Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Kriminalfall von Amstetten

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:Rtc (Antragsteller)
Benutzer:Raymond [1][2]
Benutzer:Tinz

selbst hinzugefügt, beteiligt wegen [3] und [4]

user:lustiger_seth selbst hinzugefuegt, ich beantragte die regel.

Problemschilderungen

Hier sollte jeder beteiligte Benutzer das Problem aus seiner Sicht möglichst vollständig, aber knapp und sachlich beschreiben. Als Beteiligter beachte bitte:

  • Halte dich Bitte an die Regeln der Wikiquette.
  • Untermauere alle Anschuldigungen und Behauptungen mit Diff-Links. Achte darauf, nicht nur auf vorherige Diskussionen zu verlinken, sondern diese auch kurz zusammenzufassen, so dass außer der Antragsseite keine andere Lektüre nötig wird.
  • Sensible Daten und Auskünfte können auch an die Mailingliste des Schiedsgerichts (arbcomde-l (ät) lists (Punkt) wikimedia (Punkt) org) gesendet werden, die von allen Mitgliedern gelesen wird.
  • Jeder, der sich in diesem Abschnitt äußert, gilt automatisch als am Konflikt beteiligter Benutzer und kann in die Entscheidung des Schiedsgerichts mitaufgenommen werden.
  • Füge Kommentare zu den Darstellungen anderer Benutzer nur innerhalb deines eigenen Abschnitts hinzu. Beachte dabei aber, dass die Problemschilderungen nicht als Diskussionsgelegenheit dienen.
  • Vergiss nicht, deinen Beitrag zu unterschreiben.

Benutzer:Rtc

Benutzer:Raymond hat den Missbrauchsfilter Spezial:Missbrauchsfilter/7 für Kriminalfall von Amstetten und Diskussion:Kriminalfall von Amstetten eingerichtet, der dort technisch verhindert, dass der Nachname des Täters im betreffenden Fall genannt wird. Meines Wissens fand vor Einrichtung des Filters keine allgemeine Diskussion darüber statt, ob diese Filterung durchgeführt werden soll und darf. Ein solches Verfahren existiert meines Wissens auch gar nicht. Der Filter befindet sich laut Auskunft von Benutzern im Chat in der Testphase. Leider hat Benutzer:Raymond nicht gesagt, ob es sich um einen technischen Test der Funktion am realen Beispiel handelt oder um eine ernst gemeinte Maßnahme. Er beruft sich am VA auf eine Richtlinie zum Schutz lebender Personen und gibt an, auf Bitte eines Admins gehandelt zu haben. Es handelt sich aber zweifelsfrei um eine umstrittene inhaltliche Frage und die Richtlinie, auf die sich Raymond beruft, sieht eine solche Maßnahme nicht vor. Verschiedene Benutzer sind der Meinung, dass der Name aus juristischen und/oder ethischen Gründen genannt werden muss oder nicht genannt werden darf. Eine Diskussion darüber findet statt; dass diese technische Maßnahme geboten und auch erlaubt ist, ist nicht zwingend ersichtlich. Soweit ich es verstanden habe, handelt es sich um eine Funktion, die nur von Bürokraten, nicht von Admins benutzt werden kann. Ein Beschwerdeverfahren wie WP:AP existiert meines Wissens für den Einsatz von Bürokratenrechten nicht. Da bereits ein VA gescheitert ist, ist außer dem Schiedsgericht leider keine andere Möglichkeit vorhanden, dem Vorgehen zu widersprechen. --rtc 21:58, 25. Mär. 2009 (CET)

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.


Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. .
  2. .
  3. .
  4. .
  5. .

