Diskussion:Universität für Weiterbildung Krems
Alte Diskussion
1. Der Artikel besteht zu einem großen Teil aus Werbetext und ist damit nicht Wiki-like. (z.B.: "An dieser Liste kann man schon erkennen, dass es der Universität darum geht, bei aktuellen Themen mehr Inhalt anzubieten. Weiterbildung in Bezug auf die aktuelle Lage der Wirtschaft und auf praxisnahe Weise wird hier groß geschrieben. Auch der interdisziplinären Zusammenarbeit wird viel Augenmerk geschenkt"). Vielleicht kann jemand, der diese Institution kennt, hier entsprechend ausmisten.
2. Was heißt "in den offiziellen Universitätsstatus erhoben"? Das klingt Misstrauen erweckend. Die Website der deutschen KMK (www.anabin.de) ordnet der Donau-Uni einen "zweifelhaften Status" (H+/-) zu.
3. 141 Studiengänge bei 147 wissenschaftlichen Mitarbeitern? Sind da evtl. auch die externen Lehrbeauftragten dabei? Staatliche und private Universitäten in Österreich müssen mindestens 3 wissenschaftliche Mitarbeiter pro Studiengang haben (und zwar ohne externe).
- Wo soll diese Regelung verankert sein? Im österreichischen Universitätsrecht jedenfalls nicht.
- --Peter Putzer 12:01, 7. Mär. 2008 (CET)
Ad 1: Es geht hier um das Thema "Praxisnähe" - bei Universitäten ist das nicht immer an erster Stelle in Österreich, vielmehr ist das normalerweise ein Thema der Fachhochschulen. Da sich die Donauuni auf postgraduelle Ausbildung spezialisiert hat, ging man den Weg, praxisnah zu vermitteln, da das jemandem, der bereits im Berufleben steht oder bereits einen Abschluss hat, mehr bringt als weitere theoretische Bildung. Weiters sagt das viel über die Fächer aus, die man wählen kann: Diese sind großteils aus dem wirtschaftlichen Bereich.
Ad 2: Die Donauuni ist eine Neugründung der 90er Jahre. Jede Universität wurde irgendwann offiziell ernannt. Bei der Donauuni gilt die Ernennung der ersten ordentlichen Professoren als die Erhebung zur offiziellen Universität. Vielleicht erklärt das auch den "zweifelhaften" Status, da es noch eine sehr junge Uni ist. Habe mir jetzt übrigens die Seite angesehen: Das H+/- ist lt. Erklärungstext auch für Institute vorgesehen, die kein festgelegtes Vergleichskriterium aufweisen im jeweiligen Land: Da die Donauuni das einzige derartige Institut für ausschließlich postgraduelle Ausbildung ist in Österreich, muss es dort dementsprechend diese Bewertung haben
Ad 3: Dazu kann ich nicht genau sagen, warum das so funktioniert. Nachdem es aber um postgraduelle Ausbildung geht, sind die einzelnen Studienrichtungen sehr spezialisiert und daher vielleicht gröber unterteilt. Ausserdem geht es hier ja nicht um das Erlangen weiterer Titel (also vollständige Studien mit Master, Doktor usw. Abschluss), sondern um Weiterbildung in speziellen Sparten. Vielleicht kann hier wirklich jemand, der sich mit Unirecht in Österreich auskennt, mehr dazu schreiben.
DNA 11:54, 7. Jan. 2007 (CET)
Eine dt. Website bei einer österreichischen Universität zur Hilfe zu ziehen hat keinen Sinn!!
mfg
ad Ad1: Praxisnähe ist bei jeder Hochschulausbildung wichtig und wird daher von jeder Hochschule angestrebt. Bei Hochschulen mit eher forschungsorientierten Studiengängen besteht die Praxis eben in (kooperativer) Forschung bzw. in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, bei Hochschulen mit eher anwendungsorientierten Studiengängen in der Vermittlung von Fähigkeiten zur berufsfeldspezifischen Anwendung des erlernten theoretischen Wissens, häufig in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen. Auf theoriegeleitete Ausbildung kann in keinem Fall verzichtet werden, sonst wird eines der wichtigsten Bestimmungskriterien für eine Universität, die Einheit von Forschung und Lehre, verletzt.
- Eine gewagte These.
- --Peter Putzer 12:03, 7. Mär. 2008 (CET)
- ... wenn diese "einheit von forschung und lehre" ein "bestimmungskriterium für eine universität" ist, dann wird es doch sicher auch möglichkeiten geben, die erfüllung dieses kriteriums zu untersuchen, nicht wahr? ich meine, über die bloße tatsache heraus, dass es menschen gibt, die von 10-12 lehre machen und von 12-14 etwas forschen, daraus ergibt sich für mich genau so wenig die "einheit von forschung und lehre" wie in meinem leben die "einheit von hausputz und bürotätigkeit" nicht bloß dadurch erreicht wird, dass ich von 9-17 das eine und von 19-21 das andere mache. daher wüsste ich nur zu gerne, was es mit dieser ominösen einheit auf sich hat, die andauernd zitiert wird. --88.74.178.67 20:17, 17. Dez. 2008 (CET)
ad Ad2: Die Donau-Uni ist nicht die einzige Hochschule, die sich auf postgraduale Studien spezialisiert, auch nicht in Österreich. Die österreichischen Privatuniversitäten haben aber durchwegs den H+ Status. Die deutsche "www.anabin.de" Website gehört der Kultusministerkonferenz. Sie kann kein Urteil über den Status der Donau-Uni in Österreich abgeben, aber sehr wohl über den Status ihrer Abschlüsse in Deutschland. Dies scheint mir für die zahlreichen deutschen Wiki-Nutzer dann doch wichtig.
ad Ad3: Laut Website der Donau-Uni verleiht sie sehr wohl akademische Titel (MSc, MBA, ...). Die Zahl der Studiengänge der Donau-Uni wuchs in den letzten Jahren jedenfalls schneller als der Personalstand. --Wikiwatchers 13:09, 17. Mai 2007 (CEST)
- Der Anabin-Status "H +/-" für die DUK ist schwer verständlich - handelt es sich doch zweifellos um eine Institution, die "im jeweiligen Herkunftsland in maßgeblicher Weise als Hochschule anerkannt" ist (siehe DUK-Gesetz [1]). Aber vielleicht geht's dabei eben darum dass dieser Hochschultyp (staatlich, aber nur auf Weiterbildung spezialisiert) momentan einzigartig ist. Die Abschlüsse sind jedenfalls mit jenen von Universitätslehrgängen anderer staatlicher Universitäten völlig gleichgestellt, und bei denen gibt es ja auch keine Zweifel über die Anerkennung. Pepekupfer 08:35, 31. Mai 2007 (CEST)
- Dass die DUK-Studienabschlüsse in Österreich (und damit wohl auch EU-weit) anerkannt sind, steht aufgrund des DUK-Gesetzes außer Frage. Warum die Website der KMK (www.anabin.de) dennoch nur einen Status H+/- vergibt, weiß ich nicht. Vielleicht liegt es daran, dass die DUK für die meisten Studiengänge keine Akkreditierungen hat, wie das in Deutschland grundsätzlich erforderlich ist. Andererseits haben die staatlichen Unis in Österreich auch keine Akkreditierungspflicht, und die haben H+. Akkreditiert sind in Österreich nur die Privatunis (der Akkreditierungsrat hat in einem auf seiner Homepage veröffentlichten Dokument gefordert, dass auch die postgradualen Studiengänge der Staatsunis akkreditiert werden müssen, bisher ohne Erfolg). Welche Aussagekraft die Anabin-Seite hat, weiß ich nicht - deshalb habe ich den Link auch nicht wieder eingefügt.--Wikiwatchers 22:00, 11. Aug. 2007 (CEST)
Bunter Haufen
Mir war die Donau-Universität Krems eigentlich bisher nur dadurch aufgefallen, dass sie auf den Humbug des "Insituts für Raum-Energie-Forschung" hereingefallen ist. Aber anscheinend hat die Verstrickung mit Eso/Ganzheitlichkeit/Quackery-Komplex eine systematischere Komponente, immerhin hat es zu diesem Zeitungskommentar gereicht:
- http://www.wernerreichmann.net/downloads/Standard_2007_BizarreForschungsblueten.pdf (ist natürlich eine Aktivisten-Quelle)
Auch, dass dort Traditionelle chinesische Medizin und Feng Shui studiert werden kann, erscheint mir erwähnenswert.
--Pjacobi 21:22, 3. Jan. 2009 (CET)
- Bunter Haufen ist eine passende Beschreibung für eine Hochschule mit 207 Studiengängen bei 170 Mitarbeitern. Ob Wikipedia der richtige Ort für Qualitätsdiskussionen ist, wage ich aber zu bezweifeln, das würde den Rahmen einer Enzyklopädie sprengen.
- Zitieren könnte man ggf. profunde Kritiken (z.B. aus dem Ministerium, der Rektorenkonferenz oder einer sonstigen akademischen Institution), solche habe ich bisher nicht gefunden. Die Polemik des WU-Professors Ulrich Berger scheint mir enzyklopädisch nicht geeignet, weil sie weitgehend ohne Belege arbeitet. So wird z.B. die Behauptung, ein Großteil der DUK-Studenten seien keine Akademiker, nicht belegt. Abgesehen davon versucht auch die WU intensiv, Nichtakademiker für ihre postgradualen Programme als Studenten zu gewinnen (vgl. WU Universitätslehrgänge, z.B. Detailinfos zum Lehrgang PGM - "Management-Praktiker, auch ohne akademischen Abschluss, mit langjähriger Führungserfahrung" - mit "Upgrademöglichkeit zum Advanced Post Graduate Management MBA"), so wie m.W. alle einschlägigen Unis in Österreich (mit Ausnahme der Montanuni Leoben, IIRC). Das ist auch durchaus begründbar, denn es hat wohl keinen Sinn, einen 45-jährigen weiterbildungswilligen Geschäftsführer in eine Bachelor-Klasse zu setzen; Vorstudien gelten in Österreich nicht als einziges Qualifikationskriterium für Masterniveau. Die von Berger transportierte Meinung, "Feng Shui" sei a priori kein für eine akademische Ausbildung geeigneter Gegenstand, ist möglicherweise begründbar, wird von ihm aber nicht begründet, statt dessen einfach lächerlich gemacht. Für einen Artikel im "Standard" (der Kronen Zeitung der Jungakademiker) mag das reichen, eine fundierte Kritik ist es nicht. Ein Echo hat der vor anderthalb Jahren erschienene Berger-Artikel jedenfalls nicht gefunden. --Wikiwatchers 00:22, 4. Jan. 2009 (CET)
- Das ist mir schon klar, dass der eine Kommentar als solches nichts bringt. Auf den Raumenergie-Unfug reinzufallen ist zwar schon ein Schenkelklopfer, aber wenn das damals keinen medialen Aufschrei gab, ist für uns nichts herauszuholen.
- Mir scheint es nur so, dass eine Österreichichische Uni mit Feng Shui im Angebot im Prinzip mehr Stoff bietet, als zur Zeit im Artikel steht, aber die Quellen müssen erst einmal gefunden werden.
- --Pjacobi 18:48, 4. Jan. 2009 (CET)
„Korrektes“ Lemma
Ich weise der Ordnung halber darauf hin, dass das Lemma dieses Artikels nicht der gesetzlichen Bezeichnung der Universität entspricht; diese lautet „Universität für Weiterbildung Krems“ (siehe § 2 Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems, BGBl I Nr. 22/2004). Ich persönlich erachte diese Diskrepanz nicht für problematisch, möchte aber doch festhalten, dass der Wortlaut des Gesetzes in einem anderen Fall das ausschlaggebende Argument war, um von dem in der Öffentlichkeit geläufigen und von der Universität selbst bevorzugt verwendeten Namen abzugehen (siehe Diskussion:Universität Graz sowie mehrere andere kürzlich umbenannte Artikel zu österreichischen Universitäten, zB Innsbruck, Linz, Salzburg). --Alib 09:31, 27. Apr. 2009 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ist in den Artikel eingearbeitet. --UV 00:01, 28. Apr. 2009 (CEST)
- Der Vergleich mit den anderen Universitäten (wobei in den jeweiligen Aritikeldiskussionen das Thema obendrein kontrovers diskutiert wurde und die Verschiebungen – soweit ersichtlich – sogar konsenslos erfolgten) trifft nur bedingt zu: Im o.a. Gesetz (Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems (DUK-Gesetz 2004)) werden beide Namensformen, die offizielle Hauptform mit Universität für Weiterbildung, als auch offiziell die Nebenform Donau-Universität Krems nebeneinander – fast könnte man sagen: gleichberechtigt – verwendet, siehe §§ 2; 4 Abs 1 und 5; 10 Abs 1; 11 Abs 2 Z 1; 12 Abs 7; 13 Abs 1, 2 und 4, sowie 16 Abs 3.
- In Anbetracht dessen, dass
- die Kurzbezeichnung des Gesetzes nach wie vor DUK-Gesetz ist (DUK steht hier eindeutig für Donau-Universität Krems; nunmehr Gesamttext DUK-Gesetz 2004 statt zuvor nur DUK-Gesetz im BGBl 269/1994 (PDF));
- Donau-Universität Krems eine mehrfach im Gesetz vorkommende Nebenform ist;
- sich die Universität – völlig gesetzeskonform – auf der Website als Donau-Universität Krems mit dem Untertitel Universität für Weiterbildung nennt
- und selbst im Impressum nur mit Donau-Universität Krems zeichnet,
- und dass – last but not least – kaum jemand die Universität anders als unter der Bezeichnung Donau-Universität Krems kennt
- ist das nach WP:NK völlig richtige Lemma Donau-Universität Krems und hat Universität für Weiterbildung Krems die Weiterleitung zu sein.
- In diesem Sinne erfolgte von mir die Verschiebung zum WP:NK-konformen und damit korrekten Lemma Donau-Universität Krems. --Elisabeth 01:09, 14. Jun. 2010 (CEST)
- Hallo Elisabeth, ich teile die von dir dargestellte Meinung in vielen Punkten nicht.
- Es trifft nicht zu, dass das Gesetz die beiden Namensformen, wie du oben schreibst, „nebeneinander – fast könnte man sagen: gleichberechtigt – verwendet“. Tatsächlich hat das Gesetz eine alte Bezeichnung (= von dir als Nebenform bezeichnet) durch eine neue (= von dir als Hauptform bezeichnet) ersetzt. Wo das Gesetz welche Form verwendet, ist ganz und gar nicht zufällig, sondern logisch: Überall dort, wo sich das Gesetz auf Sachverhalte bezieht, die zeitlich vor seinem Inkrafttreten (1. April 2004) liegen, musste das Gesetz die alte Bezeichnung nehmen. Das sind genau jene Paragrafen und Stellen, die du oben aufzählst. Beispielsweise in § 4 Abs. 1: „Der Wirkungsbereich der Universität für Weiterbildung Krems [= neu] ergibt sich aus den am Tag vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes am Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) [= alt] eingerichteten Universitätslehrgängen und Fachrichtungen.“
- Überall dort, wo sich das Gesetz nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die gegenwärtige und zukünftige Institution bezeichnet, wird ausschließlich der (von dir als Hauptform bezeichnete) Name „Universität für Weiterbildung Krems“ verwendet.
- Zu deinen weiteren Punkten:
- die Abkürzung „DUK“ spricht zugegebenermaßen für die Weiterverwendung des alten Namens, mir erscheint der Gesetzestext (und auch der Langtitel des Gesetzes: „Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems“) jedoch maßgeblicher als die Abkürzung „DUK-Gesetz 2004“.
- nein, siehe mein Argument oben.
- bis 6. die Universität kann, da sie durch Gesetz eingerichtet ist und ihren Namen durch Gesetz erhalten hat (§ 2) ihren offiziellen Namen nicht selbst ändern. Selbstverständlich soll aber die frühere und auch heute noch in der Praxis übliche Bezeichnung im Einleitungssatz erwähnt werden und einen Redirect bekommen. Das Lemma muss aber wohl der offiziellen gesetzlichen Bezeichnung folgen. Ich habe daher den Artikel zurück verschoben. --UV 02:16, 14. Jun. 2010 (CEST)
- Danke für deinen „voreilenden Gehorsam“. :-( - Ich war nämlich gerade dabei den Artikel entsprechend anzupassen und hätte nun, hätte ich nicht zufällig nochmals auf die DS gesehen, einen wunderbaren BK gehabt.
