Diskussion:Karl Leopold Schaps

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2021 um 16:17 Uhr durch imported>Nicola(52326) (→‎Auf dem Stolperstein steht Landgericht).
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Der Artikel „Karl Leopold Schaps“ wurde im Mai 2021 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 20.06.2021; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Intro

Vorliegende Version des Intros:

Der unkundige Leser kann daraus entnehmen, dass ein Verstoß gegen das menschenrechtswidrige Rassegesetz mit der Todesstrafe sanktioniert sei. Dies ist jedoch nicht der Fall: Das Blutschutzgesetz drohte mit Gefängnis- und Zuchthausstrafe, nicht aber mit der Todesstrafe. Im vorliegenden Fall griffen die Richter, offenkundig beseelt von Rassenhass und eliminatorischen Antisemitismus, zu einem „Verfahrens-Trick”, um ein Todesurteil zu fällen. Dabei subsumierten sie geringfügige Verstöße und wenig bedeutsame Straftatbestände, um den Angeklagten zu einem „Gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” abzustempeln, der nach §4 der Volksschädlingsverordnung zum Tode verurteilt werden konnte.

Das jetzige Intro macht nicht deutlich, dass es sich um ein rechtsbeugendes Schandurteil handelt, das nach dem Kölner Rechtshistoriker Adolf Klein „nur noch mit den schändlichen Sprüchen mittelalterlicher Hexenrichter verglichen werden” kann. (ref: Hans Wüllenweber: Sondergerichte im Dritten Reich. Frankfurt/Main 1990, ISBN 3-630-61909-6; S. 199). Dieses Urteil ist eines der wenigen, bei denen ein Jude wegen „Rassenschande” zum Tode veruteilt wurde. (ref: Ilse Staff: Justiz im Dritten Reich. Frankfurt Main 1964, S. 207)

Auch im weiteren Text, insbesondere im vorletzten Absatz, fehlt der Schlüsselbegriff „gefährlicher Gewohnheitsverbrecher”, durch den die drei Richter des Sondergerichts die Möglichkeit eines Todesurteils konstruierten Hier müsste entsprechend nachgebessert werden. Dabei könnte die entsprechende Passage des NS-Dokumentationszentrums Köln ( Jahresbericht 2020. S. 125) dienlich sein:

  • Obwohl die Todesstrafe im Falle der »Rassenschande« nicht vorgesehen war, wurde Karl Leopold Schaps am 8. Juli 1942 zum Tode verurteilt. Um die offenbar gewünschte Todesstrafe zu ermöglichen, charakterisierte das Kölner Sondergericht den Beschuldigten nicht nur als „Rassenschänder”, sondern als „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher.”

Leider konnte ich nichts darüber finden, ob es nach 1945 ein Ermittlungsverfahren gegen die Richter Eich, Matthaei und Voss und den Staatsanwalt Klodt (namentlich aufgeführt bei Wüllenweber, S. 199-200) gegeben hat – mit einer Hauptverhandlung und Verurteilung kann man wohl nicht rechnen...

--H.Parai (Diskussion) 12:56, 2. Jun. 2021 (CEST)

Vorschlag für das Intro

Karl Leopold Schaps (* 7. Oktober 1910 in Mannheim; † 20. August 1942 in Köln) war ein deutscher Jude, der 1942 wegen „Rassenschande“ angeklagt und als „Gefährlicher Gewohnheitsverbrecher” hingerichtet wurde.

Nach §5 Ziffer 2 des „Blutschutzgesetzes” wird ein Mann, der dem Verbot zuwiderhandelt, mit Gefängnis oder mit Zuchthaus bestraft; die Todesstrafe war nicht vorgesehen. In diesem Fall schufen die Richter ein Konstrukt, um dennoch eine Todesstrafe zu verhängen: Geringfügige Delikte wie Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht, illegalem Waffenbesitz, der Unterschlagung und kleinen Betrügereien dienten dazu, den Angeklagten als „Gefährlichen Gewohnheitsverbrecher” einzustufen und ihn nach §4 der „Volksschädlingsverordnung“ zum Tode zu verurteilen. Dieses Urteil zeugt vom eliminatorischen Antisemitismus und Rassenhass der drei Sonderrichter.

