Diskussion:Wahlergebnisse in Hamburg/Archiv/1

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< Diskussion:Wahlergebnisse in Hamburg
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Sinn des Artikels in jetziger Form nicht nachvollziehbar

Der neu erstellte Artikel zu den Kommunalwahlergebnissen hinterlässt bei mir einige Fragezeichen.

Gibt es in Hamburg überhaupt Kommunalwahlen? Der Begriff ist dort gänzlich ungebräuchlich und die Wahlen zu den Bezirksversammlungen sind kaum Kommunalwahlen, im Sinne der Wahlen in den Gemeinden einiger Flächenländer.

Bezirke

Im unteren Teil des Artikels sind die Ergebnisse der Wahlen zu den Bezirksversammlungen aufgeführt. Die Bezeichnung "Stadtbezirk" sollte durch den offiziellen Begriff Bezirk ersetzt werden, da es keinen Landbezirk gibt (zudem ggf. Verwechslungsgefahr "Stadtbezirk" als Kernbereich des Bezirkes, wie städtischer Kernbereich Altonas im Vergleich zu den Elbvororten und zu historischen Bezeichnungen "Hamburgische Landgebiete").

Die Wahlen vor 1966 fehlen, was vermutlich mit der Quelle Statistikamt Nord zusammenhängt, die erst dort beginnt. Dies sollte unter Nennung der Quelle erwähnt werden.

Die BVs sind zwar gewählte Ausschüsse auf kommunaler Ebene (oder besser auf Ebene der Bezirke, einer Einheit unterhalb einer Gemeinde) aber eben kein Kommunalparlament. Die Bezirke haben fast keine Selbstverwaltung. Die BV kann Empfehlungen für die Verwaltung abgeben und einige Entscheidungen z. B. bei der Stadtplanung treffen, sofern diese nicht der Politik des Senates oder gesamthamburgischen Interessen zuwider laufen und vom Senat einkassiert werden. Die Bezirke haben keine eigenen Einnahmen und der Haushalt der Bezirke läuft über Bürgerschaft und Senat. Also bis auf wenige kleinere Beträge, kein Haushaltsrecht der BV. Diese darf zwar den Bezirksamtsleiter wählen, der aber letztlich vom Senat bestätigt werden muss und der zugleich die Interessen der Hamburger Politik und des Bezirks vertreten muss. Das Bezirksamt wiederum nimmt zwar kommunale Aufgaben (Einwohnermeldeamt etc.) war, untersteht rechtlich und fachlich jedoch direkt den jeweiligen Behörden, also dem Ministerium in anderen Ländern. -> Wahl zur Bezirksversammlung = Kommunalwahl???

Stadtrat

In Hamburg gibt es keinen Stadtrat, lediglich ein Landesparlament (Bürgerschaft) welches die Regierung/Senat wählt und sich eben unter anderem auch mit kommunalen Fragen beschäftigt, da der Stadtstaat zugleich Einheitsgemeinde ist. Ergibt sich daraus also ein Status als Kommualparlament??? Die hier tabellarisch ab 1919 (erste Wahl nach modernen Wahlrechtsgrundsätzen)aufgeführten "Kommunalwahlergebnisse" sind die der Bürgerschaft. Die Ergebnisse von 1919 bis 1933 tauchen auch in anderen Artikeln (z. B. gefunden in Hamburgische Bürgerschaft, Geschichte Hamburgs, teils Hamburger_Senat_1919–1933) auf, ebenso wie 1945 bis heute (gefunden in Bürgerschaft, Politik in Hamburg, weitere?) und sind mit den jeweils zu den einzelnen Wahlen schon (noch nicht vollständig) bestehenden eigenen Artikeln verlinkt.

Fazit: Sofern keine plausiblen Gründe für diesen Artikel in seiner jetzigen Form eingebracht werden, würde ich vorschlagen, die Bürgerschaftswahlen ganz herauszunehmen und die Bezirksversammlungsergebnisse sinnvoll in bisherige Artikel einzubetten (ggf. Artikel dann auflösen) oder aber in überarbeiteter Form, zum Beispiel als Sammelartikel für alte Bezirksversammlungsergebnisse zu verlinken (Politik in Hamburg, Bezirke in Hamburg, Bezirksversammlung). -- Hammon 18:49, 3. Dez. 2009 (CET)

Der Sinn des Artikels erschließt sich natürlich nicht demjenigen, der kein Interesse an Wahlergebnissen hat.
Die Bezeichnungen werde ich jetzt ändern. Danke für den Hinweis! Harry8 00:10, 4. Dez. 2009 (CET)
Bezirkswahlen werden gemeinhin zu den Kommunalwahlen gerechnet. In Nordrhein-Westfalen ist das jedenfalls so.
Die Hamburger Bürgerschaft ist gleichzeitig ein Stadtparlament und ein Landesparlament. Also handelt es sich gleichzeitig um Kommunal- und Landtagswahlen. Harry8 00:17, 4. Dez. 2009 (CET)
Den Sinn habe ich zugegebenermaßen etwas provokant zur Debatte gestellt. Die Darstellung der fehlenden BV-Wahlergebnisse (und ggf. auch der Bürgerschaft als Vergleichswerte auf gleicher Seite) sind zweifelsfrei sehr zu begrüßen! Danke auch für die Begriffsänderungen (eine kleine Quellenangabe innerhalb der Tabellen fände ich persönlich auch nicht schlecht). Der Artikel wurde in einer Reihe weiterer Kommunalwahlergebnisse deutscher Städte (siehe Kommunalwahlen) erstellt und ermöglicht dadurch einen gewissen Vergleich.
Zur Diskussion möchte ich noch folgendes stellen: Soll der Artikel unter "Kommunalwahlergebnisse" bestehen bleiben ohne Verweis, dass es sich ggf. nicht um mit Flächenländern vergleichbare Kommunalparlamente handelt? Sollte der Artikel nicht besser unter dem Hauptartikel Politik in Hamburg verlinkt oder BV-Wahlergebisse unter den entsprechenden Artikeln eingebunden werden, statt einem Link auf der Hauptseite Hamburg? Sollen hier weiter BV- und Bürgerschaftswahlen gesammelt werden oder auch Ergebnisse von (in meinen Augen auch tatsächlichen Kommunal-) Wahlen früherer hamburgischer Stadt- und Landgemeinden, und der vor 1937 nichthamburgischen Stadt- und Landgemeinden? Tabellen zur Bürgerschaft tauchen in einigen Artikeln auf (außer genannten auch in den 17 Artikeln der Bürgerschaftswahlkreise) - in einigen Fällen Wikilink, statt gesamter Tabelle im Artikel (Beispiel Geschichte)?
Zur Stellung von Bürgerschaft und BV bin ich weiter der Ansicht (lasse mich da gerne korrigieren), dass diese nicht so einfach mit den Flächenländern vergleichbar sind. Die Bürgerschaft hat eben auch kommunalpolitische Aufgaben, ist aber - anders als ein Kommunalparlament - Teil der Legislative. Die Bezirksversammlung ist hingegen keine Selbstverwaltungskörperschaft (vergleiche Kommunalparlament).
"Die Mitglieder der BV werden zwar von der jeweiligen im Bezirk ansässigen wahlberechtigten Bevölkerung,...,zeitgleich mit den Wahlen zum Landesparlament auf einem eigenen Stimmzettel gewählt, sind aber nur Mitglieder eines Verwaltungsausschusses, da die Bezirke keine Kommunen sind." (aus Kost/Wehlig Kommunalpol. i. d. deutschen Ländern, 2003, S. 127)
"Hamburg ist ein Gliedstaat ...,der zugleich die Aufgaben und Funktionen einer Gemeinde wahrnimmt...Der übliche Begriff Stadtstaat bedeutet nicht etwa, dass Hamburg rechtlich sowohl Stadt wie Staat sei, und H. besteht als Staat auch nicht aus mehreren Gemeinden, sondern ist rechtlich nur Staat, wenn auch soziologisch Stadt...Es gibt also heute - anders als in der Vergangenheit und anders als nach wie vor in Bremen - in H. keine Kommunen im Rechtssinne...Die dezentrale Ebene der Verwaltung wird in H. von den Bezirken gebildet. Deren Rechtsstellung ist jedoch stark beschränkt...unterscheidet sich insofern auch von der Berliner Form..."(aus Püttner Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2007, S. 746). (nicht signierter Beitrag von Hammon (Diskussion | Beiträge) 16:42, 7. Dez. 2009 (CET))
Ich kenne mich in der Verwaltung der Stadt Hamburg naturgemäß nicht so gut aus wie du. Allerdings ist für mich vollkommen selbstverständlich, dass Hamburg ein Landes- und zugleich ein Kommunalparlament hat. Ebenso werden die Wahlen zu den Untergliederungen in der Regel (vielleicht nicht in Hamburg) als Kommunalwahlen bezeichnet. Die Rechte der Untergliederungen mögen unterschiedlich sein, das ist aber bei den Rechten der Kommunen ebenso. Als Beispiel möge Nordrhein-Westfalen dienen:
Die kreisfreien Städte haben mehr Rechte und Befugnisse als die kreisangehörigen Gemeinden.
Die Stadt Aachen hat mehr Rechte als die (anderen) kreisangehörigen Gemeinden, aber weniger als die (anderen) kreisfreien Städte.
Die Großen kreisangehörigen Städte ... usw.
So mag es auch große Unterschiede bei den Untergliederungen der Gemeinden geben. Das hat aber keine Folgen für die Wahlergebnisse mit Ausnahme der Tatsache, dass für einen bestimmten Personenkreis, zu dem ich mich auch zähle, zusammengestellte und vergleichbare Ergebnisse weitaus interessanter sind als einzeln bei verschiedenen Artikeln untergebrachte Listen. Warum sollte das dann in Hamburg anders geregelt werden als in Münster? Weil Hamburg ein Stadtstaat ist?
By the Way: Ich kann mich noch an die Diskussion darüber erinnern, ob Berlin und Hamburg kreisfreie Städte sind. Antwort: Sie sind es - trotz (oder gerade auch wegen [?]) ihres Stadtstaatstatus.
Zusatz: Die Überschrift zu diesem Diskussionsabschnitt habe ich selbstverständlich als Provokation aufgefasst;-) Harry8 23:39, 7. Dez. 2009 (CET)

