Diskussion:Sudetendeutscher Widerstand gegen den Nationalsozialismus

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Bei so einem Artikel wäre richtige Literatur angebrachter. -- Tresckow 14:21, 8. Mai 2008 (CEST)

Zwei Dinge:

  1. Mir wäre hinsichtlich Urheberrechten wohler, wenn der Artikel weniger dicht an dem hier langgestrickt wäre.
  2. Es wäre sinnvoll, eine Einleitung zu ergänzen: Die wichtigsten Daten (Wann war was?) und z.B. erläutern, wer Leopold Grünbaum war.

Gruß Hozro 15:48, 8. Mai 2008 (CEST)

Qualitätssicherung

Der Artikel wurde zur Qualitätssicherung nominiert, die nach minimalen Änderungen als abgeschlossen deklariert wurde. Abgesehen davon, daß der Artikel anscheinend nur auf den Werken eines einzigen Autors beruht (und der war laut Spiegel Komintern-Funktionär), zeigt sich schon beim oberflächlichen Lesen, daß es mit der Qualität nicht weit her sein kann: "nach der endgültigen Kapitulation Tschechiens" - wann war die denn, oder für wann ist die vorgesehen? "Von Anfang 1944 bis Mai 1945 erreichte der Kampf seinen Höhepunkt" - das ist aber mal ein breiter Punkt. "DSAP, der KP ... der SdP" - unverlinkte böhmische Dörfer. Das ganze riecht nach Selbstbeweihräucherung aus der roten, pro-sowjetischen Ecke. -- Matthead 18:09, 13. Jun. 2008 (CEST)

Den Artikel in eine alte, abgeschlossene QS wieder einzutragen, ist sinnlos, da find es niemand und da wird rein gar nichts passieren. Abgesehen davon, dass die QS nicht für inhaltliche Fragen zuständig ist "Selbstbeweihräucherung aus der roten, pro-sowjetischen Ecke" ist bei Licht besehen ein ziemlicher Schenkelklopfer, alldieweil der Erstautor mittlerweile nach einem CU als Socke eines hinlänglich bekannten Rechtsextremisten gesperrt wurde. Hozro 19:55, 13. Jun. 2008 (CEST)
Da sich die derzeitige Version kaum von der Erstversion unterscheidet [1], besteht der Schenkelklopfer darin, daß ein Wikipedia-Admin einen Autor sperrt, und gleichzeitig bei dessen Werk die Qualität als gesichert ansieht. -- Matthead 20:17, 14. Jun. 2008 (CEST)
Das ich " die Qualität als gesichert" ansehe, ist frei erfunden. Es ist schlicht so, dass sich in der QS niemand gefunden hat, den Artikel zu verbessern und die QS per Zeitablauf beendet wurde. Die Sperrung eines Benutzers ("Autor" würde ich so jemand nicht nennen) ist kein Grund für die Löschung des Artikels. Und wenn ich solche Nulledits sehe, wird es wohl noch paar Jahre dauern, bis echte Qualität einzieht. --Hozro 21:29, 14. Jun. 2008 (CEST)
Wer bittschön hat denn den erneuten QS-Antrag von mir kommentarlos entfernt? -- Matthead 21:54, 14. Jun. 2008 (CEST)
Wenn ich mich zitieren darf: "Den Artikel in eine alte, abgeschlossene QS wieder einzutragen, ist sinnlos, da find es niemand und da wird rein gar nichts passieren. Abgesehen davon, dass die QS nicht für inhaltliche Fragen zuständig ist". --Hozro 21:57, 14. Jun. 2008 (CEST)