Fall wird abgelehnt von

Enthaltung wegen Befangenheit

  1. --elya 22:44, 25. Mär. 2009 (CET)
  2. -- Achates Boom-De-Yada! 03:27, 26. Mär. 2009 (CET)

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Rtc

  • Vorerst Erklärung Raymonds hinsichtlich des Zwecks der Maßnahme. Handelt es sich um ein technisches und zweckmaßnahmenorientiertes Experiment, mit dem die Akzeptanz und Wirksamkeit getestet werden soll? Oder sind Raymond Tatsachen bekannt bezüglich Verfahren, die konkret wegen der Namensverwendung laufen und ist seine Handlung in diesem Sinn zu verstehen, um eine entsprechende Klage gegen Wikipedia zu verhindern? Vertraulich kann diese Tatsache für sich wohl kaum so sehr sein, dass er dazu gar nicht sagen kann. Ein erster Schritt zur Lösung wäre es, wenn Raymond seine Karten auf den Tisch liegt, damit das ganze transparenter wird.
  • Beantrage, dass das Schiedsgericht feststellt, dass der Missbrauchsfilter bis zur Erstellung einer entsprechenden Richtlinie nicht für inhaltliche Filterung genutzt werden darf, außer es liegt eine konkrete Gefahr im Verzug vor, die mit hoher Dringlichkeit die Einrichtung eines solchen Filters gebietet. Das Schiedsgericht sollte außerdem bekräftigen, dass Bürokraten bei Nutzung ihrer Bürokratenrechte das Vier-Augen-Prinzip anwenden sollten, und zwar insbesondere dann, wenn neue technische Möglichkeiten zu einem neuen Zweck eingesetzt werden.

Benutzer:Raymond

  • Die Technik des Missbrauchsfilters befindet sich in einem grossflächigen Test. Um erste Erfahrungen zu sammeln, und insbesondere Fehler in der Software zu finden, wurde die Berechtigung für den Anfang auf Bürokraten beschränkt.
  • Die Software läuft mittlerweile stabil und seit einigen Tagen hat aber selbst das größte WMF-Projekt, enwiki, ihn bereits aktiviert. Andere Projekte können ihn auf Anfrage ebenfalls erhalten.
  • Ich habe den Filter nach einer Anfrage im IRC eingerichtet. Weitergehende Diskussion siehe Wikipedia:Missbrauchsfilter/Anträge#namensnennung.
  • Meine Begründung, warum ich den Filter für richtig halte, kann im VA nachgelesen werden.
  • Aktuell ist die Bearbeitung der Filter auf Bürokraten beschränkt. Dies soll nicht so bleiben. Auf Hilfe Diskussion:Missbrauchsfilter#Bearbeitungsrecht für Administratoren? wurde über die Vergabe des Rechts an Admins oder eine spezielle Benutzergruppe abusefilter disktutiert. Ich persönlich halte die Übergabe der Berechtigung an alle Admins für die sinnvollste Möglichkeit und erkläre mich auch gerne bereit, diese Umsetzung im Bugzilla vorzubereiten und einen Serveradmin um die Umsetzung zu bitten. — Raymond Disk. Bew. 22:23, 25. Mär. 2009 (CET)

Benutzer:Tinz

  • Der neue Missbrauchsfilter ist ein sehr mächtiges Werkzeug, das leicht missbraucht werden kann. Man könnte es dazu benutzen, bestimmte Wörter zu zensieren, Artikel/ganze Namensräume für einzelne Benutzer sperren und einiges mehr. Umso wichtiger sind daher Nutzung nur bei Konsens sowie geregelte Abläufe zur Konsensbildung.
  • In Hilfe:Missbrauchsfilter steht, dass der MF ein "Werkzeug zur Vandalismusbekämpfung" sei. Filter Nr. 7 hat mit Vandalismus nichts zu tun, mit seiner Hilfe wurden inmitten einer kontroversen Diskussion einfach Fakten geschaffen.
  • Hier wurde ein verbindlicher Testmodus vorgeschlagen, es existiert diese Seite, damit dort Anträge zunächst diskutiert werden. Dies alles wurde nicht genutzt, Raymond hat den Filter ohne Diskussion eingesetzt und dies nicht einmal irgendwo erwähnt, auf Kritik erst Tage später reagiert als es den VA gab.
  • Bürokraten haben, wie der Name sagt, bürokratische Aufgaben. Ein priviligierter Einfluß auf den Artikel- oder gar Artikeldiskussionsnamensraum fällt nicht darunter. Das temporäre technische Rechteverhältnis entbindet nicht von der Pflicht, vorher einen Konsens zu suchen.
  • Ich bin nicht dafür, den Namen im Artikel zu nennen, bin aber - bis zu einer deutlichen Rechtslage (ext. Gutachten/Urteil, jedefalls nicht nur Laienmeinungen) oder einer Anweisung von Seiten der Foundation - gegen eine Zensur von Diskussionsseiten. Diskussionsbeiträge sind tagesaktuell/werden archiviert, enzyklopädische Gesichtspunkte treffen auf sie nicht zu.
  • Daher sollte der Filter entfernt werden, zumindest von der Diskussionsseite. Erwähnungen des Namens im Metabereich sollten unzensiert bleiben, zumal 90% der Medien und 90% der Wikipedien den Namen nennen und jeder ihn kennt. --Tinz 20:19, 26. Mär. 2009 (CET)

