Liste der Naturdenkmale in Seiffen/Erzgeb.

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Die Liste der Naturdenkmale in Seiffen/Erzgeb. nennt die Naturdenkmale in Seiffen/Erzgeb. im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 - Naturdenkmäler - (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste

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Nummer Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Schutzzweck Bild
364.23-238
Basaltaufschluss am Ahornberg
 
Seiffen/Erzgeb. (50° 37′ 58,4″ N, 13° 27′ 55″ O) Fläche: ca. 5687 m²


Beschluss des Rates des Kreises Marienberg Nr. 11-2-57 vom 31.07.1957 BW
364.23-237
Geyerin und Binge
 
Seiffen/Erzgeb. (50° 38′ 48,4″ N, 13° 27′ 15,3″ O) Fläche: ca. 19570 m²


Beschluss des Rates des Kreises Marienberg Nr. 11-2-57 vom 31.07.1957 BW

Luthereiche
 
Seiffen/Erzgeb. (50° 38′ 51,7″ N, 13° 27′ 7,6″ O) 1883 zum 400. Geburtstag Luthers gepflanzt


als Naturdenkmal beschildert

?
Luthereiche

Eiche
 
Seiffen/Erzgeb. (50° 38′ 53,8″ N, 13° 27′ 8,6″ O)


als Naturdenkmal beschildert

?
Eiche

Weblinks

Anmerkungen

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Die dem Geoviewer Sachsen entnommenen Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.