Beurteilung Annexion Sudetenland

Ob Hermann Raschhofer nicht reputabel sei, ist für die völkerrechtliche Beurteilung der Sudetenfrage nicht maßgeblich. Fakt ist, dass Deutschland das Sudetenland einverleibte. Dass es im völkerrechtlichen Sinn eine Annexion gewesen wäre, muss jedoch juristisch belegt werden. Zum Zeitpunkt der Einverleibung jedenfalls sind alle Vertragspartner nicht von einer Annexion ausgegangen. Ob und dass das Münchner Abkommen später für ungültig erklärt wurde, ändert nichts daran, dass der völkerrechtliche Akt zum Zeitpunkt seines Vorgangs nicht in Zweifel gezogen wurde, sondern im Zuge der Beschwichtigungspolitik, insbesondere Chamberlains, in Einverständnis der Großmächte ablief. Dieser Aspekt ist für die Beurteilung ausschlaggebend. --Benatrevqre …?! 18:01, 16. Okt. 2010 (CEST)

Standpunkte von hervorragenden NS-Vertretern wie Raschhofer "Mitglied der illegalen NSDAP Österreichs, des Vereins für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland und des NS-Dozentenbundes" usw. usf. sind für eine völkerrechtliche Beurteilung der Sudetenfrage nicht maßgeblich. Das Pack hat sich ohnehin nie ans völkerrecht gehalten. – Osika 18:05, 16. Okt. 2010 (CEST)
Bring doch einfach einen völkerrechtlichen Beleg, also eine zuverlässige Informationsquelle, dass das Sudetenland zum Zeitpunkt seiner Einverleibung eindeutig eine Annexion war. So einfach wäre das. Momentan wird sonst die Beschwichtigungspolitik und die Beteiligung der westalliierten Großmächte völlig ausgeblendet, das kann es aber nicht sein. Dass das Münchner Abkommen später für ungültig erklärt wurde, änderte daran nichts: man kann nichts vorwerfen, wenn es zum eingetretenen Zeitpunkt ausdrücklich geduldet oder akzeptiert wurde. --Benatrevqre …?! 18:11, 16. Okt. 2010 (CEST)
<qetsch>Das ist hier ach mal wieder so eine Spiegelfechterei mit dem Beleg-Gelaber. Für die absurde Behauptung: eine zuverlässige Informationsquelle oder auch nur irgendeinen anderen anderen Satiriker als Benutzer:Benatrevqre, der behauptet, „dass das Sudetenland zum Zeitpunkt seiner Einverleibung eindeutig eine Annexion war“ wird man kaum finden: Das Sudetenland – nomen est omen – ist ein Land, keine Tat.
Über die politischen Motive für das Einfügen des quasi-religiöseen Begriffs Einverleibung würde ich mich gerne mal aufklären lassen. Wenn es dafür keine hineichende Erklärung gibt, muss dieser in diesem Zusammenhang äußerst schrottige Begriff wieder aus dem Artikel entfernt werden. – Osika 18:58, 16. Okt. 2010 (CEST)
Eigentlich sollte diese Diskussion besser auf der Seite Sudetenland geführt werden. Dort steht eindeutig: "Nachdem das Abkommen am 30. September 1938 geschlossen worden war, wurde die Annexion an den beiden Folgetagen, 1. und 2. Oktober 1938 vollzogen." --Rita2008 18:15, 16. Okt. 2010 (CEST)
Bewohner von Eger (Cheb) beim Zeigen des Hitlergrußes nach dem Anschluss
Einmarsch der Wehrmacht in das Sudetenland. Aufnahme vom 9. Oktober 1938 in Komotau.