Geänderte Verlinkung

Ich habe den Artikel jetzt anders verlinkt. Er ist jetzt über Politik in Hamburg zu erreichen. Harry8 11:34, 8. Dez. 2009 (CET)

Ergebnisse der Bezirksversammlungswahlen in Hamburg

Wie wäre es denn, wenn dieser Artikel auf das oben genannte Lemma verschoben und die Bürgerschaftswahlen entfernt werden? Alternativ könnte natürlich auch belegt werden, dass in Hamburg Kommunalwahlen stattfinden, die auch so heißen, und dass es sich bei der Bürgerschaft um ein Kommunalparlament handelt. Belegt sind bisher nur die Wahlergebnisse, der Zusammenhang, in dem sie dargestellt werden, nicht.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   21:24, 19. Feb. 2011 (CET)

Die Bürgerschaftswahlen sind doch Kommunalwahlen!? Harry8 09:44, 20. Feb. 2011 (CET)
Um es ganz klar zu sagen: Es sind Kommunalwahlen. Was denn sonst? Landtagswahlen sind die Wahlen zur Bürgerschaft natürlich zugleich auch, weil Hamburg ein Stadtstaat ist. Jede Gemeinde und somit auch jede Stadt ist eine Kommune; also auch Hamburg. Harry8 17:13, 22. Feb. 2011 (CET)
stimmt --Finte 17:25, 22. Feb. 2011 (CET)
Warum wird nicht eingesehen das es in Stadtstaaten ein wenig ganz anders ist als in Flächen(bundes)ländern: (bundes)Land, Stadt,(regierungs?)Bezirk verschmelzen da in jeweils unterschiedlichen Gesetzeslagen. Berlin, Bremen, Hamburg sind da ja auch noch unterschiedlich. --Finte 17:38, 22. Feb. 2011 (CET)
Warum stimmst du zuerst Harry8 zu, erklärst aber ein paar Minuten später, dass es doch anders sei? Und warum beendet Harry8 seinen Satz mit einem Fragezeichen?
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   19:37, 23. Feb. 2011 (CET)
Die Bedeutung des !? ist dir doch wohl bekannt. Harry8 19:55, 23. Feb. 2011 (CET)

Löschantrag mit Diskussion und Entscheidung darüber

Unfug, sowas gibt's in Hamburg nicht! -- 80.171.115.102 16:49, 22. Feb. 2011 (CET)

LAE, siehe Artikeldisk. Die Löschdiskussion ist nicht dazu da, Lemmafragen zu besprechen. Gruß, SiechFred Grind! 16:53, 22. Feb. 2011 (CET)
Das ist totaler Unfug! Hamburg kennt keine Kommunalwahlen! Das ist auch das Diskussionsergebnis. -- 80.171.115.102 17:00, 22. Feb. 2011 (CET)
Versteh doch: Das Ergebnis der dortigen Diskussion tut hier nichts zur Sache! --Michileo 17:07, 22. Feb. 2011 (CET)
Das ist auch nicht das Ergebnis der Diskussion. Hier will einer mit dem Kopf durch die Wand. Harry8 17:10, 22. Feb. 2011 (CET)
Das glaub ich auch, dass das nicht das Ergebnis der Diskussion ist, wenn man da überhaupt schon zu einem Ergebnis gekommen ist. Es ist auch ganz egal. Das hier ist durch. --Michileo 17:17, 22. Feb. 2011 (CET)
  1. Wahlen in Hamburg sind immer Kommunal (ist halt ein Stadtstaat)
  2. sie heißen aber Bürgerschaftswahlen & Bezirksversammlungswahlen haben aber beide kommunalen Quarakter
  3. die letzte Wahl hat das nicht durchsichtiger gemacht: 4 wahllisten mit je 5 möglichen Stimmen pro wähler

Fazit: Lemma passt schon (irgentwie) --Finte 17:19, 22. Feb. 2011 (CET)

Ich hab' mal nachgeschlagen, wie ihr das nennt. Das ist Begriffsbildung und Theoriefindung. Da gibt's auch nichts zu diskutieren wie man den Artikel nennen will. Auf der Diskussionsseite dort wird mit Quelle dargestellt, dass Hamburg keine Kommune mit Kommunalwahlen ist. -- 80.171.115.102 17:29, 22. Feb. 2011 (CET)

In Berlin und Wien aber doch? Die Hamburger Bürgerschaftswahlen sind zugleich Kommunal- und Landtagswahlen. Und die Wahlen zu den Bezirksvertretungen sind ebenfalls eindeutig Kommunalwahlen. Harry8 17:37, 22. Feb. 2011 (CET)
die Wahlen zu den Bezirksvertretungen: eine verwaltungstechnische Vereinigung von Stadtteilen zu Bezirken, wenn das nicht "kommunal" ist was dann ? --Finte 18:26, 22. Feb. 2011 (CET)
Interessant, unter dem Lemma findet das kein Hamburger. Da es zu jeder Bürgerschaftswahl einen eigenen Artikel gibt, kann man das aber gerne als Service für Quiddjes stehen lassen. --77.6.236.42 20:07, 22. Feb. 2011 (CET)