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Ich kann Raymonds Aussage "Ich habe den Filter nach einer Anfrage auf Wikipedia:Missbrauchsfilter/Anträge#namensnennung eingerichtet." nicht nachvollziehen. Der erste Beitrag beginnt mit "gestern in einer hau-ruck-aktion haben wir in einem artikel und dessen talk page die nennung eines vollen namens unterbunden." Das klingt nicht so, als sei der Filter "nach einer Anfrage" (meine Hervorhebung) dort eingerichtet worden. (und als Anfrage liest sich mir der Beitrag auch nicht, sondern als nachträgliche Feststellung, dass der Filter jetzt aktiv ist). --rtc 22:28, 25. Mär. 2009 (CET)

Stimmt, ich habe mich oben korrigiert. Die Anfrage fand im IRC statt. — Raymond Disk. Bew. 22:40, 25. Mär. 2009 (CET)
Fand eine öffentliche Anfrage im Channel statt oder eine Anfrage per privater Nachricht? --rtc 22:48, 25. Mär. 2009 (CET)
Das weiß ich nicht mehr, ich führe auch keine Chatprotokolle. — Raymond Disk. Bew. 22:56, 25. Mär. 2009 (CET)
Um den genauen Inhalt der Anfrage geht es mir auch gar nicht, sondern lediglich darum, ob sie öffentlich war oder nicht, denn wie ich oben bei meiner Problemschilderung geschrieben habe, sehe ich ein Hauptproblem darin, dass gegebenenfalls vorher keine allgemeine Diskussion stattgefunden hat. Wenn es sich zumindest um eine im Channel öffentliche Anfrage gehandelt hat, dann wäre dieses Problem zumindest nicht in seiner vollen tragweite existent. Mal so gefragt: Du kannst zumindest nicht ausschließen, dass es eine private Anfrage war? --rtc 23:05, 25. Mär. 2009 (CET)
Ich weiß nicht mehr, auf welchem Kanal mich die Anfrage erreichte. Ich habe dauerhaft mindestens 10 verschiedene Wikimedia/Wikipedia-bezogene Channelfenster offen. Auch ein Query ist möglich, davon erreichen mich täglich auch mehrere. Es tut aber nichts zur Sache, da ich den Filter auf Grund meiner Überzeugung eingerichtet habe. — Raymond Disk. Bew. 23:26, 25. Mär. 2009 (CET)
Hast Du gemäß vier-Augen-Prinzip jemanden um eine eine zweite Meinung gefragt? --rtc 23:28, 25. Mär. 2009 (CET)
Nein, muss ich auch nicht, da es meines Wissens nach nicht gefordert wird. — Raymond Disk. Bew. 23:57, 25. Mär. 2009 (CET)
Ja, aber es kann im Einzelfall sinnvoll sein. Hast Du denn eine besondere Dringlichkeit fpr die Einrichtung des Filters gesehen? --rtc 00:04, 26. Mär. 2009 (CET)

Habe meine Aussage "Ein solches Verfahren existiert meines Wissens auch gar nicht." gestrichen, weil sie offenkundig falsch ist. --rtc 22:52, 25. Mär. 2009 (CET)