Tja, der gute Osika. Wie man auf dem Bild nebenstehend sieht, ist die Reaktion auf Annexion normalerweise eine andere. Aus allen Städten im Sudetenland gibts solche Bilder, obwohl sogar nicht unerhebliche teile der Bevölkerung dem Terror des SFK (hatte ich seinerzeit verfasst) skeptisch gegenüberstanden. Die Eingliederung des Sudetenlandes war ein durch das Münchner Abkommen vollzogener völkerrechtlicher Akt. Von "Eingliederung des Sudetenlandes" schreibt übrigens auch Daniel-Erasmus Khan: Die deutschen Staatsgrenzen, z.B. S. 90. Ich zitiere mal aus Münchner Abkommen: "Unter Vermittlung des italienischen Diktators Benito Mussolini, den Hermann Göring eingeschaltet hatte, gaben der britische Premierminister Neville Chamberlain und der französische Ministerpräsident Édouard Daladier mit dem Abkommen dem Diktator Adolf Hitler ihre Zustimmung zur Eingliederung des Sudetenlandes, dessen Bevölkerung überwiegend deutschsprachig war (vgl. Sudetenland (Provinz)) und den staatlichen Anschluss an den übrigen deutschen Sprachraum – wie vor dem Ersten Weltkrieg – mehrheitlich wünschte." --Schreiben Seltsam? 18:26, 16. Okt. 2010 (CEST)
Man könnte mal den Artikel Annexion lesen und zu einem Aha-Erlebnis kommen. --Matthiasb Blue ribbon.svg (CallMeCenter) 18:55, 16. Okt. 2010 (CEST)
Im Artikel Annexion lese ich beispielsweise „einseitige rechtliche Eingliederung“, nur gabs da schon mehrere Parteien am Verhandlungstisch. Aber ich finde sicher noch gute Belege für "Angliederung des Sudetenlandes", hatte mich ja seinerzeit mit dem SFK sehr intensiv beschäftigt. Insofern danke für die Info. Aber wie auch immer: Benatrevqres Edit ist belegt. --Schreiben Seltsam? 19:08, 16. Okt. 2010 (CEST)
zu Osika: Dass das Wort "Einverleibung" ein "quasi-religiöser Begriff" wäre, ist in der Sache, um die es geht, hanebüchender Unsinn; lies mal Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, S. 97, oder allgemein auch Zimmermann, Die Staatennachfolge in vr Verträge [2], dann kommst du vielleicht zu der Erkenntnis, dass "Einverleibung" ein juristisch gebräuchlicher und vor allem – neben "Eingliederung" – ein völlig zutreffender Begriff ist. Bitte nicht mit Nebelkerzen ablenken. --Benatrevqre …?! 19:03, 16. Okt. 2010 (CEST)
Zum Bild: Eigentlich sieht nur eine der gezeigten Frauen wirklich glücklich aus. Also kein Beweis für Deine These. Außerdem geht es nicht um die Meinung der Bevölkerung, sondern darum, dass ein Teil des souveränen Staates Tschechoslowakei annektiert wurde. Im übrigen bin ich immer noch der Meinung, dass diese Frage zuerst im Artikel Sudetenland geklärt werden sollte. --Rita2008 19:13, 16. Okt. 2010 (CEST)
Falsch, wenn dann überhaupt bei Münchner Abkommen. --Schreiben Seltsam? 19:29, 16. Okt. 2010 (CEST)
Vielleicht kommen wir mal wieder zum Kern der Diskussion zurück, das sollte zielführend sein. Ich habe Belege erbracht, die die "Einverleibung des Sudetenlandes" wörtlich nachweislich begründen. Auch habe ich durch Fachliteratur gestützte Argumente geliefert, das darf ich bitteschön von Osika, Rita & Co. auch erwarten. Eure persönliche Meinung ist euch gerne überlassen, aber hier nicht relevant. --Benatrevqre …?! 19:17, 16. Okt. 2010 (CEST)