Das ist ein unmögliches Verhalten als Autor selbst den Löschantrag zu beenden ohne stichhaltige Quellen, dass die Bürgerschaftswahl und die Wahlen der Bezirksversammlungen Kommunalwahlen sind. Wie gesagt, das ist nach den Regeln Theoriefindung und Begriffsbildung. Ein Kriterium zum vorzeitigen Beenden des Löschantrags ist nicht erfüllt. -- 80.171.115.102 21:00, 22. Feb. 2011 (CET)

Erfüllt wäre fehlende bzw. falsche Löschbegründung! Das reicht für LAE dicke, auch wenn es der IP nicht passt. --Pfiat diΛV¿? Diskussionsseite 21:25, 22. Feb. 2011 (CET)
Es gibt in Hamburg keine Kommunalwahlen! Das ist die Löschbegründung! -- 80.171.115.102 21:34, 22. Feb. 2011 (CET)
"Falsches Lemma" ist kein Löschgrund sondern bei Konsens ein Fall für die Verschiebefunktion. Wie schon mehrfach erwähnt ist die Artikeldiskussion der richtige Ort für eine solche Diskussion, nicht die LD. -- Jogo30 21:39, 22. Feb. 2011 (CET)
Das Lemma ist nicht falsch, weil es kein Richtiges gibt. Der Artikel hat keine Daseinberechtigung! -- 80.171.115.102 22:02, 22. Feb. 2011 (CET)

Mir entgeht der Sinn dieses Artikels nun auch. Es gibt in Hamburg keine Kommunalwahlen und wir haben bereits Artikel zu sämtlichen Bürgerschaftswahlen (und aus dem zur Letzten ist auch noch etwa die Grafik abgekupfert). Gruss --Achim Jäger 21:42, 22. Feb. 2011 (CET)

Hinweis zur angeblich abgekupferten Grafik:
Die Behauptung ist falsch!
Begründung:
Ich habe meine Grafik am 20. Februar um 23:20 Uhr in den Artikel Ergebnisse der Kommunalwahlen in Hamburg eingestellt.
Auf der Seite Bürgerschaftswahl in Hamburg 2011 wurde die Grafik am 20. Februar um 23:42 Uhr eingestellt. Nach mehreren Änderungen wurde diese Grafik am 21. Februar 2011 um 12:15 Uhr von mir korrigiert.
Mit solch bösen Behauptungen sollte man vorsichtig sein, zumal jeder ein Wahldiagramm mit Hilfe der Vorgaben selbst erstellen kann. Da ist es nicht nötig, etwas abzukupfern. Harry8 11:41, 23. Feb. 2011 (CET)
Natürlich sind die Bürgerschaftswahlen zugleich Landtags- und Kommunalwahlen. Die Wiener haben das längst begriffen. Siehe hier. Harry8 21:48, 22. Feb. 2011 (CET)
Was hat Wien mit Hamburg zu tun? Wo kommt die Natürlichkeit her? In der Gesetzgebung zu den Hamburger Wahlen steht nichts von Kommunalwahlen. Auf der Hamburg-Präsenz unter hamburg.de habe ich keine Informationen zu Kommunalwahlen in Hamburg gefunden. Das statistische Landesamt Hamburg-Schleswig-Holstein hat auch keine Daten zu Kommunalwahlen in Hamburg. -- 80.171.115.102 22:02, 22. Feb. 2011 (CET)

Eindeutig Begriffsfindung - löschen bevor das jemand glaubt. Die Wiener unterscheiden da ja formell in welcher Eigenschaft sich die gewählten Personen treffen. --Eingangskontrolle 22:27, 22. Feb. 2011 (CET)

In Wien sind die Wahlen ebenfalls gleichzeitig Landtags- und Kommunalwahlen. Das hat Wien mit Hamburg zu tun. Harry8 22:32, 22. Feb. 2011 (CET)
Beispiele:
Hamburg hat gewählt – und die Republik staunt. Man sollte das Ergebnis vom Sonntag aber nicht überbewerten. Faktisch war es eine Kommunalwahl und entschieden wurde in erster Linie über lokale Probleme und Personen.,
Es ist zwar „nur eine Kommunalwahl“, wie in den Berliner Politkreisen tiefgestapelt wird, dennoch steht für die Bundesparteien in Hamburg viel auf dem Spiel.,
Hamburg bedeutet Landtags- und Kommunalwahl in einem. Harry8 22:52, 22. Feb. 2011 (CET)

Anhand der Artikeldisk sehe ich, dass ein Problem mit dem Lemma besteht. Aber mit dem Artikelinhalt? Ist bisher nichts genannt, und mir scheint die Zusammenstellung recht nützlich zu sein. Schlage daher LAE und Artikeldiskussion zum Lemma vor.--Rmw 23:00, 22. Feb. 2011 (CET)

Hm, Redundanz wäre eine gültige Löschbegründung, aber "das gibt's in Hamburg nicht" greift zu kurz und "der Artikel hat keine Daseinsberechtigung" ist keine Begründung. --Michileo 23:43, 22. Feb. 2011 (CET)
Stimmt, ich sehe aber auch keine Redundanz, sind doch die Einzelartikel zu den Wahlen weder vollständig noch mit solch detaillierten Daten versehen. (Und selbst wenn sie es wären: Eine übersichtliche Gesamtliste ist immer ein Wert an sich.)--Rmw 00:16, 23. Feb. 2011 (CET)
Ich hatte es vor einem Jahr bereits in der Artikeldisk. vergeblich versucht - unabhängig von evtl. umgangssprachlichen Bezeichnungen ist Hamburg ein Land bzw. Staat ohne Gemeinden/Kommunen. Staatsrechtlich ist es weder genau gleich mit dem 2-Städte-Staat Bremen, noch mit Berlin und den dort wesentlich stärker ausgeprägten Bezirken. Auch Wien ist nicht vergleichbar, da der Wiener Gemeinderat (Exekutive!) - sozusagen in umgekehrter Rangfolge zu HH - zugleich die Aufgabe des Wiener Landtages wahrnimmt (Legislative! bei übrigens getrennt stattfindenden Sitzungen). Die Hamburgische Bürgerschaft ist in erster Linie Landesparlament, das jedoch auch die Aufgabe eines kommunalen Parlament wahrnimmt, der Senat ist Landesregierung+Staatsoberhaupt und hat auch die Rolle eines Magistrats. Die Bezirksversammlungen sind hingegen lediglich gewählte Verwaltungsausschüsse, keine Kommunalparlamente (Vergleiche Kost/Wehlig:"Kommunalpolitik in den deutschen Ländern, 2003, S. 127). Eine eigene Kommunale_Selbstverwaltung_(Deutschland) besteht in Hamburg ebenso wenig wie ein Kommunalrecht (Deutschland).
Zitat aus Mann/Püttnr: Handbuch der kommunalen Wissenschaft u. Praxis, 2007, S.245 ff: Hamburg ist ein Gliedstaat der Bundesrepublik ...,der zugleich die Aufgaben und Funktionen einer Gemeinde wahrnimmt. Die Verfassung drückt dies etwas undeutlich mit den Worten aus: "In der FHH werden staatliche und gemeindlichen Tätigkeiten nicht getrennt." Der übliche Begriff Stadtstaat bedeutet nicht etwa, dass Hamburg rechtlich sowohl Stadt wie Staat sei, und Hamburg besteht als Staat auch nicht aus mehreren Gemeinden, sondern ist rechtlich nur Staat, wenn auch soziologisch Stadt .... Es gibt also heute.....anders als nach wie vor in Bremen - in Hamburg keine Kommunen im Rechtssinne...Die dezentrale Ebene der Verwaltung wird in Hamburg von den Bezirken gebildet. Deren Rechtsstellung ist jedoch stark beschränkt... Empfehle daher Lemma überdenken und Abgleich mit den in Artikeldisk. genannten Artikeln. -- Hammon 00:36, 23. Feb. 2011 (CET)
Hamburg ist ein Land ohne Gemeinden? Das stimmt so nicht. Hamburg ist ein Land mit (nur) einer Gemeinde. So sieht es jedenfalls das StBA. Harry8 01:33, 23. Feb. 2011 (CET)


