Zuwendung (Begriffsklärung)
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Zuwendung steht für:
- Zuwendung, Gewähren von Sach- und Geldmitteln im haushaltsrechtlichen Sinn
- Zuwendung (Wertpapierhandelsgesetz), Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie geldwerte Vorteile
- Vermögensübertragung gebunden an eine Auflage, siehe Zweckzuwendung
- unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendung, siehe Schenkung
- Geld- oder Sachzuwendung im geschäftlichen Rahmen, siehe Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer
- zweckgebundene unentgeltliche Geld- oder Sachzuwendung, siehe Spende
- Sonderzahlung an Arbeitnehmer, siehe Weihnachtsgeld #Deutschland
- Dotierung, freiwillige Finanzierung durch den Arbeitgeber an die Unterstützungskasse
- interaktive Praxis, siehe Achtsamkeit (care)
Siehe auch
Wiktionary: Zuwendung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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