@Benatrevqre: Einverleibung=Inkorporation kann ja verschiedene Bedeutungen haben. Hier passt wenn überhaupt etwas, dann nur die kirchliche Varinate; bei dem Völker-Rechtsbegriff Inkorporation (Recht) geht es um „Eingliederung eines Rechtsverbandes in einen anderen“ – ein Rechtsverband aber war das Sudetenland zu keiner Zeit. (auch keine Handlung und auch kein Baum oder Frosch) – Osika 19:20, 16. Okt. 2010 (CEST)

Bitte, bitte verschone mich mit derartigem unbelegten Murks. Dass man zurecht von der Einverleibung des Sudetenlandes spricht, habe ich doch längst belegt (siehe oben!). Oder willst du etwa die fachliche Meinung der o.g. Wissenschaftler auch noch infrage stellen, das kann's doch wohl nicht sein.--Benatrevqre …?! 19:23, 16. Okt. 2010 (CEST)

nach Bk reingeqetscht–> Bitte, bitte verwechsele nicht einen ehemaligen NS-Aktivisten mit der Allgemeinheit Dass man zurecht von der Einverleibung ... – so spricht kein klardenkender Mensch, jedenfalls nicht 21.Jahrhundert. Belegt hast Du hier wie im Artikel bisher lediglich, dass ein paar verquaste Auroren, die nicht gerade durch besondere Reputabilität auffallen, diese schrottige Formulierung verwenden – korrekter: verwendet haben. Ob die das auch heute noch tun? Wäre jedenfalls für die stilistische Qalität dieses Artikels hier völlig Wurscht. – Wobei Du das im Artikel noch nicht einmal als Zitat gekennzeichnet hast. – Osika 19:35, 16. Okt. 2010 (CEST)


Daß da mehrere Parteien in München am Verhandlungstisch saßen, ist ja unbestritten. Daß es sich um eine „einseitige rechtliche Eingliederung“ handelte, ist dennoch unbestritten oder hat die Tschechoslowakei etwa die Eingliederung des Sudetenlands in Deutsche Reich gewollt? (Wir reden jetzt nicht von Henlein und seinen Anhängern.) Du kannst sicher belegen, wann die Tschechoslowakei die Eingliederung ratifizierte, oder? --Matthiasb Blue ribbon.svg (CallMeCenter) 19:27, 16. Okt. 2010 (CEST)
Das habe ich bereits argumentativ ausgeführt, siehe [3] [4]. --Benatrevqre …?! 19:29, 16. Okt. 2010 (CEST)
"Das Sudetenland wurde an das Deutsche Reich „angeschlossen“. Die neuen Grenzen der Tschechoslowakei wurden in der deutsch-tschechoslowakischen Vereinbarung vom 20. Oktober 1938 niedergelegt. Diese Vereinbarung wurde am 1. November 1938 durch eine tschechoslowakische Note an die polnische Regierung bekräftigt. Die Wahlmöglichkeit der Staatsbürgerschaft und des Aufenthaltsortes wurde den Betroffenen durch den „Vertrag zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen“ eingeräumt" lese ich im Arttikel Münchner Abkommen. --Schreiben Seltsam? 19:32, 16. Okt. 2010 (CEST)

Benatrevqre bessert sich ja, jetzt spricht er immerhin nur noch von Eingliederung. Dann nehmen wir doch das Wort als stilistischen Kompromiss. Dann müssen wir auch nicht aufs Kirchenrecht verlinken. – Osika 19:39, 16. Okt. 2010 (CEST)

zu Osika:
Du demontierst dich gerade selbst, fällt dir das denn nicht auf? Daniel-Erasmus Khan und Andreas Zimmermann als "ein paar verquaste Auroren, die nicht gerade durch besondere Reputabilität auffallen" zu bezeichnen, entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage. Ich verkneife mir weitere Kommentare ob dieser offensichtlichen Lächerlichkeit.
"Eingliederung" wird wohlgemerkt synonym gebraucht. Das ändert aber nichts an der wissenschaftlichen Verwendung von "Einverleibung".
zu Matthiasb:
Dass die tschechoslowakische Regierung wie auch die übrigen europäischen Großmächte der Abtretung zustimmten, siehe z. B. bei Gregor Schöllgen, Die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, 3. Aufl. 2004, S. 125 f. --Benatrevqre …?! 19:44, 16. Okt. 2010 (CEST)

Es fragt sich hier an aller erster Stelle – wenn denn schon andauernd wegen einer stilistischen Frage mit angeblichen Völkerrechtsexperten herumgewedelt wird – was das aktuelle Völkerrecht denn zu der Frage einer als Einverleibung bagatellisierten militärischen Operation wie der widerrechtlichen Besetzung des Sudetenlandes sagt: Hier wird – wider besseren Wissen(können)s behauptet, völkerrechtliche Grundlage für Annexion sei das Münchner Abkommen; und deshalb sei es keine Annexion. Unbestreitbarer Fakt ist aber, dass das keinerlei rechtliche Wirkung hat (Das Abkommen wurde durch den 1974 ratifizierten „Normalisierungsvertrag“ zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vom 11. Dezember 1973 für nichtig erklärt.)

