Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm

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FFH-Gebiet
„Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm“

Der Hardtwald südlich von Karlsruhe aus der Luft gesehen

Lage Stadtkreis Karlsruhe und fünf Städte und Gemeinden in den Landkreisen Karlsruhe und Rastatt in Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-7016-341
WDPA-ID 555521772
FFH-Gebiet 21,741 km²
Geographische Lage 48° 57′ N, 8° 20′ OKoordinaten: 48° 56′ 42″ N, 8° 20′ 22″ O
Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 11. Januar 2019
Verwaltung Regierungspräsidium Karlsruhe

Das FFH-Gebiet Hardtwald zwischen Karlsruhe und Muggensturm ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7116-341) im deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 12. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), ausgewiesen.

Lage

Das zusammenhängende rund 2.174 Hektar große FFH-Gebiet gehört zum Naturraum 223-Hardtebenen innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 22-Nördliches Oberrheintiefland. Es liegt zwischen Karlsruhe und Muggensturm und erstreckt sich über die Markungen von sechs Städten und Gemeinden.

Landkreis Karlsruhe:

Landkreis Rastatt:

Beschreibung und Schutzzweck

Es handelt sich um das größte zusammenhängende Waldgebiet auf Flugsand und Binnendünen im Verdichtungsraum Karlsruhe mit großflächigen Eichen- und Eichen-Hainbuchenwäldern und daran angepassten Tiergesellschaften. Im Gebiet besteht eine Kiesgrube mit reicher Submersvegetation. Der Hardtwald ist ein traditionelles Waldgebiet mit den historischen Waldnebennutzungen wie Schweinemast, Streuentnahme usw., außerdem ein traditioneller Erholungswald. Bedeutendstes Gebiet für den Ziegenmelker in Baden-Württemberg.

Lebensraumklassen

(allgemeine Merkmale des Gebiets) (prozentualer Anteil der Gesamtfläche)

Angaben gemäß Standard-Datenbogen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union

N10 – Feuchtes und mesophiles Grünland
  
3 %
N16 – Laubwald
  
39 %
N17 – Nadelwald
  
17 %
N19 – Mischwald
  
36 %
N21 – Nicht-Waldgebiete mit hölzernen Pflanzen
  
3 %
N23 – Sonstiges
  
2 %

Lebensraumtypen

Gemäß Anlage 1 der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Verordnung) vom 12. Oktober 2018 kommen folgende Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie im Gebiet vor:

EU
Code
Lebensraumtyp (offizielle Bezeichnung) Kurzbezeichnung Hektar
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 0,68
9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Hainsimsen-Buchenwald 203,91
9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur Bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen 10,31

Zusammenhängende Schutzgebiete

Das FFH-Gebiet besteht aus sieben Teilgebieten. Es ist teilweise deckungsgleich mit den Landschaftsschutzgebieten 2.12.015 Südliche Hardt, 2.15.015-Hardtwald südlich von Karlsruhe und 2.15.055-Hardtwald bei Ettlingen und Rheinstetten. Innerhalb des Gebiets liegen Teile des Naturschutzgebiets 2203-Allmendäcker.

Siehe auch

Weblinks