Diskussion:Auslandsvertretung
Def.
Ich habe gerade den Artikel aufgeräumt und einen Widerspruch zu anderen festgestellt. Offenbar ist die Diplomatische Vertretung die Botschaft (Diplomatie). Konsulate sind keine diplomatschen Vertretungen. Wenn das so ist sollte man einen Redirect auf Botschaft (Diplomatie) einrichten. --Siehe-auch-Löscher 14:00, 11. Aug 2005 (CEST)
- Das ist wohl richtig, allerdings bräuchte man dann eine neue oder abgeänderte Kategorie. Im weitesten Sinne gehören Konsulate schon zu den D.V. -- Matt1971 ♪♫♪ 19:07, 19. Jul 2006 (CEST)
- Konsulate sind auch im weitesten Sinne keine diplomatischen Vertretungen, lediglich StV sowie Botschaften nehmen diese Funktion wahr!
Gesandtschaften
Meiner Meinung nach ist eine "diplomatische Vertretung" nicht gleich einer "Gesandtschaft". Gesandtschaften waren botschaftsähnliche DV, die bis Mitte des 20. Jahrhunderts bestanden und dann meist in Botschaften umgewandelt wurden.
- auch nicht ganz richtig, früher waren es Gesamdschaften und heute sind es Gesandte die in Botschaften arbeiten. Siehe deutsch-japanische Beziehungen, die Erfolge und Beziehungen beruhen auf die deutsche Gesandschaft welche diplomatische Beziehungen pflegte.
Es könnte dort von Gesandten geschrieben werden, die in Botschaften arbeiten und hihe Aufgaben übernehmen. 2A02:810A:980:988:4027:19A6:A790:CB38 18:28, 28. Dez. 2021 (CET)
Konsulate
Was ist denn ein Konsulat? Kann das jemand noch eintragen?
- Das sollte im dortigen Artikel stehen... -- Matt1971 ♪♫♪ 19:07, 19. Jul 2006 (CEST)
- Der dortige Artikel ist leider bloß eine BKL, müsste man mal ändern. Konsulate sind jedenfalls Auslandsvertretungen, genau wie die anderen hier genannten Vertretungen auch. Anders als Botschaften und Gesandtschaften vertreten sie ihr Land aber nicht bei einer (fremden) Regierung und haben darum eben auch keinen diplomatischen Charakter. Ihre Aufgaben sind vielmehr konsularischer (wörtlich "beratender") Natur, das heißt, sie stehen insbesondere den im Ausland lebenden Bürgern des eigenen Landes und den Bürgern des fremden Landes zur Verfügung, die ins eigene Land einreisen wollen (Visum) oder sonst irgendetwas Amtliches aus dem vertretenen Land benötigen (Urkunden etc.). Jordi 20:02, 25. Apr. 2007 (CEST)
Auslandsvertretungen von Unternehmen
Wenn ein Unternehmen kein eigenes Büro im Ausland unterhält, sondern ein dortiges Unternehmen beauftragt seine Ware dort zu vertreiben, wird das oft auch Auslandsvertretung genannt (Beispiel: http://www.exportberatung-24.de/auslandsvertretungen.htm). Das sind dann eigentlich Handelsvertreter? Wenn ja, sollte das im Artikel erwähnt werden.
Im Handesvertreter-Artikel gibt es eine Baustein, der besagt das umgekehrte ... "Auslandsvertretungen" würden oft als "Handelsvertretungen" bezeichnet. Diese Variante ist mir unbekannt. --Ifm (Diskussion) 11:34, 8. Apr. 2013 (CEST)
- Ohne das jetzt im Einzelnen geprüft zu haben: Das von dir genannte Beispiel scheint mir nicht repräsentativ zu sein. Auf der dortigen Homepage geht es um die Vermittlung von Geschäftspartnern, die ein Produkt des deutschen Marktes im Ausland vertreiben sollen. Ist das Unternehmen dort nicht durch eine eigene Tochtergesellschaft vertreten, dann übernimmt den Vertrieb eben eine andere Firma (= Agentur, Agenturware) oder ein "Repräsentant für ..." (das kann ein selbstständiger Handelsvertreter sein). Dieser Repräsentant ist dann der "Vertreter" der Firma, und da er für den Absatz im Ausland zuständig ist, ist er aus Sicht der deutschen Firma die "Auslandsvertretung". Na gut, kann man so machen, solche Wortverbindungen gibt es zahlreiche; vielleicht ist sie auch bewusst in Anlehnung an die Bedeutung in der Diplomatie gewählt worden, um das "Produkt" des Webanbieters interessant zu machen. Solange über diesen - ich sag mal: - Marketinggag - keine allgemeine Verortung im Wirtschaftsleben nachweisbar ist, halte ich eine Erwähnung im Artikel nicht für geboten.
- Kleine Ergänzung: JURIS liefert unter Rechtsquellen (Gesetze, Verordnungen) 602 Treffer, soweit ersichtlich, ausnahmslos aus dem Beamtenrecht, dem Ausländerrecht, dem Recht des Auswärtiges Dienstes, Beamtenbesoldungsrecht, Kriegsopferversorgungsrecht, Haushaltsrecht, Passrecht, Staatsangehörigkeitgesetz, Waffengesetz, Soldatengesetz, bei denen mit "Auslandsvertretung" die im Artikel besprochene Bedeutung gemeint ist, aber keinen einzigen Treffer aus dem Handels- und Wirtschaftsrecht. Das sagt wohl alles. Gruß --Opihuck 18:16, 8. Apr. 2013 (CEST)
Ich gebe hier den Ersten Schreiber, welcher sich wohl Löscher nennt recht, das Generalkonsulate; Konsulate, den Rest schenke ich mal, keine Auslandsvertretungen sind, ist Quark.
Denn, inwieweit die Rangfolge so einer Auslandsvertretung ist, entscheidet somit auch die Regierung, des jeweiligen Staates, auch wenn es nicht gefällt, sind Diese dennoch die Vertretungen.
Wobei, je "Ausgeprägter" die Rangordnung ist, umso mehr nehmen Diese Herrschaften die Vermittlungen, im Direktem Geschäftsleben wahr, was Selbstverständlich auch mit dem Rang des Diplomaten zu tun hat. Gruß Banjo