Diskussion um falschen Lemmatitel ist hier nicht richtig. Bitte hier beenden und in der Artikel-Diskussion fortführen. --153.96.232.2 13:41, 23. Feb. 2011 (CET)

Erneut LAE. An die IP der Aufruf das Trollverhalten einzustellen. Selbstverständlich hat der Artikel "Existenzberechtigung" der Inhalt ist nämlich relevant. Es geht lediglich um den Titel. Die LD ist kein Ort um seinen POV durchzusetzten. -- Jogo30 14:49, 23. Feb. 2011 (CET)

Also zurück zum Lemma:

Ja, Hamburg ist - auch zugleich - eine einzige Gemeinde ->Einheitsgemeinde (seit 1938). Es bestehen aber keine doppelten Gebietskörperschaften (siehe Gebietskörperschaften in D.) oder doppelten Organe für Land/Staat und Gemeinde/Stadt, sondern Hamburg "funktioniert" über die Organe der staatlichen Landesebene, der die kommunalen Aufgaben zwangsläufig ebenso aufgetragen sind. Und: Ja, Hamburg ist auch eine kreisfreie Stadt, weil es eben keine Kreise gibt. Zur Verdeutlichung: Welche Kommunalwahlen und -parlamente gäbe es denn, wenn man das Hamburger System z.B. auf NRW (ein Land, eine Gemeinde, ein Kreis) überträgt und es dort weder mehrere Regierungsbezirke, Kreise noch Städte gäbe, bzw. dort ausschließlich gewählte Verwaltungsausschüsse, oder wenn Hamburg nicht teilsouveränes Land, sondern ein eigenständiger Staat, gleich anderen Zwerg- und Stadtstaaten wäre?
Wenn jetzt die Bundes-CDU oder der von Dir zitierte Herr Oettinger die Wahl als Kommunalwahl herunterspielt, hat das politisch motivierte Hintergründe. Bei entsprechendem NRW-Landtagswahlergebnis hätte es geheißen, die Landesthemen standen im Vordergrund. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bürgerschaft ein Organ wählt und kontrolliert, das nicht nur Hamburg regiert, sondern über die Bundesratsstimmen direkten Einfluss auf die Bundespolitik hat. Auch ist zwischen Kommune als Bezeichnung einer Gemeinde und umgangssprachlicher Bezeichnung für unterste politischen Ebenen generell zu unterscheiden. Natürlich gibt es in Hamburg auch kommunalpolitische Themen. Wenn in einer x-beliebigen Straße gegen Anwohnerproteste ein einzelner Straßenbaum gefällt wird, wird sich in der Regel höchstens der Bezirk und evtl. die Bezirksversammlung damit beschäftigen - und nicht Bürgerschaft/Senat. Letztere könnten dies jedoch zum Anlass einer generellen Debatte über die Landesgesetze und Verordnungen zum Schutz von Bäumen nehmen - oder darüber beraten ob genügend Geld für Straßenbäume zur Verfügung steht.
Daher meine VORSCHLÄGE (ohne Präferenz):
A.) Der Artikel wird wohl noch wachsen (Bezirke vor 1966, evtl. Landgemeinden sowie Bürgerschaft vor 1919). Aufteilung auf zwei Artikel Ergebnisse der Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft/Ergebnisse der Bezirksversammlungswahlen (Hamburg).
B.) Lemma auf Ergebnisse Hamburger Wahlen ("Ergebnisse der Wahlen in Hamburg" oder "Wahlergebnisse in Hamburg" ist vielleicht mißverständlich, da ja Europa-,Bundes-,Reichtagswahlergebnisse aus Hamburg nicht drin sind) -- Hammon 16:29, 23. Feb. 2011 (CET)
Natürlich redet in Dortmund auch (zunächst) keiner von Kommunalwahlen. Es sind eben die Stadtratswahlen oder die Wahlen zu den Bezirksvertretungen. Erst wenn man alle Wahlen in Nordrhein-Westfalen betrachtet, also einen Oberbegriff für alle Stadt-, Gemeinderats-, Kreistags- und auch Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen braucht, spricht man (auch in Dortmund) von Kommunalwahlen, ebenso wenn man Wahlen über einen längeren Zeitraum, z. B. Stadtrat von 1946 bis 2009 und Bezirksvertretungen von 1979 bis 2009, vergleicht. Da es sich bei Hamburg um ein Land und gleichzeitig eine Stadt handelt, genügen die Begriffe Bürgerschaftswahl oder Bezirksversammlungswahl, und der Begriff Kommunalwahl wird nicht benötigt.
Übrigens: Im Zweifel neige ich eher zu deiner Lösung B. Harry8 17:29, 23. Feb. 2011 (CET)

Da ein evtl. falsches Lemma sowieso kein Lösch- sondern allenfalls ein Verschiebegrund ist, geht das Entfernen des LAs in Ordnung. ÅñŧóñŜûŝî (Ð) 19:09, 23. Feb. 2011 (CET)

Es ist Sache desjenigen, der Informationen in einem Artikel, oder wie in diesem Fall, den Artikel selbst haben will, die Richtigkeit mit geeigneten Belegen nachzuweisen. Das ist bisher leider nicht geschehen. Stattdessen werden gegenteilige Belege und Argumente einfach ignoriert. Der Editwar um den Löschantrag wirft ein ähnliches Licht auf die Sache. Ich habe oben bereits vorgeschlagen, die Bürgerschaftsergebnisse rauszunehmen und den Artikel zu verschieben. Zur Stellung der Bürgerschaft ein Zitat aus Artikel 6 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg: Die Bürgerschaft ist das Landesparlament. Bleibt noch die Frage, ob die Bezirksversammlungswahlen Kommunalwahlen im eigentlichen Sinne sind. Hammon hat Belege für das Gegenteil genannt, den ich mich nur anschließen kann. Von Harry8 lese ich bisher nur unbelegte Behauptungen, Beispiele und Vergleiche. Ich sehe auch kein reines Lemmaproblem, weil die Wahlergebnisse in einem bestimmten konstruierten Zusammenhang dargestellt werden, der dem Leser einen falschen Eindruck vermittelt.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   19:33, 23. Feb. 2011 (CET)

Meine Argumente sind ganz einfach:
Die Stadt Hamburg ist eine Gemeinde. Die Bürgerschaft ist auch für die Stadt (= Gemeinde) zuständig. Das steht im Artikel Hamburgische Bürgerschaft. Also ist die Bürgerschaft (auch) ein kommunales Parlament.
Andererseits ist sie auch ein Landesparlament. Sie wäre kein kommunales Parlament und somit nur ein Landesparlament, wenn nur die Stadtbezirke über alles Kommunale entscheiden würden. Das ist aber augenscheinlich nicht der Fall.
Zur Etymologie:
Das Wort kommunal bedeutet die Gemeinde betreffend aus gleichbedeutend lat. communalis. Da also die Stadt Hamburg auch eine Gemeinde (Kommune) ist, ist die Wahl auch eine Kommunalwahl, auch wenn dies in keinem Gesetz und in keiner Rechtsverordnung so steht. Die deutsche Sprache ist nämlich (gottseidank) nicht juristisch zu regeln. Harry8 19:51, 23. Feb. 2011 (CET)
Ich möchte deutlich auf Wikipedia:Belege und Wikipedia:Keine Theoriefindung hinweisen. Wir diskuieren nicht, was wir für richtig und wahr halten. Du wirst also nicht darum herumkommen, geeignete Belege für deine Kommunalwahlen in Hamburg beibringen zu müssen. Deine persönlichen Schlussfolgerungen und Ansichten reichen nicht aus.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   20:16, 23. Feb. 2011 (CET)
Mein Beweis ist die deutsche Sprache. Hamburg ist eine Kommune. Die Bürgerschaft kümmert sich auch um kommunale (Gemeinde-)Aufgaben. Also ist die Bürgerschaft (auch) ein Kommunalparlament. So einfach ist das. Ganz klipp und klar! Da braucht man keinen weiteren Beweis. Das ist sprachlich nachgewiesen. Selbst im Artikel Hamburgische Bürgerschaft kannst du, was die kommunalen Aufgaben angeht, fündig werden. Harry8 20:29, 23. Feb. 2011 (CET)
Siehe auch diese Seite der Hamburgischen Bürgerschaft. Harry8 20:36, 23. Feb. 2011 (CET)
Tja, das ist dann wohl ein Fall für Wikipedia:Keine Theoriefindung. Ich denke, Vorschlag A ist sinnvoll.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   20:43, 23. Feb. 2011 (CET)

