Benutzer:Tanneneichhorn/Diskussion:Umgangsverweigerung Artikelentwurf
Unter Umgangsverweigerung wird in der Jugendhilfe die passive oder aktive, erfolgreiche Bestrebung verstanden, ein umgangsberechtigtes Kind oder einen umgangsberechtigten minderjährigen Jugendlichen von mindestens einer anderen am Umgang berechtigten Person (z. B. Schwester, Bruder und/oder wenigstens ein Elternteil) gesetzeswidrig fernzuhalten. Wird der Umgangskontakt unterbunden, so befindet sich die oder der umgangsberechtigte Minderjährige meist in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der, dem oder den Umgangsverweigernden. Diese Verhinderung des Kontaktes umgangsberechtigter dritter Personen miteinander wird auch als Umgangsvereitelung oder Umgangsboykott bezeichnet. Das Umgangsrecht des Kindes und beider Eltern ist nach der Ansicht deutscher und europäischer Obergerichte unveräußerlich grundrechtlich geschützt und gemäß § 1684 BGB zugleich die Pflicht jedes Elternteiles.
In anderen Staaten, wie etwa Frankreich, wird induzierte Kind-Eltern-Entfremdung (Parental Alienation Syndrome, PAS) als Kindesmissbrauch mit Geldstrafe, Entziehung des Sorgerechts oder Gefängnisstrafe bestraft. PAS ist eine besonders gravierende Form der aktiv herbeigeführten Entfremdung von Kindern.
Die eigene Weigerung eines Umgangsberechtigten, Kontakt zu einem weiteren zum Umgange mit ihm Berechtigten aufzunehmen, nennt man ebenfalls Umgangsverweigerung. Sie kann verschiedene Ursachen, insbesondere ein tatsächliches (beispielsweise Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch) oder empfundenes Fehlverhalten der gemiedenen Person, Angst vor möglichen Repressalien, persönliches Desinteresse oder eine anderweitige Entfremdung von diesem Menschen (z. B. durch Umgangsvereitelung), haben.
siehe auch:
- Entwicklungspsychologie
- Kindschaftsrecht
- Kindschaftsrecht (Deutschland) / Reform des deutschen Kindschaftsrechts 1998
- Kindschaftsrecht (Österreich)
Weblinks
Rechtslage
- § 235 StGB (Entziehung Minderjähriger), dejure.org
- Bürgerliches Familienrecht in der Bundesrepublik Deutschland (Bürgerliches Gesetzbuch)
- SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de
- ARD Ratgeber Recht (Umgangsrecht), wdr.de
Facharbeiten
- 2-Phasen-Modell von Uwe Jopt (Väteraufbruch für Kinder)
- Kooperatives Interventionsmodell für Jugendhilfe und Gericht, von Wera Fischer
- Rituale der Umgangsvereitelung (Väteraufbruch für Kinder)
- Kindeswille − Streitgespräch, familienpsychologie.de
- Erläuterungen zu der neuen Verfahrenspflegschaft von Prof. Dr. jur. Gerhard Fieseler
Kategorie:Familienrecht Kategorie:Entwicklungspsychologie Kategorie:Strafrecht