Zweitmandat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Zweitmandate sind eine Besonderheit des Wahlsystems zum Landtag von Baden-Württemberg.

Das Wahlsystem sieht keine Reservelisten auf Landes- oder Bezirksebene vor. Stattdessen werden Sitze für Parteien, die ihren Mandatsanspruch nicht vollständig über Mandate in gewonnenen Wahlkreisen (in Baden-Württemberg als Erstmandate bezeichnet) abdecken können, an ihre unterlegenen Wahlkreisbewerber verteilt. Die Zuteilung erfolgt auf der Ebene der Regierungsbezirke. Bis zur Landtagswahl 2006 war hierfür die Rangfolge der absoluten Stimmen maßgeblich, was häufig kritisiert wurde, da diese Regelung große Wahlkreise begünstigte und so Regionen mit überdurchschnittlichem Bevölkerungswachstum im Landtag überrepräsentiert waren. Seit 2011 wird daher der Stimmenanteil in den Wahlkreisen als Kriterium herangezogen.[1]

Es ist möglich, dass einer Partei, die alle Wahlkreise in einem Regierungsbezirk gewonnen hat, zusätzlich Zweitmandate zustehen. Diese werden den Ersatzbewerbern der erfolgreichen Wahlkreiskandidaten zugeteilt. In der Vergangenheit wurden so für die CDU 1972 und 1976 August Entringer (1972 Wangen, 1976 Bodensee) sowie 1976, 1980 und 1984 Franz Baum (Biberach) in den Landtag gewählt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hinweise der Landeswahlleiterin zur Landtagswahl 2016 auf baden-wuerttemberg.de, abgerufen 23. September 2016