Zusatzversicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Mit dem Begriff Zusatzversicherung wird umgangssprachlich eine Krankenzusatz- oder Unfall-Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte beschrieben. Daneben erweitert sich die Bedeutung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, so bei Kombinationsprodukten, die neben Rentenbausteinen Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung vorsehen.[1]

In Deutschland lässt sich eine steuerlich geförderte Rürup-Rente bis zu 49 % vom Tarifbeitrag um einen Berufsunfähigkeits- bzw. Hinterbliebenenschutz ergänzen.[2]

In Deutschland gibt es 25 Millionen private Zusatzversicherungen.[3]

In Österreich wird darunter eine Versicherung verstanden, die neben der Sonderklasse im Krankenhaus auch ambulante Heilbehandlungen (sprich den ambulanten Tarif) abdecken.

Einzelnachweise

  1. Stiftung Warentest: Berufsunfähigkeitsversicherung – Ersatz fürs Gehalt in: Finanztest 07/2005 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
  2. Stiftung Warentest: Rürup-Vertrag: Zusatzleistungen lohnen selten, in: Finanztest 03/2007 (online abgerufen am 4. Februar 2013)
  3. Dyrk Scherff: Besser nicht privat versichert, in: F.A.S. Nr. 2, 14. Januar 2018, S. 33.

Weblinks

Wiktionary: Zusatzversicherung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen