Liste der Naturdenkmale in Zschorlau

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Die Liste der Naturdenkmale in Zschorlau nennt die Naturdenkmale in Zschorlau im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 - Naturdenkmäler - (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste

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Nummer Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Schutzzweck Bild
364.23-260
Brutgebiet Stollteich
 
Albernau (50° 32′ 46,3″ N, 12° 38′ 48,6″ O) Fläche: ca. 27674 m²


Beschluss des Rates des Kreises Aue Nr. 35 vom 03.05.1990 BW
364.23.263
Hoher Felsen, genannt Kanzel
 
Albernau (50° 32′ 41,7″ N, 12° 39′ 22,5″ O) Fläche: ca. 2357 m²


Beschluss des Rates des Kreises Aue Nr. 142 vom 04.12.1975 BW
364.23-261
Seifenbach
 
Zschorlau (50° 33′ 20,3″ N, 12° 37′ 46,2″ O) Fläche: ca. 24370 m²


Verordnung des Landkreises Aue-Schwarzenberg vom 16.07.1998 BW
364.23-262
Türkschachthalde
 
Zschorlau (50° 34′ 29,6″ N, 12° 38′ 52,7″ O) Fläche: ca. 32563 m²


Verordnung des Landratsamtes Aue vom 30.08.1993 BW

Weblinks

Anmerkungen

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Die dem Geoviewer Sachsen entnommenen Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.