Da frage ich mich doch als Leser: Soll hier ein Pamphlet der 1950er oder 60er Jahre entstehen? Oder redigieren wir hier leicht verspätet den Text einer hinterwäldnerischen Trachtengruppe, die geistig nicht im 21.Jahrhundert ankommen will?

Da beides nicht der Fall ist, also bitte den Artikel wieder unverzüglich auf den aktuellen Stand bringen und diese antiquierte Einverleibung-Geseire entfernen. – Osika 20:02, 16. Okt. 2010 (CEST)

Die Aussage geht am Thema vorbei. Es geht um 1938 (genau um diesen Zeitpunkt) nur nochmal zur Erinnerung.... Belege wurden jetzt gebracht. Ich kann - wenn gewünscht auch gerne noch welche für die Schreibweise "Anschluss des Sudetenlandes" bringen, wäre das gewünscht. Persönlich könnte ich aber gut mit Eingliederung leben. --Schreiben Seltsam? 20:12, 16. Okt. 2010 (CEST)
[xxx] Aber: Persönlich könnte ich aber gut mit Eingliederung leben. könnte ich auch. – Osika 20:24, 16. Okt. 2010 (CEST)
Das ist gut das auch du mit diesem kompromiss leben kannst. Im übrigen wird z.B. bei Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57980-0. von "Anschluss" des Sudetenlandes geschrieben. Anschluss natürlich in Anführungszeichen. So wird diese Redewendung des öfteren benutzt. Wegen dem ersten Satz geht die Disk woanders weiter, das hättest du dir sparen sollen. Wegen einer solchen diffamierenden und unwahren Äußerung gabs ja schon mal ne Sperre. So long --Schreiben Seltsam? 20:33, 16. Okt. 2010 (CEST)
Wo siehst Du denn da eine bitteschön eine diffamierenden und unwahren Äußerung im welchem Satz? Hälst du das jetzt schon für üble Nachrede, wenn die positiv unterstellt wird, dass du auch über gedruckte Literatur aus dem vergangenem Jahrtausend verfügst? – Osika 20:43, 16. Okt. 2010 (CEST)
Osikas Aussage, dass das Münchner Abkommen keine völkerrechtliche Grundlage besessen habe, ist pauschal und nachweislich falsch (das habe ich aber unlängst hier belegt), siehe dazu inbes. Art. 2 des Normalisierungsvertrages. Der dt.-tschech. Normalisierungsvertrag sagt daher nicht das aus, was von ihm womöglich verstanden worden ist, das heißt, das Abkommen wurde zwar für nichtig, nicht jedoch mit den Folgen, die Osika auffasst: es, das Münchner Abkommen, wurde „im Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig“ erklärt (wie das konkret zu verstehen ist, steht in der Quelle). Darüber hinaus muss man sich diesen offenkundigen ad-personam-POV, Khan und Zimmermann seien nur "angebliche Völkerrechtsexperten", nicht antun. Und bestimmt nicht von einem Osika, der sich nicht ansatzweise mit der rechtswissenschaftlichen Literatur befasst hat und dem ich mal – aus den genannten objektiven Gründen – mangelnde Sachkenntnis unterstelle. --Benatrevqre

…?! 20:56, 16. Okt. 2010 (CEST)