--H.Parai (Diskussion) 12:56, 2. Jun. 2021 (CEST)
Hallo, Du kannst das nach Wiki-Prinzip gerne einarbeiten. Der Begriff "gefährlicher Gewohnheitsverbrecher" steht allerdings im Text. --Radsportler.svg Nicola - kölsche Europäerin 12:59, 2. Jun. 2021 (CEST)
Danke Dir, ich komme allerdings heute nicht dazu. MfG --H.Parai (Diskussion) 13:13, 2. Jun. 2021 (CEST)
@H.Parai: Ich habe das etwas umformuliert und den POV herausgenommen, es sei denn, dass der Kommentar "Dieses Urteil zeugt vom eliminatorischen Antisemitismus und Rassenhass der drei Sonderrichter" ein belegtes Zitat ist. Dann fehlte aber der Beleg. Mein POV ist übrigens, dass aus dem Urteil auch grenzenloser Neid von Männern auf einen anderen Mann ob dessen Erfolgs bei Frauen spricht.
Ich habe mir das Wüllenweber-Buch bestellt. --Radsportler.svg Nicola - kölsche Europäerin 13:18, 3. Jun. 2021 (CEST)

Danke

Wieder ein ganz toller Artikel über ein vergessenes NS-Opfer. Großen Dank an Nicola! --Jossi (Diskussion) 13:08, 20. Jun. 2021 (CEST)

  • Dem möchte ich mich anschließen! --Eifeljanes (Diskussion) 09:11, 21. Jun. 2021 (CEST)
  • Ich mich auch. Ich finde, der Artikel verdient eine Auszeichnung. --93.240.89.237 12:13, 21. Jun. 2021 (CEST)

Rückwirkungsverbot - nulla poena sine lege praevia

Es sollte wohl auch noch erwähnt werden, dass das Urteil auch gegen das strafrechtliche Rückwirkungsverbot (genauer: den Grundsatz nulla poena sine lege praevia) verstoßen hat, dieses aber damals schon seit 1935 'aufgehoben' worden war. Steht dazu auch etwas in den speziellen Quellen? --Pistazienfresser (Diskussion) 14:14, 20. Jun. 2021 (CEST)

@Pistazienfresser: Du kannst das gerne ergänzen. --Radsportler.svg Nicola - kölsche Europäerin 14:15, 20. Jun. 2021 (CEST)
Ich habe mal allgemein unter Siehe auch * Nulla poena sine lege#Deutschland ergänzt. Gegen welche Untergründsätze hier verstoßen wurde, dafür müsste man wohl eine spezielle Quelle für diesen Fall haben. Und für einen (freihändig festzustellenden?) Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot müsste man wohl noch mal schauen, wann genau die 'Taten' lagen (bevor das Gesetz verschärft wurde?).--Pistazienfresser (Diskussion) 14:28, 20. Jun. 2021 (CEST)
Ich weiß nicht so recht – wenn wir in alle Artikel über Opfer der NS-Terrorjustiz Hinweise auf alle die Rechtsgrundsätze aufnehmen wollten, gegen die jeweils verstoßen wurde, hätten wir vermutlich sehr viel zu tun. Ich würde dafür plädieren, das nur in denjenigen Fällen zu tun, in denen ein solcher Verstoß gegen Rechtsgrundsätze in der Literatur thematisiert worden ist (auch um Probleme mit WP:KTF zu vermeiden). --Jossi (Diskussion) 19:55, 20. Jun. 2021 (CEST)
@Pistazienfresser: Ich nehme Deinen Hinweis wieder aus dem Artikel heraus. In der Literatur, die ich eingesehen und verwendet habe, wurde dieser Punkt nicht erwähnt, so dass ich mir nicht sicher bin, ob das im vorliegenden Fall wirklich eine Rolle spielt. --Radsportler.svg Nicola - kölsche Europäerin 15:10, 21. Jun. 2021 (CEST)
Danke für den Hinweis und für die Nachforschungen..--Pistazienfresser (Diskussion) 15:12, 21. Jun. 2021 (CEST)

Auf dem Stolperstein steht Landgericht

... aber aus der Literatur (insbesondere zu den Sondergerichten) ist wohl ersichtlich, dass Karl Leopold Schaps von einem Sondergericht verurteilt wurde.--Pistazienfresser (Diskussion) 13:24, 21. Jun. 2021 (CEST)

Ja, aber Sondergerichte sind bei den LG'en sozusagen zusätzliche Kammern gewesen. Auf die Schnelle: Das Landgericht Köln hat 8 ordentliche Kammern. Am 22. März 1933 wird um 16.00 Uhr auf Weisung des Justizministeriums zusätzlich eine erste Sonderkammer (Sondergericht I) gebildet. Im Jahr 1940 werden wegen der Vielzahl der Prozesse eigene Sondergerichte bei den Landgerichten in Aachen und Koblenz geschaffen und die Zahl der Sondergerichte in Köln auf 4 erhöht. Also: alles korrekt. (vgl.: https://www.dossier-hinrichtung-gabrielweber.de/das-sondergericht-k%C3%B6ln-und-seine-richter/) --Kuhlmac (Diskussion) 18:08, 21. Jun. 2021 (CEST)
Genau. Richter Eich trug ja auch den Titel Landgerichtsdirektor. --Radsportler.svg Nicola - kölsche Europäerin 18:17, 21. Jun. 2021 (CEST)