Ich denke mal, dass Hamburg eine Bürgerschaft hat, die gleichzeitig ein Landes- und ein Kommunalparlament ist. Die Wahlen zu diesem Parlament sind gleichzeitig Landtags- und Kommunalwahlen. Bei den Landtagswahlen werden die Bürgerschaftswahlen aufgeführt. Und hier stehen sie als Kommunalwahlen zusammen mit den Wahlen in den Stadtbezirken, die mit Sicherheit Kommunalwahlen sind. Daher muss das Lemma nicht geändert werden. --91.1.108.125 07:16, 24. Feb. 2011 (CET)

Ach übrigens: Landtagswahlen sind es auch, auch wenn das nicht ausdrücklich irgendwo steht. --91.1.108.125 07:18, 24. Feb. 2011 (CET)
Zum Thema Theoriefindung: Der Ausdruck Kommunalwahl für Gemeinderats- und Stadtratswahlen ist allgemein bekannt, üblich und akzeptiert. Da kann ich keine Theoriefindung erkennen. --91.1.108.125 07:20, 24. Feb. 2011 (CET)
Letztmalig, die Bürgerschaft ist ein Landesparlament (Volksvertretung der Länder gem. GG) das in Flächenstaaten üblicherweise den Namen Landtag trägt und AUCH die Funktionen eines Kommunalparlamentes ausübt. NICHT umgekehrt. Einen mit anderen Ländern vergleichbaren Gemeinde- oder Stadtrat (Exekutive) mit vergleichbaren Aufgaben und Rechten gibt es nicht. Die Bürgerschaft gehört in erster Linie der Legislative an. Mann könnte sagen: Wenn ein Arzt Spritzen gibt, das Bett aufschüttelt und sich um den Patienten kümmert, dann ist es eine gute Art der Krankenpflege, er wird dadurch aber nicht zum Krankenpfeger, sondern bleibt Doktor. Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ist jedenfalls eindeutig:
Art. 1 Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
Art. 2 Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat.
Art. 3 In der Freien und Hansestadt Hamburg werden staatliche und gemeindliche Tätigkeit nicht getrennt. (2) Durch Gesetz sind für Teilgebiete (Bezirke) Bezirksämter zu bilden, denen die selbstständige Erledigung übertragener Aufgaben obliegt [letzer Satz vor einigen Jahren überarbeitet, so dass erstmals die Bezirke genannt wurden, ohne dass es sich jedoch um Verfassungsorgane handelt. Ursprünglich: Durch Gesetz KÖNNEN für Teilgebiete Verwaltungseinheiten gebildet werden]
Art. 5 Die Landesfarben sind weiß-rot. Das Landeswappen...Die Landesflagge
Art. 6 (1) Die Bürgerschaft ist das Landesparlament.
Art. 33 (2) Der Senat ist die Landesregierung. Er führt und beaufsichtigt die Verwaltung.
Vergleich hierzu den differenzierten Wortlaut der Verfassung von Berlin:
Art. 1 (1) Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine STADT.
Art. 3 (2) Volksvertretung, Regierung und Verwaltung einschließlich der Bezirksverwaltungen nehmen die Aufgaben Berlins als GEMEINDE, GEMEINDEVERBAND und LAND wahr.
Art. 4 (1) Berlin gliedert sich in zwölf Bezirke. Diese umfassen die bisherigen Bezirke:....
Art. 5 Berlin führt Flagge, Wappen und Siegel mit dem Bären, die Flagge mit den Farben Weiß-Rot.
Art. 38 (1) Das Abgeordnetenhaus ist die von den wahlberechtigten Deutschen gewählte Volksvertretung. [Keine Nennung als Landesparlament wie in Hamburg]
Art. 55 (1) Die Regierung wird durch den Senat ausgeübt. [Auch hier keine Aussage zur Art der Regierung wie Land/Stadt]
Ab Art. 66ff wird umfassend die Verwaltung dargestellt. u. a. Die Bezirke erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung [fehlt in Hamburg]; Die Bezirksverordnetenversammlung ist Organ der bezirklichen Selbstverwaltung; sie übt die Kontrolle über die Verwaltung des Bezirks aus, beschließt den Bezirkshaushaltsplan [fehlt in Hamburg] und entscheidet in den ihr zugewiesenen Angelegenheiten. Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister [fehlt in gleicher Ausprägung in Hamburg] und den Bezirksstadträten [fehlt in Hamburg], von denen einer zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt wird etc. etc.

Warum wird beispielsweise hier http://www.wahlrecht.de/kommunal/index.htm Hamburg nicht aufgeführt? Weil: "Der Stadtstaat [Hamburg], wiewohl in einer einzigen Gebietsköperschaft Land (Staat) und Gemeinde, erscheint und handelt nur als Staat." Die Verwaltung der Bezirke (..) ist keine Selbstverwaltung im rechtlichen Sinne. "Dies kommt besonders im Fehlen der Finanzhoheit des Bezirks und der Aufsicht und ....-Kompetenz des Senats" zum Ausdruck (Schneider nach Ipsen Die Gemeinde als wirtschaftspolitisches Entscheidungszentrum, 1971)

PS: Wenn die (was immer mal wieder dikutiert wird) Bezirke und entsprechende Organe nach beispielsweise Berliner Muster umgebaut werden, kann man sich gerne noch mal über das Lemma unterhalten, sonst müssten hier nur die Ergebnisse der Kommunalwahlen der Landgemeinden und Städte im hamburgischen Staat von vor Adolf Nazi rein (Verfassung 1921 - Die Geimeinden: Die Stadt Hamburg ist eine besondere Gemeinde. Senat und Bürgerschaft sind die Organe zur Leitung ihrer Gemeindeangelegenheiten, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt. Den übrigen zum hamburgischen Staatsgebiete gehörenden Städten sowie den Landgemeinden steht in ihren Angelegenheiten das Recht der Selbstverwaltung zu. Die Aufsicht des Staates beschränkt sich auf die Gesetzmäßigkeit und Lauterkeit der Verwaltung und auf die Grundlagen der Finanzgebahrung). -- Hammon 20:15, 24. Feb. 2011 (CET)

