeichnung "Zivildiener des Jahres"

Seit 2008 werden "Zivildiener des Jahres" von der ZISA für besondere und außergewöhnliche Leistungen im Rahmen des ordentlichen Zivildienstes ausgezeichnet.[51] Die Idee dieses Awards ist die entsprechende Würdigung von Personen, die sich von den rund 14.000 jährlichen Zivildiener besonders engagiert haben. Dabei werden neun Landessieger gekürt und aus diesem Kreis wird wiederum ein Bundessieger ernannt. Unter Umständen können auch zwei Zivildiener zum Landessieger ernannt werden – zum Beispiel wenn gemeinsam ein Projekt in einer Zivildiensteinrichtung umgesetzt wurde. Mitunter wird auch ein Sonderpreis für Zivildienstleistende vergeben, die ihren Zivildienst im Bundesministerium für Inneres absolvierten.

Die Nominierung erfolgt durch die Zivildiensteinrichtung selbst – eine Selbstnominierung ist dabei nicht zulässig. Kriterien für die Nominierung sind die laufende Absolvierung des Zivildienstes bzw. die Absolvierung im vergangenen Jahr. Für die Nominierung kommen Personen in Frage, die "durch besonderes Engagement, hohe Sozialkompetenz, Zivilcourage oder durch Beiträge zum besseren Zusammenleben von Menschen verschiedener Herkunft beispielgebend für andere sind".

Auszeichnung "Zivildiener der ersten Stunde"

Am 4. Oktober 2021 wurde erstmals die Auszeichnung "Zivildiener der ersten Stunde" vergeben. Diese Auszeichnung erhielten Männer, die als erste Wehrpflichtige von der Möglichkeit der Wehrdienstverweigerung Gebrauch gemacht haben und denen zum Teil mit Vorurteilen begegnet wurde.[52]

Auszeichnung "Außerordentlicher Zivildiener des Jahres"

Erstmals und bisher einmalig wurde für das Jahr 2020 die Auszeichnung "Außerordentlicher Zivildiener des Jahres" an zwei Männer vergeben, einmal aufgrund einer freiwilligen Meldung, das andere Mal aufgrund der Verpflichtung den ordentlichen Zivildienst zu verlängern. Der außerordentliche Zivildienst wurde seit der Existenz des Zivildienstes bisher nur einmal im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie aktiviert, daher wird diese Auszeichnung nur in Zeiten eines gesundheitlichen Notstandes verliehen werden, da es ansonsten keine außerordentlichen Zivildiener gibt.[53]

Verleihungsorte

Während der Zuständigkeit des Innenministeriums für den Zivildienst in den Jahren 2008 bis 2019 fand die Ehrung der "Zivildiener des Jahres" traditionell in den Räumlichkeiten des Palais Modena, dem Sitz des BMI in der Herrengasse in Wien statt. Die Verleihung erfolgte durch den Innenminister oder wie 2019 durch die Staatssekretärin im Innenministerium. Im Jahr 2020 wurde die Verleihung erstmals im Museum für angewandte Kunst in Wien durch die zuständige Landwirtschaftsministerin durchgeführt.[54][55]

Verpflegung

In Österreich gab es jahrelang eine Kontroverse um die Verpflegungssituation der Zivildienstleistenden. Im Jahr 2001 trat eine Novelle des Zivildienstgesetzes (ZDG) in Kraft, die festlegte, dass die Rechtsträger der Einrichtungen „... dafür Sorge zu tragen [haben], dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden“ (§ 28 Abs. 1 ZDG) ohne jedoch näher zu definieren, was unter angemessen zu verstehen ist.

Aufgrund dessen entschieden sich viele Zivildiensteinrichtungen, ihren Zivildienern ein Verpflegungsgeld von rund 6 Euro/Tag zu zahlen, was zu Protesten und Beschwerden seitens der Zivildiener führte. Nach Ansicht der Zivildiener kann mit 6 Euro/Tag keine angemessene Verpflegung gewährleistet werden, deshalb wurde eine Prüfung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angestrebt. Im Oktober 2005 kam der VfGH zu dem Urteil, dass eine Verpflegung von 6 Euro/Tag als zu wenig anzusehen sei und legte eine Bezugsgröße für die Angemessenheit der Verpflegung von 11,26 Euro bis 13,60 Euro/Tag fest. Dies entspricht dem im Heeresgebührengesetz 2001 geregelten Aufwandsersatz für die Verpflegung von Soldaten.

