Benutzer:Tmowp/LSG Mettinghausen/Rebbeke
LSG Mettinghausen/Rebbeke
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Offene Landschaft mit kleinen Wäldern im LSG | ||
Lage | Lippstadt,Kreis Soest,NRW,Deutschland | |
Fläche | 6,95 km² | |
Geographische Lage | 51° 43′ N, 8° 27′ O | |
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Meereshöhe | von 76 m bis 85 m | |
Einrichtungsdatum | 14. Juni 2003 | |
Rechtsgrundlage | §§ 16 - 31 LG |
Das Landschaftsschutzgebiet Mettinghausen/Rebbeke mit ca. 695 ha Flächengröße liegt im Kreis Soest. Das Gebiet wurde 2003 als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG liegt auf dem Gebiet der Stadt Lippstadt.[1]
Beschreibung
Es umfasst den Landschaftsraum zwischen der Landstraße L 822 bzw. 815 im Süden, der Kreisgrenze im Osten und Norden sowie der Seeuferstraße, dem Delbrücker Weg sowie einem namenlosen Vorfluter im Westen. Ausgenommen sind die innerhalb des Bereiches liegenden Ortschaften Mettinghausen,Rebbeke und der Albersse.[1][2]
Schutzzweck
Die Ausweisung erfolgte aufgrund der in großen Teilen besonders reich und vielfältig mit Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen und kleinen Wäldern ausgestatteten Landschaft, der besonders zu begleitenden Situation im Bereich der Abgrabungsgewässer, der Bedeutung des Landschaftsraumes für die Erholung. Die LSG Ausweisung erfolgte in diesem Fall auch wegen der besonderen Bedeutung dieses Raumes als Pufferzone zum sich westlich anschließenden Naturschutzgebiet „Zachariassee“.[1]
Rechtliche Vorschriften
Nach § 34 Abs.2 LG sind in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Dazu gehören: Bauliche Anlagen aller Art zu errichten, zu erweitern oder in einer das Landschaftsbild beeinträchtigenden Weise zu ändern. Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder sonstige Änderungen der Oberflächengestalt vorzunehmen. Gewässer - einschließlich Teichanlagen aller Art - oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder umzugestalten. Motorfahrzeuge aller Art, Anhänger, Wohnwagen und Verkaufswagen außerhalb der befestigten Straßen, Fahrwege, Plätze oder Hofräume zu führen oder abzustellen. Bäume, Sträucher, Hecken, Feld- oder Ufergehölze zu beseitigen oder zu schädigen.[1]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Kreis Soest: Landschaftsplan 1 "Obere Lippetal/Geseker Unterbörde" - Satzung. In: Landschaftsplan 1 "Obere Lippetal/Geseker Unterbörde" - Satzung. Kreis Soest, 2003, S. 63,65,66, abgerufen am 22. Dezember 2020 (deutsch).
- ↑ Kreis Soest: Naturschutzgebiete - Karte. In: Naturschutzgebiete - Karte. Kreis Soest, 15. Januar 2019, abgerufen am 22. Dezember 2020 (deutsch).