Siehe dagegen, was die Hamburger Bürgerschaft in ihrer Internetpräsenz anführt. Dort steht, dass sie ein Landesparlament und eine Kommunalvertretung ist. Harry8 20:44, 24. Feb. 2011 (CET)
Dort steht Deshalb ist die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur das Landesparlament, sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Das steht nicht im Gegesatz zu meinen bisherigen Ausführungen - die stetige Wiederholung Deiner eigenen Interpretation ohne andere Quellen ist ein bischen mau. Ich habe durchaus noch mehr Staatsrechler zu zitieren - Wieviele würden Dir reichen?? -- Hammon 01:05, 25. Feb. 2011 (CET)
Doch, das steht im Gegensatz dazu. Du wiederholst dich auch ständig im Bemühen, den Kommunalstatus der Stadt Hamburg möglichst herunterzufahren. Es gibt - auch in Hamburg - nicht dieses "Entweder Oder", sondern das "Sowohl Als Auch" wie z. B. in Berlin oder Wien.
Seltsam, dass meine Belege, z. B. die Internetpräsenz der Hamburger Bürgerschaft, nicht anerkannt, sondern einfach beiseite gewischt werden. Harry8 09:02, 25. Feb. 2011 (CET)
Übrigens: Sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr, steht dort. Damit ist sie auch ein Kommunalparlament. Harry8 09:06, 25. Feb. 2011 (CET)
Dieser Schluß von Dir ist falsch. Gerade die Aussage, daß die Bürgerschaft "auch für eine Kommunalvertretung typische Aufgaben wahrnimmt", zeigt doch, daß sie keine Kommunalvertretung ist. Der Mensch trinkt auch ein für Kälber typisches Getränk (nämlich Kuhmilch) und ist deshalb doch trotzdem noch lange kein Rindvieh. --Mogelzahn 22:45, 10. Mär. 2011 (CET)
Jedes Parlament, das auch für eine Kommunalvertretung typische Aufgaben wahrnimmt, ist in meinen Augen ein Kommunalparlament, in den Fällen Hamburg, Berlin und Wien nicht nur ein Kommunal-, sondern zugleich ein Landesparlament, was in Berlin und Wien nicht bestritten wird. Harry8 07:54, 11. Mär. 2011 (CET)
Ob es in Deinen Augen ein Kommunalparlament ist, ist nicht maßgeblich. Maßgeblich ist die Verfassungswirklichkeit und die spricht (im Übrigen im Gegensatz zum Zweistädtestaat Bremen oder auch zur Verfassungswirklichkeit Berlins oder Wiens) eine andere Sprache. --Mogelzahn 15:01, 11. Mär. 2011 (CET)

Kommunalwahlen nach Art. 28 GG zwingend erforderlich

Hier folgt ein Kommentar zu Art. 28 GG: Dort heißt es: In Artikel 28 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass die Landkreise und Gemeinden (ein anderer Begriff ist "Kommunen") eine Volksvertretung haben müssen. Das ist der Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag. Diese kommunalen Parlamente regeln zusammen mit den Verwaltungen die örtlichen Aufgaben. Sie entscheiden, wo es Wohngebiete geben soll, wie die Wasserversorgung sichergestellt wird, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus braucht. Sie beschließen, wo Schulen und Kindergärten gebaut werden, wie der Nahverkehr organisiert werden kann und vieles andere. Die Wahl der Kommunalvertretungen erfolgt nach den demokratischen Wahlgrundsätzen - sie sind also frei, geheim, allgemein, unmittelbar und gleich. Einzelheiten der Kommunalwahlen werden allerdings durch die unterschiedlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer geregelt. So dürfen in einigen Bundesländern schon Wähler und Wählerinnen ab 16 Jahren wählen gehen. Die Fünfprozentklausel muss nicht in allen Bundesländern bei der Kommunalwahl angewandt werden. Außerdem sind auch freie Wählergruppen zugelassen, die nicht als Parteien gelten. (Dies ist bei Bundestags- und Landtagswahlen nicht möglich.) Seit Ende 1992 können bei Kommunalwahlen auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Ländern mitwählen und können auch selbst als Kandidaten antreten. Demnach müssen in Hamburg Kommunalwahlen stattfinden. Das geschieht ja auch. Harry8 19:33, 25. Feb. 2011 (CET)

In Artikel 28 steht "…In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist…". Der Artikel bestimmt, dass in den Kommunen Parlamente bzw. Räte gewählt werden müssen. Dort steht nicht, dass es Kommunen geben muss. Der Kommentar sagt auch nichts anderes aus. Du suchst dir immer irgendeinen Text, in dem Kommune, Kommunalwahl oder ähnliche Begriffe stehen und interpretierst den nach eigenem Gutdünken. Genau das ist nach Wikipedia:Keine Theoriefindung nicht zulässig. Was du brauchst, ist ein Gesetzestext, in dem steht, dass die Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen Kommunalwahlen oder die Bürgerschaft und Bezirksversammlung Kommunalparlamente sind. Alternativ könntest du auch eine Reihe von Veröffentlichungen irgendwelcher Staatsrechtler zitieren, die alle erklären, dass man die Kommune zwar nicht ins Gesetz geschrieben hat, es aber zweifelsfrei eine ist. Beides wirst du aber nicht finden.
  Herzliche Grüße
   Torsten Bätge 
   21:33, 25. Feb. 2011 (CET)
Ich zitiere dich: Dort steht nicht, dass es Kommunen geben muss. Aber Hamburg ist eine Kommune. Harry8 21:45, 25. Feb. 2011 (CET)
@Harry8: Nein, Hamburg ist keine Kommune. Hamburg ist Staat (nämlich Bundesland). Wie bereits weiter unten geschrieben: Lies den Thieme, der erläutert das viel besser, als ich das kann. --Mogelzahn 22:48, 10. Mär. 2011 (CET)
Meine Sichtweise ist: Selbstverständlich ist Hamburg eine Kommune. Harry8 07:51, 11. Mär. 2011 (CET)
Deine Sichtweise ist - genau wie meine - erstmal nicht maßgeblich. Sondern maßgeblich ist die verfassungsrechtliche und -politische Fachdiskussion. Und die bist schon von Hammon aufgefordert worden, Beiträge von Staatsrechtslehrern oder anderen Verfassungsjuristen zu liefern, die Deine Sichtweise stützen. Ich habe sowohl die Verfassung selbst als auch mit Thieme einen der profundesten Kenner der Hamburgischen Verfassungstheorie und -wirklichkeit genannt. Du hingegen hast Dich bisher nur auf Deine eigene Auslegung berufen, das ist schlicht WP:TF. --Mogelzahn 14:59, 11. Mär. 2011 (CET)
Wenn selbst das Statistische Bundesamt Hamburg für eine Kommune hält, ... Harry8 15:22, 11. Mär. 2011 (CET)
Das Statistische Bundesamt behandelt Hamburg zu rein statistischen Vergleichszwecken auch als eine Kommune. Es hat aber sicherlich keine Deutungsmacht über die verfassungsrechtliche Lage des Bundeslandes "Freie und Hansestadt Hamburg". --Mogelzahn 21:28, 11. Mär. 2011 (CET)

Antwort auf einen Beitrag des Benutzers Mogelzahn

Den folgenden Beitrag habe ich von der Löschdiskussionsseite hierhin übertragen:

