Liste der Naturdenkmale in Hohndorf

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Die Liste der Naturdenkmale in Hohndorf nennt die Naturdenkmale in Hohndorf im sächsischen Erzgebirgskreis.

Definition

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist
1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 - Naturdenkmäler - (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste

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Nummer Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Schutzzweck Bild
364.23-117
Orchideen-Standort Rudolf-Breitscheidschacht
 
Hohndorf (50° 44′ 3,5″ N, 12° 40′ 28,2″ O) Fläche: ca. 24446 m²


Beschluss des Rates des Kreises Stollberg Nr. 200/84 vom 25.10.1984
Orchideen-Standort Rudolf-Breitscheidschacht
364.23-118
Steinkohlenhalde (sog. Ida-Halde)
 
Hohndorf (50° 44′ 24,6″ N, 12° 41′ 22,3″ O) Fläche: ca. 62350 m²


Beschluss des Rates des Kreises Stollberg Nr. 112/82 vom 24.06.1982
Steinkohlenhalde (sog. Ida-Halde)

Weblinks

Commons: Naturdenkmale in Hohndorf – Sammlung von Bildern

Anmerkungen

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Die dem Geoviewer Sachsen entnommenen Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.