Zuschlag
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Zuschlag steht für die Erhöhung eines Geldbetrags:
- Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- allgemein ein für Sonderleistungen zu entrichtendes Entgelt, siehe Zulage
- Bei der Eisenbahn wird für die Nutzung besonders schneller oder komfortabler Züge ein zusätzliches Entgelt erhoben, siehe: Zuschlag (Eisenbahn).
Zuschlag steht für eine Zuteilung oder Zuweisung:
- bei privatrechtlichen Versteigerungen die Annahmerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot (meist durch Hammerschlag angezeigt), siehe Auktion
- bei einer Zwangsversteigerung die Eigentumszuweisung durch gerichtlichen Beschluss, siehe Zwangsversteigerung
- die Erteilung eines Auftrags, meist von der öffentlichen Hand, siehe Ausschreibung
Zuschlag steht für einen Zugabe- oder Füllstoff:
- Zuschlagstoffe sind Bestandteile von Werkstoff-Gemengen, im Beton handelt es sich dabei z. B. um Gesteinskörnungen
- Zusätze zum Erz-Koks-Gemisch im Hüttenwesen, um eine günstigere Schlacke zu erzielen oder um die Eisenbegleiter Schwefel und Phosphor zu entfernen, siehe Möller bzw. Bleizuschlag
Zuschlag ist der Name des Naturschutzgebiets Zuschlag im Kreis Minden-Lübbecke
Zuschlag ist der Familienname folgender Personen:
- Christoph Zuschlag (* 1964), deutscher Kunsthistoriker
- Daniel Zuschlag (1794–1872), deutscher Kommunalpolitiker und Abgeordneter
- Friedrich Zuschlag (1910–1940), deutscher Verwaltungsjurist und Landrat
- Georg Zuschlag (1814–1877), deutscher Oberfinanzrat und Abgeordneter
- Marcel Zuschlag (* 1993), deutscher Schauspieler
Siehe auch:
Wiktionary: Zuschlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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