Na ja, aber es gibt ja kommunale Aufgaben in der Hansestadt, und nicht gerade wenige. Und die müssen nach Art. 28 GG von einem Ratsgremium wahrgenommen werden. Und dieses ist die Bürgerschaft.
Bei den Bezirksversammlungen handelt es sich eindeutig um kommunale Parlamente. Egal wie viele Rechte Bezirksversammlungen, Ortsbeiräte usw. haben: die Rechte, die sie haben, gibt es im kommunalen Bereich, wobei hiermit nicht die Gesamtkommune gemeint ist. Das wird auch in anderen Ländern so gesehen. Hier in Nordrhein-Westfalen werden die Wahlen zu den Bezirksvertretungen mit zu den Kommunalwahlen gezählt, obwohl in jeder Bezirksvertretung natürlich nicht über Dinge entschieden wird, die die Gesamtkommune betreffen.
In der Internetpräsenz der Bürgerschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese auch kommunale Aufgaben erfüllt. Es werden sogar Beispiele genannt. Diese unterscheiden sich nicht von den Aufgaben, die andere deutsche Stadträte oder Gemeinderäte in ihren Kommunen wahrnehmen.
Mag die Konstruktion in Hamburg, wie du sie beschreibst, eine besondere und einmalige in Deutschland sein. Die Bürgerschaft nimmt jedenfalls die Aufgaben, die sie gem. Art. 28 GG wahrzunehmen hat, wahr. (Es gibt hier nur die zulässige Ausnahme bewohnter gemeindefreier Gebiete.) Im WP-Artikel Politik in Hamburg finde ich meine Meinung bestätigt. Dort steht auch, dass die Bürgerschaft zugleich ein Landtag und ein Gemeinderat ist.
Außerdem dürfte dieser Punkt nicht entscheidend dafür sein, den Artikel zu löschen. Das wäre aus meiner Sicht eine Überreaktion, zumal der LA von einer IP eingestellt wurde, die nach einem Edit mehrere Tage vorher als zweiten Edit sich gleich den LA directement vorgenommen hat. Sehr seltsam. Schließlich existiert der Artikel seit November 2009 mit nur einer Beanstandung des Benutzers Hammon auf der Diskussionsseite. Und die bewussten Eintragungen im Artikel Politik in Hamburg, an dem der Benutzer Hammon mitarbeitet (du auch, aber nur marginal), existieren seit dem 17. Juli 2007 unbeanstandet. Harry8 23:01, 26. Feb. 2011 (CET)

Harry8 23:04, 26. Feb. 2011 (CET)

Du vergleichst unzulässigerweise den Einheitsstaat Hamburg mit Flächenstaaten. Ich empfehle die Lektüre des sehr instruktiven Büchleins "Gemeinden für Hamburg - Eine Streitschrift" von Werner Thieme (erschienen 1989 bei Mauke & Söhne) in dem er aus verfassungsrechtlicher Sicht darlegt, warum Hamburg keine kommunale sondern nur eine staatliche Ebene hat (und genau dieses kritisiert). Insbesondere der Vergleich mit dem Flächenstaat Saarland und den Folgen für die saarländische Bevölkerung, wenn das Saarland kein Flächenstaat mit kommunaler Ebene sondern ein Einheitsstaat ohne kommunale Ebene wie Hamburg wäre, macht sehr deutlich, warum es sich weder bei der gesamtstaatlichen hamburgischen Ebene (die sich laut Thieme fälschlicherweise Stadt nennt) noch bei den sieben Bezirken um kommunale Körperschaften handelt. Hammon hat das nötige dazu ausgeführt. --Mogelzahn 21:40, 10. Mär. 2011 (CET) PS: Es stimmt einfach nicht, daß nach Art. 28 GG die kommunalen Aufgaben von einem Ratsgremium wahrgenommen werden müssen. Die Aufgaben, die üblicherweise als kommunale Aufgaben bezeichnet werden, können in einem Einheitsstaat wie Hamburg selbstverständlich auch vom Landtag wahrgenommen werden, ohne daß dieser dadurch zum Stadtrat mutiert. Und daß die Bezirksversammlungen alles, aber bloß keine Parlamente sondern lediglich Verwaltungsausschüsse, die ihre Rechte auch nicht von einer kommunalen sondern von einer staatlichen nicht-kommunalen Ebene ableiten, habe ich auch schon versucht, Dir zu erklären.

Beim Vergleich mit Berlin oder Wien sieht das schon wieder anders aus. Aber ich glaube, die Argumente sind zur Genüge ausgetauscht. Jeder, der dies liest, kann sich ja ein Bild darüber machen, wie sich die Parlamentswirklichkeit in Hamburg darstellt. Harry8 07:50, 11. Mär. 2011 (CET)
Wien und Berlin haben schlicht andere verfassungsrechtliche Regelungen. Bitte akzeptiere das oder nenne mir auch nur einen Verfassungsrechtler, der behauptet, die Verfassungswirklichkeit Hamburgs sei dieselbe wie die von Berlin oder Wien. --Mogelzahn 15:03, 11. Mär. 2011 (CET)
Der WP-Artikel Hamburg spricht da eine andere Sprache als du:
Zitat:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (niederdeutsch Hamborg [ˈhambɔːχ]) ist als Stadtstaat ein Land der Bundesrepublik Deutschland und mit knapp 1,8 Millionen Einwohnern die zweitgrößte Stadt Deutschlands, siebtgrößte der Europäischen Union sowie größte Stadt, die nicht Hauptstadt einer ihrer Mitgliedsstaaten ist. Seit dem 15. Dezember 2010 trägt Hamburg als zweite europäische Stadt den Titel Umwelthauptstadt Europas für ein Jahr. Harry8 20:12, 18. Mär. 2011 (CET)
Auch der WP-Artikel Bezirke in Hamburg ist da sehr interessant:
Zitat:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist zugleich Land und Einheitsgemeinde. Sie ist in sieben Bezirke gegliedert, in denen jeweils ein Bezirksamt besteht. Den Bezirksämtern steht ein Bezirksamtsleiter vor. Die Bezirksverwaltung ist für eine Reihe dezentral wahrzunehmender Verwaltungsaufgaben zuständig, insbesondere im Sozial-, Gesundheits-, Bau-, Melde-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen sowie im Bereich der Wirtschaftsüberwachung. Jeder Bezirk hat zur Beratung und Mitwirkung an Verwaltung und kommunalpolitischen Themen jeweils eine Bezirksversammlung. Harry8 10:36, 19. Mär. 2011 (CET)
Du beziehst Dich ganze Zeit auf Wikipedia. Wikipedia ist aber keine valide Quelle sondern Selbstreferenzierung. Führe doch mal bitte auch nur einen Staatsrechtler an, der Hamburg als Gemeinde bezeichnet. Und: Soziologisch ist Hamburg natürlich Stadt (weshalb das statistische Bundesamt Hamburg ja auch für Vergleichszwecke so behandelt), das hat auch nie jemand bestritten, aber eben verfassungsrechtlich nicht. Und auf die verfassungsrechtliche Lage kommt es bei der Frage, ob die Hamburger Wahlen Kommunalwahlen sind an, nicht auf die soziologische Frage. --Mogelzahn 00:12, 21. Mär. 2011 (CET)

Bezirk Bergedorf

Die Wahldatenbank auf www.statistik-nord.de ist bezüglich der Bezirksversammlungswahl 1970 in einem Punkt falsch. Ein Einblick in den Amtlichen Anzeiger der FHH aus dem Jahre 1970 hat mich in meiner Erinnerung bestätigt, daß damals nicht die DKP sondern die Freien Wähler Bergedorf-Lohbrügge zur Bezirksversammlung kandidiert und 3,4% erhalten haben. Ich ändere insoweit die Tabelle ab. --Mogelzahn 22:56, 11. Mär. 2011 (CET)

Grüne in Hamburg

Na ja, zur besseren Verständlichkeit für die Nicht-Hamburger ist "Grüne" die bessere Bezeichnung:

  1. Der Landesverband tritt bei den hier angegebenen Wahlen seit etlichen Jahren nicht als GAL, sondern als Grüne/GAL an.
  2. Im sonstigen Bundesgebiet haben Gruppierungen, die sich GAL nennen, nichts mit der Partei B’90/Grüne zu tun.