Ich habe den Filter soeben deaktiviert. Im wesentlichen hat mich Tinz' Argument „Bürokraten haben, wie der Name sagt, bürokratische Aufgaben. Ein priviligierter Einfluß auf den Artikel- oder gar Artikeldiskussionsnamensraum fällt nicht darunter. Das temporäre technische Rechteverhältnis entbindet nicht von der Pflicht, vorher einen Konsens zu suchen.“ überzeugt, dass ich hier zu weit gegangen sein könnte. Ein Übergang der Filterrechte auf Administratoren halte ich kurzfristig für angebracht, damit der Filter intensiver getestet werden kann und Fehler schneller korrigiert werden können, seien es nun technisch oder inhaltlich falsche Filterregeln.

„In Hilfe:Missbrauchsfilter steht, dass der MF ein "Werkzeug zur Vandalismusbekämpfung" sei.“ Die Seite sollte überarbeitet werden, denn der Filter kann auch andere Hilfestellungen bieten. — Raymond Disk. Bew. 22:42, 26. Mär. 2009 (CET)

Frage: Nachdem der Mißbrauchsfilter deaktiviert wurde, ist das zentrale Problem offensichtlich erstmal aufgelöst. Ein zukünftiger Umgang mit dem Filter muß wohl noch diskutiert werden, ein Konsens der Community bzw. eine direkte Weisung zur Durchsetzung der Zwecke im Fall lebender Personen besteht nicht. Ist es von seiten des Antragsstellers gewünscht, dass sich das Schiedsgericht des Falles trotzdem annimmt bzw. sich damit beschäftigt und über eine Annahme abwägt oder wird der Fall zurückgezogen? -- Achim Raschka 08:11, 27. Mär. 2009 (CET)

Ich ziehe den Fall zurück, auch wenn nach dieser Sache ein ziemlich ungutes Gefühl bleibt. In Bürokraten wird ein so großes Vertrauen gesetzt, dass es keine speziell dafür geschaffenen Institutionen gibt, über die der Einsatz der zusätzlichen Möglichkeiten kontrolliert wird, die Bürokraten einsetzen können. Man geht einfach davon aus, dass Bürokraten nur bürokratisch tätig werden und Entscheidungen lediglich umsetzen. Auch das Schiedsgericht wird bezüglich Bürkratenrechten nicht explizit als zuständig genannt. Dass Raymond dennoch in dieser Sache wirklich geglaubt zu haben scheint (zumindest habe ich ihn so verstanden), er könne seine Bürokratenrechte als etwas bessere Adminrechte sehen, und nach billigem Ermessen ein technisch neues Mittel nach Anfrage eines einzelnen Benutzers, ohne vorherige Diskussion in der Wikipedia, bei einem hochkontroversen Thema, ohne dass Dringlichkeit besteht (die Richtlinie, auf die sich Raymond beruft, sagt ja "in einem solchen Fall könne das Informationsinteresse der Öffentlichkeit zwar bei einer aktuellen Berichterstattung über die Straftat noch Vorrang haben, nach Abschluss des Falls, wenn 'die Öffentlichkeit hierüber hinreichend informiert' wurde, sei jedoch in der Regel ein solcher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht mehr gerechtfertigt" und man wird kaum sagen können, dass das bedeutet, dass nach Abschluss eines solchen Verfahrens vom einen auf den anderen Tag der Name nicht mehr genannt werden darf, ganz unabhängig davon, wie man jetzt inhaltlich zur Frage der Namensnennung steht – auch die Diskussion nach solchen Verfahren gehört ja noch zur Information der Öffentlichkeit, und gemeint ist wohl eher, dass je mehr das öffentliche Interesse am Fall verblasst und er aus der Tagespresse verschwindet, die Pflicht langsam stärker wird, den Namen nicht mehr zu nennen -- wobei noch die Frage besteht, ob dieser Fall wegen seiner besonderen Bedeutung für die Kriminalgeschichte überhaupt jemals aus dem öffentlichen Interesse verschwindet, was sich aber erst mit der Zeit zeigt und darüber müssen wir hier ja nicht diskutieren) und ohne Vier-Augen-Prinzip einsetzen, und dass ihm das offensichtlich so normal vorgekommen ist, dass er oben noch nicht einmal die Umstände der Anfrage des anderen Benutzers nennen konnte, ist schon sehr erschreckend. Auch die Bekräftigung von Raymond, dass er der Ansicht ist, dass Administratoren kurzfristig Zugang zu dem Missbrauchsfilter erhalten sollten, finde ich erschreckend. Wenn dieser Fall zeigt, dass selbst für einen als außergewöhnlich guten und besonnenen Benutzer bekannten Bürokraten schwer zu beurteilen ist, ob ein Einsatz im Einzelfall angemessen ist oder nicht, dann würde hier bald ein Albtraum über uns hereinbrechen, wenn jeder Administrator auch noch Zugang dazu hätte, zumindest solange es keine klaren Regeln und Verfahren gibt, die sicher nicht kurzfristig entstehen werden. Der Mensch ist nun mal fehlbar. Der Missbrauchsfilter mag als ein weniger invasives Mittel erscheinen als Adminrechte, die ja immer gleich den ganzen Benutzer bzw. Artikel sperren, aber gerade weil sie so viel subtiler wirken und damit die Hemmschwelle (wie dieser Fall ja auch zeigt) gering ist, sie einzusetzen, ist die Gefahr des wie hier unbewussten Fehleinsatzes ebenso wie des Missbrauchs, gerade auch bei inhaltlichen Fragen, extrem groß. --rtc 09:40, 27. Mär. 2009 (CET)


