Stadtstaat

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Ein Stadtstaat im modernen Wortsinn ist ein Staat, der nur das Gebiet einer Stadt (und gegebenenfalls ihr engeres Umland) umfasst. Es kann sich dabei um einen souveränen Staat oder um einen Gliedstaat innerhalb eines Bundesstaats handeln.

Städte in Einheitsstaaten sind in keinem Fall Stadtstaaten, auch wenn sie Verwaltungseinheiten oberhalb der kommunalen Ebene gleichgestellt sind, da in Einheitsstaaten per definitionem keine Gliedstaaten existieren. Ebenfalls keine Stadtstaaten sind Städte, die in föderativen Staaten keinem der Gliedstaaten angehören, sondern den Status von Bundesterritorien haben wie z. B. Washington, D.C., Brasilia D.F., Canberra oder die indische Stadt Chandigarh. In Deutschland spricht man umgangssprachlich von den Bundesländern Berlin, Hamburg und Bremen als Stadtstaaten im Gegensatz zu Flächenländern.

Historisch gesehen ist ein Stadtstaat ein (teil-)souveräner Staat, dessen Territorium von einer Stadt politisch beherrscht bzw. regiert wurde, wobei das Territorium oft wesentlich größer war als die Stadt selbst.

Geschichte

Historische Stadtstaaten stehen am Anfang der Zivilisation in Mesopotamien. Diese Staatsform breitete sich unter anderem nach Phönizien und Griechenland aus. Die griechische Polis wurde zum klassischen Begriff für den antiken Stadtstaat. Rom wuchs von einem Stadtstaat zum Weltreich. Auch die indianischen Hochkulturen der Maya und Azteken in Mittelamerika organisierten sich in Stadtstaaten.

Stadtstaaten im Mittelalter waren etwa die großen Stadtrepubliken im heutigen Italien und Russland (unter anderem Florenz und die Seerepubliken Republik Venedig, Republik Genua, Republik Pisa, Herzogtum Amalfi, Republik Ancona, Herzogtum Gaeta in Italien, Republik Ragusa in Dalmatien und Nowgorod und Pskow in Russland). Im Heiligen Römischen Reich gab es rund hundert Stadtstaaten, sogenannte Freie Städte und Reichsstädte. Viele der heutigen Schweizer Kantone gingen aus Stadtstaaten hervor. Mit der Eroberung der Waadt 1539 wurde z. B. die Stadt und Republik Bern zum größten Stadtstaat nördlich der Alpen.

Nach dem Wiener Kongress 1815 gab es im Deutschen Bund noch vier Stadtstaaten: Bremen, Freie Stadt Frankfurt, Hamburg und Lübeck sowie, direkt angrenzend an den Deutschen Bund, die polnischsprachige Republik Krakau, die 31 Jahre später von Österreich annektiert wurde. Frankfurt wurde 1866 von Preußen annektiert, Lübeck verlor 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz seine mehr als 700-jährige Eigenstaatlichkeit als Freie und Hansestadt und kam zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein.[1] Dazu war Danzig von 1807 bis 1814 und von 1920 bis 1939 ein souveräner Stadtstaat.

Berlin war nach dem Zweiten Weltkrieg bis zur Wiedervereinigung 1990 geteilt, West-Berlin war somit von der DDR umgeben und hatte als Stadtstaat einen Sonderstatus. Es war nicht offizieller Bestandteil der Bundesrepublik, wurde aber weitgehend so behandelt. Berlin als Ganzes stand eigentlich bis 1990 unter dem sogenannten Viermächte-Status und war in der Rechtsprechung beeinflusst durch die Besatzungsmächte.

Heutige Zeit

Souveräne Stadtstaaten

Souveräne Stadtstaaten und auch Zwergstaaten sind Monaco, Singapur und die Vatikanstadt.

Gliedstaaten

Deutschland

Dreieck mit dem Bund an der Spitze, darunter in Schichten die Bundesländer, optional Regierungsbezirke, (Land-)Kreise, optional Gemeindeverbände und Gemeinden. Die strikte Schichtung wird durchbrochen durch Stadtstaaten und Kreisfreie Städte, die Aufgaben mehrerer Schichten wahrnehmen.BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Staatsstruktur Deutschlands

In Deutschland werden heute üblicherweise drei Länder als Stadtstaaten bezeichnet: Berlin, Hamburg und Bremen.

  • Berlin und Hamburg sind kreisfreie Städte und zugleich Länder.
  • Die Freie Hansestadt Bremen besteht aus den beiden räumlich getrennten, als Stadtgemeinden bezeichneten kreisfreien Städten Bremen und Bremerhaven, weshalb sie gelegentlich auch als „Zwei-Städte-Staat“ bezeichnet wird.

Die drei Stadtstaaten sind als Länder auch im Bundesrat vertreten und nehmen am Finanzausgleich des Bundes und der Länder teil, wo sie das sogenannte Stadtstaatenprivileg genießen, das besagt, dass Stadtstaaten aufgrund ihrer höheren Ausgaben pro Einwohner mehr Geld pro Einwohner aus dem Länderfinanzausgleich erhalten als die Flächenstaaten.

Für die deutschen Stadtstaaten wurde in der Vergangenheit immer wieder die Möglichkeit einer Fusion mit angrenzenden Ländern diskutiert, zum Beispiel Bremen mit Niedersachsen, Hamburg mit Schleswig-Holstein und Berlin mit Brandenburg. Für Berlin und Brandenburg wird diese erneut diskutiert, obwohl ein Fusionsvertrag beim Volksentscheid 1996 in Brandenburg die Mindestbeteiligung von 25 % der Wahlberechtigten (Quorum) erreichte (von der Mehrheit der Berliner angenommen, aber 62,7 % der abstimmenden Brandenburger lehnten ihn ab).[2]

Andere

Literatur

  • Konrad Hummler, Franz Jaeger (Hrsg.): Stadtstaat – Utopie oder realistisches Modell? Zürich 2011, ISBN 978-3-03823-708-2.
  • Daniel Waley: Die italienischen Stadtstaaten. München 1969.

Weblinks

Wiktionary: Stadtstaat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gerhard Schneider: Gefährdung und Verlust der Eigenstaatlichkeit der Freien und Hansestadt Lübeck und seine Folgen. Verlag Schmidt-Römhild, Lübeck 1986, ISBN 3-7950-0452-7.
  2. Ute Wachendorfer-Schmidt: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2005, ISBN 3-531-33865-X.