Diskussion:Telerehabilitation

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Telerehabiliation vs. konventionelle med. Rehabilitation

"Medizinische Rehabilitation hat einen ganzheitlichen Ansatz" (HP DRV Bayern Süd). Die Telerehabilitation, die nur ein beschränktes therapeutisches Spektrum abdeckt, kann somit kein Ersatz für eine statiomäre oder ambulante Reha-Maßnahme sein. Im Rahmen der Nachsorge kann sie ggf. eine Alternative zu den bestehenden Nachsorgeprogrammen (IRENA)sein. --Karl 3 (Diskussion) 10:54, 30. Nov. 2015 (CET)

Hallo Karl, auch hier mein Widerspruch zu deinen getätigten Aussagen, in Bezug auf Telerehabilitation als Nachsorgemaßnahme. Wer sagt denn, dass Telerehabilitation nur unimodal sein muss? Telerehabilitation kann mit dem multimodalen Ansatz sogar mehr Felder als die herkömmlichen Nachsorgekonzepte abdecken. Ein Beispiel: Patienten erlernen während einer Rehabilitationsmaßnahme auch die gesunder Ernährung. Diese ist nicht Bestandteil von Reha-Sport und nur bedingt Bestandteil der IRENA. Auch psychosoziale Elemente können abgebildet werden. Viel interessanter ist die Frage nach dem Mehrwert gegenüber anderen Nachsorgeleistungen. Wie schnell kann bei IRENA zwischen den unterschiedlichen Modulen gewechselt werden, wenn die Situation des Patienten es erfordert? In der Theorie jederzeit, in der Praxis ist das kaum zu bewältigen. Ich kann leider deine negative Einstellung zu telemedizinischen Versorgungsverfahren nicht teilen. --Dermichel78 (Diskussion) 10:53, 1. Dez. 2015 (CET)

Hallo Michel, nach gegenwärtigem Stand soll die Telerehabilitation die konventionelle stationäre oder ambulante Reha nicht ersetzen. Deswegen habe ich den Artikel entsprechend geändert. Gegenwärtig ist die Telerehabilitation nur auf dem Nachsorgesektor im Einsatz. Insgesamt hat die Telemedizin sicher ihre Berechtigung, wenn sie zu mehr Wirtschaftlichkeit führt. Insofern habe ich absolut keine negative Einstellung dazu. Eine diesbezügliche Verzahnung "besteht meist in dem Bemühen sich zusätzliche Zähne zu besorgen, um ein größeres Stück vom Verteilungskuchen abbeißen zu können." Vgl. Bruckenberge´s Peperoni [1] Und das ist nicht im Sinne des Erfinders! Für den Bereich der Nachsorge bedeutet dies: Wir haben ein funktionierende Nachsorgesystem. Warum soll also bei annähernd gleicher Effizienz und Effektivität ein neues Parallelsystem geschaffen werden? --Karl 3 (Diskussion) 12:15, 1. Dez. 2015 (CET)

Der Artikel lautet "Telerehabilitation" beschäftigt sich aber mittlerweile schwerpunktmäßig mit der Reha-Nachsorge. Wäre es nicht besser, den Artikel IRENA in Reha-Nachsorge umzuwandeln mit Unteraberschnitten für IRENA und Tele-Nachsorge?--Karl 3 (Diskussion) 09:58, 17. Dez. 2017 (CET)

Telerehabilitation - Teletherapie

Die am 9.11.2017 eingefügte Ergänzung ist (nahezu) wortgleich zur Ergänzung im Artikel Teletherapie. Um diesen Artikel nicht unnötig aufzublähen, wäre eine Verlinkung sinnvoll. Unabhängig davon vermittelt das Lemma "Telerehabilitation" aus den bereits im obigen Abschnitt dagelegten Gründen einen falschen Eindruck! Allerdings ist bei der Begriffsdefinition die Telerehabilitation auf "Reha-Nachsorge unter Verwendung neuer Medien" eingeschränkt. Nochmals meine Aussage: Die Reha-Nachsorge ist lediglich ein kleinerer Teil der Reha-Maßnahme.--Karl 3 (Diskussion) 14:11, 9. Nov. 2017 (CET)

EvoCare in der Aggertalklinik in der Regelversorgung?

