Behindertenrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Februar 2021 um 10:54 Uhr durch imported>R2Dine(1665957) (Abgrenzung zum Schwerbehindertenrecht (Redundanz behoben)).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Behindertenrecht ist ein juristisches Querschnittsgebiet, das die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderung betrifft. Es erstreckt sich insbesondere auf Regelungen im Sozial-, Arbeits- und Steuerrecht sowie auf gesetzliche Verpflichtungen zur Gleichstellung und Barrierefreiheit.[1]

Internationales Recht

Nationales Recht

Deutschland

Österreich

Schweiz

Einzelnachweise

  1. vgl. Gesetze und Rechtsgrundlagen Seh-Netz e.V., abgerufen am 16. Februar 2021.