Seit Bekanntwerden herrschte einige Zeit Uneinigkeit über die Umsetzung des VfGH-Urteils, da weder das damals für Zivildiener zuständige Innenministerium noch die jeweiligen Zivildiensteinrichtungen bereit waren, für die nun rückwirkend anfallenden sowie zukünftigen Mehrkosten aufzukommen.

Inzwischen haben sich die wichtigsten Einrichtungen mit dem Innenminister auf folgende Vorgehensweise geeinigt: Per Verordnung der damals zuständigen Innenministerin (Verpflegungsverordnung) gibt es eine Umstellung auf Naturalverpflegung. Sollte eine Einrichtung keine Naturalverpflegung leisten, ist stattdessen Verpflegungsgeld zu zahlen. Dieses Verpflegungsgeld hat zwar prinzipiell 16 Euro/Tag zu betragen, die Verordnung erlaubt aber Abschläge bis zur Höhe von 35 %. Als Gründe für diese Abschläge werden ein gleichbleibender Dienstort (15 %), eine vorhandene Kochgelegenheit (10 %) und leichte körperliche Tätigkeit genannt (bis zu 10 %). Da fast jede Einrichtung Abschläge vornimmt, liegen die ausbezahlten Verpflegungsgeldbeträge der Einrichtungen zwischen 8,84 Euro/Tag und 10,20 Euro/Tag.

Bis zum 29. September 2006 konnten ehemalige Zivildienstleistende der Jahre 2001–2006 Nachforderungen wegen zu wenig bezahltem Verpflegungsgeld an die Rechtsträger der Zivildiensteinrichtungen stellen. Innerhalb von 3 Monaten sollte sich der Rechtsträger mit dem Zivildienstleistenden auf einen angemessenen Betrag einigen. Zur Berechnung der Nachzahlung wurde die Verpflegungsverordnung herangezogen (siehe oben).

Die Rechtsträger bekamen dabei bis zu 4,20 Euro pro nachzuzahlendem Tag vom Innenministerium refundiert, sofern es sich nicht um eine Gebietskörperschaft oder einen von einer solchen finanzierten Rechtsträger handelte. Sollte es innerhalb der Frist zu keiner Einigung gekommen sein, so konnte innerhalb von vier Wochen, bei sonstiger Verjährung, ein Antrag an die Zivildienstserviceagentur gestellt werden, die die Höhe des nachzuzahlenden Betrages feststellte.

Von Seiten der (ehemaligen) Zivildienstleistenden wird dabei die Diskrepanz der angebotenen Nachzahlung vom Betrag, der im Urteil des VfGH genannt wird, kritisiert. Im VfGH-Urteil ist von geringen Abschlägen bei gleichbleibendem Einsatzort die Rede. 35 % Abschläge werden daher von vielen Zivildienern nicht als gering angesehen. Im Falle von im Rettungsdienst tätigen Zivildienern wird besonders die Anwendung des Abschlages bei gleichbleibendem Dienstort kritisiert, der aber von allen Rettungsorganisationen angewandt wird.

Krankenstand

Krankheitstage, die durch rechtzeitige Vorlage einer Dienstunfähigkeitsbescheinigung entschuldigt sind, müssen nicht nachgedient werden. Allerdings besteht eine Höchstzahl von 24 entschuldigten Krankenstandstagen, sollte diese überschritten werden, so wird der Zivildienstleistende vorzeitig entlassen. Auf Antrag hat die Zivildienstserviceagentur den Zeitpunkt der Entlassung festzustellen (§ 19a ZDG). Diese Regelung gilt nicht, wenn der Krankenstand auf einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit während des Zivildienstes beruht. Die verbleibende Zeit seiner Zivildienstpflicht muss der Zivildienstpflichtige nach der Herstellung seiner Dienstfähigkeit bei einer anderen Einrichtung ableisten, zu der er gesondert durch Bescheid zugewiesen wird. Im Gegensatz zu regulären Arbeitnehmern, sind Zivildienstleistende von der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht ausgenommen, was bedeutet, dass dem Arbeitgeber die Art der Krankheit bekanntgegeben werden muss. Außerdem kann von ihm verlangt werden, sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Einrichtung, bei welcher er den Zivildienst ableistet, zu unterziehen, wenn diese dies fordert.