In der als Fn 7 genannten Quelle steht: "Wenn sich der Einsatz der teletherapeutischen Behandlung aus Sicht der Patienten und der Aggertalklinik bewährt, wird die Deutsche Rentenversicherung Rheinland EvoCare auch in anderen Reha-Einrichtungen einsetzen." Ich finde im Internet keine Aussage, dass die DRV Rheinland EvoCare in die Regelversorgung übernommen hätte. Gibt es dafür aktuelle Belege? Dagegen spricht, dass im Vorjahr in zwei anderen Kliniken der DRV Rheinland für ein anderes Teletherapie-Verfahren eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde [2].--Karl 3 (Diskussion) 16:15, 28. Nov. 2017 (CET)

Bisher keine Belege nachgetragen, unbelegte Aussage daher gelöscht!--Karl 3 (Diskussion) 13:30, 10. Dez. 2017 (CET)

Hallo Karl, hast Du eine Quelle, die etwas Gegenteiliges belegt? Ich denke nicht! Und inhaltlich hast Du noch nicht verstanden, dass seit der Entscheidung der Projektgruppe Nachsorge zum Behandlungsverfahren EvoCare alle zugelassenen Reha-Einrichtungen in der Indikation Orthopädie das Verfahren als T-RENA anbieten dürfen. Eine Prüfung des Behandlungverfahrens EvoCare ist von der Projektgruppe Nachsorge erfolgt. Siehe Schreiben DRV Bund. Seit den neuen Anforderungen an TeleNachsorge ist von den Nachsorgeinrichtungen bei der federführenden DRV ein zugehöriges eigenes Behandlungskonzept zu dem telemedizinischen Behandlungsverfahren EvoCare von der Reha-Einrichtung einzureichen. Aufgrund dessen hat sich das Wording verändert. Fakt ist aber, dass in 2013 ein Zulassung in der Regelversorgung erfolgt ist und siehe in der Quelle 8 steht: Deutsche Rentenversicherung vom 16. April 2014 Mit Reha von zu Hause wieder fit für den Job „…Die DRV Bayern Süd ist der erste gesetzliche Rentenversicherungsträger, der diese Art der Nachsorge eingeführt hat.“ Hast Du einen Beleg für Deine Behauptung zu 2018? Den wird es nicht gehen, siehe meine Erklärung oben.--LeonardoP123 (Diskussion) 09:09, 11. Dez. 2017 (CET)

Neutralität

Die penetrante Bewerbung einer Firma bzw. eines leistungsanbieters mit geschütztem Produktnamen ist hier im medizinischen so nicht akzeptabel. Eine erhebliche Kürzung auf Abschnitte mit gemäß WP:RMLL belegten Quellen ist notwendig, um hier einigermaßen Neutralität reinzukriegen. --Gleiberg (Diskussion) 11:06, 29. Nov. 2017 (CET)

Hallo Gleiberg, den Namen habe ich verwendet, da nicht jede Therapie gleich ist und auch nicht jede Teletherapie. Beispielsweise darf in der Physiotherapie zwar Bobath abgerechnet werden, aber nicht die xy Therapie. In dem Artikel Pilates wurde bemängelt, dass Pilates kein geschützter Begriff ist (nicht mehr ist). Dort wurde argumentiert, dass deshalb keine Qualitätssicherung gewährleistet ist. Zugelassen wurde die EvoCare-Teletherapie, deshalb habe ich diese auch explizit genannt.--LeonardoP123 (Diskussion) 14:25, 29. Nov. 2017 (CET)

Regelversorgung, 2. Absatz: In Österreich

Die genannten 15% finden sich nicht in der derzeitigen Fn 9. Zu lesen ist in der angegebenen Quelle allerdings, dass die teletherapeutische Nachsorge sich "Seit Mitte 2014 ... in einer ersten Testphase..." befindet. Auf der aktuellen Homepage der Klinik Bad Schallerbach findet sich keine Aussage über einen Regelbetrieb. In der derzeitigen Fn 10 finden sich auf Seite 38 die der Fn 9 untergeschobenen 15%. In der derzeitigen Fn 11 findet sich auf den Seiten 4/5 die Aussage "...Möglichkeit, eine telemidzinische Versorgung im Bereich der Orthopädie zu testen." In Österreich gibt es keine der IRENA entsprechenden Nachsorgemodelle. Eine anderweitige Organisation der Nachsorge würde also durchaus Sinn machen. Trotzdem finden sich keine Quellen, dass die teletherapeutische Nachsorge nach der Testphase in den Regelbetrieb übernommen wurde.

