Zivildienstausweis

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deutscher Zivildienstausweis

Der Zivildienstausweis ist ein Dokument, welches den Zivildienstleistenden als Dienstausweis und Legitimationsmerkmal dient. Er stellt somit das Gegenstück zum Truppenausweis des Grundwehrdienstleistenden dar.

Deutschland

In Deutschland galt der Zivildienstausweis nur in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis/Reisepass des Zivildienstleistenden. Für gewöhnlich wurde dem Dienstleistenden der Ausweis am Tag des Dienstantrittes ausgehändigt.

Inhalt

In ihm war die Dienststelle (Krankenhaus o. ä.) vermerkt, der der Zivildienstleistende zugeordnet war, sowie die Adresse des Zivildienstleistenden. Zeitweise wurden außerdem, wenn der Dienstleistende Anspruch auf Familienheimfahrten hatte, die der Dienststelle und dem Wohnort des Zivildienstleistenden nächstgelegenen Bahnhöfe vermerkt.

Zweck

Der Zivildienstausweis diente für die sogenannten Familienheimfahrten als Fahrausweis in Zügen der Deutschen Bahn. Ebenso erhielt man mit ihm eine Vergünstigung von 25 % auf bestimmte andere Fahrausweise. Ferner wurden dem Zivildienstleistenden gegebenenfalls Ermäßigungen bei der Benutzung öffentlicher Einrichtungen oder mancher Dienstleistungen ermöglicht.

Österreich

Im Gegensatz zum deutschen Zivildienstausweis gilt der Ausweis in Österreich auch ohne zugehörigen Personalausweis. Der Zivildienstausweis wird von der Zivildienstserviceagentur direkt an die Einrichtung gesendet. Nach dem Dienstantritt wird die Karte von der Einrichtung ausgehändigt. Der Zivildienstausweis ist gemäß § 72 ZDG gebührenfrei.

Inhalt

Vermerkt werden Vor- und Nachname und Geburtsdatum des Zivildienstleistenden sowie Ende der Gültigkeitsdauer.

Besonderheit: ÖsterreichCard – Zivildienst

Separat zum Zivildienstausweis kann in Österreich eine Österreichcard – Zivildienst der ÖBB kostenlos angefordert werden. Das benötigte Antragsformular wird gemeinsam mit dem Feststellungbescheid dem Zivildienstpflichtigen eingeschrieben zugesandt. Mit dieser Österreichcard – Zivildienst ist der Zivildienstleistende berechtigt für die Dauer seines Zivildienstes beliebige Fahrten 2. Klasse auf den Strecken der ÖBB kostenlos zu tätigen. Nach Ende des Zivildienstes kann die Österreichcard – Zivildienst bis Gültigkeitsende weiter als 'ÖBB Vorteilscard Classic' genutzt werden.