Vortrag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist die aktuelle Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 17. März 2022 um 12:58 Uhr durch imported>O.Koslowski(64083) (Änderungen von 2A02:8388:6003:4780:CC72:1778:A998:7D40 (Diskussion) auf die letzte Version von Georg Hügler zurückgesetzt).
Der Ausdruck Vortrag bezeichnet
- eine Rede vor einem Publikum
- einen Fachvortrag bei Tagungen oder in Schulen, siehe Referat (Vortrag)
- die Darbietungsweise eines Musikstückes, siehe Vortrag (Musik)
- die Darbietung oder Präsentation von Lyrik oder Prosa, siehe Rezitation
- im Rechnungswesen den Endbestand eines Kontos, das nach Abschluss einer Rechnungsperiode in die nächste Rechnungsperiode übernommen wird, z. B. der Rechnungsvortrag oder der Gewinn- bzw. Verlustvortrag, siehe Vortrag (Rechnungswesen)
- im Rechtswesen das prozessuale Vorbringen einer Partei, siehe Vorbringen
Im Staatsrecht des Schweizer Kantons Bern bezeichnet man mit Vortrag die Begründung und Erläuterung einer Vorlage, die der Regierungsrat (Exekutive) dem Grossen Rat (Legislative) unterbreitet.
Siehe auch:
Wiktionary: Vortrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
__DISAMBIG__