Darum ist der Begriff Grüne in der Überschrift der bessere Begriff. Harry8 07:43, 12. Mär. 2011 (CET)

Die Partei wird in den Hamburger Medien und der Hamburger Öffentlichkeit fast ausschließlich GAL benannt. Um nur einige Beispiele zu nennen 1, 2, 3, 4, 5, 6. Wer in Hamburg "Grüne" sagt, meint die Bundespartei und explizit nicht den Landesverband. Es mag ja sein, daß es irgendwelchen Kleinstädten Organisationen gibt, die sich auch GAL nennen, die nichts mit den Grünen zu tun haben. Aber die Bezeichnung GAL ist für den Hamburger Landesverband der Grünen auch über Hamburg hinaus bekannt. Ich sehe da kein "besseres Verständnis für Nichthamburger". --Mogelzahn 20:51, 12. Mär. 2011 (CET)

REP

Die offizielle Abkürzung der Partei Die Republikaner ist REP. Harry8 07:46, 12. Mär. 2011 (CET)

Mag ja sein, aber ein einzelnes Wort muß man nicht abkürzen. Übrigens habe ich in der Fußnote auch die "Freien Wähler Bergedorf-Lohbrügge" nicht abgekürzt, der Link nur auf Freie Wähler geht und heutzutage mit "FW HH 80" keiner mehr was anfangen können dürfte (1970 war das anders, da stand HH 80 für das Bergedorfer Postamt (PLZ: 2050 Hamburg 80) und jeder wußte was gemeint war. --Mogelzahn 20:51, 12. Mär. 2011 (CET)

Tabelle zur Sitzverteilung der Bürgerschaftswahlen

Wenn die einzelnen Prozentzahlen in der Tabelle mehr als 100 % ergeben, wie in dieser Tabelle zu sehen, sind die Spalten nicht gleich groß. Dadurch ist die Spalte der RSF zu klein geraten. Harry8 07:49, 12. Mär. 2011 (CET)

Also bei mir waren die gleichgroß. Vielleicht liegt das an Deinen Bildschirmeinstellungen. Aber einfacher wäre es, überhaupt keine proprietären Prozentzahlen anzugeben. Dann gleicht die jeweilige Bildschirmeinstellung das selbst aus. --Mogelzahn 20:53, 12. Mär. 2011 (CET)

KPD-Verbot

Hier wird immer wieder das Datum des KPD-Verbotes ins Jahr 1957 verlagert. Ein Blick in die diesbezüglichen Artikel zeigt uns, dass das Verbot bereits am 17. August 1956 wirksam wurde. Harry8 07:53, 12. Mär. 2011 (CET)

Gut, mein Fehler. Ist mir wahrscheinlich beim Zurücksetzen Deiner sonstigen Verschlimmbesserungen durchgerutscht. --Mogelzahn 20:53, 12. Mär. 2011 (CET)
Verschlimmbesserungen? Verstehe ich nicht. Harry8 22:08, 12. Mär. 2011 (CET)
Du hast deinen Ausdruck Verschlimmbesserungen hier nicht erläutert. Du solltest mein Bemühen um einen guten Artikel nicht diskreditieren. Schließlich sind ja auch nicht alle deine Edits korrekt gewesen. Harry8 16:06, 13. Mär. 2011 (CET)

Schill

In der Tabelle steht bei Schill 2004 3,1 %. Nach der FN 3 ist diese Angabe falsch. Dort müssen 3,5 % stehen. Entsprechend ändert sich auch die Prozentzahl bei den sonstigen Parteien. Harry8 09:10, 12. Mär. 2011 (CET)

Ja, Fehler meinerseits. Ich habe vergessen das in der Tabelle anzupassen. Sorry. --Mogelzahn 20:54, 12. Mär. 2011 (CET)

DP

In der Tabelle zu den Bürgerschaftswahlen ist die DP 1993 mit der Angabe 0,0 % verzeichnet. Die DP hat aber 1993 überhaupt nicht kandidiert. Allerdings hat sie 1997 kandidiert und 0,0 % erhalten. Die Angabe fehlt allerdings 1997 in der Tabelle. Harry8 09:14, 12. Mär. 2011 (CET)

Da bin ich in der Spalte verrutscht. Auch Fehler meinerseits. Hättest Du (wie auch bei Schill aber auch selbst verbessern können. It's a wiki. --Mogelzahn 20:55, 12. Mär. 2011 (CET)
Hatte ich, aber du hattest es wieder geändert. Harry8 22:07, 12. Mär. 2011 (CET)

DKP

Meine Bemühungen, die beiden Parteien mit dem Kürzel DKP, nämlich die Deutsche Konservative Partei und die Deutsche Kommunistische Partei ohne Verwechslungsgefahr aufzuführen, wurden leider zunichte gemacht. Die offizielle Kurzform der zweiten ist DKP. Die Deutsche Konservative Partei – Deutsche Rechtspartei trat in der Regel mit dem Kürzel DKP/DRP bei Wahlen an. Hier in Hamburg gab es wohl eine Ausnahme, sodass sie nur als Deutsche Konservative Partei antrat. Mein Kürzel DKonP wurde gelöscht. Auch die Unterscheidung mit Hilfe hochgestellter römischer Zahlen I und II wurde gelöscht. Aus der Parteienliste wurde sogar die Deutsche Kommunistische Partei gänzlich entfernt.

Hier hat man die Abkürzung DKonsP gewählt. Ich denke, auf eine Regelung wird man sich einigen können; denn so, wie es jetzt im Artikel steht, kann es nicht bleiben. Harry8 14:06, 12. Mär. 2011 (CET)

Die Deutsche Konservative Partei trat unter dem Kürzel DKP an. Da die Deutsche Konservative Partei im Gegensatz zur Deutschen Kommunistischen Partei in Hamburg in der Bürgerschaft und in Bezirksversammlungen (wenn auch jeweils nur über den VBH) vertreten war, sollte man ihr auch die offizielle Abkürzung lassen. --Mogelzahn 20:57, 12. Mär. 2011 (CET)
PS: Was die Liste mit den Parteikürzeln angeht, so halte ich die eh am Ende für entbehrlich, da eine Verlinkung besser über die Tabellenköpfe und Fußnoten erfolgen sollte, damit man sich nicht den Wolf scrollen muß. Sie sollten nur drin' bleiben, bis alle Listen umgebaut sind. --Mogelzahn 20:59, 12. Mär. 2011 (CET)
Trotzdem ist eine gewisse Verwechslungsgefahr nicht zu leugnen. Zudem gab es ja die Deutsche Konservative Partei unter diesem Namen offiziell nicht mehr, wenn sie auch in Hamburg unter diesem Namen firmiert hat (siehe weiter oben). Harry8 23:43, 12. Mär. 2011 (CET)
Der Hamburger Landesverband hieß damals einfach "Deutsche Konservative Partei" (genauso übrigens wie der Schleswig-Holsteinische Landesverband). So wie der FDP-Landesverband in Württemberg-Baden eben "Demokratische Volkspartei" hieß und der Grünen-Landesverband in Hamburg heute noch "Grün-Alternative Liste" heißt. Ich sehe für das Jahr 1949 einfach keine Verwechselungsgefahr, weil die DKP - was allgemein bekannt sein dürfte - erst 1968 gegründet worden ist. --Mogelzahn 15:37, 13. Mär. 2011 (CET)
Was du hier geschrieben hast, ist mir bekannt. Du argumentierst als jemand, der Bescheid weiß. Manche WP-Leser kennen sich da nicht so gut aus. Und gerade für die ist ja auch der Artikel da. Harry8 16:05, 13. Mär. 2011 (CET)
Einmal mit der Maus über den Link fahren und man sieht, welche Partei gemeint ist. --Mogelzahn 18:33, 14. Mär. 2011 (CET)

DP 1970

Die DP hat 1974, nicht 1970 kandidiert.--87.178.21.232 20:43, 6. Feb. 2015 (CET)

Auch der Stimmenanteil war falsch. Danke für den Hinweis! Ich habe die Einträge geändert. MfG Harry8 14:22, 7. Feb. 2015 (CET)