Waffenverbot

Mit Abgabe einer gültigen Zivildiensterklärung ist ein Verbot zum Besitz genehmigungspflichtiger Schusswaffen und zum Führen von Schusswaffen für die Dauer von 15 Jahren verbunden (§5 Abs 5 S3 ZDG), was dementsprechend auch bei der Ausübung mancher Berufe von Nachteil sein kann. Auch die Aufnahme bei der Polizei war nicht möglich. Durch die ZDG-Novelle 2010 aufgrund einer Regierungsvorlage durch Maria Fekter ist es inzwischen Zivildienstpflichtigen nach Ableistung des ordentlichen Zivildienstes möglich, unter gewissen Umständen vom Waffenverbot ausgenommen zu werden (insb. Jagd- und Sportschützen) oder aber die Zivildiensterklärung nachträglich zu widerrufen, um eine Laufbahn bei Polizei oder Justizwache anzustreben. Letzteres erfordert allerdings die Erklärung, dass die Gewissensgründe weggefallen seien.[56][57]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Interesse am Zivildienst geht zurück. In: oesterreich.orf.at. 8. Februar 2019, abgerufen am 3. August 2019.
  2. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu.html
  3. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/zivildienst.html
  4. https://www.zivildienst.gv.at/111/start.aspx
  5. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/zivildienst.html
  6. https://www.reddit.com/r/Austria/comments/7s7o72/zivildienst_bei_der_pr%C3%A4sidialabteilung_der/
  7. https://www.landwirt.com/Forum/261844/Zivildienst---landwirtschaftlicher-Betriebshelfer-in-Oesterreich.html
  8. https://www.addendum.org/coronavirus/zivildienst-verlaengerung/
  9. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/zivildienst/zivildienst-bilanz-2020.html
  10. https://info.bmlrt.gv.at/.imaging/mte/bcisa/bcisa-full/dam/bm/themen/zivildienst-ehrenamt/zivildienst/zivildienst-bilanz-2021/Infografik_Zivi_Einsatzgebiete_220127.jpg/jcr:content/Infografik_Zivi_Einsatzgebiete_220127.jpg
  11. https://www.bmlrt.gv.at/service/presse/zivildienst/2020/zivildienst-gipfel.html
  12. Wien hat die meisten Untauglichen und Zivildiener. In: DiePresse.com. 23. Februar 2019, abgerufen am 10. August 2019.
  13. https://orf.at/stories/3157018/
  14. https://wien.orf.at/stories/3035822/
  15. https://kurier.at/politik/inland/heer-teiltauglichkeit-soll-anfang-2021-eingefuehrt-werden/400757952
  16. https://noe.orf.at/stories/3035259/
  17. https://www.addendum.org/zivildienst/teiltauglichkeit-oesterreich/
  18. https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2018898-Wehrpflicht-Aus-untauglich-soll-teiltauglich-werden.html
  19. https://info.bmlrt.gv.at/themen/zivildienst-ehrenamt/zivildienst/zivildienst-bilanz-2021.html
  20. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/zivildienst/hintergruende-des-zivildiensts.html
  21. https://info.bmlrt.gv.at/themen/zivildienst-ehrenamt/zivildienst/zivildienst-bilanz-2021.html
  22. https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=122427
  23. Interesse am Zivildienst geht zurück. In: oesterreich.orf.at. 8. Februar 2019, abgerufen am 3. August 2019.
  24. https://orf.at/stories/3157018/
  25. https://www.statistik.at/wcm/idc/idcplg?IdcService=GET_PDF_FILE&RevisionSelectionMethod=LatestReleased&dDocName=122428