@Benatrevqre: Bitte bitte, Osikas Aussage nicht schon wieder verfälschen! das Münchner Abkommen hat keine völkerrechtliche Grundlage – und zu diesem unbestreitbaren Faktum bitte, bitte mal auf den Zeitstempel achten! Dass das Münchner Abkommen völkerrechtliche Auswirkungen hatte, ist eine ganz andere Frage. – Osika 00:16, 18. Okt. 2010 (CEST)
Dein Beleg gibt nur die Auffassung der BRD in den 1960er bis 1970er Jahren wider. Das muss noch nicht unbedingt mit dem Völkerrecht übereinstimmen.--Rita2008 12:25, 17. Okt. 2010 (CEST)
Benatrevqres Belege sind reputabel. Ansonsten brauchts bessere... Ich könnte sicher auch nochmal kramen. Wie auch immer, eim Kompromiss wurde jetzt ja gefunden und in den Artikel eingebaut. Damit kann man leben... --Schreiben Seltsam? 12:33, 17. Okt. 2010 (CEST)
@Schreiben: Worin willst Du kramen? Betreffs bedrucktem Papier hast Du gestern hoch und heilig geschworen, Du tätst sowas nicht und sowas würdest Du nie und nimmer anfassen.[5] Ohne zumindest einen gelegentlichen Blick in gedruckte Quellen – wenn auch nur in zaghafter Andeutung aufscheinend in der Sekundärliteratur – geht so etwas gar nicht. Was soll man nun von Dir glauben? – Osika 00:16, 18. Okt. 2010 (CEST)
@Osika. Deinen PA habe ich entfernt. Dafür wurdest du gesperrt. Deine anderen Ausführungen erschließen sich mir nicht, sie sind auch irrelevant. Es wurde ein Kompromiss gefunden und gut. --Schreiben Seltsam? 00:44, 18. Okt. 2010 (CEST)


@Rita: Worauf hebst du konkret ab mit deinem Kommentar? Welche Auffassung soll nur die bundesdeutsche der 1960er und 70er Jahre sein? Und natürlich stimmen auch diese Auffassungen mit dem Völkerrecht überein, daran besteht hier kein begründeter Zweifel; ob sie ausnahmslos von allen Juristen vertreten werden, ist dabei grundsätzlich nicht maßgeblich. Zwar ist es von Vorteil, wenn es eine einhellige Rechtsauffassung gibt, aber das ist eben nicht immer der Fall. So wie überall gibt es auch in der Staats- und Völkerrechtslehre oft verschiedene, teils einander zustimmende, nur teilweise vertretene, aber auch ablehnende und gegensätzliche Auffassungen. Wichtig ist jedenfalls, wer eine Meinung vertritt, ob sie sich auf eine zulässige Argumentation stützt sowie sich im wissenschaftlichen Diskurs durchsetzen konnte und überwiegend vertreten wird, und bestenfalls, wenn es eine herrschende Meinung ist, die sowohl von der Rechtsprechung als auch der überwiegenden Literatur vertreten wird. So ungenau lasse ich deswegen deine Behauptung nicht gelten.
Dass dem Normalisierungsvertrag bewusst ein recht weitgehender Kompromisscharakter zuteil wurde, habe ich ja belegt. Und dass das Deutsche Reich während der Münchner Konferenz nur eine neben anderen Vertragsparteien gewesen ist und das Abkommen ein Gemeinschaftswerk war, ist auch ohne weiteres ersichtlich. Jedenfalls steht zwar im Falle des Münchner Abkommens fest, dass das Abkommen heute in jedem Fall keine Gültigkeit mehr besitzt – daran sind sich Deutschland wie auch Tschechien unbestritten einig, aber es besteht eben mitnichten eine allgemeine Auffassung darin, wann konkret die Nichtigkeit und die damit verbundenen Konsequenzen eintraten, siehe dazu z. B. Khan, Die deutschen Staatsgrenzen, Kap. IV.II.3, S. 295 f.; dort insbesondere S. 298, Fn 129 zur „vieldiskutierten Frage“ einer völkerrechtlichen Verbindlichkeit des Münchner Abkommens der Verweis auf Spengler, Zur Frage des völkerrechtlich gültigen Zustandekommens der deutsch-tschechoslowakischen Grenzneuregelung von 1938, S. 72 ff.: „Es ist nicht möglich, auf die Frage [ob der rechtswirksam zustandegekommenen Staatsgrenze] eine eindeutige Antwort im Sinne einer ausschließlichen Richtigkeit des Ergebnisses zu geben.“
Die Tschechoslowakei sowie vornehmlich ihre sozialistischen Bruderländer (also auch die DDR) sahen es ex tunc als „null und nichtig“, die westlichen Staaten wie die Bundesrepublik, aber eben auch Großbritannien, Frankreich und Italien nicht von Anfang an als ungültig, sondern erst im Laufe des Krieges (Beleg s.o., auch Khan, S. 299). In der Summe einigte man sich also auf die Kompromissformel bzw. den gemeinsamen Nenner. --Benatrevqre …?! 16:04, 17. Okt. 2010 (CEST)