- Zur Sache: Deine Argumentation hinkt. Selbstverständlich hat der Gesetzgeber weiterhin die DUK zugelassen. Wenn er das nicht gewollt hätte, hätte er vorrangig die Kurzform weg von DUK und nicht von DUK auf DUK 2004 geändert. Und dann bitteschön beachte doch freundlicherweise § 13 Abs. 1 DUK-Gesetz 2004, als da steht:
- »§ 13. (1) Alle zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes in einem Dienst- oder Werkvertragsverhältnis oder in einem sonstigen Rechtsverhältnis zum Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) stehenden oder im Zeitraum zwischen dem In-Kraft-Treten und dem 1. Juli 2005 neu in ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges Rechtsverhältnis zur Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) aufgenommenen Universitätsangehörigen haben Rechte und Aufgaben nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes.«
- Wohlgemerkt: Hier steht wörtlich: … Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) [Anm.: also alt] … Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) … [Anm.: also neu].
- Der Gesetzgeber selbst, der das DUK-Gesetz 2004 keineswegs wegen einer Namensänderung erlassen hat, tat das, weil das DUK-Gesetz im Zusammenhang mit dem Auslaufen des Universitätsstudiengesetzes zu erneuern und gleiche Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen waren. So wird in der Parlamentskorrespondenz in der Berichterstattung zum DUK-Gesetz 2004 nur von der Donau-Universität und in den Gesetzesmaterialien, dem sogenannten Vorblatt zum Gesetz vorwiegend von der Donau-Universität geschrieben. Ausdrücklich wird zu § 2 hingewiesen:
- »Zu § 2:
- Seit Bestehen der Donau-Universität Krems bestand Klarstellungsbedarf bezüglich ihrer Einordnung in die österreichische Bildungslandschaft. Durch den neuen gesetzlichen Namen, der der Terminologie des Universitätsgesetzes 2002 angepasst ist, soll zweifelsfrei zum Ausdruck kommen, dass sie eine Universität entsprechend den Anforderungen des Universitätsgesetzes 2002 ist und die angebotenen Studien Universitätslehrgänge sind. Ergänzend zur gesetzlichen Benennung kann die bisherige Kurzbezeichnung „Donau-Universität Krems“ verwendet werden.« [Hervorhebung von mir.]
- Eindeutiger gehts nicht: Donau-Universität Krems ist (weiterhin) eine offizielle gesetzlich zulässige Bezeichnung. Wie gesagt: Kein Mensch in Österreich kennt eine Universität für Weiterbildung, jedweder Person, der die Universität überhaupt ein Begriff ist, kennt sie ausschließlich unter Donau-Universität Krems). Es besteht daher überhaupt kein Grund päpstlicher als der Papst sein zu wollen. Das ist schlichtweg Wikifanterei, was hier mit dem Bestemm auf den gesetzlichen Hauptnamen betrieben wird.