obgleich rtc seinen antrag anscheinend zurueckzieht, moechte ich als beteiligter noch etwas zum hintergrund sagen:
die namensnennung ist strittig. das oesterreichische recht ist vermutlich etwas strenger als das deutsche.[5] beispielsweise war eine klage beim landgericht wien gegen den spiegel erfolgreich [6][7]. diese fakten reichen bereits, um die sache den juristen zu ueberlassen. bis geklaert ist, ob der name genannt werden darf oder nicht, sollte der name nicht genannt werden: man mag es moralisch oder rechtlich begruenden. wenn ein nachname vorerst nicht komplett genannt wird, ist der enzyklopaedische verlust dadurch vernachlaessigbar gering.
zur chronologie:
  • die erste massnahme war die loeschung von >600 edits der talk page. (begruendung war die namensnennung)
  • das loeschen so vieler edits so vieler verschiedener leute ist imho nicht zu rechtfertigen, deswegen wurde es von mir revertiert. die anfrage dazu kam via chat im rc-channel, iirc.
  • da die namensnennung allerdings durch meinen revert logischerweise wieder ein akutes problem war, habe ich die vorkommnisse des namens (im sichtbaren gerenderten html) durch einen hinweis ersetzt. noch waehrend ich damit beschaeftigt war, wurde jedoch immer wieder der nachname genannt, was mich den filter-request stellen liess. damit sollte vor allem verhindert werden, dass staendig versionsgeloescht werden muss.
related:
(nicht signierter Beitrag von Lustiger seth (Diskussion | Beiträge) 16:27, 27. Mär. 2009 (CET))
Hallo Lustiger Seth, bitte beachte die Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ des Schiedsgerichts. Inhaltliche Fragen, wie wer jetzt bezüglich der Namensnennung recht hat, werden hier gar nicht verhandelt. Es geht nur darum, ob die Einrichtung des Sperrfilters so und prinzipiell überhaupt hätte erfolgen dürfen. --rtc 17:12, 27. Mär. 2009 (CET)
offtopic: danke fuers nachsignieren, beachte aber die regeln dazu (eigene sig weglassen).
<quetsch>zur sache: mir ging es darum, die hintergruende etwas naeher zu beleuchten. dazu gehoert auch die rechtliche komponente. das gesetz steht ueber den meinungen einiger wikipedianer. -- seth 23:35, 27. Mär. 2009 (CET)
Ich verstehe es einfach nicht, wie man nur so stur dauernd die Spiegel-Klage nennt und einfach nicht erkennen will, dass die Spiegel-Geschichte gar nichts mit Namensnennung zu tun hatte.
Der Spiegel schrieb einen Bericht über Rosemarie Fritzl, die Ehefrau von Josef Fritzl. In dem ging es um das sexuelle Verhältnis zwischen Rosemarie und Josef. Das geht ein Schmierblatt freilich gar nichts an. Deshalb, aber nur deshalb wurde der Spiegel verurteilt. Keiner wurde auch nur zu einem Cent verurteilt, wegen der Nennung des Namens. Ich hoffe, das die Sache jetzt endlich angekommen ist. Mfg --91.128.65.58 19:04, 27. Mär. 2009 (CET)
aha, und deswegen schreibt der spiegel im selben artikel auch beim taeter ploetzlich nur noch "f."? nein, ganz so einfach ist es wohl nicht, denn sonst hatte der jura-dozent, mit dem ich diesbzgl. ruecksprache hielt, die sache nicht als schwierig bezeichnet. -- seth 23:35, 27. Mär. 2009 (CET)