@Benatrevqre: Nein dieses Bild sieht wirklich nicht wie eine Annexion aus, sondern zeigt das die "Sudeten"deutschen voll und ganz mit dem NS-System einverstanden waren. Mal schauen ob sich die 700'000 (!) Tschechen oder zig tausen Juden in den besagten Gebieten auch so gefreut haben... Ich glaube kaum, meinen Urgrossvater miteingeschlossen. Das Münchner Diktat ist übrigens rechtswidrig zustande gekommen, denn die CSR war seit 20 Jahren ein SUVERÄNER STAAT und KEIN!!! Protektorat. De, Fr, It und UK hatten nie die Befugnis mit der CSR so umzuspringen. (92.106.91.232 23:00, 17. Mär. 2012 (CET))

Leopold Grünwald

Ich zitiere mal: dass nach der Eingliederung[2] des Sudetenlandes in das Deutsche Reich zehntausende deutsche Antifaschisten ins Landesinnere Böhmens und Mährens geflohen seien, um von dort aus den Widerstand fortzusetzen. Jedoch wurden die meisten von ihnen von den tschechischen Behörden wieder zurückgeschickt und damit der Verfolgung durch die Nationalsozialisten ausgeliefert. Kommentar: Nun leider ist Herrn Grünwald in einem der vielen "objektiven" Büchern über dieses Thema entgangen, dass diese Antinazis (und nicht Antifaschisten (politischer Analphabet)) Reichsdeutsche waren und nicht "Sudetendeutsche". Sie konnten ein ruhiges Leben in der CSR führen es sei den sie siedelten sich im sogenannten "Sudetenland" an. Dort bekamen sie Probleme mit eben diesen "Sudeten"deutschen. Mag sein das sie von der 2.CSR zurückgeschickt wurden aber da können sie sich bei ihren "Volksgenossen" bedanken, welche leider, auch wenn dieser unobjektive Artikel uns das Gegenteil zu vermitteln will, gar nicht Antinazis waren. Die Verfolgung den Tschechen in die Schuhe zu schieben ist ein Bodenlose Frechheit, welche mich von euch Deutschen gar nicht überrascht. Ich erlaube mir diesen Abschnit zu löschen. Übrigens bezweifle ich und viele seriöse Historiker Grünwald... der ganze Artikel stützt sich nur auf den Aussagen eines "Sudeten"deutschen.

2tens: Vgl. in diesem Zusammenhang Raschhofer/Kimminich, Die Sudetenfrage, S. 275: „Seiner völkerrechtlichen Natur nach war der Übergang der Gebietshoheit [hinsichtlich des Sudetenlandes, Anm.] von der Tschechoslowakei auf Deutschland im September 1938 nicht Annexion, sondern eine Adjudikation durch Großmächteentscheid auf Grund der Erklärung der Zessionsbereitschaft der Tschechoslowakei am 21. September 1938 […].“ übrigens beweist mir der Artikel auf sozialismus.net wie abscheulich die Kommis sind nicht besser als die Nazis!

Juristisch gesehen handelte es sich beim Münchner Diktat um einen Raub." Grund der Erklärung der Zessionsbereitschaft der Tschechoslowakei am 21. September 1938 […]". So eine Erklärung hat es nie gegeben! Die 4 Staaten haben über das Gebiet eines 5 entschieden, als ob es ihnen gehören würde. Mal schauen wie ihr reagieren würdet, wenn die Türken ähnliches mit euch machen würden!

auch die Quelle Raschhofer/Kimminich ist nicht gerade neutral, um es mal vorsichtig auszudrücken... (nicht signierter Beitrag von 92.106.91.232 (Diskussion) 23:21, 17. Mär. 2012 (CET))