Zivilgesetzbuch (Begriffsklärung)

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Ein Zivilgesetzbuch reguliert wie das andernorts als (Allgemeines) Bürgerliches Gesetzbuch (abgekürzt ABGB bzw. BGB) bezeichnete Gesetzeswerk – das Zivilrecht. Diese Kodifizierung des Privatrechts hat ihren Ursprung im französischen Code Civil Napoleon Bonapartes. Unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ sind folgende Rechtswerke bekannt:

Deutschsprachiger Raum:

  • das Zivilgesetzbuch der Schweiz,
  • in Belgien und Luxemburg die dort jeweils geltenden amtlichen deutschen Fassungen des Code Civil,
  • in Südtirol das dort geltende italienische Zivilgesetzbuch, der Codice civile

sowie in der Geschichte Deutschlands

Nicht-deutschsprachiger Raum: Viele weitere zivilrechtliche Kodifikationen sind in Deutscher Übersetzung auch unter dem Titel „Zivilgesetzbuch“ bekannt, darunter:


Siehe auch:

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