Hallo, hier eine Info der Einrichtung zur TeleMedizin unter den VAEB Gesundheitsfilmen

https://www.vaeb.at/portal27/vaebportal/content?contentid=10007.721394&viewmode=content

Hier der Film https://medizinmediathek.vielgesundheit.at/filme/gesundheitseinrichtungen/filmdetail/video/ge-bad-schallerbach-telemedizin.html

Hier eine Info für Versicherte: https://www.vaeb.at/portal27/vaebportal/content?contentid=10007.783655&viewmode=content

--LeonardoP123 (Diskussion) 14:15, 12. Dez. 2017 (CET)

Das "Werbefilmchen" datiert vom 17.8.2015. Aus dem gleichen Jahr stammen die beiden anderen Quellen. Eine aktuelle Quelle über die Qualifizierung als Bestandteil der "Regelversorgung" gibt es wohl nicht, oder? Dann gehört der Absatz über Österreich aber auch nicht unter die Überschrift "Regelversorgung"!--Karl 3 (Diskussion) 09:55, 13. Dez. 2017 (CET)

Hallo, in Österreich wird die Reha mit der TeleReha erlängert. Hier steht nicht, dass es ein Projekt ist, oder noch erprobt wird. Die Info ist für Versicherte der VAEB. "Die Teilnahme an der TeleReha, die seit 2014 läuft, ist freiwillig und für Versicherte der VAEB kostenfrei." Die Information auf der Internetseite ist vom 10. August 2017.

Auf der Hauptseite ist die Info "Moderne Technik für Ihre Gesundheit" unter "Aktuelles auf einen Blick" als dritter Bericht verfügbar: https://www.vaeb.at/portal27/vaebportal/content?contentid=10007.721278&viewmode=content&portal:componentId=gtn816e2d92-cd9e-415c-91ae-e8f923d3cac2

Im Quelltext der Seite steht: <meta name="date" content="2017-08-10T15:21+0200" /> https://www.vaeb.at/portal27/vaebportal/content?contentid=10007.783655&viewmode=content

Den Film habe ich hier für Versicherte gefunden: https://www.vaeb.at/portal27/vaebportal/content?contentid=10007.721394&viewmode=content --LeonardoP123 (Diskussion) 16:04, 13. Dez. 2017 (CET)

Die EvoCare-Studie, die zur Aufnahme in die Regelversorgung der DRV Bayern-Süd geführt hat, wurde federführend vom Orthopädiezentrum Bad Füssing durchgeführt. Auf deren Homepage findet man einen Hinweis auf EvoCare als eventuelle Alternative zur IRENA. Auf der aktuellen Homepage der Klinik Bad Schallerbach konnte ich keinen Hinweis auf EvoCare finden.--Karl 3 (Diskussion) 23:29, 13. Dez. 2017 (CET)

Abschnitt "Allgemeines"

Das mit Fußnote (Fn) 9 bequellte Zitat ist auch in der Quelle lt. Fn 8 enthalten. Ohne Erkenntnisverlust könnte somit auf eine Fn/Quelle verzichtet werden. Lediglich das Wort "Dieses" wäre durch "Es" zu ersetzen. Wörtliche Zitate sind zu kennzeichnen, ebenso Auslassungen! Um ein wörtliches Zitat handelt es sich bei dem kompletten Satz, der mit Fn 10 bequellt ist! Also: Bitte entsprechend kennzeichnen.--Karl 3 (Diskussion) 12:37, 2. Jul. 2018 (CEST)

Da hast Du recht. Ich habe die zweite Quelle gelöscht und das Zitat gekennzeichnet. --LeonardoP123 (Diskussion)