- Wenngleich es mich ärgert, dass ich meine fast fertigen Adaptierungen des Artikels (noch im Vorschaumodus) quasi in die Tonne treten kann, werde ich - zur Vermeidung eines EW - eine Rückverschiebung der Rückverschiebung vorerst unterlassen. --Elisabeth 03:29, 14. Jun. 2010 (CEST)
- Servus! Ich muß Dir hier widersprechen. Es gibt gute Gründe, sich bei den Universitäten auf die gesetzliche Namensform zu beschränken und allfällige Cognomen nur als Weiterleitungen anzulegen - etwa die Einheitlichkeit und die Klarheit der Regelungen. Wie willst Du z.B. die Dominanz einer "umgangssprachlichen" Bezeichnung belegen? Google beispielsweise ist da mehr als unzuverläßig. Die von Dir zitierten Erläuterungen erhellen die Intention des Gesetzgebers, rechtlich verbindlich sind sie nicht. Das DUK-Gesetz 2004 gibt an keiner Stelle her, daß Donau-Universität Krems (auch im alten Gesetz lediglich eine Kurzform!) weiterhin ein "gesetzlicher Name" der Universität für Weiterbildung wäre. Daß in der Öffentlichkeitsarbeit weiterhin die Kurzform "Donau-Universität Krems" verwendet wird, tut dem keinen Abbruch (und selbstverständlich muß es eine Weiterleitung geben). Vgl. dazu die Diskussionen zu den Cognomen der Universitäten (z.B. Karl-Franzens-Universität). --pep. 09:31, 14. Jun. 2010 (CEST)
- Hallo Elisabeth, deine Argumente mit § 13 Abs. 1 und mit den parlamentarischen Materialien (zu denen ich die Parlamentskorrespondenz allerdings nicht zähle) belegen die Bedeutung der Namensform „Donau-Universität“; wir sind uns aber, soweit ich sehe, einig, dass die gesetzliche Benennung „Universität für Weiterbildung Krems“ lautet. Auch die von dir zitierten parlamentarischen Materialien sprechen ja davon, dass die bisherige Kurzbezeichnung „Donau-Universität Krems“ (bloß) ergänzend zur gesetzlichen Benennung „Universität für Weiterbildung Krems“ verwendet werden kann. Das Lemma sollte daher der offiziellen Benennung (du sprachst gestern von der offiziellen Hauptform) entsprechen. Die Leser werden ja ohnedies über Weiterleitungen zum Artikel geleitet und können dann im Einleitungssatz sofort sehen, dass sie beim richtigen Lexikonartikel gelandet sind (und außerdem noch was dazulernen, das ist ja die Aufgabe einer Enzyklopädie). Herzliche Grüße, --UV 23:31, 14. Jun. 2010 (CEST)
M-E. ist "Donau-Universität" völlig korrekt. Auf der Webseite steht überall "Donau-Universität" und "Universität für Weiterbildung" nur als Untertitel -- - Majo Senf - Mitteilungen an mich bewerte mich 04:14, 14. Apr. 2014 (CEST)
- Als Redirect ist "Donau-Universität" selbstverständlich völlig korrekt und wichtig. Eine durch Gesetz eingerichtete juristische Person des öffentlichen Rechts kann ihre Bezeichnung, die sie durch Gesetz erhält (hier: Universität für Weiterbildung Krems), aber nicht eigenmächtig abändern. Das korrekte Lemma ist daher wie oben im Detail dargestellt jenes, das das Gesetz festlegt. --UV (Diskussion) 22:06, 14. Apr. 2014 (CEST)
Kritik
Füg doch mal endlich einer die Kritik in den Artikel ein. (nicht signierter Beitrag von 84.144.191.212 (Diskussion) 20:08, 27. Feb. 2011 (CET))
- Was meinst du mit "Kritik"? Zu welchem inhaltlichen Unterpunkt? Oder meinst du allgemeine "Kritik" zur Donau-Universität?
- --Burgstern 11:03, 27. Aug. 2011 (CEST)
Höherer Dienst
Warum wird nicht darauf hingewiesen, dass Abschlüsse der universitären Kurzstudiengängen nicht zur Übernahme in den höheren Dienst berechtigt? Vgl. Infoblatt der DUK "ANERKENNUNG VON ABSCHLÜSSEN DER DONAU-UNIVERSITÄT KREMS". --Karl 3 (Diskussion) 07:07, 19. Apr. 2018 (CEST)
- Ergänzt! --Karl 3 (Diskussion) 08:35, 27. Apr. 2018 (CEST)
Seit Ende 2018/Anfang 2019 fehlt dieser früher vorhandene Hinweis in dem Infoblatt "Häufige Fragen"! Es wird aber immerhin darauf hingewiesen, dass "Die Mastergrade in der Weiterbildung .. nicht ident mit den Mastergraden infolge des Abschlusses ordentlicher Studien (sind), wenngleich sie zum Teil denselben Wortlaut haben."--Karl 3 (Diskussion) 16:26, 23. Jul. 2019 (CEST)