Hallo Lustiger Seth, ich bitte Dich nochmals, die Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ des Schiedsgerichts zu beachten. Dies ist keine Diskussionsseite, bei der inhaltliche Fragen diskutiert werden. Es geht lediglich darum, ob die Einrichtung des Sperrfilters so und prinzipiell überhaupt hätte erfolgen dürfen. Selbst wenn Du in allem was Du sagst Recht hättest (und ich bin da völlig entgegengesetzter Auffassung, aber hier ist nicht der richtige Platz um das zu diskutieren), sagt das nichts über die Rechtmäßigkeit der Einrichtung des Sperrfilters aus! --rtc 18:06, 28. Mär. 2009 (CET)

offenbar hast du mich nicht so verstanden, wie ich es meinte. die frage nach dem filter ist nun mal eng mit der rechtlichen lage verbunden. zur rechtlichen lage siehe z.b. kommentar von Hubertl. die alternative waere gewesen, den artikel und evtl. die talk page vollzusperren. mittlerweile ist der artikel uebrigens fuer einen monat vollgesperrt, die talk page war ebenfalls heute schon gesperrt. die anwendung des AF war da die weitaus harmlosere variante, weil sie aenderungen am artikel und der talk page zuliess. -- seth 19:36, 28. Mär. 2009 (CET)
Die Frage nach dem Filter hat im Gegenteil mit der rechtlichen Lage nicht das geringste zu tun; Du versuchst über die Hintertür indirekt doch inhaltliche Fragen in die Diskussion zu bringen, die hier nicht hergehören. "die anwendung des AF war da die weitaus harmlosere variante, weil sie aenderungen am artikel und der talk page zuliess" Auch daraus folgt nicht die Rechtmäßigkeit; der Zweck heiligt schließlich nicht die Mittel. Und außerdem ist oft das vordergründig harmlosere Mittel in vielerlei Hinsicht das insgesamt gefährlichere, siehe z.B. Taser#Kritik. Ich schrieb oben bereits: "Der Missbrauchsfilter mag als ein weniger invasives Mittel erscheinen als Adminrechte, die ja immer gleich den ganzen Benutzer bzw. Artikel sperren, aber gerade weil sie so viel subtiler wirken und damit die Hemmschwelle (wie dieser Fall ja auch zeigt) gering ist, sie einzusetzen, ist die Gefahr des wie hier unbewussten Fehleinsatzes ebenso wie des Missbrauchs, gerade auch bei inhaltlichen Fragen, extrem groß." --rtc 19:46, 28. Mär. 2009 (CET)

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Der Fall wurde vom Antragsteller Benutzer rtc zurückgezogen, eine Beschäftigung durch das Schiedsgericht erfolgt entsprechend nicht. -- Achim Raschka 20:21, 29. Mär. 2009 (CEST)