  26. https://kurier.at/chronik/oesterreich/wehrpflicht-wien-hat-meiste-untaugliche-und-zivildiener/400416065
  27. https://wien.orf.at/stories/3035822/
  28. https://kurier.at/politik/inland/heer-teiltauglichkeit-soll-anfang-2021-eingefuehrt-werden/400757952
  29. https://noe.orf.at/stories/3035259/
  30. https://info.bmlrt.gv.at/.imaging/mte/bcisa/bcisa-full/dam/bm/themen/zivildienst-ehrenamt/zivildienst/zivildienst-bilanz-2021/Infografik_Zivi_Bundesl%C3%A4nder_220127.jpg/jcr:content/Infografik_Zivi_Bundesl%C3%A4nder_220127.jpg
  31. Zugriff auf ehemalige Zivildiener und Miliz. In: orf.at. 15. März 2020, abgerufen am 1. April 2020.
  32. https://www.krone.at/2124441
  33. Hellin Jankowski: Was Türkis-Grün für Zivildiener, Miliz und Grundwehrdiener plant. In: diepresse.com. 15. März 2020, abgerufen am 1. April 2020.
  34. Dominik Schreiber, Kid Möchel: Österreich macht mobil: Wer nun "einrücken" muss. In: kurier.at. 15. März 2020, abgerufen am 1. April 2020.
  35. Zivil-, Grundwehrdiener sollen länger dienen. In: orf.at. 15. März 2020, abgerufen am 1. April 2020.
  36. https://orf.at/stories/3162867/
  37. https://kurier.at/politik/inland/3500-ausserordentliche-zivildiener-treten-ihren-dienst-an/400798529
  38. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/mit-ende-juli-endet-der-ausserordentliche-zivildienst.html
  39. https://orf.at/stories/3171800/
  40. https://kurier.at/politik/inland/coronakrise-ausserordentlicher-zivildienst-endet-am-31-juli/400986374
  41. https://www.derstandard.at/story/2000121496419/keine-aktuellen-plaene-zur-einberufung-von-sonderzivildienern
  42. Volkshilfe Wien: Freiwilliges Sozialjahr bei der Volkshilfe Wien (Memento vom 7. November 2016 im Internet Archive) (zuletzt abgerufen am 8. November 2016)
  43. Soziale Berufsorientierung Vorarlberg gemn. GesmbH: Infoblatt für Zivildienstpflichtige – Freiwilliges Sozialjahr als Alternative (zuletzt abgerufen am 8. November 2016)
  44. https://www.samariterbund.net/jugend/freiwilliges-sozialjahr/
  45. http://www.jugendumwelt.at/de/programme/freiwilliges-umweltjahr/zivildienstersatz
  46. https://www.zivildienst.gv.at/zivildiener/freiwilligendienste.html
  47. https://www.zivildienst.gv.at/zivildiener/freiwilligendienste.html
  48. https://www.freiwilligenweb.at/sonderformen/friedensdienst/
  49. https://www.freiwilligenweb.at/sonderformen/gedenktdienst/
  50. https://www.freiwilligenweb.at/sonderformen/sozialdienst-im-ausland/
  51. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/landessieger-zivildiener-des-jahres-2019-stehen-fest.html
  52. https://www.zivildienst.gv.at/einrichtungen/zivildiener-des-jahres.html
  53. https://info.bmlrt.gv.at/themen/zivildienst-ehrenamt/zivildienst/zivildiener-des-jahres-2020.html
  54. https://www.bmlrt.gv.at/zivildienst-neu/sebastian-weyrer-ist-zivildiener-des-jahres.html
  55. https://www.zivildienst.gv.at/213/start.aspx#zivi_2019_ausgezeichnet.aspx
  56. Zivildienst: Weg zur Polizei für Ex-"Zivis" frei. Oberösterreichische Nachrichten, 24. August 2010, abgerufen am 19. April 2013.
  57. Gesetzesnovelle: Zivildiener können Polizisten werden. Österreich, 16. April 2010, abgerufen am 19. April 2013.